Leider nein, leider garnicht. Österreich hat nur einfach die selben Gesetze was Nazisymbolik betrifft. Ne Verschwörungstheorie ist also nicht angebracht ^^Hahle hat geschrieben:Letztlich schädigt die Gesetzgebung nur dem deutschen Einzelhandel.
Und nun inzwischen wohl auch den österreichischen Einzelhandel. Der österreichische Einzelhandel profitierte ja bisher immer noch von Verboten in Deutschland. Genau aus diesem Grund aber wird wohl nun auch dort zensiert.
Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
... man möchte speien. Danke Bethesda, euer Vorgehen ist juristisch nicht notwendig: Weder ergibt sich aus dem JuSchG, noch aus dem JMStV und erst recht nicht aus dem StGB oder sonst einem dt. Gesetz irgendein Zwang zu solch einem vorgehen!
Abgesehen davon, dass der Abs. 3 des § 86a StGB selbstverständlich auch für Computerspiele gilt, die übrigens juritisch gesehen per se (!) Kunst darstellen (siehe: http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus3/ ... 2013/4847/, S.97-99)... da muss man nicht immer Unwahrheiten herausschwadronieren, dass die dt. Gesetzgebung an diesem Verhalten Schuld sei und es nur daran läge, dass Computerspiele nicht als Kunst anerkannt seien. Wie soll das überhaupt ablaufen? Was stellen die sich vor? Dass es eine offizielle staatliche Stelle zur Anerkennung von Kulturgütern als Kunst gibt oder dgl. per Gesetzesdekret bestimmt wird? Was haben die da eigentlich für Nichtskönner in ihrer Rechtsabteilung?
Es ist vielmehr der ziemlich transparente Versuch Bethesdas, einem Teil des dt. Sprachraums einfach keine andere Wahl zu lassen, als die (wahrscheinlich teuer, aber - wie das erste Material schon eindrucksvoll demonstrierte - wieder mal imho unerträglich synchronisierte) dt. Fassung zu kaufen oder ganz auf den Kauf zu verzichten.
Ich verbleibe bei letzterer Alternative, d.h. irgendwann werde ich mir das Spiel sicherlich kaufen......... als unzensierten (und ungesperrten) Import für PS4 oder Xbox One (wenn ich mir die denn irgendwann mal zulege), aber erst, wenn es einem nachgeschmissen wird und natürlich aus zweiter Hand, denn alleine der Versuch mündige Bürger so an der Nase rumführen zu wollen, gehört abgestraft. Mein Geld bekommen die nicht.
Eine irgendwie zensierte Fassung (und dann auch noch eine mit ausschl. dt. Tonspur) geht gar nicht... und bevor noch andere auf die Idee kommen, Bethesdas Vorbild zu folgen, gehört dieser Schrott boykottiert. Eigentlich gehört auch jeder, der sich die dt. Version für den PC kauft, gehörig geohrfeigt, da er solch einem Verhalten der Publisher Vorschub leistet.
Abgesehen davon, dass der Abs. 3 des § 86a StGB selbstverständlich auch für Computerspiele gilt, die übrigens juritisch gesehen per se (!) Kunst darstellen (siehe: http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus3/ ... 2013/4847/, S.97-99)... da muss man nicht immer Unwahrheiten herausschwadronieren, dass die dt. Gesetzgebung an diesem Verhalten Schuld sei und es nur daran läge, dass Computerspiele nicht als Kunst anerkannt seien. Wie soll das überhaupt ablaufen? Was stellen die sich vor? Dass es eine offizielle staatliche Stelle zur Anerkennung von Kulturgütern als Kunst gibt oder dgl. per Gesetzesdekret bestimmt wird? Was haben die da eigentlich für Nichtskönner in ihrer Rechtsabteilung?
Es ist vielmehr der ziemlich transparente Versuch Bethesdas, einem Teil des dt. Sprachraums einfach keine andere Wahl zu lassen, als die (wahrscheinlich teuer, aber - wie das erste Material schon eindrucksvoll demonstrierte - wieder mal imho unerträglich synchronisierte) dt. Fassung zu kaufen oder ganz auf den Kauf zu verzichten.
