Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von Mizuki

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4P|BOT2
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Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von Mizuki

Beitrag von 4P|BOT2 »

Criminal Girls 2: Party Favors hatte von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe für den deutschen Markt erhalten, weswegen der Publisher NIS America von der Veröffentlichung des Rollenspiels in Deutschland absah, da eine Indizierungsgefahr bestehen würde. Gegenüber jpgames.de hat sich die USK zu Wort gemeldet und die Gründe erläutert, weswegen die Alterskennzeichnung ...

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Jazzdude
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Jazzdude »

Ich werde es nie verstehen. Warum spielt man diese (meist japanischen) Softcorespielchen? Das soll gar kein Vorwurf bezüglich der Darstellungen, oder den sexuellen Vorlieben eines Einzelnen sein. Das geht jeweils nur denjenigen etwas an. Doch da gibt es doch "praktischere" Alternativen*, als sich durch ein (laut Trailer) unterdurchschnittliches Kampfsystem zu kämpfen, um anschließend belohnende Standbilder (und andere Dinge) zu rubbeln.
Geht es da um "bonding"? Ein Gefühl der Verbundenheit zu den kleinen Softcoregirlies? Ansonsten wäre das doch viel zu aufwändig, um seine sexuellen Vorlieben auszuleben.

*hab ich gehört
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Lumilicious
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Lumilicious »

Zum Glück gab es solche Situationen nicht im ersten Teil mit den Charakteren Alice, Sako und Yuko. :roll:

Ist irgendwie schon verrückt wenn die Amis das Ding anscheinend durchwinken und hier quasi von CP die rede ist.
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SethSteiner
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von SethSteiner »

Spielfiguren wurden nicht geboren, sind demnach nicht real und können auch kein Alter haben. Ergo, kann ein Verstoß gegen § 15 Absatz 2 gar nicht vorliegen. Zusagen, dass eine Darstellung nicht real sein muss, ist vollkommen schwachsinnig und führt den ganzen Sinn des Paragraphen ad absurdum, der schließlich reale Menschen schützen soll. Die USK geht hier ihrer Aufgabe nicht nach.. okay, damit hat sie grundsätzlich ein Problem aber hier geht sie mehr als nur einen Schritt zu weit. In diesem Land sollte keine Zensur stattfinden, tut es aber mit solchen Entscheidungen dennoch.
Zinssm
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Zinssm »

Mit Zensur hat das nix zu tun! Eher stellen sich einem bei deiner Rechtsverdrehung die Haare :lol:
Cas27
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Cas27 »

Jazzdude hat geschrieben:Ich werde es nie verstehen. Warum spielt man diese (meist japanischen) Softcorespielchen? Das soll gar kein Vorwurf bezüglich der Darstellungen, oder den sexuellen Vorlieben eines Einzelnen sein. Das geht jeweils nur denjenigen etwas an. Doch da gibt es doch "praktischere" Alternativen*, als sich durch ein (laut Trailer) unterdurchschnittliches Kampfsystem zu kämpfen, um anschließend belohnende Standbilder (und andere Dinge) zu rubbeln.
Geht es da um "bonding"? Ein Gefühl der Verbundenheit zu den kleinen Softcoregirlies? Ansonsten wäre das doch viel zu aufwändig, um seine sexuellen Vorlieben auszuleben.

*hab ich gehört
Das Spiel ist vorrangig ein solider Dungeon Crawler, also das Hauptgameplay ist völlig normale Genrekost. Die Thematik ist die Sünde und die wird über Sado-Maso "gebüßt". Das wird halt in einem "rubbel das leicht animierte Bild" Minigame gemacht das sicherlich für uns westliche Kundschaft sehr befremdlich ist, gerade weil da eben ein paar optisch sehr Junge Figuren dabei sind.
Die Thematik soll dabei durchaus ernsthaft behandelt werden. Es ist jedenfalls kein Hentaispielchen, denn da gibt es, wie du ja sagst, deutlich simplere Spielchen um nackte Anime Girls zu befummeln. :roll:

Gab ja schon einige JRPGs wo so ein Minispiel im Westen einfach komplett rausgenommen wurde weil der Rest des Spiels durchaus ein solides bis gutes Spiel war. Mugen Souls z.B. wenn ich mich nicht irre.

Warum man sowas spielt? Tjo, in westlichen Spielen fehlt nunmal entweder komplett jede Erotik oder sie wird viel zu ernst genommen. Wo in WoW die grünen Items, die nach Bikini aussehen, für Goldbeträge im fünstelligen Bereich gehandelt werden, während Blizzard Sylvana ein keuscheres Outfit verpasst und bei Overwatch ganze Posen rausnimmt, sind die Japaner halt einfach sehr ehrlich und hauen den scheiß einfach so raus ohne rot anzulaufen. :lol:

Zumal die Japaner das auch nicht so nach Altersklassen sehen, das gibts halt von "flat chested small" bis "big boobs enormous ass" so ziemlich alles was irgendjemand erotisch finden könnte.

Ich komme grad nicht auf den Namen, aber vorletztes Jahr hat so ein ähnliches Spiel mit ziemlich gleichen Minigame und Anspielungen auf so ziemlich alle Japano Hentai Klischees wie Tentakel etc. eine Ab 16 Freigabe bekommen. Da waren die Mädchen im High School Alter. Lag also wohl primär daran das die Brüste größer waren. :lol:
unknown_18
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von unknown_18 »

SethSteiner hat geschrieben:Spielfiguren wurden nicht geboren, sind demnach nicht real und können auch kein Alter haben. Ergo, kann ein Verstoß gegen § 15 Absatz 2 gar nicht vorliegen. Zusagen, dass eine Darstellung nicht real sein muss, ist vollkommen schwachsinnig und führt den ganzen Sinn des Paragraphen ad absurdum, der schließlich reale Menschen schützen soll. Die USK geht hier ihrer Aufgabe nicht nach.. okay, damit hat sie grundsätzlich ein Problem aber hier geht sie mehr als nur einen Schritt zu weit. In diesem Land sollte keine Zensur stattfinden, tut es aber mit solchen Entscheidungen dennoch.
Und du kannst deine Interpretation sicherlich auch belegen?

