Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

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Kajetan
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Kajetan »

Tonkra04 hat geschrieben:Jetzt kommst du aber nicht wirklich mit dem verstaubten gesetzbuch?
Mit was soll man denn sonst kommen, wenn man sich über juristische Sachverhalte unterhält?
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dx1
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von dx1 »

Mit Volksmund natürlich. Oder noch besser mit Kindermund, denn Kindermund tut Wahrheit kund. :Häschen:
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Kajetan
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Kajetan »

dx1 hat geschrieben:Mit Volksmund natürlich. Oder noch besser mit Kindermund, denn Kindermund tut Wahrheit kund. :Häschen:
Wenn schon, dann mit dem gesunden Volksempfinden :)
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dx1
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von dx1 »

Auf das die Volksseele sich veredele.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Wigggenz hat geschrieben:
Strafbare Urheberrechtsverletzungen sind kein Eigentumsdelikt.

Du hast die Gesetzessystematik einfach nicht verstanden. Eigentum kann man nur an Sachen haben.
Urheberrecht schützt geistiges, immaterielles EIGENTUM!! sie haben EIGENTUM an einer nicht körperlichen sache!

"Als geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) eines Menschen wird all jenes Wissen und Kulturgut bezeichnet, das dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren zu eigen gemacht hat. Der Begriff wird außerdem als Jargon für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte verwendet."

Man hat das Urheberrecht erfunden, damit dadurch das kulturelle und wissenschaftliche Leben in der Gesellschaft geschützt und gefördert werden soll. Denn nur der, der in die Lage versetzt wird seine werke materiell zu verwerten und dem entsprechend entlohnt wird. Nur der wird Neues schaffen.

Das geht zum Beispiel Buchdruck zurück wo es ein leichtes war Bücher zu duplizieren. Demnach musste man auch das geistige Schaffen als Eigentum definieren und durch urheberschutzrechte schützen.

dx1 hat geschrieben:Mit Volksmund natürlich. Oder noch besser mit Kindermund, denn Kindermund tut Wahrheit kund. :Häschen:
Raubkopierer ist ein Neologismus (eine wortneuschöpfung), die aus dem Volksmund herrührt.. ja!
Zuletzt geändert von Tonkra04 am 12.07.2014 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Tonkra04 hat geschrieben:Urheberrecht schützt geistiges, immaterielles EIGENTUM!! sie haben EIGENTUM an einer nicht körperlichen sache!
Nein. Sag mal, hast du jemals in die Gesetze geguckt, die bestimmen, was Eigentum eigentlich ist?

(Geschweige denn Sache... lol, nicht körperliche Sache :lol: )
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dx1
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von dx1 »

Tonkra04 hat geschrieben:
dx1 hat geschrieben:Mit Volksmund natürlich. Oder noch besser mit Kindermund, denn Kindermund tut Wahrheit kund. :Häschen:
Raubkopierer ist ein Neologismus (eine wortneuschöpfung), die aus dem Volksmund herrührt.. ja!
1. Ich kannte die Bedeutung von Neologismus bereits.
2. Wie ich schon sagte: Du hast Recht. (Und ich meine Ruhe.)
3. Ich hab nicht mehr mit Dir geredet, sondern mit Kajetan.

Ich wünsche einen guten Tag.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Wigggenz hat geschrieben:
Tonkra04 hat geschrieben:Urheberrecht schützt geistiges, immaterielles EIGENTUM!! sie haben EIGENTUM an einer nicht körperlichen sache!
Nein. Sag mal, hast du jemals in die Gesetze geguckt, die bestimmen, was Eigentum eigentlich ist?

(Geschweige denn Sache... lol, nicht körperliche Sache :lol: )

Ich habe eine wissenschaftliche Hausarbeit zum Urheberrecht geschrieben, also mach dir nichts draus. Urheberrecht ist mit geistigen Eigentum verknüpft, denn es ist schützt jenes,.

"Als geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) eines Menschen wird all jenes Wissen und Kulturgut bezeichnet, das dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren zu eigen gemacht hat. Der Begriff wird außerdem als Jargon für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte verwendet."

Man hat das Urheberrecht erfunden, damit dadurch das kulturelle und wissenschaftliche Leben in der Gesellschaft geschützt und gefördert werden soll. Denn nur der, der in die Lage versetzt wird seine werke materiell zu verwerten und dem entsprechend entlohnt wird. Nur der wird Neues schaffen.