Ich verbleibe bei letzterer Alternative, d.h. irgendwann werde ich mir das Spiel sicherlich kaufen......... als unzensierten (und ungesperrten) Import für PS4 oder Xbox One (wenn ich mir die denn irgendwann mal zulege), aber erst, wenn es einem nachgeschmissen wird und natürlich aus zweiter Hand, denn alleine der Versuch mündige Bürger so an der Nase rumführen zu wollen, gehört abgestraft. Mein Geld bekommen die nicht.
Eine irgendwie zensierte Fassung (und dann auch noch eine mit ausschl. dt. Tonspur) geht gar nicht... und bevor noch andere auf die Idee kommen, Bethesdas Vorbild zu folgen, gehört dieser Schrott boykottiert. Eigentlich gehört auch jeder, der sich die dt. Version für den PC kauft, gehörig geohrfeigt, da er solch einem Verhalten der Publisher Vorschub leistet.
Zuletzt geändert von Vicarocha am 07.05.2014 13:14, insgesamt 2-mal geändert.
- casanoffi
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Oder so ^^Captain Obvious hat geschrieben: Du kannst das Ding auch in nem Internetcafe/ an nem geliehenen Rechner aktivieren. (Falls du Zenimax nach der Aktion überhaupt noch Kohle zukommen lassen willst.)
Falls du SteamGuard aktiviert hast: nicht vergessen, den Rechner danach wieder von der Liste der autorisierten Geräte zu entfernen.
Ist auf jeden Fall ne Überlegung wert, wenn ich eh oft in Brighton (Küste, südlich von London) bin.
Und eilig hab ich es nicht.....
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Pfft, dann eben nicht.
Kommt das Geld halt nicht dem Publisher/Entwickler zugute, sondern nur weniger davon einem Filehoster a la ul.to
Zocken werd ichs aber so oder so
Kommt das Geld halt nicht dem Publisher/Entwickler zugute, sondern nur weniger davon einem Filehoster a la ul.to
Zocken werd ichs aber so oder so

- Octavio89
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Sowas wird wie bei South Park : Der Stab der Wahrheit den Verkaufszahlen schaden. Solche verstümmelten Versionen sind einfach nicht zumutbar
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Aaah ... Wenn man mal so drüber nachdenkt, ergibt das natürlich Sinn.breakibuu hat geschrieben:Leider nein, leider garnicht. Österreich hat nur einfach die selben Gesetze was Nazisymbolik betrifft. Ne Verschwörungstheorie ist also nicht angebracht ^^Hahle hat geschrieben:Letztlich schädigt die Gesetzgebung nur dem deutschen Einzelhandel.
Und nun inzwischen wohl auch den österreichischen Einzelhandel. Der österreichische Einzelhandel profitierte ja bisher immer noch von Verboten in Deutschland. Genau aus diesem Grund aber wird wohl nun auch dort zensiert.

- Wigggenz
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Naja, es ist nicht besonders hilfreich für die Analyse der geltenden Rechtslage eine Dissertation zu zitieren, die sich damit beschäftigt. Die fällt nur unter den Bereich "Wissenschaft", nicht dogmatisch geltendes Recht.Vicarocha hat geschrieben:... man möchte speien. Danke Bethesda, euer Vorgehen ist juristisch nicht notwendig: Weder ergibt sich aus dem JuSchG, noch aus dem JMStV und erst recht nicht aus dem StGB oder sonst einem dt. Gesetz irgendein Zwang zu solch einem vorgehen!
Abgesehen davon, dass der Abs. 3 des § 86a StGB selbstverständlich auch für Computerspiele gilt, die übrigens juritisch gesehen per se (!) Kunst darstellen (siehe: http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus3/ ... 2013/4847/, S.97-99)... da muss man nicht immer Unwahrheiten herausschwadronieren, dass die dt. Gesetzgebung an diesem Verhalten Schuld sei und es nur daran läge, dass Computerspiele nicht als Kunst anerkannt seien. Wie soll das überhaupt ablaufen? Was stellen die sich vor? Dass es eine offizielle staatliche Stelle zur Anerkennung von Kulturgütern als Kunst gibt oder dgl. per Gesetzesdekret bestimmt wird? Was haben die da eigentlich für Nichtskönner in ihrer Rechtsabteilung?
Was sich nicht aus dem Gesetz ergibt, aber irgendwie entschieden werden muss, wird durch Rechtsfortbildung (die ebenso geltendes Recht erzeugt) geklärt, wenn Tatbestandsmerkmale offen formuliert sind etwa. Soweit Rechtsfragen nicht eindeutig geklärt sind, also unterschiedliche Auffassungen existieren, kann man eigentlich nur das als geltende Rechtslage ansehen, was den gerichtlichen Entscheidungen zu Grunde liegt, d.h. die aktuelle Ansicht der Rechtsprechung.
