Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

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BlackStone
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von BlackStone »

xS3l hat geschrieben: 07.05.2017 18:58 Und wie in nur ganz seltenen Fällen in den letzten 30 Jahren zurecht wire ich meine.. Sowas muss einfach nicht sein, Dead by daylight machts mit weniger extreme vor.
Natürlich muss es nicht sein - aber es kann! Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit,... such es dir aus. Keiner wird wird gezwungen es zu konsumieren. Was diese Verbieterei immer bringen soll, erschließt sich mir in keiner Weise - mit 18 darf ich beim Bund staatlich legitimiert Menschen erschießen, aber keine Pixel-Haufen umbringen - ja, ne, is klar!
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Ryo Hazuki
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Ryo Hazuki »

Mir tut das nicht wirklich Leid. Die Regierung macht ihren Job. Dafür wird sie bezahlt.
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Hokurn
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Hokurn »

Es ist doch wie mit allen anderen Vorgängen von Behörden.
Es heißt ja auch immer das böse Finanzamt. Solche Stellen/Behörden führen die Gesetze meistens lediglich aus und werden dann wie die Buhmänner dargestellt. Das persönliche Problem was die meisten mit bestimmten Vorgängen haben hat doch meistens seine Ursache in der Gesetzgebung.
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Wigggenz
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Wigggenz »

Seppel21 hat geschrieben: 08.05.2017 02:43
Fargard hat geschrieben: 07.05.2017 23:02 Finde noch immer, dass alles, was durch eine Prüfung fliegt halt automatisch "ab 18" bekommen sollte und gut ist.
Man darf in dem Alter wählen, man darf zum Bund gehen, man darf auf Auslandseinsätze geschickt werden, aber nicht entscheiden, was man spielen will? Ergibt doch keinen Sinn...
Auch wenn es keine Freigabe bekommt, ist das noch lange kein Verbot für Erwachsene. Du kannst also immer noch frei wählen ob Du es spielen willst, oder nicht. Nur die Beschaffung wird einem leicht erschwert und für den Publisher ist es ein grosser Ärgernis, weil ihm sehr viele Einnahmen flöten gehen.
"Leicht" erschwert?
Ohne Werbung machen zu dürfen oder das offen zum Verkauf anbieten zu können lohnt sich ein Vertrieb in Deutschland doch kaum noch... es kann also sehr gut sein dass man ein nicht freigegebenes Spiel trotz der Tatsache, dass es formal nicht verboten ist, nicht bekommen kann.

Was meinst du denn warum bei (drohender) Indizierung meistens lieber vom Publisher geschnitten wird?

Indizierung (die allermeistens auf die Nichtfreigabe folgt) kommt faktisch einem Verkaufsverbot so nahe, dass es sich nicht wirklich lohnt, da jetzt drauf rumzureiten.

Edit:
Nein, solche Probleme wie hier haben ihre Ursache NICHT in der Gesetzgebung! Die Gesetze sind schon jetzt ausreichend flexibel um auch einen Umgang Erwachsener mit Erwachsenenmedien (wozu nicht nur Pornografie zählt) zu ermöglichen!

Das Problem liegt einzig und allein an den Rechtsanwendern, die Gesetze, insbesondere die Tatbestandsmerkmale "Jugendgefährdung" oder "Kunst" entweder zu schnell als erfüllt erachten oder zu eng auslegen.

Der Gesetzeswortlaut ist nicht ohne Grund manchmal ein wenig offen. Was draus wird liegt in solchen Fällen erstmal in den Händen der Behörden und ggf. abschließend bei den Gerichten.
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Kobba
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Kobba »

Uh, dass is ja voll an mir vorbeigegangen, das sieht echt nice aus. Schade dass der MP im Vordergrund steht.
Allerdings, bei so einem Titel verständlich das es Ärger mit der Altersfreigabe gibt, das is so sicher wie die sonntägliche Glockendisco. Gut find ich das nicht, aber ich kanns verstehen.
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Hokurn
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Hokurn »

Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 12:50 Edit:
Nein, solche Probleme wie hier haben ihre Ursache NICHT in der Gesetzgebung! Die Gesetze sind schon jetzt ausreichend flexibel um auch einen Umgang Erwachsener mit Erwachsenenmedien (wozu nicht nur Pornografie zählt) zu ermöglichen!