Das geht zum Beispiel auf den Buchdruck zurück wo es ein leichtes war Bücher zu duplizieren. Demnach musste man auch das geistige Schaffen als Eigentum definieren und den schöpfer der werke in beziehung zu seinem werk schützen. Eine Geschichte ist nicht greifbar, könnte ohne die Anerkennung als geistiges Eigentum, von jedermann einfach nachgeschrieben werden. Dafür ist das Urheberrecht da, um dies zu schützen. Und das ist zwar kein "eigentum" im materiellen sinne, auf einer anderen ebene jedoch schon.
Die Geschichte von Harry Potter gehört Joanne K. Rowling, und das obwohl es im eigentlichen sinne nichts fassbares darstellt. Nicht das papier auf dem es gedruckt wurde ist geschützt, sondern die geschichte.

"Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht."

Und "ideeller" hinsicht wird in diesem Zusammenhang als "immateriell" verstanden.

und was es bei dem Ausdruck "nicht-körperlich" zu lachen gibt, verstehe ich pers. nicht... ist dir warscheinlich zu "altdeutsch"
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Schön von Wikipedia kopiert :lol:

Das so genannte geistige Eigentum hat in Form des Urheberrechts und dessen Schutzes durchaus seine Daseinsberechtigung ... ändert nichts daran, dass es kein Eigentum im Rechtssinne ist. Erst Recht nicht im Sinne der einschlägigen Strafgesetzen wie Raub, Diebstahl, etc.

Was du auch gesehen hättest, wenn du ein wenig weiter in deinem geliebten Wikipediaartikel gesucht hättest, Das StGB wird nicht als eine der Rechtsquellen aufgeführt. Damit auch nicht Raub etc.

Und was es an nicht körperlich zu lachen gibt? Schau mal in den Allgemeinen Teil des BGB, und versuche mir dann nochmal zu erklären, wie Sachen nicht-körperlich sein können...
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dx1
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von dx1 »

Aber … aber … die Hausarbeit?! :Häschen:

Eines Tages fang ich auch mal so ein Studium an.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

dx1 hat geschrieben:Aber … aber … die Hausarbeit?! :Häschen:

Eines Tages fang ich auch mal so ein Studium an.
Mach dir nix draus, du würdest da warscheinlich nichtmal zugelassen werden. :P :oops:
Wigggenz hat geschrieben:Schön von Wikipedia kopiert :lol:

Das so genannte geistige Eigentum hat in Form des Urheberrechts und dessen Schutzes durchaus seine Daseinsberechtigung ... ändert nichts daran, dass es kein Eigentum im Rechtssinne ist. Erst Recht nicht im Sinne der einschlägigen Strafgesetzen wie Raub, Diebstahl, etc.
Es ist kein eigentum im rechtssinne? was ist dann das urheberrecht oder das Immaterialgüterrecht (Immaterialgut -> nicht greifbares Gut) für dich? Keine Rechtsprechung? Waru beziehst du dich nur auf das BGB? Weil das BGB nur sachliche Dinge als Eigentum definiert, genau dafür wurde das Urheberrecht doch zusätzlich geschaffen, um NICHT MATERIELLES "EIGENTUM" (oder besser gesagt die ausschließlichkeitsrechte zum Werk) zu erfassen und zu schützen!! Warum nennt man es sonst geistiges Eigentum, wenn es keines ist?! Wenn es im BGB nicht darunter fällt. Schön, dann häng dich an dieser Deifinition auf, und gut ist. Selbst im Duden zählt unter der definition "Eigentum" auch das geistige eigentum.

Was kann man daran nicht kapieren? aber auf ekelhafte Art und Weise hier den Schlauen raushängen lassen wollen.

Und nein ich habe nicht Wikipedia gewälzt..

