Triadfish hat geschrieben: ↑23.10.2020 15:44
Wigggenz hat geschrieben: ↑23.10.2020 13:03
Hmm, ich kann mir da nicht vorstellen, dass da viel bei rumkommt.
Warum? Kennst Du Dich aus mit dem kanadischen Rechtssystem? Wäre nur wünschenswert, wenn EA für diese Praktiken mal so richtig eins auf den Deckel bekommt. Ich darf als Privatperson auch nicht einfach Slot Machines aufstellen und Leute da Geld einwerfen lassen.
Zunächst einmal ist noch gar nicht klar ob überhaupt kanadisches oder US-amerikanisches Recht greift.
Und nein, ich kenne mich in deren Rechtssystem nicht besonders gut aus, aber ich gehe stark davon aus, dass die bei EA hochqualifizierte Hausjuristen haben, die letzlich zum Ergebnis gekommen sind, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Vergleich von Lootboxen mit Slot Machines vor Gericht standhält, so gering ist, dass man das Risiko da einen Rechtsstreit zu verlieren, vernachlässigen kann.
Des Weiteren ist es auf der ganzen Welt in verschiedensten gängig, wenn Konzerne von Privaten verklagt werden und sich für die Privaten auch nur ein noch so geringer Hauch einer Chance abzeichnet, die Kläger mit Vergleichen abgespeist werden, sodass letzten Endes kein Richterspruch in der Sache dabei herauskommt. Die Vergleichszahlungen dürften für die Konzerne sehr einfach verschmerzbar sein (auch wenn die Vergleichsdetails natürlich immer unter Verschluss bleiben), während das Risiko für die privaten Kläger, den Prozess bis zu einem Urteil zu Ende zu führen, meist unvertretbar hoch ist.
Uwe sue hat geschrieben: ↑24.10.2020 14:45
also rein verfassungsrechtlich gehört alkohol und tabak ohnehin verboten - oder alle anderen substanzen auch erlaubt. aber versuche das zu machen haben eben in bandenkriegen und gewaltiger kriminalität geendet, die der staat nicht unter krontrolle bringen konnte. diese substanzen aber vll erst ab 21 auszuteilen wäre auch ein großer schritt. und ganz nebenbei - keiner hat das recht sich zu berauschen! da finde ich es einfach lächerlich, dass bei alkohol mildernede umstänbde greifen aber bei heroin eine besondere schwere der schuld gehandhabt wurde. das hat z.g. endlich ein ende - bis auf volksfestschlägereinen wo alle besoffen waren gibts das noch nicht mal mehr in bayern^^
Verfassungsrechtlich "gehört" das überhaupt nicht. Die Gefährlichkeit von Substanz A schaut sich das BVerfG überhaupt nicht an, wenn es ein Verbot einer Substanz B überprüft. Der Vergleich mit anderen Substanzen ist alleine Gegenstand politischer Zweckmäßigkeitserwägungen.
Und klar gibt es ein Recht, sich zu berauschen, ist Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit, zumindest in Deutschland. Kann halt nur durch z.B. Verbote bestimmter Rauschmittel eingeschränkt werden.
Auch greifen bei Alkohol keineswegs automatisch "mildernde Umstände", sondern es kommt darauf an, ob eine Person in ihrer Urteils- und Steuerungsfähigkeit wodurch auch immer beeinträchtigt ist (also auch zB durch Alkohol möglich aber auch durch andere Toxine oder auch Krankheiten), also ob die Person überhaupt wusste, was sie da tut.
Und für Heroineinfluss gibt es auch keine "besondere Schwere der Schuld", gab es auch nicht.