Ja, es sollen reale Menschen geschützt werden und zwar geht es dort um Inhalte und nicht darum das sie selbst diese Inhalte sind. Von daher bezieht sich der Inhalt, vor dem hier geschützt werden soll, nicht nur auf reale Menschen, es geht um Trägermedien und damit um jegliche Form der Darstellung, auch gezeichnet: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html

Da steht absolut nirgends, dass die Inhalte reale Menschen darstellen müssen.

Was man hingegen immer kritisieren kann ist die Art wie der Jugendschutz umgesetzt wird und dieser im Grunde eben auch Erwachsene "schützt".
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SethSteiner
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von SethSteiner »

Natürlich steht da nicht, dass es reale Menschen darstellen muss, das ist ja auch das Problem, denn so wird das Gesetz zur Zensur fiktioneller Werke missbraucht. Reale Menschen werden nicht dadurch geschützt, wenn man die Darstellung nicht realer Personen unterbindet. Das ist einfach absurd und zeigt eindeutig, dass man hier auf dem Rücken realer Opfer eine Agenda gegen die Kunstfreiheit betreibt.
Zinssm
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Zinssm »

Kannst ja dagegen vorgehn auch wenn das Recht nicht auf deiner Seite ist! Bestimmt ein interessantes Leben als Padophilenplattformverteidiger das du dann hast , denn genau so wirds wahrgenommen werden :lol:
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Provo
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Provo »

Ich denke nicht das man diesem lolicon, zeichentrick pädophantasien Shit auch noch den Weg auf den deutschen Markt freimachen muss.
Von daher, richtige Entscheidung.
unknown_18
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von unknown_18 »

Jo, am Besten alle wegsperren die solche Tendenzen haben, dann wäre ein nicht kleiner Teil der Menschheit hinter Gittern.
SethSteiner hat geschrieben:Natürlich steht da nicht, dass es reale Menschen darstellen muss, das ist ja auch das Problem, denn so wird das Gesetz zur Zensur fiktioneller Werke missbraucht. Reale Menschen werden nicht dadurch geschützt, wenn man die Darstellung nicht realer Personen unterbindet. Das ist einfach absurd und zeigt eindeutig, dass man hier auf dem Rücken realer Opfer eine Agenda gegen die Kunstfreiheit betreibt.
Du unterstellst dem Gesetz aber damit, dass es ursprünglich gar nicht dafür entstanden ist, hast dafür aber keinerlei Beweis. Es ist nur dein Wunschdenken, dass das Gesetz ursprünglich nur für Darstellungen realen Menschen gelten sollte. Ansonsten bitte das Gegenteil beweisen.

Und wenn man es als Jugendschutz ansieht, dann kann ich durchaus nachvollziehen wieso man hier keine Freigabe geben will.

Das das auf unsere gesamte Gesellschaft gesehen aber ziemlich widersprüchlich behandelt wird, ist wieder ein ganz anderes Thema.
Cas27
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Cas27 »

Hey, der Pädophilen Joker, der musste ja kommen. Für sowas ist dieses Spiel denkbar ungeeignet, so ganz ohne nackte Tatsachen. Ist eher was für SM Fans. :wink:
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SethSteiner
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von SethSteiner »

Gab es denn überhaupt schon japanische, gezeichnete Minderjährige Figuren als das Gesetz geschaffen wurde, dass man daran denken würde? Aber angenommen es wäre doch so und man hätte auch direkt schon daran gedacht. Das macht es ja sogar noch schlimmer! Dann hätte der Gesetzgeber mit voller Absicht die Kunstfreiheit unterminiert um eine seltsame, nicht-freiheitliche Ideologie durchzusetzen. Wenn man es nun als Jugendschutz ansieht, ist das auch nicht nachvollziehbarer. Es gibt ja keine Gefahr für die Jugend, entsprechend handelt es sich um reine Zensur, auch nicht anders als wie im Dritten Reich oder der DDR, Systemen von denen man sich eigentlich distanzieren sollte, anstatt in deren Horn zu blasen.
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Kajetan
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von Kajetan »

SethSteiner hat geschrieben:Gab es denn überhaupt schon japanische, gezeichnete Minderjährige Figuren als das Gesetz geschaffen wurde, dass man daran denken würde.
Nein, die gab es nicht. Muss es auch nicht, weil das Gesetz entsprechend weitreichend interpretierbar ist.

Ich persönlich finde das deutsche Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung zwar auch für selten dämlich (halte "Jugendschutz" nur für sinnvoll, wenn es um Arbeits- und Vertragsrecht geht, weniger beim Konsum von Medieninhalten), aber Deine Argumentation passt hier nicht.
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schefei
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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von

Beitrag von schefei »

Völlig absurd diese Zensierung von fiktiven Inhalten, zumal diese Charaktere bis auf den Körperbau meist nichts mit realen Minderjährigen zu tun haben. Man darf Pixel ermorden, foltern und quälen, aber wehe Minderjährige Pixel kleiden sich aufreizend (bzw. so wie in jedem Freibad) da hört der Spaß auf.
Mit Jugendschutz hat das genau 0 zu tun und Menschen mit pädophiler Neigung wird man auf diese Art auch nicht "heilen".
Solange keine realen Menschen bei der Entstehung zu Schaden kommen soll sich imo jeder ansehen und spielen was er will.