Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Hier könnt ihr über Trailer, Video-Fazit & Co diskutieren.

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4P|BOT2
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Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von 4P|BOT2 »

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Sephiroth1982
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von Sephiroth1982 »

Und DAS ist noch einer der Gründe warum ich äußerst selten bei digitalen Gütern zugreife, außer sie sind kostenlos, oder sehr bekannt, aufgrund etwaiger Vorgänger.
Ich habe lieber eine schöne physische Version im Regal stehen, als etwas digitales, das man nicht zurückgeben kann, weg ist wenn die Server weg sind oder gar ausgeschaltet werden.
Die einzigen Ausnahmen bislang, sind die beiden Teile von Legend of Grimmrock. Ansonsten bemühe ich mich immer, wenn möglich digitale Versionen zu ignorieren, selbst bei krassen Ersparnissen.
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L33chi
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von L33chi »

Letztens erst im PSN Shop mal fix TWD Season 2 erstanden, war ja grad im Sale. Wollte direkt mal loslegen und nix wars, versehentlich die Vita Version erstanden. Ich hätt den Fehler ja auch eingesehen, wenn mich der Mist nicht direkt auf meiner PS3 im Startfenster unter Schnäppchen angelacht hätte. In all meiner Naivität dachte ich ja tatsächlich dass Sony den Shop schon entsprechend der genutzten Konsole gestaltet.
Naja die Tante an der Service Hotline wollte davon nix hören, hat mich dann nur angeregt meine Zeit doch mit ihren AGBs zu vergeuden.
Genau das will man in so einem Fall hören. War dann mein letzter Einkauf im PSN, glücklicherweise hab ich mir noch keine PS4 zugelegt. :-)
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HiroNakamura85
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von HiroNakamura85 »

L33chi hat geschrieben:Letztens erst im PSN Shop mal fix TWD Season 2 erstanden, war ja grad im Sale. Wollte direkt mal loslegen und nix wars, versehentlich die Vita Version erstanden. Ich hätt den Fehler ja auch eingesehen, wenn mich der Mist nicht direkt auf meiner PS3 im Startfenster unter Schnäppchen angelacht hätte. In all meiner Naivität dachte ich ja tatsächlich dass Sony den Shop schon entsprechend der genutzten Konsole gestaltet.
Naja die Tante an der Service Hotline wollte davon nix hören, hat mich dann nur angeregt meine Zeit doch mit ihren AGBs zu vergeuden.
Genau das will man in so einem Fall hören. War dann mein letzter Einkauf im PSN, glücklicherweise hab ich mir noch keine PS4 zugelegt. :-)
Hier gehts ums Geld. Kundenzufriedenheit ist nur Nebensache. Hätte Driveclub am liebsten auch zurück gegeben.
Skiddy
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von Skiddy »

Jetzt mal ganz unabhängig davon, ob phsysische oder digitale Ware bzw. dem, was ein Hersteller in seiner AGB stehen hat:

Mir fällt auf, dass bei solchen Themen immer nur pauschal von "Umtausch" bzw. "Rückgabe" geredet wird. Ein Recht darauf hat man ja im klassischen Einzelhandel sowieso grundsätzlich nicht, online zieht dann hingegen das Fernabsatzgesetz (14 Tage Rückgabe ohne Angabe von Gründen).

Wenn es allerdings um "nicht funktionierende" bzw. "nicht RICHTIG funktionierende" Software-Produkte geht, sind wir gar nicht mehr beim Thema "Umtausch" sondern bei der "Reklamation"! Ist nicht das selbe, nur wissen das viele leider nicht. Den Klassiker hier hat bestimmt schon mal jemand gehört:

"Box bekommen, DVD kaputt / Key fehlt / Spiel vor lauter Bugs nicht spielbar. Aber da ich die Box ja schon geöffnet habe, bleib ich jetzt drauf sitzen, da die Ware ja vom Umtausch ausgeschlossen ist....."

Das ist Bullshit, weil man das Produkt nicht "umtauschen" sondern "reklamieren" möchte.

Entsprechend differenziert mir der Beitrag/das Video hier auch nicht wirklich klar genug: Wenn der Hersteller den "Umtausch" (z.B. wegen Nichtgefallen, Fehlkauf, etc.) digitaler Einkäufe ausschließt ist das nach meinem Verständnis jedenfalls was anderes, als wenn er die "Reklamation" (defekt, nicht nutzbar, whatever) digitaler Einkäufe ausschließt. Natürlich kann er beides in seine AGB schreiben, die viel interessantere Frage wäre für mich aber: Kann der Hersteller mir pauschal das Reklamations-Recht absprechen?
Zuletzt geändert von Skiddy am 03.11.2014 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
AtzenMiro
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von AtzenMiro »

Ist ja schön und gut, dass 4Players versucht nun auch Videos zu solchen Themen zu machen und nicht nur die üblichen Kolumnen. Aber während Kolumnen immer sowas wie ein persönlicher offener Brief sind, kommen Videos nicht so daher. Daher frage ich mich, warum 4Players sich für solche Themen nicht professionelle Hilfe in Form von Leuten heranzieht, die da etwas mehr Wissen mit sich bringen. Michael Krosta wirkt im Video wie auf verlorenem Posten. Auch wird in dem Video nicht eine Sekunde lang über die Rechtschaffenheit solcher AGB-Klausen eingegangen oder Sonstigen.

