Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

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Kaaruzo
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Kaaruzo »

Flextastic hat geschrieben:ich bin mir ziemlich sicher, genau das wird am ende valve teuer zu stehen kommen. die agb´s sind nicht nur zum schutz des unternehmens, sondern auch zum schutz der kunden, lizenznehmer etc. pp.
Also darf nach der Logik der Lizenznehmer mit der Lizenz etwas offensichtlich illegales machen und dann sagen, tja hätte der Lizenzgeber halt aufpassen sollen.

Verstehe ich dich richtig?
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Sir Richfield
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Sir Richfield »

Flextastic hat geschrieben: die agb´s
Sorry, hatte eine blöde Woche, aber:
1) Was ist das für 1 Apostroph? (Es ist keines)
2) Allgemeine Geschäftsbedingungen's ?
3) Bitte nochmal um Verzeihung.
johndoe1044785
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von johndoe1044785 »

@richfield: Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).

und darauf sollte vor gericht nicht eingegangen werden? glaube ich nicht.

edit: jaja^^, usa:

In England gilt der so genannte „last shot“. Danach gelten die AGB, die als letztes zwischen den Parteien übersandt wurden. Dabei besteht die Gefahr, dass man den Regelungen des Vertragspartners unterliegt, weil dieser eben seine AGB zuletzt übersandt hat.

In den USA gilt der Grundsatz des „last shot“ ebenfalls.

ebenso: Grundsätzlich gilt bei Onlinegeschäften in den USA das Herkunftslandprinzip (country of origin). Der Verkäufer kann so im Prinzip in seinen AGB die Anwendbarkeit des deutschen Rechts bestimmen. Aus den wenigen öffentlich zugänglichen US-Gerichtsurteilen zur Frage der Anwendbarkeit von US-Recht bei E-Commerce-Streitigkeiten gegenüber Beklagten, die nicht in den USA wohnhaft sind, lässt sich jedenfalls entnehmen, dass ein US-Gericht möglicherweise nur dann zuständig sein könnte, wenn ein ausländischer Onlinehändler zielgerichtet Kunden in einem bestimmten US-Bundesstaat anspricht.

alle beteiligten aus den usa?


ansonsten: grundsätzlich gilt doch:

AGB sind immer rechtlich bindend, wirksam an diesem Vertrag ist aber nur das, was nicht gegen das Gesetz verstößt.

und da sehe ich noch nicht das problem.
Zuletzt geändert von johndoe1044785 am 15.07.2016 10:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Sir Richfield
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Sir Richfield »

Kaaruzo hat geschrieben:Also darf nach der Logik der Lizenznehmer mit der Lizenz etwas offensichtlich illegales machen und dann sagen, tja hätte der Lizenzgeber halt aufpassen sollen.

Verstehe ich dich richtig?
Ja, tust du.
Und jetzt denk mal über Bots in Diablo III, Cheats in Overwatch und Wallhacks in CoD nach...

(Also, losgelöst davon, dass man die Betreiber der Lottoseiten NATÜRLICH auch anzeigen muss und die ihre eigenen Verfahren bekommen müssen.)

Die wirklich spannende Frage an der Sache ist dann auch: "Hat Valve davon profitiert?"
Ja -> Valve hat sehr wahrscheinlich ein Problem.
Nein -> Valve hat "nur" ein Rufproblem.
(Gewichtung hängt von Valve ab.)

Um DAS herauszufinden, wird es Zeit brauchen. Und Valve wird ein paar Zahlen veröffentlichen müssen, was keine Firma gerne tut.
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Sir Richfield
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Sir Richfield »

Flextastic hat geschrieben:@richfield: Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer [...]
Hast du gerade galaktisch nicht erkannt, was ich sagen wollte oder bist du gerade unglaublich sarkastischer als ich?
johndoe1044785
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von johndoe1044785 »

schau mal eine seite zurück und wenn dann nur das zweite
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danke15jahre4p
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von danke15jahre4p »

Flextastic hat geschrieben:ich bin mir ziemlich sicher, genau das wird am ende valve teuer zu stehen kommen. die agb´s sind nicht nur zum schutz des unternehmens, sondern auch zum schutz der kunden, lizenznehmer etc. pp.
da bin ich mir nicht so sicher.

klar können in den agb auch zum wohlwollen des kunden oder lizenznehmers passus enthalten sein die zu deren vorteil sind um, zb. der konkurrenz die stirn zu bieten, aber im grunde sind doch agb nur reiner unternehmesschutz, welcher, sofern nicht durrch landesgesetze eingeschränkt, den kunden knebelt bis zum geht nicht mehr und regelt sich aus gewissen haftungen rauszunhemen.

man kann mich aber gerne korrigieren.

greetingz
johndoe1044785
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von johndoe1044785 »

na dann bin ich auf den prozess gespannt und ob auf die agb bezug genommen wird und so valve in haftung geht dafür. es gibt doch sicherlich schon vergleichsfälle aus dem us-system, oder?
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Kajetan
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Kajetan »

Flextastic hat geschrieben: ich bin mir ziemlich sicher, genau das wird am ende valve teuer zu stehen kommen. die agb sind nicht nur zum schutz des unternehmens, sondern auch zum schutz der kunden, lizenznehmer etc. pp.
Korrekt. AGBs sind für ALLE Beteiligten einklagbar. Firmen können auf Basis der AGB Kunden belangen, genauso gut können Kunden oder andere Stakeholder eine Firma auf Basis derer eigenen AGB verklagen.
Kaaruzo
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Kaaruzo »

