sourcOr hat geschrieben:
Sieh es so:
"Adblocker beeinträchtigt nicht euer Kerngeschäft", "Nein, denn unser Kerngeschäft ist ja auch ein anderes (Werbung) und das wird beeinträchtigt."
Das ist schon logisch alles.
Ich kann mich nur wiederholen, ja klar, sie wollen grundsätzlich gegen Adblocker vorgegen. Das versteh ich schon. Es geht um ihr Geschäft und das hat eine Niederlage hinnehmen müssen, aufgrund der Tatsache, Adblock wurde gerichtlich gestärkt. Wie und wobei ist erstmal unwichtig, es wurde gestärkt. Darauf kann man sich jederzeit berufen und eine Forderung/Klage in die Länge ziehen.
Ich kann mich auch nur wiederholen, sie wollen gegen eine Begründung vorgehen, die mit ihrer Begründung erstmal nichts zu tun hat.
Beispiel: Angenommen die Macher von "
Werbung.de" würden gegen das Urteil über Adblocker und Journalismus vorgehen, das Absurde würde noch deutlicher zum Vorschein kommen.
Aber wie gesagt, in dem Fall hier mit Axel Springer Verlag in der Formulierung über Kerngeschäfte.
ps: Rein von der Formulierung her hat das Landgericht Hamburg eine Entscheidung zur Beeinträchtigung durch Adblocker einzig und allein bei Journalismus getätigt. Wie es bei Werbung aussieht, wird mit keiner Silbe erwähnt. Streng genommen bräuchte es dafür eine weitere Entscheidung - unabhängig von der bisherigen.