GrinderFX hat geschrieben: ↑28.08.2019 08:32
Haben die Leute dem Vertrag zugestimmt?
Nein, haben sie nicht. Beim Abschluss des Abos hat man so ziemlich gar nichts zugestimmt! Nur, dass man Spielzeit erwirbt zu Summe XX.
Und nachträglich die Euler akzeptieren zu müssen hat keinerlei Gültigkeit. Das Thema ist doch nun schon seit Jahrzehnten durch und hat so einen Bart.
Und Vorsatz kann es nur noch sein, wenn man nämlich vorher schon meldet, dass man die Leute bescheissen wird, weil man genau weiß, dass man diesen Vertrag nicht erfüllen wird und eben vor Warteschlangen warnt. Dann MUSS man es gewusst haben.
Du hast also wahnsinnig viel geschrieben, nur stimmt davon nicht viel. Und da es ja immer noch nicht wirklich besser, sogar schlechter ist, wird die Sache für Activision immer schlimmer.
Noch schlimmer ist allerdings der Umgang mit Informationen und selbst ihrem Forum. Dort wird jegliche Kritik, egal wie höflich oder angebracht entfernt und Stellungnahmen gibt es keine einzige. Alleine dafür sollte man Titel von dieser Firmen für Ewigkeiten links liegen lassen.
Natürlich haben sie das, sonst hätten sie keinen Account mit dem sie überhaupt Spielzeit einlösen könnten...
Und wenn das Thema so einen Bart hat, warum hast du es dann immer noch nicht verstanden? Vorher nicht einsehbare Nutzungsbedingungen (die hier ja nicht einmal gegeben sind), berechtigen dich, in jedem Fall vom Vertrag zurückzutreten - auch wenn du das sonst aus welchen Gründen auch immer - bei digitaler Software beispielsweise der übliche Verzicht auf das 14-tägige Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz oder geöffnete Datenträgerverpackungen - normal nicht dürftest. Eine vorher nicht einsehbare EULA berechtigt dich hingegen keinesfalls, die erworbene Software
lizenz, den Service oder das Produkt quasi "rechtsfrei" dennoch zu nutzen. Deine einzige zusätzliche Option ist es bei einem solchen Verstoß, das Ding wieder zurückzugeben ergo vom Vertrag zurückzutreten - Ende der Liste. Und bitte... BITTE... google doch einfach noch einmal die Definition von Vorsatz in einem juristischem Sinn (und als Tipp: Fahrlässigkeit vielleicht auch gleich noch mit, damit der Unterschied besser auffällt... und noch ein Tipp... er hat insbesondere in diesem Fall etwas mit der Intention zu tun)... insbesondere, wenn du dann hinterher noch Leuten erzählen willst, dass ihre Aussagen nicht stimmen... nicht alles, durch das du dich betrogen fühlst, ist auch letztlich ein strafrechtlich relevanter Betrug (in deinem Fall würde ich sogar vermuten: es dürfte auf das allerwenigste zutreffen).
GrinderFX hat geschrieben: ↑28.08.2019 08:55
Kurz gesagt, selbst wie es in den AGBs bei Activision steht, es gelten die aktuellen Gesetze und die besagen eineindeutig, wenn du weißt, du kannst den Vertrag nicht erfüllen, darfst du ihn als Firma nicht abschließen.
PUNKT!
Außer... du räumst dir in den beiderseitig akzeptierten Vertrag das Recht ein, dass du temporär diesen Vertrag eben nicht erfüllen kannst. Und das macht Blizzard, das macht dein Mobilfunkanbieter, dein Stromanbieter, dein ISP, dein Webhoster, dein Wasserlieferant... und eigentlich so ziemlich absolut jeder, der eine irgendwie geartete Infrastruktur bietet. Aus gutem Grund... nämlich um Zivilklagen(!) zu vermeiden. Und das ist rechtlich völlig in Ordnung. Das das für Kunden bescheiden ist, steht auf einem völlig anderen Blatt und ich hab hier keinen einzigen gelesen, der sagt "naja, ist halt schön so", sondern ich hab primär Leute gelesen, die sich entweder über deine Rechtsauffassung oder aber über den Nostalgiefaktor der Warteschlangen an sich etwas lustig gemacht haben.