Natürlich kann und darf man prinzipiell Screenshots machen, die Funktion ist wohl nicht umsonst vorhanden. Vielmehr kommt es aber darauf an, was man auf diesem Screenshot sehen kann.
Vielen dürfte bei der Lektüre unserer Artikel mittlerweile auffallen, dass man z.B. ein fremdes Foto, dass man irgendwo findet, nicht per Screenshot “festhalten” und dann den Screenshot auf seiner eigenen Website präsentieren darf. Hier wird regelmäßig zumindest gegen das Vervielfältigungsrecht des Fotografen verstoßen.
Dies lässt sich grundsätzlich auf alle Fälle übertragen, in denen man urheberrechtlich geschütztes Material per Screenshot auf seinem eigenen PC speichert und anderen zur Verfügung stellt. Sei dies nun ein Bild oder nur ein Text. Der Grundgedanke ist, dass der Urheber für jede Erweiterung der Öffentlichkeit eine erneute Gelegenheit für eine Entlohnung bekommen soll (Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, § 13 Rn 413).
Na toll, dann verstehe ich diesen Focus auf letsplays nicht, zumindest nicht in Deutschland.
Sir Richfield hat geschrieben:
Hast du eigentlich deinen Avatar lizensiert? Oder widersprichst du dir da selber?
BattleIsle hat geschrieben:http://www.spielegrotte.de/backcover/49452.jpg
Auf der Seite kannst du dir noch beliebig viele andere Backcover anschauen. Wer da meint 'interessiert mich nicht', keinen Kontak sucht, das Ganze groß bei YT aufzieht. Na der bekommt von mir kein Mitleid, wenn sich dann mal jemand meldet. :wink:
Cool, danke.
Sind wir aber wieder an Punkt 1 angelangt: Sind Let's Plays in ihrer vielfältigen Ausprägung eine "Unerlaubte Aufführung, Sendung"?
Man weiß es nicht, weil es nicht rechtsgültig geklärt wurde.
PS: Ist das Zufall, dass du ausgerechnet die Packung zitierst, die ich tatsächlich nebenan stehen hätte und die aktuellste von mir gekaufte Retail Packung ist? Ich saß gerade nur so bequem.
Balmung hat geschrieben:Wenn ich mir Musik, Filme, Bücher, Comics, Bilder oder ähnliches kaufe, gehört die mir ja auch nicht und entsprechend kann ich damit auch nicht alles machen was ich will.
Hast du eigentlich deinen Avatar lizensiert? Oder widersprichst du dir da selber?
Was bitte sehr hat das mit meinem Avatar zu tun. Alles was mir bei oben aufgezähltem gehört ist der Datenträger, das Papier, die Tinte, die Farbe und der Bilderrahmen, aber die Inhalte selbst gehören mir nicht. Zumindest nicht als normaler Konsument.
Natürlich könnte man auch direkt zum Erschaffer gehen und ihm alles abkaufen, auch die Rechte an den Inhalten, aber das kostet dann auch entsprechend und hat mit normalem Konsument nichts mehr zu tun.
BattleIsle hat geschrieben:http://www.spielegrotte.de/backcover/49452.jpg
Auf der Seite kannst du dir noch beliebig viele andere Backcover anschauen. Wer da meint 'interessiert mich nicht', keinen Kontak sucht, das Ganze groß bei YT aufzieht. Na der bekommt von mir kein Mitleid, wenn sich dann mal jemand meldet. :wink:
Cool, danke.
Sind wir aber wieder an Punkt 1 angelangt: Sind Let's Plays in ihrer vielfältigen Ausprägung eine "Unerlaubte Aufführung, Sendung"?
Man weiß es nicht, weil es nicht rechtsgültig geklärt wurde.
PS: Ist das Zufall, dass du ausgerechnet die Packung zitierst, die ich tatsächlich nebenan stehen hätte und die aktuellste von mir gekaufte Retail Packung ist? Ich saß gerade nur so bequem.
Was soll denn sonst eine unerlaubte Sendung/Aufführung sein? Wenn die LP'er der Meinung sind, ihr Schaffen fällt da nicht mit rein, ja dann müssen sie das mit den Rechteinhabern (welche das stört) ausfechten. Ganz einfach. :wink:
Sir Richfield meint damit, dass du keine Lizenz besitzt diesen Avatar, welcher urheberrechtlich geschütztes Material zeigt, zu nutzen.
Rein rechtlich gesehen KÖNNTE man dich dafür haftbar machen.
