Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

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billy coen 80
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von billy coen 80 »

Kajetan hat geschrieben:
)FireEmblem(Awakening hat geschrieben:Jetzt mal ehrlich, das ist selbst für dich an den haaren herbeigezogen.
Keine Frage. Die Begründung IST dämlich. Aber sie zeigt nur, wie wenig die Richter an der Hand haben, um solche Dinge regulieren zu können. Denn es geht NICHT um die Anrede. Das ist nur der unvollkommene, mißverständliche und auch eigentlich sinnlose Krückstock, mit dem versucht wird so etwas wie Jugendschutz umzusetzen.
Ich bin da durchaus bei dir. Dennoch hab ich bei solch einer "der Zweck heiligt die Mittel"-Haltung gleichzeitig leichte Bauchschmerzen. Solche Hinbiegerei von Urteilen kann ganz schnell auch mal in Richtungen laufen, die uns weniger schmeckt als in diesem Fall.

Meiner Auffassung nach zeigt diese schlingernde Urteilsbegründung eher, dass es zwar auch im Bereich der Rechtsprechung gewisse Auffassungen und Haltungen zu diesem Thema gibt, aber die Gesetzesgrundlagen (noch?) nicht wirklich viel hergeben, um dem Herr zu werden. Und damit liegt der Ball wieder im Feld der Politik, die dafür sorgen sollte, Richtern brauchbare Werkzeuge an die Hand zu geben.
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Wigggenz
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Wigggenz »

Das ist der BGH, die Speerspitze der konservativen deutschen Rechtsprechung. Für die ist das Internet und insbesondere Sprache in Computerspielen eben Neuland.

Natürlich ist das Urteil im Ergebnis völlig richtig, denn natürlich ist das Kinder anfixen verwerflich und gehört verboten, aber sich aber explizit am Du aufzuhängen ist echt blöde. Hätte man dort wirklich Experten hinzugezogen hätte man das auch völlig anders, nämlich vernünftig begründen können, am Design des Spiels, des Inhalts und Form der Werbung etc.

Ich persönlich fand es aber auch schon immer befremdlich in AGBs etc. geduzt zu werden, aber das ist etwas anderes als Werbung ingame.

Aber im Endeffekt begrüße ich das, was die suchtfördernden Abzock-Konzepte behindert. Also auch dieses im Ergebnis richtige Urteil, was ich wohl anders begründet hätte.
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Daggerfall
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Daggerfall »

Kajetan hat geschrieben: Und der F2P-Bereich ist überfällig für eine Regulierung, weil es da mittlerweile zu bunt getrieben wird. Nicht nur die Ansprache von Kinder & Jugendlichen, sondern auch das Game Design, wo ganz gezielt und bewusst suchterzeugende Mechanismen und Methoden verwendet werden, um die sog. Wale, die Spieler mit den offenen und tiefen Geldbeuteln, maximal auszubeuten.
Ich bin absolut kein F2P-Fan. Wenn Du in Deiner Begründung auch Spiele wie Herr der Ringe Online etc. meinst, so würde ich da doch schon Ausnahmen machen. ich selbst spiele HDRO schon lange nicht mehr, weiß aber, dass es noch ein paar Bekannte tun. Diese sind mit dem Modell recht zufrieden und zahlen - laut eigener Aussage - nun weniger.

In Bezug auf Kinder, die mit einem "F"2P Ansatz geziel ge"cashed" werden sollen ist das natürlich was anderes, wenn das Game nur dazu dient, sie für das Spiel kurzfristig zu begeistern, um sie dann abzuziehen.

Aber der traurigerweise will der Markt die ganze Mobile und F2P Geschichte. Das Spiel Crossfire hat laut Computerbase fast 1Mrd Jahresumsatz gemacht. Klar, dass die Anbieter mit aller Macht auf diesen Zug springen und eher abgeschreckt sind, wenn sie hören, dass reguläre Games "nur noch" im Sale interessant sind. Wenn Erwachsene das nutzen, na ja. Wenn Kinder da ausbeutet werden ist das tatsächlich sehr verwerflich. Und auch wenn das Wort zum Rundschumlag geworden ist, aber da muss halt auch in diesem Bereich schon früh die Medienkompetenz geschult werden.
maho76
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von maho76 »

danke wegputzer, offenbar wurde der link von mir da oben vor lauter eiffer überlesen. die Begründung ist vollkommen in Ordnung, es geht nicht nur um das duzen sondern um die Gesamtdarstellung. der Artikel (dpa-Meldung copy&paste) ist bescheuert geschrieben und ohne quelle, mehr nicht.

edit: wird offenbar ignoriert^^ mei, dann halt nicht, weitermeckern.
CTFer91
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von CTFer91 »

Ich beteilige mich sonst nie im Forum, fand das aber von Rechts wegen her interessant.