Das Problem liegt einzig und allein an den Rechtsanwendern, die Gesetze, insbesondere die Tatbestandsmerkmale "Jugendgefährdung" oder "Kunst" entweder zu schnell als erfüllt erachten oder zu eng auslegen.

Der Gesetzeswortlaut ist nicht ohne Grund manchmal ein wenig offen. Was draus wird liegt in solchen Fällen erstmal in den Händen der Behörden und ggf. abschließend bei den Gerichten.
Klare Regeln/Gesetze = Klare Handhabung

Wenn es bewusst offen formuliert ist, nimmt man eigentlich jeden Lösungsweg in Kauf.
So mancher Rechtsanwender wünscht sich eine klare Linie. Die Fälle werden ja meistens, weil es sich um "Arbeit" handelt recht emotionslos betrachtet. Da sitzt in der Regel kein "Videospielfeind", sondern jemand der sich mit den vom Gesetzgeber gegebenen Mitteln mit nem Fall auseinandersetzen darf. Es wird bei Verwaltungsakten ja auch oft von begünstigenden oder belastenden gesprochen und nicht von positiv/negativ. Finde ich beim Thema Spiel auch iwie komisch. Ein indiziertes Spiel ist ja erst mal nichts schlechtes. Nur in nem Spielforum hat man immer diesen Touch von "da wird einem geschadet".

Wäre die Gesetzgebung mit dem Verfahren unzufrieden würde da etwas passieren...
Für deine beiden TBM Jugendgefährdung und Kunst gibt es vermutlich tausend verschiedene Rechtsprechungen in unterschiedlichen/speziellen Fällen. Einen eindeutigen Kunstbegriff gibt es ja insofern nicht. Das widerspricht ja schon der Idee der "freien Kunst".

Mir geht es da gar nicht so um Einzelheiten. Ich habe nur oft das Gefühl, dass einer Behörde quasi emotionale Arbeit unterstellt wird. Im besten Fall natürlich pure Böswilligkeit. Davon sollte man sich verabschieden. Es ist wie in jedem Beruf. Der Klempner hat bei jeder angebauten Heizung genauso viel Freude aus der Tätigkeit heraus.
Ob der Finanzbeamte jetzt ne Erstattung oder ne Nachzahlung festsetzt, ist in dem Haus vermutlich jedem egal.
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German Paddy
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von German Paddy »

Warum diskutieren?? Wer keinen Bock auf das Game hat FINGER WER, ansonsten (wie ich) bei Gamesonly in Österreich bestellen! So verdient unser schützender Staat zum Glück auch nichts dran...!!!
Gibt echt schlimmeres... Hab mir mein Feierabend-Bier vergessen zu kaufen!! DAS sind Ärgernisse...!!! :-D
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ZackeZells
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von ZackeZells »

German Paddy hat geschrieben: 08.05.2017 17:45
Gibt echt schlimmeres... Hab mir mein Feierabend-Bier vergessen zu kaufen!! DAS sind Ärgernisse...!!! :-D
Bestells halt bei Amazon....die liefern dir dein Bier bestimmt, heute noch!
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German Paddy
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von German Paddy »

ZackeZells hat geschrieben: 08.05.2017 17:56
German Paddy hat geschrieben: 08.05.2017 17:45
Gibt echt schlimmeres... Hab mir mein Feierabend-Bier vergessen zu kaufen!! DAS sind Ärgernisse...!!! :-D
Bestells halt bei Amazon....die liefern dir dein Bier bestimmt, heute noch!
Boa DANKE für den geilen Tip -So ist dieses schreckliche Problem behoben!!! :lol:
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artmanphil
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von artmanphil »

Ich hab' nicht ganz verstanden, was "keine Alterfreigabe" heißt. Es ist ja nicht "keine Jugendfreigabe". Ich würde also vermuten, dass es quasi einer Indizierung gleichkommt, da letzteres doch ein aus-dem-Verkauf-nehmen ist. Es käme also nie in den Verkauf, aka darf nicht im Regal stehen oder beworben werden. Richtig?

