Diese Herangehensweise ist aber auch zu einfach gehalten. Nein, es ist nicht alles bindend, was in einem Vertrag steht und nein, es hat auch nicht alles, im Streitfall, vor Gericht Bestand, selbst wenn man es in vollem Besitz seiner Zurechnungsfähigkeit unterschrieben hat.casanoffi hat geschrieben:Nun, man muss halt immer unterscheiden, dass "rechtens" nicht immer etwas mit der Gesetzgebung der AGB zu tun hat.
Der Herausgeber unersagt es und nimmt sich das Recht laut seinen AGB, denen man als Nutzer zustimmt, heraus, einen Account im Falle eines Verstoßes zu sperren. So sind seine Vorgaben, an die man sich halten muss.
Viele Arbeitgeber schreiben z. B. gerne in Arbeitsverträge den Passus rein, dass der Unterzeichnende über die Inhalte des Vertrages, über Gehalt und Urlaubsanspruch im Besonderen, Stillschweigen zu wahren hat. Eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen Verstoßes gegen diesen Passus hätte aber wohl vor keinem Arbeitsgericht allzu große Überlebenschancen, denn es steht natürlich jedem Angestellten frei, mit seinen Kollegen über sein Gehalt zu reden, wenn er es denn möchte.
In Verträgen und AGBs stehen immer wieder Dinge drinne, bei denen der Verfasser eigentlich genau weiß, dass er sie nie vor Gericht durchsetzen könnte. Er klopft halt einfach nur auf den Busch, um zumindest die Unbedarften damit abzuschrecken.
Wie es mit der Rechtmäßigkeit dieses AGB-Passus aussieht, also in Bezug auf die nun umgesetzten Konsequenzen, mag ich nicht zu beurteilen; bin ja weder Richter noch Anwalt...
@ douggy
Dein Einwand steht aber auch nicht im Widerspruch zum hier vorliegenden Fall. Der User ist eine natürliche Person, MS als Kapitalgesellschaft die juristische. Soweit ist da eigentlich nix zu deuteln.
