Das kann auch sein. Bis jetzt hat jedenfalls noch kein Vertragspartner große Anstrengungen unternommen das zu klären. Schein wohl allen Parteien Recht zu sein wie es momentan läuft.Raskir hat geschrieben: ↑24.05.2017 11:11 @alter Sack
Stimme dir mit allen zu was du bisher geschrieben hast. Außer mit deinen letzten Absatz. Wenn etwas nicht vor Gericht geht heißt das nicht, dass man sich nicht traut zu schauen ob da tatsächlich ein Gesetz gebrochen wurde. Oft ist der Grund auch viel banaler. Schlicht, dass man weiß das kein Gesetz gebrochen wurde. Das was du sagst, kann Stimmen aber ich gehe davon aus dass bei sowas einfach eine normale agb Verletzung vorliegt die keine juristischen Mittel nach sich ziehen kann.
Jura ist auch ein sehr spitzfindiges Thema. :wink:douggy hat geschrieben: ↑24.05.2017 11:30 Wenn du sagst das BGB regelt nur den Rahmen und du begehst Vertragsbruch indem du gegen die AGB's verstößt, handelst du doch erstmal gesetzeswidrig und der Vertragspartner kann den Vertrag auflösen? Ob die AGB und damit der Vertragsbruch rechtens ist, wird doch dann notfalls erst im Anschluss geklärt, da wie du sagst, der Inhalt unerheblich ist.
Obwohl das nun vielleicht zuviel semantische Spitzfindigkeit ist![]()
Wenn man "gegen" einen Paragraphen eines Vertrages oder AGBs verstößt ist das "erstmal" ein Verstoß gegen den Vertrag oder ein Vertragsbruch aber vorläufig keine Gesetzwidrigkeit. Verträge und AGBs sind ja keine Gesetze folglich sind Verstöße dagegen erstmal nur Verletzungen einer Vereinbarung zwischen 2 Vertragspartnern. Ob das dann gesetzwidrig ist müsste dann anders geklärt werden.
Jo. Habe ich ja oben auch geschrieben.ronny_83 hat geschrieben: ↑24.05.2017 11:37Klar ist eine Vorraussetzung, dass die Paragraphen rechtsgültig und gesetzlich einwandfrei sind. Ein Verstoß dagegen ist dann aber trotzdem nicht illegal im Sinne, dass man gegen ein Gesetz verstößt, außer es betrifft die von mir genannten Beispiele. Der Paragaph ener AGB muss rechtlich gültig sein, ist aber deswegen kein Gesetz.Alter Sack hat geschrieben: ↑24.05.2017 09:57 Selbst eine Kündigung kann ich nicht so einfach machen wenn gegen Paragraphen der AGBs verstoßen wird. Da müsste erstmal geklärt werden ober der Inhalt rechtlich in Ordnung geht. Erst wenn das bestätigt ist liegt ein Vertragsbruch vor.
