Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand
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- manu!
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Re: Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand
Also ich kenne auch nur fertiggecracktes.Wurde tatsächlich mal jemand verklagt weil er einen Crack genutzt hat?Damaaaaals vor langen Zeit Gamecopyworld und so scherze bei meinen eigenenen Games genutzt weils CD Laufwerk nervte 
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johndoe774091
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Re: Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand
Dann hat sich ja

bei dir geklärtsoweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
- Levi
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Re: Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand
Nochmal: es ist völlig egal ob wer verklagt wird, oder nicht: illegal bleibt es.
Ich bin ja wirklich schob fast geneigt, das hier bereits angedrohte mal umzusetzen
Ich bin ja wirklich schob fast geneigt, das hier bereits angedrohte mal umzusetzen
- Wigggenz
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Re: Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand
Eine Anspruchsgrundlage ist die Norm zwar nicht, aber sie liefert in der Paragraphenkette die entscheidende Voraussetzung, ob eine Handlung letzlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht.DancingDan hat geschrieben: ↑29.11.2017 14:48 Entschuldige, ich meinte natürlich §69c
Somit müsste er den Rechteinhaber doch fragen, was er höchstwahrscheinlich nicht gemacht hat und dann könnte der Rechteinhaber nach §69c gegen ihn vorgehen oder nicht?
Der Urheber kann dann nach anderen Vorschriften zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen oder nicht, das beliebt ihm. Gleichzeitig und unabhängig davon ob jetzt weitere Schritte eingeleitet werden bleibt die bereitgestellte Vorlage zur Vervielfältigung durch andere rechtswidrig hergestellt.
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Gast
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Re: Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand
etwas OT, aber
Wenn zum Beispiel auf eBay ein neues iPhone X für gerade einmal die Hälfte des Markteinführungspreises auftaucht, sollte das in der Tat wohl jedem etwas suspekt erscheinen. Bei digitalen Artikeln hingegen treten enorme Preisschwankungen häufig auf, so wurde etwa das neue Wolfenstein beim jüngsten Steamsale mit satten 50% Rabatt angeboten, obwohl das Ding nicht einmal einen Monat alt ist.
Das mit der Dubiosität der Distributionsplattform ist dann auch wieder so eine Sache, ein wenig informierter Käufer hätte wohl so seine Probleme, spontan zwischen autorisierten Resellern wie GreenManGaming und nicht-autorisierten wie Kinguin zu unterscheiden. Das fällt in der analogen Welt mit Mediamarkt, Gamestop oder dem einen Elektronikladen zwischen Casino und Grillimbiss mit dem vor der Türe parkenden Zollfahrzeug dann doch ein Stück weit einfacher.
tl;dr: Wollt nur darauf hinaus, dass ich in Sachen Onlinekaufrecht Nachbesserungsbedarf sehe. >.>
Das ist allerdings hierbei - zumindest bezogen ausschließlich auf die Preisgestaltung und die Distributionsplattform bzw. den Verkäufer mal außer Acht gelassen - nicht ganz unproblematisch.
Wenn zum Beispiel auf eBay ein neues iPhone X für gerade einmal die Hälfte des Markteinführungspreises auftaucht, sollte das in der Tat wohl jedem etwas suspekt erscheinen. Bei digitalen Artikeln hingegen treten enorme Preisschwankungen häufig auf, so wurde etwa das neue Wolfenstein beim jüngsten Steamsale mit satten 50% Rabatt angeboten, obwohl das Ding nicht einmal einen Monat alt ist.
Das mit der Dubiosität der Distributionsplattform ist dann auch wieder so eine Sache, ein wenig informierter Käufer hätte wohl so seine Probleme, spontan zwischen autorisierten Resellern wie GreenManGaming und nicht-autorisierten wie Kinguin zu unterscheiden. Das fällt in der analogen Welt mit Mediamarkt, Gamestop oder dem einen Elektronikladen zwischen Casino und Grillimbiss mit dem vor der Türe parkenden Zollfahrzeug dann doch ein Stück weit einfacher.
tl;dr: Wollt nur darauf hinaus, dass ich in Sachen Onlinekaufrecht Nachbesserungsbedarf sehe. >.>