Genauso wie bei mir... aber das macht halt zum Glück niemand =P
War da nicht vor Jahren mal so ein Fall? Irgendwas mit Spielpuppen oder sowas.
Dort hat der Urheber auch alle Seiten abgemahnt, die Bilder von dem Spielzeug zeigten.
Sogar ne "Fan"-Seite.
Zuletzt geändert von adventureFAN am 20.06.2014 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
BattleIsle hat geschrieben:Wenn die LP'er der Meinung sind, ihr Schaffen fällt da nicht mit rein, ja dann müssen sie das mit den Rechteinhabern (welche das stört) ausfechten. Ganz einfach. :wink:
Und das ist der Knackpunkt. Für dieses Ausfechten mit einem multinationalen Konzern mit teilweise Umsätzen in Höhe von einigen Milliarden Dollar jährlich (!) fehlt den LPern einfach der finanzielle Atem. Die Rechtsfrage kann so nie geklärt werden.
Sir Richfield hat geschrieben:
Wieso ist Mein Kampf ein schlechtes Beispiel, nur weil Hitler tot ist? Das Vertriebsrecht liegt ja noch beim Finanzamt München, wenn ich das recht in Erinnerung habe.
Bzw. ist da nicht bald was mit der Gemeinfreiheit? War das schon? Ich weiß gerade nur, dass München keine kommentierte Fassung für Schulen (herausgeben) möchte, weil... nachher werden die Kinder noch alle Nazis.
Aus Erfahrung möchte ich anmerken: Das Buch ist ein prima Test. Wer beim Lesen NICHT nach spätestens zwei Seiten mit Kopfschmerzen aufhört, der braucht besondere Pflege.
Deswegen meinte ich ja, dass Mein Krampf ein schlechtes Beispiel sei. Ich glaube nicht, dass Bayern oder das Finanzamt München so sehr hinter Urheberrechtsverletzungen her ist wie ein normaler Verlag. Klar, die sind ohnehin gegen eine Veröffentlichung. Nächstes Jahr im Mai sollte es eigentlich gemeinfrei werden, aber ich erinnere mich dunkel daran, dass Bayern oder München irgendwas dagegen unternehmen will. Die hatten ja noch nicht einmal Bock auf eine kommentierte Ausgabe und haben die Einwilligung verweigert, trotz vorheriger Zustimmung.
adventureFAN hat geschrieben:Sir Richfield meint damit, dass du keine Lizenz besitzt diesen Avatar, welcher urheberrechtlich geschütztes Material zeigt, zu nutzen.
Rein rechtlich gesehen KÖNNTE man dich dafür haftbar machen.
Genauso wie bei mir... aber das macht halt zum Glück niemand =P
Jupp, das stimmt, der Avatar gehört mir nicht. Dennoch was hat das damit zu tun, dass man mit dem Kauf von Produkten es eben nicht wirklich besitzt, da fehlt mir irgendwie die Verbindung dazu. Zumal sich eh Niemand die Mühe machen dürfte ein Bild von seinem gekauften Produkt einzuscannen und zu bearbeiten um es als Avatar zu nutzen... Google Bildersuche ist da doch eher angesagt. Aber in meinem Avatar steckt wenigstens noch etwas eigene Arbeit drin. ^^
BattleIsle hat geschrieben:Wenn die LP'er der Meinung sind, ihr Schaffen fällt da nicht mit rein, ja dann müssen sie das mit den Rechteinhabern (welche das stört) ausfechten. Ganz einfach. :wink:
Und das ist der Knackpunkt. Für dieses Ausfechten mit einem multinationalen Konzern mit teilweise Umsätzen in Höhe von einigen Milliarden Dollar jährlich (!) fehlt den LPern einfach der finanzielle Atem. Die Rechtsfrage kann so nie geklärt werden.
Naja, wenn man es aus der Sicht von Fish sieht eigentlich nachvollziehbar. Er hat sich praktisch mit der ganzen "Szene" angelegt und regt sich nun eben darüber auf das die Szene auch noch "mit ihm" Geld verdient.
Exedus hat geschrieben:mich würde ja mal interesieren wieviele leute sich ein spiel kaufen nach dem sie es sich kommplett auf yt angesehen haben
mich würde auch mal interessieren, wie man sich freiwillig ein let's play von fez bis zum ende anschauen kann. von dem dreheffekt abgesehen, ist es ja ein ausgesprochen gemächliches spiel mit sehr dezent dosierter abwechslung. will das spiel jetzt nicht schlechtreden, aber zuschauen macht dort wohl nur so lange spaß, bis man sich an der rotation sattgesehen hat.