geistiges Eigentum
(intellectual property, propriété intellectuelle): Synonym für „Immaterialgüterrecht“, das vor allem in der anglo-merikanischen Rechtssprache üblich ist. Begriffskritik in Deutschland: Eigentumsdefinition des § 903 BGB bezieht sich nur auf Sacheigentum, Gefahr der Verwechslung zwischen Recht an der Sache und Immaterialgüterrecht und des Fehlschlusses von Wirkungen des Sacheigentums auf Wirkungen des geistigen Eigentums, rechtspolitischer „Kampfbegriff“ für immer weitere Ausdehnung der Immaterialgüterrechte, Mischcharakter des Urheberrechts; dagegen: der Begriff ist griffig und international üblich, § 903 schließt nicht aus, daß es neben dem Sacheigentum auch ein geistiges Eigentum gibt, es besteht ein Bedürfnis nach einem gemeinsamen Oberbegriff für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht. Unproblematisch ist dieser Sprachgebrauch im Verfassungsrecht: Die Immaterialgüterrechte sind Eigentum i.S.d. Art.14 GG. Weiterführend
Ohly
, JZ 2003, 545 ff
Die Entwicklung zu einer Informations- und Wissensgesellschaft hat dazu geführt, dass der Begriff des „Geistigen Eigentums” auch im allgemeinen Sprachgebrauch zunehmende Verbreitung findet. Zumeist werden Assoziationen zum Urheberrecht geweckt, wenn etwas reißerisch und undifferenziert von einem „Diebstahl geistigen Eigentums” die Rede ist.Häufig taucht diese metaphorisch anmutende Anknüpfung an den strafrechtlichen Schutz des Sacheigentums im Zusammenhang mit der Problematik der Musikpiraterie durch Downloads aus dem Internet auf. Abgesehen davon herrscht im laienhaften Verständnis weitgehend
Unklarheit darüber, was zum Rechtsgebiet des Geistigen Eigentums gehört. Aber auch viele Juristen haben hierüber keine präzise Vorstellung.Das Recht des Geistigen Eigentums schützt verselbstständigte geistige Güter, die dem Rechtsinhaber dem Sacheigentum vergleichbare Ausschließlichkeitsrechte gewähren.

betreffend "immaterialität" bzw. "immaterielles Gut"...dazu habe ich weiter oben von einer "nicht körperlichen Sache" gesprochen... was für dich warscheinlich wie der Begriff "Raubkopie" wohl zu ABSTRAKT zu sein scheint... :roll:


selbst der duden führt unter Eigentum auch geistiges Eigentum (nach dem urheberrecht) auf:
Definition: Eigentum
jemandem Gehörendes; Sache, über die jemand die Verfügungs- und Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat
Beispiele

- das Haus ist mein Eigentum
- sich an fremdem Eigentum vergreifen (verhüllend; stehlen)
- diese Erfindung ist sein geistiges Eigentum (urheberrechtlich geschütztes Geisteserzeugnis)


Recht oder Verfügungs- und Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nicht unbedingt tatsächliche) Herrschaft über etwas
Beispiele

- das Eigentum achten
- das Grundstück ist in unser Eigentum übergegangen
- geistiges Eigentum (Rechtssprache; Urheberrecht) an etwas habe
aber ich befürchte, dass von dir da irgendeine einsicht erfolgen wird.

Und zu dem Thema empfehle ich unter anderem eher z.b. diesen artikel:
Raubkopierer und Content Mafia: Die Debatte um das Urheberrecht

aber die gute ist warscheinlich auch zu dumm, weil sie raubkopierer als begrifflichkeit verwendet.
Seitens der Rechtsinhaber wird häufig ein mangelndes Unrechtsbewusstsein der Nutzer beklagt. Ein Beispiel hierfür ist die teilweise von Nutzerseite geäußerte These, dass dem Rechtsinhaber durch eine Urheberrechtsverletzung – anders als dem Opfer eines Ladendiebstahls – nichts genommen werde. Dem ist entgegenzuhalten, dass dennoch bei beiden Konstellationen in Eigentumsrechte eingegriffen wird. Und zumindest in den Fällen, in denen der Rechtsverletzer das Werk andernfalls gegen Entgelt erworben hätte, ist dem Rechtsinhaber auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Virtuose
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Virtuose »

Es gibt mehrere Spiele, die solche "Schutzmaßnahmen" haben und das Spiel teilweise erschweren oder unspielbar machen ("Gothic", "Serious Sam"). Ich frage mich jedoch, woran das Spiel erkennt, dass es eine illegale Kopie ist.
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Wieder megaschlecht kopiert :lol:

Das einzige Recht, was man an dem Immaterialgütern hat, ist das Urheberrecht. Was auch aus dem ersichtlich wird, was du hier ergoogelt und zitiert hast, wenn du mal sorgfältig lesen würdest. Geistiges Eigentum ist lediglich die Umgangssprache für das selbe Schutzgut: das Urheberrecht. Schon mal ein einziges Urteil zur Urheberrechtsverletzung gelesen, wo von "Diebstahl" oder gar "Raub" oder ähnlichem die Rede ist?

Was meinst du, warum es Strafvorschriften im UrhG gibt? Weil die Eigentumsdelikte des StGB gerade nichts mit "geistigem Eigentum" zu tun haben.

Übrigens ist es nicht besonders hilfreich, bpb-Artikel (ganz geschweige denn von unentschiedenen, keine Rechtsgeltung beanspruchenden Aufsätzen) zu verlinken, da die sich gerade an Laien richten. Natürlich ist die Verwendung des Begriffes unproblematisch, solange es im Kontext des UrhG geschieht. Da ist eine trennscharfe Unterscheidung nicht notwendig, ganz anders als im Strafrecht.

