Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Tonkra04 hat geschrieben:zumal diese "diskussion" nichts mehr mit dem eigtl. punkt zu tun hat.. Zumal ich es Korinthenmäßig finde, den Begriff "Raubkopierer" als fälschlich zu erachten. Es ist ein "populär-juristischer" ausdruck, nicht mehr und nicht weniger. Was versinnbildlichen soll, dass eine illegale kopie angefertigt wird und so das werk gestohlen wird und folglich ein wirtschaftlicher schaden entsteht. punktaus.
1. Ist es kein populär-juristischer Ausdruck, weil er juristisch einfach falsch ist. Kein einzige Raubvoraussetzung ist erfüllt. Das ist höchstens ein populärer Kampfbegriff.

2. Das Werk wird nicht gestohlen, weil nur Sachen gestohlen werden können.

3. Wirtschaftlicher Schaden ist nicht nachgewiesen sondern kann höchstens vermutet werden. Wer sagt, dass der Schwarzkopierer ansonsten seine Kopie des Werks gekauft hätte?
johndoe945852
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von johndoe945852 »

...
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Asturaetus
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Asturaetus »

Wigggenz hat geschrieben: 2. Das Werk wird nicht gestohlen, weil nur Sachen gestohlen werden können.
Ist das Urheberrecht in dem Sinne nicht eigentlich ein Verwertungsrecht? Eine zeitlich beschränktes Monopol welches dem Urheber erlaubt von seinem Werk zu profitieren. Und eine Urheberrechtsverletzung letztlich nicht ein Delikt nicht im Sinne der Eigentumsverletzung sondern zu Bewerten aufgrund der Umhehung des Verwertungsrechts des Urhebers?
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Chillkröte hat geschrieben:Das Argument kommt ja immer wieder auf und ist sicherlich nachvollziehbar, allerdings wird andersherum ebenfalls ein Schuh draus. Wer sagt denn, dass der Schwarzkopierer das Spiel nicht doch gekauft hätte, wäre es ihm unmöglich gewesen das ganze für lau zu konsumieren?

Beides ist pure Spekulation und das wird sich auch nie ändern. Natürlich drehen sich Publisher und Spieler das ganze dann eben so wie es demjenigen am besten passt.
Nur dass wir hier von Begriffen sprechen, die strafrechtliche Relevanz vortäuschen.

Und im Strafrecht gilt nunmal in dubio pro reo.

€dit @Asturaetus:
Ja, schon, aber ich verstehe nicht, wie damit der Punkt, dass das Werk bei einer Urheberrechtsverletzung nunmal nicht gestohlen wird, widerlegt werden soll...
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Wigggenz hat geschrieben: 1. Ist es kein populär-juristischer Ausdruck, weil er juristisch einfach falsch ist. Kein einzige Raubvoraussetzung ist erfüllt. Das ist höchstens ein populärer Kampfbegriff.


->
Springer Gabler Wirtschaftslexikon - Das Wissen der Experten
Raubkopie ist ein populär-juristischer Ausdruck und bezeichnet eine urheberrechtswidrig hergestellte Kopie, insbesondere von digitalen Datenträgern. Dieser Begriff wird gerne verwendet, um das Unrechtsbewusstsein zu fördern. Ein alternativer Ausdruck ist Schwarzkopie i.S. einer unrechtmäßig erstellten Kopie. Er orientiert sich an ähnlichen Phänomenen wie Schwarzhandel oder Schwarzmarkt, in denen „schwarz“ ein verstecktes Verhalten ausdrückt.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... kopie.html
2. Das Werk wird nicht gestohlen, weil nur Sachen gestohlen werden können.
Jaja, weil es nach dem BGB nur materielle Sachen sein können.

Demnach existiert so etwas wie Datendiebstahl also nicht. Und können demnach auch nicht geahndet werden.

Jaja die guten Zeiten der Digitalisierung.
3. Wirtschaftlicher Schaden ist nicht nachgewiesen sondern kann höchstens vermutet werden. Wer sagt, dass der Schwarzkopierer ansonsten seine Kopie des Werks gekauft hätte?
Das ist eine mutmaßung, man kann aber auf jedenfall sagen, dass dadurch schäden entstehen. Es gibt auch studien, die besagen, dass Demos mit einem Rückgang der verkauften exemplare einhergehen können..

ich finde das ist immer so ein schönreden von besagten personen.
Der typ in dem artikel hat es auch schließlich exzessiv (bis zum ende?) gespielt ohne sich das spiel zu kaufen.. vielleicht kauft er sich 1-2 spiele im jahr, die ihm besonders gut gefallen. Er wird aber ein hardcore spieler sein... wenn er sich keine spiele illegal kopieren könnte, würde er evtl. doch in erwägung ziehen das ein oder andere spiel mehr zu kaufen, um nicht auf dem trocknen zu sitzen.
das wäre zumindest auch eine mutmaßung.

