Diese Aussagen hat Sterling VOR der Klage bereits korrigiert. Auch wenn die Brüder die Klage in Arizona vorgebracht haben, wo man auch für korrigierte Aussagen vor Gericht gezerrt werden kann ... die Suppe ist dünn, auf der sie schwimmen wollen. Sehr dünn. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter den Antrag von Sterlings Anwalt auf Einstellung der Verfahrens stattgibt, ist relativ hoch, scharrt der zwangsläufig erfolgte Gegenantrag nach Aussage von Prozessbeobachtern wohl hart an der Grenze des groben juristischen Unfugs herum.Hyeson hat geschrieben: Die Fall existiert nicht wegen der schlechten Kritik von Sterling. Sterling sagte aber dummerweise in einigen der Videos unter anderem, dass Digital Homicide einige Assets wohl nur von Google Images hat... oder die sonst irgendwo herklaut... und DH behauptet, dass dies nicht stimmt (sie hätten wohl unter anderem von Shutterstock ne Nutzungslizenz) und Sterling mit Lügen und Behauptungen deren Ruf zerstört hat.
Was deren Ruf wirklich zerstört hat sollte klar sein... das könnte dem Richter aber eventuell egal sein.
Wie auch immer ... gegen berechtigte Kritik kann auch dieser Schmierenentwickler nichts tun, da können Kritiker und Forenkommentatoren weiterhin ihre Meinung abgeben, ohne befürchten zu müssen, dass man ihre Aussagen tatsächlich wegklagen und entfernen kann.