Und die Rechtsprechung ist in Deutschland wohl immer noch der Auffassung, dass Videospiele nicht zur Kunst dazugehören, was du, ich persönlich und mit Sicherheit auch Stimmen in der Rechtswissenschaft als Schwachsinn abtun mögen... aber bei der Rechtsprechung liegt nunmal die Entscheidungsmacht, da entstehen rechtskräftige Urteile. Heißt, die Rspr müsste da endlich mal umschwenken und aus dem erzkonservativen Sumpf herauskommen, oder der Gesetzgeber müsste das fortgebildete Recht durch gesetztes Recht ersetzen, indem er gesetzlich ausdrücklich klarstellt, dass Videospiele auch Kunst sind. Zweiteres wird niemals passieren, daher müssen wir auf ersteres warten, was wohl noch viele Jahre dauern wird, bis eine Generation, für die Videospiele schon immer zum Alltag dazugehörten, die (höchst)richterlichen Ämter besetzt.
- casanoffi
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Sorry, falls dieses Thema hier schon erwähnt wurde, bin nur zu faul, nochmal alles durchzuforsten...
Was mit halt nicht so ganz in den Schädel will ist, dass laut Beschreibung das Spiel eindeutig nicht nach Deutschland importiert werden darf:
Die internationale Version von „Wolfenstein®: The New Order” beinhaltet verfassungsfeindliche Symbole und weitere Inhalte – daraus resultierend ist der Import, Verkauf und generell die Ab- und Weitergabe dieser Version in Deutschland u.a. nach §§ 86, 86a StGB (Strafgesetzbuch) streng verboten. Eine Zuwiderhandlung kann mit der Beschlagnahme des Spiels, einer hohen Geldstrafe und bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Jegliche beteiligte und/oder verantwortliche Personen (bspw. leitende Angestellte, Mitarbeiter) können sich strafbar machen – dies beinhaltet sowohl die Download- als auch Handelsfassungen des Spiels.
Warum steht dann z. B. bei Amazon-UK: This item can be delivered to Germany ?
Theeeeeeoretisch könnte man es doch dann auch in D über ein VPN aktivieren, oder nicht?
Natürlich nur rein hypothetisch aus Interesse
Was mit halt nicht so ganz in den Schädel will ist, dass laut Beschreibung das Spiel eindeutig nicht nach Deutschland importiert werden darf:
Die internationale Version von „Wolfenstein®: The New Order” beinhaltet verfassungsfeindliche Symbole und weitere Inhalte – daraus resultierend ist der Import, Verkauf und generell die Ab- und Weitergabe dieser Version in Deutschland u.a. nach §§ 86, 86a StGB (Strafgesetzbuch) streng verboten. Eine Zuwiderhandlung kann mit der Beschlagnahme des Spiels, einer hohen Geldstrafe und bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Jegliche beteiligte und/oder verantwortliche Personen (bspw. leitende Angestellte, Mitarbeiter) können sich strafbar machen – dies beinhaltet sowohl die Download- als auch Handelsfassungen des Spiels.
Warum steht dann z. B. bei Amazon-UK: This item can be delivered to Germany ?
Theeeeeeoretisch könnte man es doch dann auch in D über ein VPN aktivieren, oder nicht?
Natürlich nur rein hypothetisch aus Interesse

- bondKI
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Nein keine Überlegung wert, denn, die Uncut Version lässt sich mit deutscher IP wohl auch nicht starten. Dabei spielt es keine Rolle obs aktiviert ist oder nicht.casanoffi hat geschrieben:Oder so ^^Captain Obvious hat geschrieben: Du kannst das Ding auch in nem Internetcafe/ an nem geliehenen Rechner aktivieren. (Falls du Zenimax nach der Aktion überhaupt noch Kohle zukommen lassen willst.)
Falls du SteamGuard aktiviert hast: nicht vergessen, den Rechner danach wieder von der Liste der autorisierten Geräte zu entfernen.
Ist auf jeden Fall ne Überlegung wert, wenn ich eh oft in Brighton (Küste, südlich von London) bin.
Und eilig hab ich es nicht.....
