Ich habe meine BF 2142 CD im laufwerk gelegt und wollte Installieren. Nach wenigen sec hat mein laufwerk die CD so geschreddert das ich nur noch zocken kann.
Jo dann is ihrgentwie die EXE im arsch gegeangen
Meine frage is??? darf ich mir jetzt das Game laden ohne was dafür zu zahlen????? ich habe es ja schon orginal
naja kann ja sein aba es geht mir er um die sache ob es legal is das game runterzuladen da ich es ja schon besitze und es auch rechtmäsig erworben habe.
Das mit der möglichkeit es zu EA zu schicken habe ich mir auch schon durch den kopf gehen lassen.
Is den der Verkäufer der mir das Game verkauft hat nich auch verpflichtet es zu ersätzen oda eizuschicken.
Ich habe da keine Ahung von hatte noch nie so einen Fall.
Ich glaub seid Anfang 2007 oder Ende 2006 ist das herunterladen ebenfalls strafbar.
Deswegen hagelt es momentan überall mit Anzeigen von Publishern die das von Firmen prüfen lassen.
Oder die Polizei die im Internat bei um die Ecke mal schnell alle Computer beschlagnahmt...
Wenn nicht las dir doch einfach eine Sicherheitskopie von einem Freund geben der das Spiel auch hat.
Ein guter Trick um arg zerkratze CD's wieder zum laufen zu bringen ist Autopolitur. Ihr kauft euch ganz feine Autopolitur und poliert damit vorsichtig die CD. Die Politur füllt die Kratzer auf und voilà sie funzt wieder tiptop!
Battlestarone hat geschrieben:THX habe soeben dank der Autopulitur 64€ gespart
Ich habe Farcry und BF wieder am laufen bekommen.^^
Geil
THx für den tipp
MFG Battle
Keine Ursache, freut mich das ich helfen konnte Na dann viel Spass beim zocken!!
Allgemein
Seit September 2003 ist das neue Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (UrhG) in Kraft [1]. Darin regelt der Gesetzgeber unter anderem den Umgang mit digitalen Kopien von CDs und DVDs. Das neue Urheberrecht stellt gewissermaßen eine an das digitale Zeitalter angepasste Aktualisierung bestehenden Rechts dar. Wer eine Kopie von DVDs oder CDs auf analoge Datenträger (Cassetten) für rein private Zwecke erstellt, handelt demnach nicht gesetzeswidrig. Man spricht in diesem Fall von einer so genannten ähnlichen Kopie (im Gegensatz zur direkten, also digitalen, Kopie).
Privatkopie
Man darf zwar urheberrechtliche geschützte Werke für ausschließlich private Zwecke vervielfältigen (UrhG §53), dabei aber keinen Kopierschutz umgehen (UrhG §95). Faktisch ist es somit in den meisten Fällen untersagt, eine Privatkopie etwa einer DVD oder CD herzustellen, da mittlerweile die meisten Silberlinge mit einem entsprechenden Kopierschutz versehen sind.
Bei Computerprogrammen gilt weiterhin das Recht auf eine private Sicherheitskopie. Die darf jedoch nicht weitergegeben werden. Da aber immer mehr Computerspiele auf kopiergeschützten DVDs vertrieben werden und zusätzlich Audio- und/oder Videomaterial mit auf dem Datenträger enthalten ist, gilt allerdings der selbe Ansatz wie für reine Film- oder Musikdatenträger – also ein Kopierverbot!
Was heißt das für Programme wie CloneCD etc. ?
Die bestehende Rechtslage verbietet also das Umgehen von Kopierschutz. Sowohl DVD-Ripper als auch Software für Daten- und Audio-CDs, die diesen Kopierschutz umgeht, werden derzeit entsprechend als illegal eingestuft. Das Anbieten(!) und Nutzen derselben ebenso. Vor allem, wer solche Software anbietet, muss mit einer Abmahnung etwa der Musikindustrie rechnen. Betroffen sind davon unter anderem "CloneCD" oder "Alcohol 120%". In einzelnen Fällen laufen derzeit noch Rechtsverfahren.
Auch kopiergeschützte Audio-Daten dürfen nicht mit so genannten CD-Rippern auf Festplatte kopiert werden, da auch hier das Urheberrecht umgangen wird.
P2P (Peer-to-peer) KaZaA, eMule, BitTorrent etc.
Ein Download ist dann illegal, wenn der Film bzw. das Musikstück eine illegale Kopie (also eine unter Umgehung eines Kopierschutzes angefertigte Kopie) ist. Es ist anzunehmen, das dem in den meisten Fällen so ist. Aufnahmen von bereits öffentlich im Fernsehen ausgestrahlten Sendungen sollten ebenfalls nicht heruntergeladen werden, da die entsprechende Fernsehanstalt hier Rechte geltend machen könnte.
Für Uploads folgt daraus im Umkehrschluss: Außer Material, bei dem man selbst der Urheber ist (wie etwa dem eigenen Urlaubsvideo), dürfen keine digitalen Kopien von Filmen und Musikstücken angeboten werden.
Stichwort Computerprogramme: Wer einen Originaldatenträger einer Software besitzt, darf eine so genannte Sicherheitskopie davon anfertigen. Das aber nur, wenn diese für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung des entsprechenden Programms erforderlich ist, falls etwa der Originaldatenträger durch Abnutzung nicht mehr funktionsfähig sein sollte [2]. Das Anbieten einer solchen Kopie an Dritte (etwa über Tauschbörsen) ist jedoch ebenfalls verboten. D.h. Download sowie Upload von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen ist immer illegal.
Fazit:
IMMER gilt:
Verfügt eine DVD oder CD nicht über einen Kopierschutz, dürfen von solch einem Original Kopien für rein private Zwecke angefertigt werden (§53, Abs. 1+2 UrhG). Eine Weitergabe an Dritte ist generell verboten. Dies ist auch dann schon der Fall, wenn man aus P2P-Börsen Dateien herunterlädt. Denn technisch bedingt wird man sofort zum Uploader und verteilt also an Dritte weiter, sobald man einen Download startet.
Derzeit noch unklar:
Manche Programme erstellen Kopien, ohne dabei den Kopierschutz technisch zu umgehen. So wird z.B. das Audiosignal in analoger Form von der Soundkarte des Computers abgegriffen und wieder neu digitalisiert. Neben einem mehr oder weniger spürbaren Qualitätsverlust ist solche Art des Kopierens juristisch noch umstritten, da faktisch der Kopierschutz eben doch umgangen wird [2]. Man bewegt sich dabei in einer juristischen Grauzone. Momentan sei deshalb von solchen Verfahren abgeraten.
Außerdem:
Ob "alte" Kopien aus der Zeit vor der Urheberrechtsnovelle weiterhin für private Zwecke kopiert werden dürfen, ist ebenfalls eine Frage, die sich in einer juristischen Grauzone bewegt. So lange dazu keine konkreten Urteile vorliegen, sollte man auch davon die Finger lassen.
vielleicht hilft das ein bisschen auch wenns etwas spät kommt^^
Naja egal is aba sehr aufschlussreich.
Ich glaube das es später oder auch jetzt schon anderen Leute ( Mir) Hilft das sehr unverständliche Bundesgesetzbuch zu verstehen.
Kann dir noch ein Zeug empfehlen und zwar bekommst du das in kleinen Tuben recht billig,in jedem Mobilfunkladen es ist dazu da Handybildschirme zu reinigen,damit hat ein Freund schon die ein oder andere CD gerettet. :wink: