AtzenMiro hat geschrieben:Das ist schmarn. Wenn man als "Unschuldiger" eine Abmahnung bekommt und man ist sich zu 100% sicher, die nicht zahlen zu müssen, dann zahlt man sie einfach nicht. Völliger Blödsinn, dass man als Unschuldiger seine Unschuld beweisen muss. Das wäre eine Katastrophe.
Willkommen in Deutschland. Schon mal was von der Störerhaftung gehört, die jetzt angeblich abgeschafft werden soll?
Will eine Abmahnfirma dein Geld und du weigerst dich, dann müssen die den Weg über ein Gericht gehen, nicht du.
Korrekt. Und dann wedeln die da mit einem Blatt Papier, auf dem steht, dass $Provider behauptet, die Zahl mit den vier Punkten zu dem Zeitpunkt gehörte deinem Anschluss. Und einem Blatt Papier, auf dem steht, dass $totalsichere_Software behauptet, die Zahl mit den vier Punkten hätte irgendwas angeboten.
Du hast nur die Aussage "Habe ich nie geladen".
Deshalb kommt da nämlich der nächste perfide Trick an der Sache.
Nur die großen Kanzleien gehen bei großen Dingen vor Gericht, bei denen sie sich absolut sicher sind, zu gewinnen.
Der Rest wird regelmäßig mit eskalierenden Briefen genervt, dann verkaufen die den Datensatz an Inkassofirmen, die machen dann weiter damit.
Und das sind die "guten" von denen, nicht die offensichtlichen Betrüger.
(Es gibt auch unoffensichtliche, bei denen man mit ein wengi Bohren herausfindet, dass sie gar nicht beauftragt sind, bzw. deren Auftraggeber nicht die tatsächlichen Rechteinhaber sind.)
Guck dir alleine mal das Gewese um Urmann und YouPorn an. Da musste man allen Beteiligten mit Nachdruck sagen, dass der da vollen Mist gebaut hat.
Man redet hier nicht umsonst von einer Industrie!
Durch die schiere Masse der Abmahnungen geht jegliche Prüfung der Sachverhalte den Bach runter.
Und selbst WENN alles korrekt ist, also korrekte IP ermittelt, etc, DANN kommen die mit überhöhten Streitwerten an, damit sich das lohnt.
Dir kann ja nur der UPLOAD angelastet werden. Bzw. kann man nur von dir verlangen, diesen zu unterlassen.
Da wird dann behauptet, dass du einen "Schaden" von xtausend Euro verursacht hast, man aber ein Auge zudrücken würde, aber der Anwalt doch bitte bezahlt werden soll (was übrigens der Sonderfall in Deutschland ist - überall sonst bezahlt der, der die Musik bestellt hat). Und der berechnet seinen Satz halt nach Streitwert.
Der willkürlich festgelegt ist.
Praktisch - und es gibt ein/zwei Richter, die das mal nachgerechnet haben - begehen die meisten Anschlüsse nur den Bruchteil einer solchen Urheberrechtsverletzung, weil nur in den allerseltensten Fällen so eine Datei so lange im Ordner verbleibt, dass sie X-Mal KOMPLETT! hochgeladen wurde.
Sprich, der tatsächliche "Schaden", den du anrichtest, liegt bei ein paar Euro Fuffzig, zahlen musst du aber mindestens dreistellige Summen.
Das macht man, weil man dich ja nicht für "Diebstahl" belangen kann oder den Upload. Den Rechteinhabern ist völlig klar, dass dein angerichteter "Schaden" konkret $aktueller_preis_für_Datum ist. Sprich, dass du dir eine Leistung erschlichen hat. Damit können sie aber nicht argumentieren und für einen Streitwert von 60,- € würde auch kein Anwalt morgens aufstehen.
Jetzt kommen wahrscheinlich einige, die sagen "Ja, und? Strafe muss sein, oder?".
Das ist zwar nicht falsch, geht aber hier an der Idee des Rechtsstaats vorbei, weil nicht ein GERICHT diese "Strafe" festlegt, sondern der Geschädigte. Und das ist die schlechteste Idee von allen!
Das ist möglich, weil das Abmahnwesen halt missbraucht wird. Es war nicht dafür gedacht, dem kleinen Mann ein paar auf die Fresse zu geben und irgendwelche "Verluste" wettzumachen.