FuerstderSchatten hat geschrieben:Hab jedenfalls im TV noch keine Werbung für die neuste Heckler und Koch gesehen.
Das würde allein schon aus wirtschaftlichen und marketingtechnischen Gründen keinen Sinn machen. Wieso sollte man für einen TV-Spot für ein Produkt bezahlen, wenn im Anschluss sowieso nur ein sehr spezieller Kundenkreis eine kaufen könnte? Das ist auch der Grund warum du eher keinen Werbespot für einen neuen 750.000 € teuren Ferrari im Fernsehen siehst. Oder für Yachten, Privatjets, etc. - die Käuferschicht ist einfach zu gering.
Erlaubt wäre es aber wohl durchaus, schätze ich. Jugendschutz müsste natürlich noch beachtet werden, also wohl erst im Spätprogramm. Denn in speziellen Fachzeitschriften bspw., die diese Kundenschichten auch erreichen, wird das ja auch durchaus gemacht [bspw. das "Deutsches Waffen Journal" kurz DWJ]. Gibt es am Hauptbahnhof oder an fast jeder Tankstelle zu kaufen..
SpookyNooky hat geschrieben:
Was du plötzlich mit Waffen und Nazis willst, weiß wohl nur der liebe Gott...
Also ich glaub das ham mehr Leute verstanden als die Goetter. Manche Waffen und manche Rauschgifte sind doch auch verboten, wieso duerfen die in print "beworben" also erwaehnt werden.
Wir redeten hier nicht von "verbotenen" Spielen, sondern Titel, die auf dem Index stehen.
Ansonsten haben FuerstderSchatten und Sevulon schon alles gesagt.
greenelve hat geschrieben:Soweit ich das im Kopf hab...wenn es um Information geht, darf der Name genannt werden...nicht aber wenn es als Werbung zu sehen ist...so irgendwie... bleibt die Frage, wann ist die Nennung eine Information und wann ist sie Werbung...nehmen wir als Beispiel ein Spieletest. Einerseits dient er der Information über ein Spiel, andererseits wird damit auch Werbung in Form einer Kaufempfehlung gemacht...
...das geht aber mehr in den journalistischen Bereich und als Privatperson hat man in der Hinsicht eine größere Freiheit..
Also, kurz gefasst ist die Nennung im journalistischen Bereich nicht illegal, aber es ist genau eins dieser pseudodemokratischen und widerlichen Gesetze, die so vage verfasst sind, dass niemand auch nur das Risiko in kauf nimmt.
Naja, lt. meinen Erfahrungen auf 4P:
Gears of War-Tests waren für einen Tag online, danach wurden diese entfernt (auf Index gesetzt) und immer kryptisch umschrieben von 4P, wenn auf diese Bezug genommen worden ist. (siehe 4P-Award 2008)
Außerdem gibt es ja seit paar Jahren die Regel von 4P zum (privaten) Handelsplatz im Forum, dass indizierte Titel weder genannt noch kryptisch erwähnt werden dürfen, da sonst de Posts unwiederuflich gelöscht wird.
Regeln Flohmarkt hat geschrieben:► Damit ein Spiel angeboten/gesucht werden kann, MUSS es entweder ein USK-Logo tragen oder als Importversion inhaltsgleich zu einer von der USK freigegebenen Version sein. Hinweise, ob Spiele die hier zugrunde gelegten Kriterien erfüllen, lassen sich einfach etwa bei der USK oder auf schnittberichte.com finden.
► Falls die Artikelbeschreibung Interpretations-Spielraum hinsichtlich der Version zulässt ("bei Fragen zu Version etc. bitte PN" und so), behalten wir uns die Löschung des Beitrages sowie Aussprechen eines Timebans vor.
otothegoglu hat geschrieben:
Außerdem gibt es ja seit paar Jahren die Regel von 4P zum (privaten) Handelsplatz im Forum, dass indizierte Titel weder genannt noch kryptisch erwähnt werden dürfen, da sonst de Posts unwiederuflich gelöscht wird.
Das betrifft den Handel generell. Hardcorepornos (als bekanntes Beispiel mit der "ab18" Tür) dürfen auch nur so gekauft/verkauft werden, wenn Minderjährige keinen Zugang haben. Bei einer öffentlichen Internetseite ist dies so nicht möglich. Dafür bräuchte es einen Extrabereich, zu dem man nur nach Altersnachweis zutritt hat.
otothegoglu hat geschrieben:
Außerdem gibt es ja seit paar Jahren die Regel von 4P zum (privaten) Handelsplatz im Forum, dass indizierte Titel weder genannt noch kryptisch erwähnt werden dürfen, da sonst de Posts unwiederuflich gelöscht wird.
Das betrifft den Handel generell. Hardcorepornos (als bekanntes Beispiel mit der "ab18" Tür) dürfen auch nur so gekauft/verkauft werden, wenn Minderjährige keinen Zugang haben. Bei einer öffentlichen Internetseite ist dies so nicht möglich. Dafür bräuchte es einen Extrabereich, zu dem man nur nach Altersnachweis zutritt hat.
OK, aber indizierte Spiele dürfen nur nicht beworben werden, aber nach Nachfrage (an Erwachsene) ja verkauft werden. Insofern würde doch dann ein kryptischer Spruch im Forum mit:
"Verkaufe noch zwei Spiele per PN"
...doch eigentlich erlaubt sein müssen. Das wir uns hier im Haus 4PLAYERS befinden und die ihre eigenen Regeln machen können ist mir bewusst.