Hier geht es nicht nur um das Duzen, sondern auch um die klare Kauf-, nein, Holaufforderung, welche von Kindern gern aufgenommen wird weil sie noch kein Gefühl für Finanzen haben, teilweise nicht mal an Morgen denken sondern einfach handeln. Man schreibt nicht "HIER GIBT ES etwas", nicht mal "KAUF DIR etwas" sondern "HOL DIR etwas" - da sagt kein Kind nein. Und wenn anschließend was von Kosten steht, egal, es muss jetzt geholt werden, denn die Entscheidung ist gefallen...

Für mich geht das Urteil in Ordnung, das kann den Familien viel Zeit und Ärgern sparen. Ich wäre generell für etwas mehr Verbraucherschutz in diesem undurchschaubaren Dschungel an Geschäftsmodellen.

EDIT: Ah, mittlerweile sind alle dahinter gekommen, ok :wink:
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BesorgterBuerger
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von BesorgterBuerger »

AtzenMiro hat geschrieben: Und warum sollte man das verbieten? Mit welchem Recht? Dann sollen die Richter halt auf die Zahlungsmöglichkeiten gehen, dass Kids gar nicht erst die Möglichkeit haben, soviel Geld auszugeben. Aber Firmen vorzuschreiben, wen sie wie welche Inhalte schmackhaft machen möchten, ist einfach nur verkehrt und funktioniert in diesem Fall auch nur, weil es digital ist und die Richter damit völlig überfordert waren.

Wie sieht es denn mit Spielzeugen aus, die speziell an Kids gerichtet vermarktet werden?

Das Problem liegt eher in den Geschäftsmodellen, es dem Kunden so recht und einfach wie möglich zu machen. Überall funktioniert alles nur noch mit Click & Buy, statt umständlich eine Transaktion über eine TAN abzuschließen.
Wie ich schon geschrieben hatte, ist genau das Fehlen entprechender Gesetze die Ursache für diese schwache Urteilsbegründung.
Deswegen sollte man aber nicht die Richter kritisieren (die können die Gesetze nicht ändern), sondern den Gesetzgeber, der bis jetzt nicht den A... in der Hose hatte, die Gesetze gegen den Willen der Industrie zu verschärfen.
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Alter Sack
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Alter Sack »

Kajetan hat geschrieben:
TherealMorrich hat geschrieben:Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode?
Nichts. Deswegen ist die Begründung auch ungeschickt. Aber es geht ja nicht um das "Du" alleine, wie Du vielleicht mitbekommen hast, sondern um die Art, wie in solchen Spielen Kinder und Jugendliche angefixed werden, um für Kleinscheiß hier mal ein paar Euro und dort mal ein paar Euro auszugeben.

DARUM geht es. Und nicht, ob in Spielen der Anbieter das Du oder das Sie verwendet.
Das stimmt schon ausser das die Begründung nicht ungeschickt ist. Das "Du" ist genau der springende Punkt und deshalb auch richtig benannt vom BGH. Man darf nicht vergessen das je jünger Kinder sind sie um so weniger differenzieren können. Ein "Du" vermittelt den Kindern ein Mass an Vertrautheit was aber nicht da ist. Bei einem "Sie" würde sich kein Kind angesprochen fühlen und das ist der Punkt. Man sollte nicht wie viele hier von seinen eigenen Erfahrungen aus auf die Kinder schließen.
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Daggerfall
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Daggerfall »

Hier die Rechtsauslegung/Erklärung von Spielerecht.de:
Spoiler
Show
Teilzitat:

Im Vorfeld wird auch noch mal explizit auf die Definition "Kind" eingegangen und mittelbare/unmittelbare Kaufaufforderung differenziert. Folgend nur der Teil aus dem Fazit und dem vorausgehenden Absatz

Zu weiter Tenor

Extrem problematisch ist schließlich schon die Weite des Urteilstenors: Zu unterlassen ist danach die Aufforderung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas‘“ – ohne Verweis auf den Link auf die Shopseite und ohne Verweis auf die verwendeten Anglizismen, die ja beide in der Begründung tragende Rollen spielen. Diesen Tenor trägt die Begründung schlichtweg nicht.


Fazit

Die Urteilsbegründung wirft viele Fragen auf und lässt den Leser in mancher Hinsicht ratlos zurück. Soll jede Werbung mit Anglizismen und Links auf Shopseiten nun verboten sein? Das ginge deutlich zu weit – und Rechtssicherheit sieht auch anders aus.