Man könnte es also trotzdem im Laden kaufen. Aber wie ist das bei Digitalspielen? Ich wurde auf der USK Seite leider nicht schlau :S
Seppel21
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Seppel21 »

Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 12:50
Seppel21 hat geschrieben: 08.05.2017 02:43
Fargard hat geschrieben: 07.05.2017 23:02 Finde noch immer, dass alles, was durch eine Prüfung fliegt halt automatisch "ab 18" bekommen sollte und gut ist.
Man darf in dem Alter wählen, man darf zum Bund gehen, man darf auf Auslandseinsätze geschickt werden, aber nicht entscheiden, was man spielen will? Ergibt doch keinen Sinn...
Auch wenn es keine Freigabe bekommt, ist das noch lange kein Verbot für Erwachsene. Du kannst also immer noch frei wählen ob Du es spielen willst, oder nicht. Nur die Beschaffung wird einem leicht erschwert und für den Publisher ist es ein grosser Ärgernis, weil ihm sehr viele Einnahmen flöten gehen.
"Leicht" erschwert?
Ohne Werbung machen zu dürfen oder das offen zum Verkauf anbieten zu können lohnt sich ein Vertrieb in Deutschland doch kaum noch... es kann also sehr gut sein dass man ein nicht freigegebenes Spiel trotz der Tatsache, dass es formal nicht verboten ist, nicht bekommen kann.
Ich bin bisher immer noch an alles gekommen was ich haben wollte, legal versteht sich. Und oft auch ohne den Weg über Eigenimport aus dem Ausland. Wobei ich im Internetzeitalter natürlich auch schon öfter mal bei ausländischen Händlern bestellt habe. Das bezieht sich jetzt auf Konsolenretailspiele. PC-Spiele kaufe ich fast nur noch digital (wenn sie DRM-frei sind). Und da lassen sich eventuell vorhandene Ländersperren auch leicht umgehen.

Schwer ist es nicht wirklich an die Spiele zu kommen. ;)


Davon abgesehen ist die ganze rechtliche Situation natürlich scheisse. Dieser ganze überbürokratisierte und von massiven Vorurteilen geprägte Regelungswahnsinn gehört in der Form abgeschafft. Mich nervt das schon seit den 80ern.
Zuletzt geändert von Seppel21 am 08.05.2017 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
Sodosopa
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Sodosopa »

Das Problem scheint sich wohl erledigt zu haben. :D

https://twitter.com/Friday13thGame/stat ... 3816834048
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Nightfire123456
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Nightfire123456 »

Wenn es nicht so wäre würde das wohl kaum zum Image der Reihe passen...
Gast
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Gast »

Nach Dead Space 2, Metal Gear Rising: Revengeance, Killing Floor 2 und Dead Rising 4 nun also schon der fünfte Misserfolg in Folge - und dennoch dürfte das eine gewisse Landesregierung wohl nicht davon abhalten, auch beim nächsten Mal wieder dazwischenzugrätschen. :P
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Wigggenz
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Wigggenz »

Hokurn hat geschrieben: 08.05.2017 15:59
Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 12:50 Edit:
Nein, solche Probleme wie hier haben ihre Ursache NICHT in der Gesetzgebung! Die Gesetze sind schon jetzt ausreichend flexibel um auch einen Umgang Erwachsener mit Erwachsenenmedien (wozu nicht nur Pornografie zählt) zu ermöglichen!

Das Problem liegt einzig und allein an den Rechtsanwendern, die Gesetze, insbesondere die Tatbestandsmerkmale "Jugendgefährdung" oder "Kunst" entweder zu schnell als erfüllt erachten oder zu eng auslegen.

Der Gesetzeswortlaut ist nicht ohne Grund manchmal ein wenig offen. Was draus wird liegt in solchen Fällen erstmal in den Händen der Behörden und ggf. abschließend bei den Gerichten.
Klare Regeln/Gesetze = Klare Handhabung

Wenn es bewusst offen formuliert ist, nimmt man eigentlich jeden Lösungsweg in Kauf.
So mancher Rechtsanwender wünscht sich eine klare Linie. Die Fälle werden ja meistens, weil es sich um "Arbeit" handelt recht emotionslos betrachtet. Da sitzt in der Regel kein "Videospielfeind", sondern jemand der sich mit den vom Gesetzgeber gegebenen Mitteln mit nem Fall auseinandersetzen darf. Es wird bei Verwaltungsakten ja auch oft von begünstigenden oder belastenden gesprochen und nicht von positiv/negativ. Finde ich beim Thema Spiel auch iwie komisch. Ein indiziertes Spiel ist ja erst mal nichts schlechtes. Nur in nem Spielforum hat man immer diesen Touch von "da wird einem geschadet".