Dieses "ach der würde es sich ja sonst nicht kaufen" mag auf 1-2 spiele zu treffen. Man kauft sich aber trotzdem mehr spiele (insbesondere wenn man intensivspieler ist) wenn man nicht illegal raubkopiert.
Zuletzt geändert von Tonkra04 am 13.07.2014 19:11, insgesamt 6-mal geändert.
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Asturaetus
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Asturaetus »

@Wigggenz
Sollte ja deine Position auch nicht widerlegen - sondern eher stützen. Wollte in der Hinsicht nur wissen ob meine Annahme soweit richtig ist.

Oder um es mal so auszudrücken: Wenn ich eine Kopie erstelle oder etwas Nachbaue kann dann der Urheber an dieser "Sache" Eigentum anmelden? Und ist es dann strafbar das diese sich in meinem Besitz befindet. Oder geht es doch eher um die Umgehung des Verwertungsrechtes?
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Asturaetus hat geschrieben:
Wigggenz hat geschrieben: 2. Das Werk wird nicht gestohlen, weil nur Sachen gestohlen werden können.
Ist das Urheberrecht in dem Sinne nicht eigentlich ein Verwertungsrecht? Eine zeitlich beschränktes Monopol welches dem Urheber erlaubt von seinem Werk zu profitieren.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen Beziehungen zum Werk und verleiht diesem ausschließlichkeitsrechte.

Darunter fallen nicht nur Verwertungsrechte.. sondern auch das Schutzrecht vor entstellung, Nutzung, Veröffentlichung etc.... du erhälst bildhaft gesagt das Recht zur privaten Nutzung, indem du das Werk gegen Entgelt erwirbst,.
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Ja, ein Wirtschaftslexikon zitieren, weil die sicherlich unvoreingenommen sind. :roll:

Dann zeig mir dochmal eine strafrechtliche Subsumtion, bei der herauskommt, dass das Anfertigen einer Schwarzkopie die Voraussetzungen von Raub erfüllt.

Außerdem empfehle ich, die strafrechtlichen Regelungen zum Diebstahl mal zu lesen. Und mir dann zu sagen, wie sich das auch auf Imaterrielles beziehen kann.

Außerdem habe ich das Gesetz, in dem von "Datendiebstahl" die Rede ist, noch nicht gefunden. Würdest du mir evtl. helfen?

Und sich auf den Typen aus dem Artikel zu beziehen, ist wunderbare Einzelfallargumentation.... null Relevanz für allgemeine Feststellungen.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Wigggenz hat geschrieben:Ja, ein Wirtschaftslexikon zitieren, weil die sicherlich unvoreingenommen sind. :roll:
Genau Wigggenz, denn DU bist der tollste brüller und experte... du hast den besseren weitblick als ein Pr. Dr. irgendwas, der seine titel in der lotterie gewonnen hat.
Dann zeig mir dochmal eine strafrechtliche Subsumtion, bei der herauskommt, dass das Anfertigen einer Schwarzkopie die Voraussetzungen von Raub erfüllt.
Hast du auch nur irgendetwas aus der vorherigen seite im Kopf behalten? ein kleiner tipp: es fängt mit populär an.
Und zum anderen sollte es dir mal aufzeigen, dass diverse begrifflichkeiten im BGB dann im Wandel der Digitalisierung mehr als verstaubt sind.
Außerdem habe ich das Gesetz, in dem von "Datendiebstahl" die Rede ist, noch nicht gefunden. Würdest du mir evtl. helfen?
Ich studiere kein Jura, dennoch kann so etwas wie Datendiebstahl mit sicherheit geahndet werden.. (nicht nur mit sicherheit, es wird so sein)
Es ist nicht weniger eine straftat, wenn ich ein EBook illegal herunterlade oder ein Buch im Laden entwende punktaus!
Und sich auf den Typen aus dem Artikel zu beziehen, ist wunderbare Einzelfallargumentation.... null Relevanz für allgemeine Feststellungen.

Genau... "einzelfall"... und deine mutmaßungen sind aber gesetz

das ist einfach nur lächerlich..
Zuletzt geändert von Tonkra04 am 13.07.2014 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Kajetan »

Tonkra04 hat geschrieben:...
Ich würde ihm noch mehr dummes Gefasel an den Kopf werfen. Das wird Deine fehlenden und mangelnden Jura-Kenntnisse bestimmt gleichwertig ersetzen :)
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Kajetan hat geschrieben:
Tonkra04 hat geschrieben:...
Ich würde ihm noch mehr dummes Gefasel an den Kopf werfen. Das wird Deine fehlenden und mangelnden Jura-Kenntnisse bestimmt gleichwertig ersetzen :)

Genauso wie deines oder wie?
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Verteidigt vehement, eine inkorrekte Begrifflichkeit zu verwenden und wird sauer, wenn aufgezeigt wird, warum gerade diese Begrifflichkeiten völlig falsch sind.