Das Spiel hat nämlich noch einen netten Eintrag in der Datenbank.
prohibitrunincountries: DE
- casanoffi
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Gut zu wissen - Danke für den HinweisbondKI hat geschrieben:Nein keine Überlegung wert, denn, die Uncut Version lässt sich mit deutscher IP wohl auch nicht starten. Dabei spielt es keine Rolle obs aktiviert ist oder nicht.
Das Spiel hat nämlich noch einen netten Eintrag in der Datenbank.prohibitrunincountries: DE

- Vicarocha
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
@ Wiggenz:
Ich finde es schon relativ hilfreich, auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen.... und darum ging es mir ja: Ich wollte die Behauptung dekonstruieren, dass der Publisher hier so handelt, weil es eine irgendwie eindeutige Norm o.ä. gäbe, die ihm sein Verhalten vorschreibt. Und da sehe ich eben auch nicht, dass die aktuelle Rechtsprechung dgl. mehr oder weniger erzwingen würde. Wenn wir die Beschlagnahmebeschl. zu Wolfenstein 3D und Wolfenstein einmal ignorieren, bleibt uns nur das einschlägige Urteil des OLG Frankfurt a.M., das aber bei der Frage, ob in Computerspielen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger organisation erlaubt sein solle oder nicht, schlichtweg die Sozialadäquanzklausel des § 86a StGB ignoriert hat (und in den jahren nach dem Urteil dafür auch immer wieder kritisiert wurde).
Geht man nämlich davon aus, dass Spiele Kunst sind - und ich meine dargelegt zu haben, dass sie rechtlich per se als solche anzusehen sind -, dann ist diese Sozialadäquanzklausel natürlich auch für diese einschlägig. Ich sehe übrigens nicht, dass die Rechtsprechung wohl immer noch der Auffassung sei, dass Videospiele nicht zur Kunst dazugehören, jedenfalls habe ich beim Überblick über die entsprechende Literatur dazu keine entsprechenden Stellungnahmen zur Kenntnis genommen (man scheint sich da eher bedeckt zu halten)... man kann dgl. aber natürlich über umwege aus den ganzen Beschlagnahmebeschlüssen derivieren, i.d.S. dass sich noch kaum ein Gericht in diesen Beschlüssen mit dem Kunstcharakter von Spielen auseinandergesetzt hat (einer der Punkte, warum ich diese Beschl. in meiner Di.. auch als rechtswidrig erachtet habe).
Aber ja, eindeutige Verhältnisse zu schaffen wäre angemessen gewesen... eine Chance, die der Publisher wieder vertan hat.
ich habe ihm auch eine mail geschrieben:
Ich finde es schon relativ hilfreich, auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen.... und darum ging es mir ja: Ich wollte die Behauptung dekonstruieren, dass der Publisher hier so handelt, weil es eine irgendwie eindeutige Norm o.ä. gäbe, die ihm sein Verhalten vorschreibt. Und da sehe ich eben auch nicht, dass die aktuelle Rechtsprechung dgl. mehr oder weniger erzwingen würde. Wenn wir die Beschlagnahmebeschl. zu Wolfenstein 3D und Wolfenstein einmal ignorieren, bleibt uns nur das einschlägige Urteil des OLG Frankfurt a.M., das aber bei der Frage, ob in Computerspielen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger organisation erlaubt sein solle oder nicht, schlichtweg die Sozialadäquanzklausel des § 86a StGB ignoriert hat (und in den jahren nach dem Urteil dafür auch immer wieder kritisiert wurde).
Geht man nämlich davon aus, dass Spiele Kunst sind - und ich meine dargelegt zu haben, dass sie rechtlich per se als solche anzusehen sind -, dann ist diese Sozialadäquanzklausel natürlich auch für diese einschlägig. Ich sehe übrigens nicht, dass die Rechtsprechung wohl immer noch der Auffassung sei, dass Videospiele nicht zur Kunst dazugehören, jedenfalls habe ich beim Überblick über die entsprechende Literatur dazu keine entsprechenden Stellungnahmen zur Kenntnis genommen (man scheint sich da eher bedeckt zu halten)... man kann dgl. aber natürlich über umwege aus den ganzen Beschlagnahmebeschlüssen derivieren, i.d.S. dass sich noch kaum ein Gericht in diesen Beschlüssen mit dem Kunstcharakter von Spielen auseinandergesetzt hat (einer der Punkte, warum ich diese Beschl. in meiner Di.. auch als rechtswidrig erachtet habe).