Wäre die Gesetzgebung mit dem Verfahren unzufrieden würde da etwas passieren...
Für deine beiden TBM Jugendgefährdung und Kunst gibt es vermutlich tausend verschiedene Rechtsprechungen in unterschiedlichen/speziellen Fällen. Einen eindeutigen Kunstbegriff gibt es ja insofern nicht. Das widerspricht ja schon der Idee der "freien Kunst".

Mir geht es da gar nicht so um Einzelheiten. Ich habe nur oft das Gefühl, dass einer Behörde quasi emotionale Arbeit unterstellt wird. Im besten Fall natürlich pure Böswilligkeit. Davon sollte man sich verabschieden. Es ist wie in jedem Beruf. Der Klempner hat bei jeder angebauten Heizung genauso viel Freude aus der Tätigkeit heraus.
Ob der Finanzbeamte jetzt ne Erstattung oder ne Nachzahlung festsetzt, ist in dem Haus vermutlich jedem egal.
"Klare" Gesetze wie du dir das vorzustellen scheinst funktionieren nur bei einfachen Sachverhalten.

Im Jugendschutzrecht steckt immer eine Wertung bzw. Abwägung dahinter und es geht auch nicht anders... wie soll denn bitte der Begriff der Jugendgefährdung in einem Gesetzestext noch "präzisiert" werden, ohne dass etwas entweder fälschlich drunter fällt oder oder herausfällt... nur dass man dann im Falle eines so "klaren" Wortlauts nicht einmal mehr werten und abwägen kann und die einzige Möglichkeit letztlich ein falsches Ergebnis zu korrigieren das BVerfG wäre... und dann stell dir mal vor, das GG wäre nicht so "unklar" mit abstrakten Begriffen formuliert. Dann hätten wir mit Sicherheit keinen seit zig Jahren im Wesentlichen unveränderten Grundrechtskatalog, sondern der Gesetzgeber wäre locker doppelt solange an Verfassungsänderungen am verzweifeln ohne wirklich tagespolitische Gesetzesänderungen voranbringen zu können.

Also ja, der "unklare" Gesetzeswortlaut bzw. unbestimmte Rechtsbegriff macht bei bestimmten komplizierten und vor allem stetigem Wandel (aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Anschauungen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse) unterliegenden Sachverhalten absolut Sinn und im Jugendschutz sind solche definitiv gegeben.

Das ist auch für Behörden nichts Neues, da das in jedem Rechtsgebiet mal in der ein oder anderen Situation vorkommt, auch beim Finanzbeamten oder Streifenpolizisten. Es ist etwas völlig Normales und auch Erwartbares für Rechtsanwender TB-Merkmale im Einzelfall auszulegen und zu werten und abzuwägen, schließlich riskiert man ja auch keine persönliche Haftung für Fehlentscheidungen für "Fehl-"entscheidungen bei unklarer Rechtslage, wenn z.B. noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert.

Und natürlich können emotionen einer vernünftigen Abwägung im Weg stehen. Und wenn eine "Landesregierung" mehrmals in Folge mit ihrem vertretenen Ergebnis scheitert, nebenbei auch in der Frage mit keiner der 15 anderen Landesregierungen konform geht und auch sonst einen international bei den zuständigen Leuten anscheinend kaum zu findenden Standpunkt vertritt, dann spricht einiges dafür, dass vorgenommenen Abwägung nicht rationale Gesichtspunkte ausschlaggebend waren... wenn es überhaupt eine umfassende Abwägung darf, und nicht einfach "Das kann doch nicht sein, dass so etwas bei uns verkauft wird... Killerspiele... Sittenverfall... Untergang des Abendlandes...". Schließlich ist es ja Sache der Landesregierung ob und wieviel Arbeit in so eine (im Übrigen auch für die Landesregierung ins Ermessen gestelltes und nicht gebunden festgelegtes) Anstrengung eines Verfahren gegen das Spiel gesteckt wird.