Diesen Freitag entschied das angerufene Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Telekom die von der Regulierungsbehörde verordnete GroÃhandels-Flatrate NICHT anbieten muss. Das Gericht hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten der Telekom ausgefallen sei.Wie lange das Versprechen der Telekom, auch im Falle eines Sieges die G-Flatrate weiter anzub...
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