Illegale Software und Roms
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Re: Illegale Software und Roms
Ebendrum. Der § regelt schließlich nur die Vervielfältigung. Das Herunterladen von ROMs ist keine Vervielfältigung.
- JesusOfCool
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Re: Illegale Software und Roms
klar ist es das. dabei erstellt man immerhin eine kopie.
- Codze
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Re: Illegale Software und Roms
Tja, was soll man dazu noch sagen.
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- Moderator
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Re: Illegale Software und Roms
Tatsächlich. Nur findet die Regelungen der Privatkopie keine Anwendungen auf Computerprogramme. Stattdessen müsste man sich §§ 69c f. anschauen. Dazu kann man dann noch den § 95a Kopierschutz hinzuziehen. Viel Spaß! 

- Levi
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Re: Illegale Software und Roms
Selbst wenn geht es dabei um einzelne Stücke. Sehr wahrscheinlich maximal im Rahmen von privat weiter gegebenen Kopien.Oynox hat geschrieben: ↑20.12.2018 14:42 Mit einigen der von dir zitierten Fundstellen kann ich nicht wirklich viel anfangen, aber wenn wir schon mit §§ herumschmeißen, stelle ich noch den § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b UrhG in dem Raum, welcher das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke für zulässig erklärt, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Fraglich ist dann nur, was ein "vergriffenes Werk" ist.
Dass das öffentliche bereitstellen im Internet davon nicht betroffen ist, ist dann auch selbstredend (wobei du darauf wahrscheinlich hinaus wolltest, als du geschrieben hasst, dass das hier keine Relevanz hat)
Edit... Umgeblättert
... Wtf....
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Re: Illegale Software und Roms
Also selber eine ROM erstellen darfst du in jedem Fall sofern man keinen Kopierschutz umgeht.
Bei CDs war es genauso erlaubt die Kopien an bis zu fünf Bekannte weiterzugeben.
- Skippofiler22
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Re: Illegale Software und Roms
Nun, wie ist es denn in Zeiten des "Datenabladens" im Internet? Gilt die Regel des "Unter-die-Hand-Weitergebens" dann heute noch, egal ob die Software auf der CD Open Source oder propetiäre Software ist?