Ich bin da durchaus bei dir. Dennoch hab ich bei solch einer "der Zweck heiligt die Mittel"-Haltung gleichzeitig leichte Bauchschmerzen. Solche Hinbiegerei von Urteilen kann ganz schnell auch mal in Richtungen laufen, die uns weniger schmeckt als in diesem Fall.Kajetan hat geschrieben:Keine Frage. Die Begründung IST dämlich. Aber sie zeigt nur, wie wenig die Richter an der Hand haben, um solche Dinge regulieren zu können. Denn es geht NICHT um die Anrede. Das ist nur der unvollkommene, mißverständliche und auch eigentlich sinnlose Krückstock, mit dem versucht wird so etwas wie Jugendschutz umzusetzen.)FireEmblem(Awakening hat geschrieben:Jetzt mal ehrlich, das ist selbst für dich an den haaren herbeigezogen.
Meiner Auffassung nach zeigt diese schlingernde Urteilsbegründung eher, dass es zwar auch im Bereich der Rechtsprechung gewisse Auffassungen und Haltungen zu diesem Thema gibt, aber die Gesetzesgrundlagen (noch?) nicht wirklich viel hergeben, um dem Herr zu werden. Und damit liegt der Ball wieder im Feld der Politik, die dafür sorgen sollte, Richtern brauchbare Werkzeuge an die Hand zu geben.
