Ubi Soft verklagt Mitarbeiter von EA
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johndoe-freename-54450
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johndoe-freename-37767
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Wer weiß das schon warum die von UBI weg sind, wir können nur spekulieren, wenn sie Informationen weitergeben an EA dann gehören sie auch verklagt, wenn sie aber lediglich nach einen neuen Arbeitgeber sich umschauen wollen aus welchen Grund auch immer, dann ist es ok. Was sie unterschrieben haben, müssen sie selber Verantworten, aber wer weiß schon was in den Arbeitsverträgen drin steht.
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johndoe-freename-37767
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Wenn die Mitarbeiter Informationen an EA weitergegeben haben dann ist es eine Sauerei, und sehr respektlos und provokant gegenüber seinen Kolegen, wenn aber es zum Beispiel bei ihren Arbeitgeber es den Mitarbeitern nicht gefahlen hat aus welchen Grund auch immer dan kann ich es auch verstehen.Spiele von UBI sind auch fett. Ich glaube ich habe die Mehrzahl meiner Spiele von UBI gekauft,
Ghost Recon, Sum of all fears, Raven Shield, IL2 Sturmovik Forgotten Battles, Splinter Cell, Lock ON (Vorbestellt),
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johndoe-freename-54472
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johndoe-freename-51477
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naja UBI dürfte zwar den prozess gewinnen jedoch was bringt es ihnen jetzt noch? wenn die infos schon bei EA sind, dann kann UBI EA halt um ein paar merker verklagen aber für so nen konzern ist das nichts da sind Ideen und Techniken viel wichtiger!
neue Idee -> neues Produkt (wenn es gut ist Verkauft es sich dann auch gut= mehr Einnahmen, und das was sie durch die Klage bekommen liegt bestimmt nicht in dieser höhe(naja ist halt so in der ami-land region da sind die richter eh etwas schwachmatisch...))
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johndoe-freename-49533
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Diese Klausel des sogenannten Nachbeschäftigungsvebot, welches beinhaltet dass, nach dem Verlassen eines Betriebes bzw. Firma, der Grund sei dahin gestellt, eine Beschäftigung in einem gleichartigen Betrieb oder Wirtschaftzweig, zum Schutz eben dieser Betriebsgeheimnisse, untersagt,rotz allem wird dieese im Arbeitsvertrag geregelt bzw. festgelegt und ist somit auch vollständig verbimdlich für den Arbeitnehmer. Dieser Vertrag wird von beiden Seiten, Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu Kenntniss genommen und unterzeichnet.DeepBlue_Xbox hat geschrieben:Sowas kann ich nicht verstehen!Haben die nicht genug Geld und außerdem sollen die Mitarbeiter arbeitslos bleiben nur weil Ubisoft angst vor der Konkurrenz hat!!!
Sicherlich werden bei der Unterzeichnung, wie jeder hier, welcher ein Beschäftigungverhältnis eingegangen ist bestätigen wird, die Konzequenzen bzw. daraus resultierende Schritte seitens des Arbeitgebers, bei einem Verstoß bzw. einer Missachtung, gegen diese vetraglichen Regelungen besprochen.
Da die erwähnten Ex-UbiSoft-Mitarbeiter, nun schaffend für "ElectronicArts" in Montreal, gegen diese vertraglich festgelegte Klausel bewusst verstoßen bzw. diese missachtet haben, kann ich persönlich ein Klage seitens UbiSoft nachvollziehen, finde sie gar durchaus gerechtfertigt.
Diese ist meines Wissens nach, ebenso wie die Möglichkeit des Nachbeschäftigungsverbot, im BürgerlichenGesetzBuch geregelt, niedergeschrieben sowie festgelegt. Leider bin ich, bezüglich der womöglichen Frage nach den zutreffenden §§ überfragt.[/quote]In Deutschland gibt es eine Einschränkung. Wenn man die letzten Jahre nur in diesem Berufszweig gearbeitet hat, bzw man keinen anderen gleichwertigen Job bekommt, ist die alte Firma verpflichtet einen finaziellen Ausgleich zu schaffen.
