casanoffi hat geschrieben:Ich kenne dazu die Rechtslage nicht, aber ich denke, dass für eine Verwechslungsgefahr das Produkt bzw. die Produkte nichts miteinander zu tun haben müssen, wie eben in diesem Fall.
Ähm, doch, müssen sie. Bei zwei Produkten, die nicht das geringste miteinander zu tun haben, besteht nämlich keine Gefahr, das die beiden Produkte (bzw. die beiden Marken) miteinander verwechselt werden.
Jepp. Deswegen gibt es auch Linux, das Betriebssystem und Linux, das Waschmittel. Man kann Markenrechte an einem Namen immer nur in Bezug auf ein spezifisches Produkt oder eine spezifische Dienstleistung bekommen. Und dann auch nur, wenn der Begriff nicht zu allgemein ist. So kann ich nicht das Wort "Kühlschrank" schützen lassen. Aber ich kann mir tatsächlich Farben reservieren. So würde Black Forest Games massive Schwierigkeiten mit der Telekom bekommen, wenn sie diesen ganz bestimmten rosa Farbton verwenden würden.
Jaja, Markenrecht. Eigentlich ganz einfach und doch so krank und kaputt in seinen Auswüchsen.
|Chris| hat geschrieben:Ach bitte, ihr Heuchler. Als wäre es euch noch nie passiert, das ihr in einen Jeans Store geht wo zufällig ein PC neben einer Jeans steht und ihr die beiden nicht spontan verwechselt.
Ich, erst letztens wieder. Hab den Verkäufer gefragt, ob ich die Hose so tragen kann oder erst noch einen Patch brauche. Wenn wenigstens mal die Auflösung bei den Hosen stehen würde. Ich mein, wer zieht sich denn noch 720p an?
Zuletzt geändert von greenelve am 26.07.2014 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
Echt diese Klage wäre so haltlos...
Lächerlich Diesel, ich mochte die Kleidung eigentlich auch, aber wenn so ein Multimillionenkonzern in so einem Fall sofort zu solchen Mitteln greift,...sorry nogo
Kajetan hat geschrieben:So kann ich nicht das Wort "Kühlschrank" schützen lassen.
Natürlich kann ich das. Nur nicht in Bezug auf "normale" Kühlschränke.
Wenn ich jetzt aber beispielsweise PC-Gehäuse unter einem Label "Kühlschrank" vertreiben würde, könnte ich mir das ohne Probleme als Wortmarke im Bereich PC-Komponenten eintragen lassen.
|Chris| hat geschrieben:Ach bitte, ihr Heuchler. Als wäre es euch noch nie passiert, das ihr in einen Jeans Store geht wo zufällig ein PC neben einer Jeans steht und ihr die beiden nicht spontan verwechselt.
Passiert mir leider zu oft. Jetzt habe ich keine Kleidung mehr, aber zum zocken muss ich ja nicht raus und den Rest kann man im Internet bestellen.
Kajetan hat geschrieben:So kann ich nicht das Wort "Kühlschrank" schützen lassen.
Natürlich kann ich das. Nur nicht in Bezug auf "normale" Kühlschränke.
Wenn ich jetzt aber beispielsweise PC-Gehäuse unter einem Label "Kühlschrank" vertreiben würde, könnte ich mir das ohne Probleme als Wortmarke im Bereich PC-Komponenten eintragen lassen.
wie bei gute-frage.net - jeder posaunt voller überzeugung irgendwelches halbwissen raus :3
Kajetan hat geschrieben:So kann ich nicht das Wort "Kühlschrank" schützen lassen.
Natürlich kann ich das. Nur nicht in Bezug auf "normale" Kühlschränke.
Wenn ich jetzt aber beispielsweise PC-Gehäuse unter einem Label "Kühlschrank" vertreiben würde, könnte ich mir das ohne Probleme als Wortmarke im Bereich PC-Komponenten eintragen lassen.
Nein, kannst Du nicht. Solche allgemeinen Begriffe sind nicht schützbar, gleichgültig in welchem Zusammenhang auch immer. Meinst Du etwa, das hätte man nicht bereits versucht?
Benennung eingeben und staunen. Darüber was alles schützbar ist und was eben nicht. Da gibt es tatsächlich eine Wortmarke für "Voller Kühlschrank". Aber eben nicht für "Kühlschrank".
Darn!
Sorry, ich meinte Yarn! Und da haben wir es auch schon, Nintendo musste ja Wolle digitalisieren, da wundert es doch wohl niemanden das ein Modelabel das lieber direkt unterbinden möchte.
Wehret den Anfängen und so, wir wollen doch nicht, dass es irgendwann DieselStörmers Ultimate Yarn Edition oder gar Woolly DieselStörmers gibt, denn spätestens dann wäre der Zusammenhang hergestellt.
Problematisch finde ich auch das Konzept des Spiels, diese "Roboter"(?) benötigen doch sicherlich Treibstoff und die Menschen tragen Kleidung, das riecht doch schon nach drei Fronten.
Eventuell gibt es bald schwer entflammbare Jeans von Diesel, bin mal gespannt auf den weiteren Verlauf.
Kajetan hat geschrieben:
Nein, kannst Du nicht. Solche allgemeinen Begriffe sind nicht schützbar, gleichgültig in welchem Zusammenhang auch immer. Meinst Du etwa, das hätte man nicht bereits versucht?
Normale Begriffe sind nicht schützbar? Du wirst staunen!
Itchy.de hat geschrieben:So und jetzt warte ich auf die Erklärung, warum das keine normalen Begriffe sind, Kühlschrank aber schon.
Weil Mitarbeiter auf dem Patentamt Fehler machen und Markenanmeldungen genehmigen, die eigentlich nicht genehmigt werden dürfen, weil der zu schützende Begriff viel zu allgemein ist.
Itchy.de hat geschrieben:So und jetzt warte ich auf die Erklärung, warum das keine normalen Begriffe sind, Kühlschrank aber schon.
Weil Mitarbeiter auf dem Patentamt Fehler machen und Markenanmeldungen genehmigen, die eigentlich nicht genehmigt werden dürfen, weil der zu schützende Begriff viel zu allgemein ist.
Hm. R u sure? Wenn "Kühlschrank" z.B. als Name für eine Grafikkarte etc. eingetragen werden soll, könnte ich mir eigentlich recht gut vorstellen, dass das durchgeht. Man würde bei allgemeinen Begriffen dann ja aus zwei "Richtungen" die Zulässigkeit/Eignung prüfen: Einmal aus Konsumentensicht die branchenspezifische Unterscheidungskraft und aus Sicht der Mit-Wettbewerber, wieder innerhalb der jeweiligen Branche, das Freihaltungsbedürfnis. Für die Konsumenten stellt sich der Begriff "Kühlschrank" in Bezug auf Grafikkarten eben nicht rein deskriptiv, sondern hinreichend markant und unterscheidungskräftig dar. Und aus Wettbewerbersicht unter den PC-Komponenten-Herstellern besteht auch kein Freihaltebedürfnis, weil sie diesen Begriff nun unbedingt zur Anpreisung und Beschreibung für ihr eigenes Computerzubehör bräuchten. Man weiß ja nie, was die sich da auf'm Amt zurechtprüfen, aber ich halte es für überhaupt nicht ausgeschlossen, dass das in diesem Kontext niemals nie nicht eingetragen werden könnte. Oder dass es zwangsläufig ein "Fehler" sein muss, wenn dies doch geschieht.