das ist deine Meinung aber nicht geltendes Recht.. :wink:SethSteiner hat geschrieben:Das Spiel hat sich weder selbst angemacht, noch kommt das Spiel über den Startbildschirm hinaus, wenn es nicht jemand spielt also nimmt man sich natürlich dabei auf. Ob Nintendo wirklich Ansprüche hat, halte ich für Sprüche ist aber egal da ich trotzdem keinen Grund sehe, warum sie noch Geld kriegen sollten. Sie haben ihr Geld bereits erhalten als das Spiel gekauft wurde, sie haben mit der Produktion des Videos nichts zutun also sollte ihnen auch nichts zustehen. Und mir persönlich ist da auch gleich, wie jemand die Schöpfungshöhe eines Let's Plays wertet. Ich halte nichts von dem Anspruch Geld zu erhalten, ohne dafür selber was zu leisten (Abseits von der staatlichen Unterstützung von Arbeitslosen, Eltern, Kindern ect. pp.).
Es hinkt etwas, da VideoSpiele das aktive "eingreifen" erfordern.. aber würdest du auch sagen, dass
ich einen Film mit eigenem Audiokommentar gewerblich vertreiben darf, da ich schließlich die DVD bereits bezahlt habe?
Oder mir ein Buch besorgen, da die ein oder andere Fußnote hinzufügen und dass Ding dann massenweise als meins verkaufen?
//Urheberrecht verfällt in DE (meines Wissens nach) 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, dann wird es Allgemeingut.. d.h. mit Büchern von vor dem 2. Weltkrieg sollte oben genanntes sehrwohl möglich sein..
Bei Film bin ich mir gerade net so sicher.. man müsste halt iwie an die Original Filmrolle kommen .. denn von ner jüngeren VHS oder DVD darf man (nach meinem Kenntnisstand) dennoch keine Kopien verkaufen..