Ryan2k6 hat geschrieben: ↑17.02.2020 17:35
..das ist ein Auswuchs von Activision Blizzard und deren Größenwahn.
...der auf Basis der DRM ausgeführt werden kann

Wenn AB meint, dass ihnen dieser oder jener Umstand nicht schmeckt, können sie ganz einfach einem die Nutzungsrechte (in diesem Fall auf einer bestimmten Plattform) entziehen.
Und die Nutzer können dagegen nichts unternehmen, weil man ja brav dem EULA zugestimmt hat.
Liesel Weppen hat geschrieben: ↑17.02.2020 19:06
Das wurde ja auch nicht als Grund genannt. Der offizielle Grund ist, das in einer virtualisierten Umgebung die Anti-Cheat-Maßnahmen sehr leicht umgangen werden können und die keine Möglichkeit besteht zu erkenne, ob getrickst wurde, weil die Cheatsoftware z.B. die Eingabe auf dem Computer faked, auf die gestreamt wird, die Anti-Cheat-Software läuft aber auf dem virtuellen Host. Deswegen untersagen deren AGB ja grundsätzlich die Ausführung in einer VM auch wenn gar nicht gestreamt wird.
Das sie insgeheim aber trotzdem gerne Geld dafür hätten, bzw. Geld dafür die Meinung ändern würde, würde ich trotzdem nicht ausschließen.
Naja, was sie offiziell als Grund nennen, ist im Prinzip nur das Argument, welches sie nennen können, um ihre Maßnahmen durchsetzen zu dürfen ^^
Mich würde es noch nichtmal wundern, wenn AB diese Maßnahme ergreift, um einfach nur Konkurrenz zu verhindern.
AB macht mittlerweile mit mobiler Software mehr Umsatz als mit Verkäufen auf PC oder Konsole.
Da kommt so ein Dienst wie GFN gerade recht...
Man wird sich wohl daran gewöhnen müssen, dass der Laden gänzlich in den mobilen Markt gehen wird, weil da einfach viel mehr Kohle mit viel weniger Zeit/Aufwand/Kosten generiert werden kann.