Liesel Weppen hat geschrieben:Balmung hat geschrieben:Es ist ihr Dienst und somit dürfen sie auch ihre eigenen Regeln festlegen, wem das nicht gefällt kann ja einen anderen Anbieter nutzen oder selbst die Streams an seine Viewer verteilen... viel Spaß für so eine Leitung, die so einen Upstream verkraftet.
Ich hab so eine Leitung, aber streame ohnehin nicht.
Spielt aber keine Rolle, denn ein Gaststättenbetreiber darf dich auch nicht rauswerfen, wenn du für *beliebige rechtsradiakle Partei* mit deinen Stammtischkumpels argumentierst, solange du keine anderen Gäste belästigst oder gar gefährdest. Noch weniger wenn du für eine Partei argumentierst, die nicht fragwürdig ist, aber dem Betreiber nicht schmeckt.
Ausziehen darfst du dich in einer Bar nicht, aber das kommt von anderen Gesetzen und letztendlich muss der Betreiber da auch die Polizei rufen. Ansonsten entspricht das mMn dem Postgeheimnis. Der Überbringer ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Nachricht.
Aber sicher darf der Gaststättenbetreiber dich rausschmeißen, bzw dich von der Polizei rausschmeißen lassen, wenn du einer bestimmten Partei angehörst und dort deren Parolle laut ausspricht.
Denn der Gaststättenbetreiber hat die Räumlichkeit ja gemietet und somit Hausrecht, und laut dem Herr Snake gibt es nur bei Gebäuden das Hausrecht und nicht im Internet.
Bzw ein Gaststättenbetreiber kann, wenn er es sich finanziel Erlauben kann, eh sich die Gäste aussuchen.
Was heutzutage auch oft praktiziert wird durch Türsteher.
http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot
Klar ist es ein zwei schneidiges Schwert aber es ist nun mal zwei schneidig

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Edit: Aber summa summarum wird hier von der Partei die dagegen ist eh ein Fass aufgemacht, da die Streamer immer noch in knapper Bekleidung streamen können, wenn ihnen zu warm ist.
Sie müssen halt nur ihre Webcam so einstellen, das man nur den Kopf+Hals dann sieht.