Aber ja, eindeutige Verhältnisse zu schaffen wäre angemessen gewesen... eine Chance, die der Publisher wieder vertan hat.
ich habe ihm auch eine mail geschrieben:
Guten Tag,
es ist jetzt also offiziell, die unzensierten, internationalen Versionen des Spiels "Wolfenstein: The New Order" für den PC werden nicht nur nicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aktivierbar sein, sondern auch für jeden einzelnen Spielstart wird eine ausländische IP benötigt. Das gilt offenbar nicht nur für die digitale, sondern auch für die physische Version des Spiels. So meldet es die Fachpresse.
Danke Ihnen, aber IhrVorgehen ist juristisch absolut nicht indiziert: Weder ergibt sich aus dem JuSchG, noch aus dem JMStV und erst recht nicht aus dem StGB oder sonst einem dt. Gesetz irgendein Zwang zu solch einem Vorgehen, jedenfalls nicht für die auf einem Datenträger ausgelieferte Version des Spiels. Kein einziger Paragraph in Deutschland bestimmt, dass ein auf einem Datenträger erworbenes Spiel, dass einer Aktivierung bedarf, nicht aktiviert werden darf, wenn in ihm Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet wurden, wenn es indiziert oder wenn es beschlagnahmt wurde. Es läßt sich auch keine einzige Norm aus dem für solche Fälle einschlägigen(!) JuSchG (oder sei es auch dem StGB) in einer solchen Weise auch nur entfernt auslegen.
Sie lassen u.a. verlautbaren: "Als 'verfassungsfeindlich' klassifizierte Inhalte (bspw. entsprechende Symbole) dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen in Deutschland genutzt werden, und obwohl es bspw. Ausnahmen für Kunst und Literatur gibt, gelten diese nicht für Video- und Computerspiele." Auch das ist falsch. Ich habe im vergangenen Jahr zum Thema "Der Jugendmedienschutz bei Gewalt darstellenden Computerspielen" an der RWTH Aachen promoviert und - obwohl es nicht das eigentliche Thema meiner Arbeit war - mich dabei (und auch schon vorher) u.a. intensiv mit der Rechtslage bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen beschäftigt.
Der Abs. 3 des § 86a StGB gilt selbstverständlich auch für Computerspiele, die übrigens juristisch gesehen per se(!) Kunst sind (siehe: <http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus 3/volltexte/2013/4847/>, S.97-99). Falls sich Ihre Verlautbarung auf das Urt. des OLG Frankfurt a.M. vom 18.03.1998 (Az.: 1Ss 407/97) bezieht, so muss ganz klar gesagt werden, dass das damalige Urteil schlichtweg diese Sozialadäquanzklausel des entsprechenden Norm ignoriert hat und in all den Jahren seitdem immer und immer wieder heftigst dafür kritisiert wurde, mithin als vollkommen veraltet gilt. Das Gericht hat sich auch gar nicht mit dem Kunststatus von Computerspielen beschäftigt.
Es müssen also Halb- und Unwahrheiten sein, die Sie verbreiten. Nicht die dt. Gesetzgebung ist Schuld und Ihr Verhalten ist auch nicht dadruch begründet, dass Computerspiele nicht als Kunst anerkannt seien. Überhaupt: Wie sollte sowas ablaufen, was stellen Sie sich das vor? Dass es eine offizielle staatliche Stelle zur Anerkennung von Kulturgütern als Kunst gibt oder dgl. per Gesetzesdekret bestimmt wird? Was haben sie da eigentlich für Dilettanten in Ihrer Rechtsabteilung?
Eigentlich bleibt am Ende nur ein Schluss zu: Die ganze Sache ist vielmehr der ziemlich transparente Versuch, einem Teil des dt. Sprachraums einfach keine andere Wahl zu lassen, als die (wahrscheinlich teuer, aber - wie das erste Material schon eindrucksvoll demonstrierte – auch wieder unerträglich synchronisierte) dt. Fassung zu kaufen oder ganz auf den Kauf zu verzichten, in der Hoffnung, dass viele Unwissende u./o. Unbekümmerte nicht widerstehen können und in den sauren Apfel beissen.