Kajetan hat geschrieben:Korrekt. AGBs sind für ALLE Beteiligten einklagbar. Firmen können auf Basis der AGB Kunden belangen, genauso gut können Kunden oder andere Stakeholder eine Firma auf Basis derer eigenen AGB verklagen.
Gegen welchen Passus aus den eigenen AGB hat Valve denn verstoßen?
Kaaruzo
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Kaaruzo »

Flextastic hat geschrieben:na dann bin ich auf den prozess gespannt und ob auf die agb bezug genommen wird und so valve in haftung geht dafür. es gibt doch sicherlich schon vergleichsfälle aus dem us-system, oder?
Hab kein US-Urteil gefunden, aber dieses Urteil von YT ist interssant:

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... -ablehnung

"Das Münchner Gericht folgte in seinem Urteil der YouTube-Argumentation: Demnach müsse das Videoportal für die Musikvideos nichts an die Gema zahlen, weil die Nutzer und nicht die Plattform für die Veröffentlichung verantwortlich seien. YouTube stelle dafür lediglich "Werkzeuge" bereit, sei also in erster Linie ein technischer Dienstleister."

Ich denke mal, Valve wird ähnlich argumentieren.
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danke15jahre4p
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von danke15jahre4p »

Kajetan hat geschrieben:Korrekt. AGBs sind für ALLE Beteiligten einklagbar. Firmen können auf Basis der AGB Kunden belangen, genauso gut können Kunden oder andere Stakeholder eine Firma auf Basis derer eigenen AGB verklagen.
kommt auf die formulierung an, denn dafür müsste valve in den agb etwas stehen haben wie im sinne von "jeglicher mißbrauch der api wird verfolgt und unterbunden".

wenn jedoch nur etwas steht wie "wir untersagen die verwendung der api für glücksspiel" dann kann da keiner klagen.

greetingz
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Kajetan
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Kajetan »

leifman hat geschrieben:
Flextastic hat geschrieben:ich bin mir ziemlich sicher, genau das wird am ende valve teuer zu stehen kommen. die agb´s sind nicht nur zum schutz des unternehmens, sondern auch zum schutz der kunden, lizenznehmer etc. pp.
da bin ich mir nicht so sicher.
Ist aber so. AGBs sind einklagbare Grundlage für Firma UND Kunde. AGBs gelten nicht einseitig nur für die Firma.

Wenn in den AGBs meines Internet-Shops steht, dass ich Paypal und Kreditkarte als Zahlungsmethode zulasse und die Ware in folgende Länder verschicke, kann ich nicht einfach Paypal-Zahlungen von Kunden verweigern oder ein Land aus dieser Liste nicht beliefern. Bzw. ich kann schon, nur brauche ich mich dann nicht beschweren, wenn eines Tages ein netter Brief eines Kunden-Anwaltes eintrudelt.
Kaaruzo
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von Kaaruzo »

leifman hat geschrieben:kommt auf die formulierung an, denn dafür müsste valve in den agb etwas stehen haben wie im sinne von "jeglicher mißbrauch der api wird verfolgt und unterbunden".

wenn jedoch nur etwas steht wie "wir untersagen die verwendung der api für glücksspiel" dann kann da keiner klagen.

greetingz
Soweit ich weiß, steht in den AGB, dass sich die Nutzer der STeam API dazu verpflichten, nichts illegales mit dieser API anzustellen. Dagegen wurden offensichtlich verstoßen. Von den Wettseiten.

Nicht von Valve.
johndoe1044785
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Re: Steam: Valve will Glücksspiele mit Spielgegenständen unterbinden

Beitrag von johndoe1044785 »

Kaaruzo hat geschrieben:
Flextastic hat geschrieben:na dann bin ich auf den prozess gespannt und ob auf die agb bezug genommen wird und so valve in haftung geht dafür. es gibt doch sicherlich schon vergleichsfälle aus dem us-system, oder?
Hab kein US-Urteil gefunden, aber dieses Urteil von YT ist interssant:

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... -ablehnung

"Das Münchner Gericht folgte in seinem Urteil der YouTube-Argumentation: Demnach müsse das Videoportal für die Musikvideos nichts an die Gema zahlen, weil die Nutzer und nicht die Plattform für die Veröffentlichung verantwortlich seien. YouTube stelle dafür lediglich "Werkzeuge" bereit, sei also in erster Linie ein technischer Dienstleister."

Ich denke mal, Valve wird ähnlich argumentieren.
warum sperrt dann google automatisch alle videos in deutschland, wenn es um gema geht? außerdem steht der prozess noch in schwebe, wenn ich das richtig verfolgt habe.

hintergrund: auf normalen wege dürfte es nie eine einigung zwischen GEMA und google/youtube geben. Google/Youtube veröffentlicht keine zahlen und äußert sich nicht über individuelle verträge, die GEMA als eingetragener Verein MUSS aber die Verhandlungen über das Entgeld öffentlich führen.
Zuletzt geändert von johndoe1044785 am 15.07.2016 10:33, insgesamt 2-mal geändert.