Das Spiel ist der Hammer!
Die Zensuren sind einfach nur lächerlich, da es sich um Karikaturen handelt und keine echten Personen. Zurrecht macht sich das Spiel über die USK lustig.
otothegoglu hat geschrieben:
OK, aber indizierte Spiele dürfen nur nicht beworben werden, aber nach Nachfrage (an Erwachsene) ja verkauft werden. Insofern würde doch dann ein kryptischer Spruch im Forum mit:
"Verkaufe noch zwei Spiele per PN"
...doch eigentlich erlaubt sein müssen. Das wir uns hier im Haus 4PLAYERS befinden und die ihre eigenen Regeln machen können ist mir bewusst.
Auf Nachfrage...inwieweit ist die Aussage "Verkaufe noch zwei Spiele per PN" eine Nachfrage vom Käufer... :/ ...in einem realen Geschäft ist es auch normal, dass ein Verkäufer zu seinem erwachsenem Kunden sagt "Hey, Kunde den ich kenne, weil öfters hier, wir haben ein neues Produkt, dessen Namen ich dir hier so nicht sagen kann". <.<
Wie heist es so schön "unterm Ladentisch" und "wo kein Richter, da kein Henker".
...zum Glück bin ich nicht Betreiber der Seite und muss mich demzufolge nicht mit solchen Fragen beschäftigen. >.>
otothegoglu hat geschrieben:
OK, aber indizierte Spiele dürfen nur nicht beworben werden, aber nach Nachfrage (an Erwachsene) ja verkauft werden. Insofern würde doch dann ein kryptischer Spruch im Forum mit:
"Verkaufe noch zwei Spiele per PN"
...doch eigentlich erlaubt sein müssen. Das wir uns hier im Haus 4PLAYERS befinden und die ihre eigenen Regeln machen können ist mir bewusst.
Auf Nachfrage...inwieweit ist die Aussage "Verkaufe noch zwei Spiele per PN" eine Nachfrage vom Käufer... :/ ...in einem realen Geschäft ist es auch normal, dass ein Verkäufer zu seinem erwachsenem Kunden sagt "Hey, Kunde den ich kenne, weil öfters hier, wir haben ein neues Produkt, dessen Namen ich dir hier so nicht sagen kann". <.<
Wie heist es so schön "unterm Ladentisch" und "wo kein Richter, da kein Henker".
...zum Glück bin ich nicht Betreiber der Seite und muss mich demzufolge nicht mit solchen Fragen beschäftigen. >.>
Und wenn man schreibt:
"Verkaufe South Park - für mehr Infos anschreiben"?
Soo habe mir gestern endlich die Version aus dem US Store ziehen können. Ich war ganz überrascht, dann doch deutschen Untertitel zu haben aber ich gehe davon aus, dass Ubisoft auch diese Version schon mit allen Lokalisierungen versehen hat. Weiss jemand, ob diese Version auch tatsächlich Uncut ist? Kam bis jetzt noch nciht soweit um das zu beurteilen.
Ja es sind wohl alle Lokalisierungen auf der Disk. Die Version aus dem US Store wird komplett Uncut sein.
Ich finde das Game super, bin zwar erst am Anfang beim zweiten Tag, aber hatte schon lange nicht mehr so Spass mit einem Game.
Ja die Kämpfe werden langsam ein bisschen langweilig und es fehlt an richtigen Herausforderungen selbst auf „Hardcore“.
Aber das macht der Humor und die Liebe zum Detail wieder wett.
bogyone hat geschrieben:Ja es sind wohl alle Lokalisierungen auf der Disk. Die Version aus dem US Store wird komplett Uncut sein.
Ich finde das Game super, bin zwar erst am Anfang beim zweiten Tag, aber hatte schon lange nicht mehr so Spass mit einem Game.
Ja die Kämpfe werden langsam ein bisschen langweilig und es fehlt an richtigen Herausforderungen selbst auf „Hardcore“.
Aber das macht der Humor und die Liebe zum Detail wieder wett.
Kann ich so unterstreichen. Ich denke, wenn ich in ein paar Tagen an Dark Souls verzweifle ist das ein guter Ausgleich mal einen Spaziergang durch South Park zu machen.
FuerstderSchatten hat geschrieben:
Betäubungsmittel die unter das BTMG fallen, dürfen natürlich nicht beworben werden. In den Medien wird darüber vielleicht berichtet. Waffen fallen unter ein anderes Gesetz, beworben dürfen die auch nicht werden. Hab jedenfalls im TV noch keine Werbung für die neuste Heckler und Koch gesehen. Ganz sicher dürfen aber keine Waffen mit Nazisymbolen beworben oder gezeigt werden auch nicht in speziellen Waffenmagazinen. Vielleicht wenn sie historisch relevant sind?
Oh mann...mit "beworben" meinte ich natuerlich das blosse Erwaehnen, wie bei indizierten Spielen. Nicht Fernsehwerbung...also echt, das war doch im Kontext klar.
SpookyNooky hat geschrieben:
Wir redeten hier nicht von "verbotenen" Spielen, sondern Titel, die auf dem Index stehen.
Ansonsten haben FuerstderSchatten und Sevulon schon alles gesagt.
Isses denn bei verbotenen Spielen anders? Nein,also was soll der schwachsinnige Einwand. Und Fuerst hat nix passendes gesagt, siehe oben. Sevolun sagt genau das Gegenteil, also was meinst Du damit sie haben "alles gesagt"?