Eine andere bekannte Seite zieht für solche Themen zumindest Jura-"Fachkräfte" heran, die ein wesentlich fundierteres Wissen und somit gehaltvollere Beitrage zum Thema beitragen können als irgendein 4P-Redakteur.
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L33chi
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von L33chi »

HiroNakamura85 hat geschrieben: Hier gehts ums Geld. Kundenzufriedenheit ist nur Nebensache. Hätte Driveclub am liebsten auch zurück gegeben.
Find ich etwas fragwürdig. Hätte man mir den Betrag zurückgebucht, hätte ich mich vermutlich noch etwas mehr verausgabt mit einigen weiteren Titeln die ich ins Auge gefasst hatte.
Nun ist mein Vertrauen geschädigt und ich als Kunde bis auf weiteres verloren, wegen lächerlicher 9,99€. Nicht dass sie mein Geld brauchen würden, aber eine kulantere Kundenpolitik würde den Kunden auf dauer wohl auch eher binden.
johndoe803702
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von johndoe803702 »

Sowas finde ich auch extrem fragwürdig. Normalerweise sollte man anstandshalber das Geld zurückerstatten. PS-Vita-Spiele haben im Store der PS3 einfach gar nichts verloren, das muss extern geregelt werden. Hier lobe ich mir den e-shop, da ist alles ganz klar gegliedert, so dass man nicht so schnell die falsche Version kauft.

Ich hatte mir damals im PSN-Store die vermutlich deutschsprachige Fassung zu Need for Speed Most Wanted (das von 2005) gekauft und heruntergeladen, weil sämtliche Beschreibungen zu dem Spiel auf deutsch waren und sogar das deutsche USK-Logo enthalten war. Als ich das Spiel dann anspielte entdeckte ich, dass es nur die englische NTSC-Fassung ist, die aber mit keinem Wort erwähnt wurde. Ich habe daraufhin sofort den Support angeschrieben und mir wurde der gesamte Kaufbetrag in Form des Guthabens im PSN zurückerstattet, da es ja nicht mein Fehler war, dass das Spiel falsch beworben wurde. Deshalb sage ich immer wieder: Gutes Marketing bringt am Ende nichts, wenn am Ende davon kaum etwas wahr ist. Lieber ein schlechteres Marketing, aber dafür keine falschen Versprechungen, immerhin hat man mir mein Geld zurückerstattet und ich finde es echt mies, wenn manche ihr Geld nicht zurück bekommen bei solchen Dingen wie digitalen Gütern.
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traceon
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von traceon »

Gerade bei (Online-) DRM Software sollte die Rückgabe vom Anbieter nicht prinzipiell ausgeschlossen werden können, denn hier fällt das Argument der "funktionalen Kopie" ja weg - zumindest für Leute ohne Knoffhoff und kriminelle Energie. Erstaunlicherweise verhält sich offenbar ausgerechnet EA in diesem Hinblick mustergültig.
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Sabrehawk
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von Sabrehawk »

Die Kopiergefahr ist doch gar nicht der Hauptgrund, sondern die Nachweisbarkeit eines Nichtfunktionieren des Produkts, der umstand dass man es bereits fertig durchgespielt haben kann und dann zurückgibt wegen angeblichen Problemen ..(EA macht hier echt etwas völlig anders als ALLE anderen...) ..geht doch mal zu apple und versucht ein itunes album zurückzugeben weil es euch nicht gefallen hat..ROFL..oder bei Steam oder sonstwo.
johndoe803702
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Re: Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern

Beitrag von johndoe803702 »

Nichtgefallen ist kein Reklamationsgrund von CDs und Videospielen, aber nicht funktionierende Ware schon, auch bei digitalen Gütern. Sowas lässt sich immer irgendwie nachweisen. Zur Not ein paar Bilder machen mit einem Zettel auf dem die PSN-ID steht und ab zum Sony-Support damit. Eine normale Digitalkamera dürften ja heutzutage viele besitzen oder ein Handy mit Photofunktion, da reicht ja schon ein normales günstiges Nokiahandy völlig aus.