FuerstderSchatten hat geschrieben:Ich habe behauptet das Kinderpornografie auch Kunst sein kann um damit mein Argument zu untermauern, dass auch Kunst kotrolliert gehört. Kajetan hatte aber damit gar nichts zu tun. Er meinte später lediglich, dass er Kunst nicht beschränken würde. Es ging da aber schon nicht mehr explizit um Kinderpornografie. Seltsam was du mir jetzt alles in den Mund legen willst, Kajetan hat nie etwas davon gesagt, dass Kinderpornografie nicht verboten gehört. Schau mal genau hin was ich geschrieben habe.
Natürlich kann Kinderpornografie ohne Vergewaltigung auskommen. Es braucht ja auch keinen Geschlechtsverkehr dabei. Oder aber das angebliche Kind ist Volljährig oder 16. Dann ist es ja sowieso keine Kinderpornografie mehr.
Ich habe Dich gebeten mir das Zitat zu zeigen in dem Kajetan sagt, Kunst dürfe alles.
Stattdessen wiederholst Du diese Behauptung.
Untermauert mit.. er hat nie etwas dagegen gesagt, also ist er dafür...
Die Argumentation erinnert mich an die South Park Folge mit dem History Channel.
"Es gibt keine Hinweise, dass Aliens nicht am ersten ThanksGiving beteiligt waren, daher waren Aliens beteiligt..."
Gut, wir tauschen Vergewaltigung durch Missbrauch aus dann passts.
Es geht immer um sexuelle Handlungen an/mit Kindern, und diese stellt (beinahe s. Grenzfälle unten) immer einen Missbrauch dar.
-> Und wenn man von KinderPronografie spricht ist genau dies gemeint:
die Dokumentation von KindesMissbrauch.
Es gibt natürlich Grenzfälle die beiden 8 und neunjährigen haben sex und filmen das mit ihrem Handy.
Der 14 jährige der mit seiner 13jährigen freundin schläft dies filmt und sich 4Jahre später ansieht.
usw.
Aber selbst hier gelten sehr klare Regeln, und eine veröffentlichung des Materials ist niemals erlaubt.
Diese Filme sind keine Kunst, sondern Dokumentation des Aktes zwischen Kindern.
Die Abbildung eines nackten Kindes ist kein Kinderporno..
(Edathy Debatte)
Das Beispiel der 16 Jährigen ist kein Kinderporno.. das ist JugendPorno.
Ja kuck nach.. Leute differenzieren nur nicht gerne und hauen das beides in den selben Topf..
wie Du gerade.
Und ja, du hast mit dem Kinderporno angefangen..
FürstderSchatten hat geschrieben:Der repräsentative Demokrat achtet darauf, was für alle Menschen gut ist, also auch für die Minderheiten und nicht nur darauf im Gegensatz zum direkten Demokraten was die Mehrheit der Menschen wollen.
Natürlich muss auch die Kunst begrenzt werden: auch Kinderpornografie ist Kunst, soll sie deswegen erlaubt sein?
Hier hast Du das Thema Kinderporno und Kunst genannt.
Ich unterstelle Dir an dieser Stelle, dass Du das nicht differenziert gemeint hast,
sondern (so wie das meistens ist wenn man mit "KinderPorno" argumentiert) dies reine Polemik, da "TotschlagArgument" ist.
Und nein ein KinderPorno ist erstmal keine Kunst, sondern die Dokumentation einer schweren Straftat.
Genauso wie es bei KZ Aufnahmen sich nicht um Kunst handelt sondern es ebenfalls die Dokumentation Menschenfeindlichen handelns ist.
Beides ist auch keine Kunst da die "Schöpfungshöhe" der Filme nicht hoch genug ist.
Denn wenn man nach dem Urheberrecht geht, dann sind auch die meisten AmateurPornofilme
nicht Urheberrechtlich geschützt, da bei diesen die Schöpfungshöhe zu niedrig ist.
-> Und wie ich sagt müsste hier erstmal eine verarbeitung des Materials durch einen Künstler stattfinden,
dass dies als Kunst gelten kann.
Du hast desweiteren impliziert, dass dies generell nicht erlaubt sein sollte.
Da der Besitz des echten Materials in DE erstmal verboten ist wird ein Künstler Schwierigkeiten bekommen
solche Filmchen überhaupt weiterverarbeiten zu können, also muss er auf inszeniertes Material zurückgreifen.
Und ich sage die inszenierte Darstellung einer KindesVergewaltigung sollte im richtigen Kontext sehr wohl gezeigt werden dürfen.
Generell handelt es sich bei Vergewaltigung, im speziellen Kindesvergewaltigung um eine schwere Straftat, weswegen bereits die Inszenierung
verboten werden kann.
Ich meine das MenschenRecht GG Art. 1-19 ist hier der WerteKatalog den man verwendet.
Und auch nur bei Verstößen gegen dieses Recht hat der Gesetzgeber die Grundlage "Kunst" zu verbieten.
(wegen menschenfeindlicher Straftaten im Sinne des StGB)
Hier muss allerdings in jedem Einzelfall ein Richter ein Urteil fällen, in dem das Verbot dann ausgesprochen wird.
Wenn Du das mit deiner einen plakativen Frage wirklich so differenziert meintest..
dann tschildige.
Da Du dies in meinen Augen nicht tatest.. hier zum 3. Mal wieder etwas genauer der selbe Post.