Hokurn hat geschrieben: ↑09.05.2017 09:51
Wigggenz hat geschrieben: ↑08.05.2017 22:53
"Klare" Gesetze wie du dir das vorzustellen scheinst funktionieren nur bei einfachen Sachverhalten.
Im Jugendschutzrecht steckt immer eine Wertung bzw. Abwägung dahinter und es geht auch nicht anders... wie soll denn bitte der Begriff der Jugendgefährdung in einem Gesetzestext noch "präzisiert" werden, ohne dass etwas entweder fälschlich drunter fällt oder oder herausfällt... nur dass man dann im Falle eines so "klaren" Wortlauts nicht einmal mehr werten und abwägen kann und die einzige Möglichkeit letztlich ein falsches Ergebnis zu korrigieren das BVerfG wäre... und dann stell dir mal vor, das GG wäre nicht so "unklar" mit abstrakten Begriffen formuliert. Dann hätten wir mit Sicherheit keinen seit zig Jahren im Wesentlichen unveränderten Grundrechtskatalog, sondern der Gesetzgeber wäre locker doppelt solange an Verfassungsänderungen am verzweifeln ohne wirklich tagespolitische Gesetzesänderungen voranbringen zu können.
Also ja, der "unklare" Gesetzeswortlaut bzw. unbestimmte Rechtsbegriff macht bei bestimmten komplizierten und vor allem stetigem Wandel (aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Anschauungen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse) unterliegenden Sachverhalten absolut Sinn und im Jugendschutz sind solche definitiv gegeben.
Das ist auch für Behörden nichts Neues, da das in jedem Rechtsgebiet mal in der ein oder anderen Situation vorkommt, auch beim Finanzbeamten oder Streifenpolizisten. Es ist etwas völlig Normales und auch Erwartbares für Rechtsanwender TB-Merkmale im Einzelfall auszulegen und zu werten und abzuwägen, schließlich riskiert man ja auch keine persönliche Haftung für Fehlentscheidungen für "Fehl-"entscheidungen bei unklarer Rechtslage, wenn z.B. noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert.
Bis zu diesem Punkt stimmen wir vollkommen überein.
Wigggenz hat geschrieben: ↑08.05.2017 22:53
Und natürlich können emotionen einer vernünftigen Abwägung im Weg stehen. Und wenn eine "Landesregierung" mehrmals in Folge mit ihrem vertretenen Ergebnis scheitert, nebenbei auch in der Frage mit keiner der 15 anderen Landesregierungen konform geht und auch sonst einen international bei den zuständigen Leuten anscheinend kaum zu findenden Standpunkt vertritt, dann spricht einiges dafür, dass vorgenommenen Abwägung nicht rationale Gesichtspunkte ausschlaggebend waren... wenn es überhaupt eine umfassende Abwägung darf, und nicht einfach "Das kann doch nicht sein, dass so etwas bei uns verkauft wird... Killerspiele... Sittenverfall... Untergang des Abendlandes...". Schließlich ist es ja Sache der Landesregierung ob und wieviel Arbeit in so eine (im Übrigen auch für die Landesregierung ins Ermessen gestelltes und nicht gebunden festgelegtes) Anstrengung eines Verfahren gegen das Spiel gesteckt wird.
Ich verstehe was du meinst.
Trotzdem lese ich eher "Jugendschutz/Landesregierung = Böse und Videospiel = Gut" raus.
Du interessierst dich für das Thema Videospiele und ich tippe einfach mal drauf, dass eine "einfache" Veröffentlichung für dich in den meisten Fällen erst mal etwas positives darstellt.
Das ist ok... Jemand der gerne E-Zigarette dampft argumentiert auch pro und ist von eventueller Rechtsprechung genervt. Das macht das Thema trotzdem nicht weniger diskussionswürdig in diesem Rahmen. Der Konsument hat damit natürlich vorerst ein Defizit.
Dieses wird meist emotional gesehen. Ich glaube trotzdem, dass man aus Sicht dieser Landesregierung erst mal nur seinen politischen Standpunkt vertritt und nicht seinen Hass auf Spiele auslebt.
Dann liest du das aber verdammt falsch raus. Und dein Versuch mich hier zu bemuttern "du spielst ja gerne, du siehst das halt anders als die Landesregierung eh nicht sachlich" ist mal völlig daneben.
Hälst du es für reinen Zufall, dass die CSU-Regierung sich hier gegen alle Folgenden stellt:
1) Die USK selbst im abschließenden Ergebnis, wo wohl mehr Sachverstand bezüglich Jugendgefährdung durch Videospiele sitzt, als in allen 16 Regierungen zusammen
2) Alle anderen Landesregierungen Deutschlands
3) Diverse Gerichte
4) Die meisten internationalen zuständigen Behörden der westlichen Welt, die hier offensichtlich keinen erhöhten Handlungsbedarf bezüglich Einschränkungen sahen.
Ja, die argumentieren bestimmt emotional willkürlich, sind bestimmt alles Videospieler... denkst du nicht, bei ausschließlich rationaler, vernünftiger und umfassend abwägender Argumentation müsste da nicht ein Ergebnis herausgekommen sein, wo zumindest ein einziger der genannten Akteure mit konform geht?
Nun haben wir leider nicht die Argumentation der bayerischen Regierung im Wortlaut vorliegen, dann wäre es mit Sicherheit noch um Einiges einfacher, die fehlende sachliche Distanz auszumachen. Aber hast du dich mal mit Aussagen speziell von Unionspolitikern zu "Killerspielen" beschäftigt, und welcher Natur die verwendeten Argumentationen waren? Ich habe dazu mal auch im Zuge einer Diskussion hier im Forum mal ein Paper was mehrere Artikel zum Thema enthielt geschickt bekommen, darunter auch entsprechende Aussagen.
Klar kann es sein, dass bei der bayerischen Regierung teure Sachverständige in dem Bereich auf das Thema angesetzt wurden und aus unerfindlichen Gründen nach reiflicher Auswertung entgegen aller Anderen zum Ergebnis kamen, das Spiel erfülle die relevanten TB-Merkmale. Wir wissen es nicht.
Wahrscheinlich ist es trotzdem nicht, im Gegenteil.