Ich jedenfalls werde mir garantiert nicht die dt. Version kaufen und auch auf einen Import verzichten. Ursprünglich wollte ich mir die unzensierte Fassung für den PC importieren. Irgendwann werde ich mir das Spiel sicherlich aber sicherlich noch kaufen......... als unzensierten (und ungesperrten) Import für PS4 oder Xbox One (wenn ich mir die denn irgendwann mal zulege), aber erst, wenn es einem nachgeschmissen wird und natürlich aus zweiter Hand, denn alleine der Versuch mündige Bürger so an der Nase rumführen zu wollen, gehört abgestraft. Mein Geld bekommen Sie nicht. Schade, ich hatte mich schon gefreut und war bislang immer sehr angetan von Ihren Spielen (und bin auch der Marke Wolfenstein schon seit Anfang der 1990er treu).
Eine irgendwie zensierte Fassung (und dann auch noch eine mit ausschl. dt. Tonspur) ist absolut nicht akzeptabel. Und bevor noch andere auf die Idee kommen, Ihrem Vorbild zu folgen, muss dieses Spiel boykottiert werden. Glücklicherweise kenne ich viele, die jetzt komplett auf den Kauf verzichten (die zensierte Version war ohnehin nie eine Alternative). Ich hoffe inständig, dass sich diese ganze Affäre finanziell nicht für Sie lohnt.
Grüße
- casanoffi
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Kann ich exakt so unterschreiben.Eine irgendwie zensierte Fassung (und dann auch noch eine mit ausschl. dt. Tonspur) ist absolut nicht akzeptabel. Und bevor noch andere auf die Idee kommen, Ihrem Vorbild zu folgen, muss dieses Spiel boykottiert werden. Glücklicherweise kenne ich viele, die jetzt komplett auf den Kauf verzichten (die zensierte Version war ohnehin nie eine Alternative). Ich hoffe inständig, dass sich diese ganze Affäre finanziell nicht für Sie lohnt.
Allerdings wird da wohl der Wunsch der Vater des Gedanken bleiben, weil ich mindestens ebenso viele kenne, die sich zwar tierisch darüber aufregen - ihrer Konsumgier aber nicht widerstehen können und sich die deutsche Fassung doch kaufen werden. So wie es eigentlich immer ist.
Und natürlich gibt es noch viel mehr, die mit einer englischen Tonspur sowieso nichts anfangen können und denen der Umstand dieser Bevormundung am Arsch vorbei geht (aber auch nur, weil es sie einfach nicht wirklich betrifft).

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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Ja, einfach nicht kaufen! Ist doch nicht so schwer. Kein Umsatz fuer den Publisher und dann wird der sich schon mal fragen warum.
Utopisch, ich weiss...
@casanoffi
In Brighton bist du also oefters...schoene Stadt, habe 4 Jahre dort gewohnt (in Hove, actually :wink: )
Dann kennst du ja sicherlich die Second-Hand Elektroniklaeden in der Innenstadt (schade, dass Game Stop weg ist), da kriegst du sicherlich das Spiel fuer wenig Geld 1-2 Monate nach Release.
Utopisch, ich weiss...
@casanoffi
In Brighton bist du also oefters...schoene Stadt, habe 4 Jahre dort gewohnt (in Hove, actually :wink: )
Dann kennst du ja sicherlich die Second-Hand Elektroniklaeden in der Innenstadt (schade, dass Game Stop weg ist), da kriegst du sicherlich das Spiel fuer wenig Geld 1-2 Monate nach Release.
Zuletzt geändert von Piscatorcompos am 07.05.2014 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
- Xris
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Hmm uncut patchen wäre aber vermutlich trotzdem möglich.
Naja, erst mal stellt sich sowieso die Frage was das Spiel überhaupt taugt. Nen paar Hakenkreuze machen noch kein gutes Wolfenstein...
Naja, erst mal stellt sich sowieso die Frage was das Spiel überhaupt taugt. Nen paar Hakenkreuze machen noch kein gutes Wolfenstein...
- Kajetan
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Re: Wolfenstein: The New Order: PC-Version mit Geo-Lock
Keine Frage. Aber WENN es etwas taugt, dann hätte ich gerne Nazis und Hakenkreuze, gerade WEIL es ein fuckin Wolfenstein-Spiel ist.Xris hat geschrieben:Naja, erst mal stellt sich sowieso die Frage was das Spiel überhaupt taugt. Nen paar Hakenkreuze machen noch kein gutes Wolfenstein...