Aber das deutsche Strafrecht fasst die Verletzung des "geistigen Eigentums" (was lediglich das Urheberrecht bezeichnet) nicht als Eigentumsdelikt auf. So einfach ist das.

Zum Vergleich mit Ladendiebstahl:
Dir ist klar, dass es da um das hypothetisch entgangene Geld (<- materielles Gut) geht, nicht um die Urheberrechtsverletzung an sich, und so die Brücke geschlagen wird?

Hast du zufällig deine Hausarbeit als PDF? Würde mich mal interessieren.
Mach dir nix draus, du würdest da warscheinlich nichtmal zugelassen werden. :P :oops:
Sehr reif.
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SethSteiner
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von SethSteiner »

Geistiges Eigentum sollte schon geschützt werden aber irgendwie ist es seltsam, das geistige Eigentum beim Thema Kopien anzuwenden. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist es eigentlich, wenn jemand ein Patent oder Copyright missachtet, wenn jemand schlicht die Arbeit eines anderen für die eigene ausgibt. Aber das passiert ja gar nicht bei einer Kopie oder einer illegalen Kopie. Das Schwarzkopieren, Raubkopieren, illegale Kopieren, was auch immer man für einen Namen dafür benutzen will, es greift das geistige Eigentum überhaupt nicht an. Die Geschichte Harry Potters ist und bleibt Eigentum von J. K. Rowling, unabhängig davon wieviele Milliarden Kopien ich mache, digital oder physisch. J. K. Rowlings Copyright wird nicht angegriffen. Selbst die ganzen Stories, Lieder, Bilder und anderen Werken von Menschen die seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten tot sind, sind unabhängig davon, dass man sie mittlerweile legal kopieren, bearbeiten und als neues, eigenes Werk verbreiten darf, mit den Autoren, Interpreten, Malern und Co. verknüpft. Aufgrund dieser Umstände ist problematisch ist die Einbeziehung des geistigen Eigentums als Argument und die Verwendung von Begriffen wie Raub und Diebstahl.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Wigggenz hat geschrieben:
Aber das deutsche Strafrecht fasst die Verletzung des "geistigen Eigentums" (was lediglich das Urheberrecht bezeichnet) nicht als Eigentumsdelikt auf. So einfach ist das.

Zum Vergleich mit Ladendiebstahl:
Dir ist klar, dass es da um das hypothetisch entgangene Geld (<- materielles Gut) geht, nicht um die Urheberrechtsverletzung an sich, und so die Brücke geschlagen wird?

Genau das ist mir klar ;) Dennoch bezeichnet man es als geistiges "Eigentum", wenn es also nicht nach dem BGB als eigentum im sachlichen sinne definiert ist.. kann man dennoch sagen, dass es eine andere Art von Eigentum ist? Warum muss man da sich so krankhaft quer stellen? *sigh*

zumal diese "diskussion" nichts mehr mit dem eigtl. punkt zu tun hat.. und es sehr korinthenmäßig ist, den Begriff "Raubkopierer" als fälschlich zu erachten. Es ist ein "populär-juristischer" ausdruck, nicht mehr und nicht weniger.

Schon alleine daher ist es unsinnig mit irgendwelchen braven "furz" argumenten vom BGB zu kommen, was dort raub bedeutet... sondern eher was es im Sprachgebrauch bedeutet, denn ein populistischer Ausdruck richtet sich vor allem an den Volksmund (um z.b. das unrechtsbewusstsein zu fördern).. Der Begriff soll auf populäre weise versinnbildlichen, dass eine illegale kopie angefertigt wird und somit das werk "gestohlen" wird und letztlich auch ein wirtschaftlicher schaden dadurch entsteht. punktaus. Der Begriff "Schwarzkopie" ist doch mehr oder minder genauso populistisch und ein versuch das Delikt in einen Begriff auszudrücken. (schwarz im sinne eines schwarzmarkts/handels bzw. verdecktes handeln).. da könnte man doch genauso "diskutieren" inwieweit die verwendung von so einer bezeichnung zutreffend ist. Man kann auf jedenfall sagen, dass die gängigere die erste Bezeichnung ist, was auf keinen fall wegzudiskutieren ist.

Und schon alleine deswegen darf 4players auch verdammt nochmal "Outing eines Raubkopierers" schreiben.
Zuletzt geändert von Tonkra04 am 13.07.2014 18:53, insgesamt 10-mal geändert.