Eine DDoS-Attacke ist aber keine Analogie zu einem Einbruch. Wenn ihr unbedingt eine Analogie haben wollt, dann wäre eine DDoS-Attacke etwa äquivalent zu einer (illegalen) Wegblockade zu einem Laden. Der Laden und die Personen, die da hin wollen, werden nicht angerührt.Nanimonai hat geschrieben:Er muss mich nicht bestehlen, mir körperlich und finanziell schaden oder meine Wohnung abfackeln.Nuracus hat geschrieben:Körperlich oder finanziell geschädigt werden die Privatpersonen dadurch nicht.
Dir wird nichts gestohlen, du musst keine verbrannte Wohnung restaurieren.
Es reicht, dass er einbricht. Diese Verletzung der Privatsphäre und Beugung des Rechts verdient keinen Applaus.
Ich weiß, ihr redet von Hacks im Allgemeinen, aber eine DDoS-Attacke ist kein Hack, wie oben irgendwo mal schon mal erwähnt.
Übrigens: Eben bei Golem gelesen. Kim Dotcom hat ein Tweet geschrieben, wo er behauptet, mit dem LizardSquad verhandelt zu haben. Lebenslange Mega-Premium-Accounts für das in Ruhe lassen der Konsolen-Online-Dienste. (Quelle: Golem.de)