Kein Einzelfall? Gut, zeig mir die empirischen Nachweise von wirtschaftlich schädlichen Schwarzkopien.

Ich helfe dir mal auf die Sprünge:
Datendiebstahl ist ein umgangssprachlicher Begriff für das Ausspähen von Daten (was der korrekte Begriff wäre). Und genau so inkorrekt wie Raubkopie, nur soll nicht den jeweiligen Täter mit Gewalttätern gleichsetzen (wie Raubkopie das versucht) und trifft daher auf nicht so viel Ablehnung.

Ein illegal heruntergeladenes EBook erfüllt höchstens den Straftatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (ist also schon eine Straftat, ja), aber keinsfalls den des Diebstahls, der, nebenbei bemerkt, eine signifikant höhere Strafandrohung hat und damit vom Gesetzgeber als erheblich schlimmer eingestuft wird.

Und was deinen Pr. Dr. irgendwas angeht... dir ist klar, dass die Beschreibung eines Begriffs als populär-juristisch der freien Wahl des jeweiligen Autors entstammt, und nicht anhand von wissenschaftlicher Kriterien festgelegt wird, was nun populär-juristisch ist und was nicht? Ich für meinen Teil verlange von dem Begriff "populär-juristisch" und "populär-wissenschaftlich" zumindest einen korrekten Kern.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Wigggenz hat geschrieben:Verteidigt vehement, eine inkorrekte Begrifflichkeit zu verwenden und wird sauer, wenn aufgezeigt wird, warum gerade diese Begrifflichkeiten völlig falsch sind.
Nein es ist einfach mal eine völlig hirnrissige diskussion auf Grundlage des BGB hinsichtlich dieser Tatsache!:

Raubkopie ist ein umgangssprachlicher Begriff *fixed*
got it?!

Abgesehen von diesem thema solltest du diese Tatsache mal hier hinterfragen:
Ein illegal heruntergeladenes EBook erfüllt höchstens den Straftatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (ist also schon eine Straftat, ja), aber keinsfalls den des Diebstahls, der, nebenbei bemerkt, eine signifikant höhere Strafandrohung hat und damit vom Gesetzgeber als erheblich schlimmer eingestuft wird.
(davon mal abgesehen, dass es nicht nur gegen die Verfielvältigung sondern auch gegen das Nutzungsrecht verstößt)
Ob sich ein BGB nicht immernoch in der Steinzeit befindet und den Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst hat... ob ein Diebstahl wirklich nur an materielle dinge gekoppelt sein sollte. Ein Ebook zu "stehlen" ist nicht viel anders als ein Buch im laden zu stehlen. Das ist eine reinste Idiotie und zeigt nur, inwieweit aktuell die Rechtsprechung ist. Daten sind in dem Sinne auch "beweglich", wenn sie vom Server A in den USA zum Heimcomputer in Hunterhallerdingen wandern. Meine Meinung.

Davon wirklich mal abgesehen, dass deine ganzen definitionsansätze auf grundlage des BGB einfach mal völliger quatsch sind. Raubkopie mag vielleicht kein jurstisch korrekter begriff sein, trifft aber den kern was die Menschen darunter verstehen. Und was im sprachgebrauch im Duden etc. darunter verstanden wird. fertig aus.
Zuletzt geändert von Tonkra04 am 13.07.2014 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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SethSteiner
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von SethSteiner »

Ein Buch im Laden zu stehlen ist sogar ein gewaltiger Unterschied. Der Gegenstand wurde produziert und bedeutet, er kann nicht mehr verkauft werden, wenn er weg ist. Das ist so fundamental, das kann man gar nicht mit einer Kopie gleichsetzen.

Und nein, der Begriff trifft eben nicht den Kern, denn Raub ist nun Mal was anderes als was die Menschen unter einer Raubkopie verstehen. Die verstehen nicht, dass jemand überfallen wird, sondern dass jemand eine Datei runterlädt.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

SethSteiner hat geschrieben:Ein Buch im Laden zu stehlen ist sogar ein gewaltiger Unterschied. Der Gegenstand wurde produziert und bedeutet, er kann nicht mehr verkauft werden, wenn er weg ist. Das ist so fundamental, das kann man agr nicht mit einer Kopie gleichsetzen.

Das stimmt.. Aber dennoch Entwendest du den Text eines Buches auf deinen Computer.
Und wenn in dem Zuge weniger Bücher produziert werden.. die einnahmen und somit die verluste steigen, sind in beiden fällen wirtschaftliche schäden entstanden.

Das Ebook wurde auch produziert, es musste geschrieben werden.. nur weil keine materiellen kosten entstehen ist es weniger eine illegale entwendung?