Und diese Frage des Prinzips hat unser Grundgesetz im Grunde auch schon beantwortet, indem es sowohl an Privateigentum die soziale Verpflichtung geknüpft als bewusst die verfassungsrechtliche Grundlage für Enteignungen etwa gelegt hat.5Finger hat geschrieben:Der Staat würde sich bei solchen Maßnahmen das Recht herausnehmen, anderer Leute / Firmen Eigentum zu seinem Gunsten zu nutzen. Ob es sich bei der Immobilie um leerstehende Wohnungen oder Gewerbegebäude handelt spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Das ist für viele eine Frage des Prinzips.
Damit beziehe ich jetzt noch keine Stellung zur Zwangsvermietung oder dergleichem in dieser Frage, aber das "Prinzip" "Hurr durr, der Staat will Eigentum Anderer verwenden, wie unmöglich!" ist insofern ein nichtiger Einwand.