Es hat den Anschein, als habe der BGH diesen Fall unbedingt selbst – also ohne Vorlage an den EuGH und ohne Zurückverweisung an die Instanzgerichte – entscheiden wollen. Da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, ist die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig. Der Spielebetreiber kann noch Einspruch einlegen; in diesem Fall müsste sich der BGH erneut mit dem Fall befassen. Da der Vorsitzende Richter des entscheidenden ersten Senats in Kürze in den Ruhestand gehen wird, wäre auch die personelle Besetzung des Gerichts dann eine andere.

edit: Quellenangabe http://spielerecht.de/bgh-runes-of-magi ... wurdigung/
Zuletzt geändert von Daggerfall am 19.09.2014 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Jörg Luibl
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Jörg Luibl »

Die News wurde gerade mit dem kompletten Urteil ergänzt; danke auch an maho76. Es geht in der Begründung um den gesamten Kontext der Ansprache, nicht nur um das Duzen.
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Kajetan
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Kajetan »

Alter Sack hat geschrieben:Das stimmt schon ausser das die Begründung nicht ungeschickt ist.
Im Kontext ist das schon richtig. Aber dann muss man das auch im Kontext sehen. So ist das leider sehr mißverständlich, wie Du hier im Thread ja sehen kannst.
Easy Lee
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Easy Lee »

Das BGH-Urteil könnte als sehr wirksames Breitband-Antibiotikum zur kurzfristigen Genesung der Branche beitragen. Der Erreger ist jedoch ausserordentlich anpassungsfähig. Deshalb ist davon auszugehen, dass es bald schon einer Strategieänderung in der Therapie bedarf, um ein fortschreiten der Krankheit auch zukünftig wirksam einzudämmen.
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BesorgterBuerger
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von BesorgterBuerger »

Dr. Assborn hat geschrieben:Das BGH-Urteil könnte als sehr wirksames Breitband-Antibiotikum zur kurzfristigen Genesung der Branche beitragen. Der Erreger ist jedoch ausserordentlich anpassungsfähig. Deshalb ist davon auszugehen, dass es bald schon einer Strategieänderung in der Therapie bedarf, um ein fortschreiten der Krankheit auch zukünftig wirksam einzudämmen.
Ich stimme Ihrer Diagnose vollkommen zu, Dr. Assborn.
billy coen 80
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von billy coen 80 »

Dr. Assborn hat geschrieben:Das BGH-Urteil könnte als sehr wirksames Breitband-Antibiotikum zur kurzfristigen Genesung der Branche beitragen. Der Erreger ist jedoch ausserordentlich anpassungsfähig. Deshalb ist davon auszugehen, dass es bald schon einer Strategieänderung in der Therapie bedarf, um ein fortschreiten der Krankheit auch zukünftig wirksam einzudämmen.
Seit unser Assi Assborn seinen Dr.-Titel gemacht hat, redet er nur noch von Biologie und Medizin... :wink:
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Kajetan
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Kajetan »

Daggerfall hat geschrieben:Ich bin absolut kein F2P-Fan. Wenn Du in Deiner Begründung auch Spiele wie Herr der Ringe Online etc. meinst, so würde ich da doch schon Ausnahmen machen.
Ausnahmen gibt es immer und ich weiß schon, dass mein Drogendealer-Vergleich polemisch und überspitzt ist. Doch genau hier muss der Gesetzgeber einschreiten, HIER ist Regulierung sinnvoll. Die Spreu vom Weizen trennen und Rahmenbedingungen schaffen, die faire Geschäftsmodelle prosperieren lässt und halbseidenen Abzockern das Leben schwer macht.

Denn letztendlich geht es ja nicht nur um Kinder. Sondern darum, wie unter Hilfestellung und Beratung von Psychologen das Gameplay so entworfen wird, um möglichst hartnäckige Haken in den Verstand dafür empfänglicher Menschen zu platzieren. Damit diese zahlen und zahlen und zahlen und zahlen ... und DAS, das ist übel.
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Alter Sack
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Alter Sack »

Kajetan hat geschrieben:
Alter Sack hat geschrieben:Das stimmt schon ausser das die Begründung nicht ungeschickt ist.
Im Kontext ist das schon richtig. Aber dann muss man das auch im Kontext sehen. So ist das leider sehr mißverständlich, wie Du hier im Thread ja sehen kannst.

4P hats ja jetzt ergänzt und genau so steht es ja auch in der Begründung ... nur besser formuliert als von mir :wink:

"2.
a) Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Linie gezielt an Kinder.
b) Mit der im Sinne von „Kauf Dir ...“ oder „Hol Dir ...“ zu verstehenden Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas‘“ werden die mit der Werbung angesprochenen Kinder im Sinne der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unmittelbar aufgefordert, selbst die beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu erwerben."


Damit erweckt man halt eine Vertrautheit die gerade bei jüngeren Kindern eine positive Haltung gegenüber einer zweifelhaften (zumindest für die meisten Eltern) Aufforderung beinhaltet. Oder besser gesagt wenn die mich duzen und mit mir reden dann kann ich denen auch vertrauen und das machen.