Nette Bilderserie, dankeschön.
Mich nervt jedenfalls die Aufschrift "Nicht zum Weiterverkauf bestimmt" - wenn ich nicht so scharf auf die Figur wäre, würde ich es bei der normalen Edition belassen, noch dazu bekommt man nicht mal ein Steelbook.
Die Aufschrift ist ein ja der Witz schlechthin... das ist mit 100%-Sicherheit eine unzulässige AGB/Eula da die Nutzerrechte unangemessen Eingeschränkt werden und es sich um ein Produkt für Endkunden handelt.
Sicher kann man das verticken wenn man will. Die werden ja immer lustiger…
Ist wie ein Schild im Einzelhandel auf dem steht „XY vom Umtausch ausgeschlossen“.
Das Teil ist absolut nichtig wenn es drauf ankommt… soll nur abschrecken.
Ach, gar so unzulässig ist das sicher nicht - AGBs unterliegen schließlich auch einer Kontrolle. Ist wie mit Bundles, die enthaltenen Spiele sind nicht für den Einzelverkauf bestimmt und dahingehend ist das auch mehr oder minder penetrant vermerkt.
Was Umtausch-Schilder im Einzelhandel betrifft, so ist das schon okay. Kaufvertrag ist Kaufvertrag, wenn die Ware nicht gerade funktionsuntüchtig ist, kann man lediglich auf die Kulanz des Verkäufers spekulieren. Umtauschen muss der gar nichts...
Ach ja, hab mir heute die normale Edition geholt und mir statt der Statue die Preorder Box bestellt^^
Ich meinte bei den Schildern nicht dass du Testkaufen gehst wie beim Fernabsatzgesetz.
Aber oft finden sich Schildern in denen reduzierte Ware oder Software generell vom Umtausch ausgeschlossen wird, das ist so nicht richtig wenn ein Produkt einen Mangel hat, hat man immer das Recht, egal wie viele Schilder rum stehen, auf Gewährleistung.
Wenn man es drauf anlegt gilt das auch für Software.
Na AGB hat er ja beim Händler geschlossen und die Kontrollen funktionieren ja scheinbar, wenn es um Eulas geht, überhaupt nicht.
Zumal Eulas bei Nondowloads eh ungültig sind.
Na was darf man nun nicht: Einzeln verkaufen oder überhaupt verkaufen?
Nach dem Aufkleber da darf er es gar nicht verkaufen und das ist sicher Käse.
Bzgl. der Ansprüche, das meinte ich auch hinsichtlich der Funktionsuntüchtigkeit^^
Die Verpackungsaufschrift ist zwar keine EULA, doch dass diese Lizenzverträge in vielen Fällen sinnlose Knebelverträge sind, ist klar.
Natürlich kann man verkaufen, allerdings nur die Limited Edition als Ganzes, also mitsamt Statue und nicht das Spiel allein. Ansonsten hätte der Fachhandel kein Problem damit, sämtliche SEs zu öffnen und beides zu hübschen Sümmchen separat zu verscherbeln. Dem Privaten kann's bei Gebrauchtverkauf natürlich egal sein...
Deshalb würde ich das Ganze nicht überbewerten, das größte Ärgernis für den Konsumenten in der Sache ist im Prinzip der Störfaktor, der durch die Aufschrift auftritt.
Na lassen wir das, was anderes: Ich suche gerade die 20igste Assassin Flagge aus Masyaf.
Ich geige schon eine Stunde rum und finde sie nicht.
Ich hab 19/20 mir fehlt nur noch eine... ich hab keine Ahnung wo ich noch schauen soll. Die letzte halbe Stunde war ich damit beschäftigt zu versuchen die Burg zu beklettern, was scheinbar nicht geht…
Wenn ich nicht irre habe ich 10 aus der Burg und 9 aus der Stadt, noch jemand ne Idee wo ich nachsehen könnte?
Wenns da einen gäbe, du kannst ja im Animus immernoch die erste Erinnerung wiederholen.
Wobei sich das Spiel bei mir bei dem Versuch es zu wiederholen aufgehängt hat =\
So habe nun meine PS3 Limited Edition bekommen.
Falls man es noch nicht wusste, es ist alles identlisch mit der der 360 Version ausser das die Aufschrift bissl anders ist und woanders plaziert wurde.