South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur ist "lachhaft und blöd"
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South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur ist "lachhaft und blöd"
Im Interview mit dem Guardian gehen Matt Stone und Trey Parker auch auf inhaltlichen Schnitte ein, die an der in Europa und Australien veröffentlichten Konsolenfassung von South Park: Der Stab der Wahrheit vorgenommen wurden.Jene Märkte hätten eben ihre eigenen Einstufungssysteme - ihnen sei gesagt worden, dass eine Version eingereicht wird und man dann gesagt bekommt, was durchgeht und was nicht ...
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- SethSteiner
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Auch bei Hakenkreuzen kommt man mit Sicherheit um die Zensur drum rum, man müsste es ja nur mal machen. Ansonsten kann man es nur unterschreiben, Zensur ist lachhaft und blöd.
- gamma wave
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Denke ich auch. Nur weil irgendwelche Amtsgerichte schon Spiele für die Darstellung von Hakenkreuze verbannt haben, heißt das nicht, dass es grundsätzlich so sein muss. Aber Ubisoft ist gewiss nicht der Publisher, dem man zutrauen würde, gegen solche Urteile vorzugehen und das von höheren Gerichten entscheiden zu lassen, die auch ordentlich begründen, warum bspw. Indiana Jones verboten sein sollte, während Indiana Jones erlaubt ist.SethSteiner hat geschrieben:Auch bei Hakenkreuzen kommt man mit Sicherheit um die Zensur drum rum, man müsste es ja nur mal machen. Ansonsten kann man es nur unterschreiben, Zensur ist lachhaft und blöd.
Denn im Gesetz steht absolut nichts davon, dass Videospiele und Filme verschieden behandelt werden sollten.
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unknown_18
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Es geht ja nicht mal darum, was vor 10 Jahren gegolten hat muss heute nicht mehr gelten, allein deswegen wäre es schon ein Versuch wert so etwas heute durchzukriegen und ob sich seit damals etwas in der Ansicht geändert hat. Allein schon, weil die Videospiele heute im Gegensatz zu früher bei der Masse angekommen sind.
Aber so etwas würde natürlich Zeit und Geld kosten und schon hat man den Grund wieso die Firmen lieber den einfachen Weg gehen und freiwillig zensieren...
Und mal ehrlich... ich hab die Indiana Jones Filme schon in den 80ern gesehen und seither immer wieder aber nicht einmal hab ich mir zu einem sichtbaren Hakenkreuz etwas gedacht. Es ist nur ein Symbol, ein Bild, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn man das zensiert müsste man im Grunde alles zensieren was mit Nazis zu tun hat. Und eines sollte auch klar sein... für Manche macht gerade erst das Verbot das Hakenkreuz "cool" bzw. interessant. Würde statt dessen damit umgegangen wie mit allem was die Nazis betrifft, wäre es auch genauso normal und nichts weiter besonderes, wie eben in den Indiana Jones Filmen.
Aber so etwas würde natürlich Zeit und Geld kosten und schon hat man den Grund wieso die Firmen lieber den einfachen Weg gehen und freiwillig zensieren...
Und mal ehrlich... ich hab die Indiana Jones Filme schon in den 80ern gesehen und seither immer wieder aber nicht einmal hab ich mir zu einem sichtbaren Hakenkreuz etwas gedacht. Es ist nur ein Symbol, ein Bild, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn man das zensiert müsste man im Grunde alles zensieren was mit Nazis zu tun hat. Und eines sollte auch klar sein... für Manche macht gerade erst das Verbot das Hakenkreuz "cool" bzw. interessant. Würde statt dessen damit umgegangen wie mit allem was die Nazis betrifft, wäre es auch genauso normal und nichts weiter besonderes, wie eben in den Indiana Jones Filmen.
Zuletzt geändert von unknown_18 am 07.03.2014 14:09, insgesamt 2-mal geändert.
- TheLaughingMan
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Verdammt, ich würde mich nicht mal aufregen wenn die Gesetzgebung, so Archaisch und Kontraproduktiv sie auch sein mag noch einige Zeit beibehalten wird (Na gut, ein bisschen schon), aber das die Hersteller/Vertreiber durch Region Lock und ähnliche Spielereien auch noch aktiv verhindern das jemand der gewillt ist die Mühe und Kosten für einen Import zu akzeptieren das volle Erlebnis kriegt kotzt mich doch ziemlich an.
- Vicarocha
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Richtig, verfassungsfeindliche Symbolik und Co. ist auch in Computerspielen eigentlich rechtlich vollkommen legitim, trotzdem hält sich der Irrglaube, es gäbe da soetwas wie ein Darstellungsverbot… und das alles nur wegen der Beschlagnahme von Wolfenstein 3D (AG München, Beschl. v. 25.01.1994, Az. 2 Gs 167/94) und eines unsäglichen Urteils des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 18.03.1998, Az. 1 Ss 407/97). Auch für Computerspiele ist § 86a Abs. 3 StGB anzuwenden, gem. dem Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden dürfen, wenn dies u.a. der Kunst dient. Diesen Absatz hatten die Gerichte damals seinerzeit nämlich schlichtweg ignoriert, was uns die ganzen Eskapaden um entsprechende Symbolik in Computerspielen hierzulande bis heute einbringt.
Das es sich bei Spielen rechtlich per se um Kunstwerke handelt, ist dabei auch zweifelsfrei. Das BVerfG hat insg. drei weite Kunstbegriffe formuliert, gem. derer Kunst von "Nicht-Kunst" abgegrenzt werden können soll (ich zitiere etwas freier aus meiner Dissertation*):
(1) Nach dem formalen, typologischen Kunstbegriff ist das Wesentliche eines Kunstwerkes, "daß bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt sind […]." Das Gericht selbst exemplifizierte, dass "Tätigkeit und […] Ergebnisse etwa des Malens, Bildhauens, Dichtens" [BVerfGE 67, 213 (226)] per se Kunst seien. Die Werke der sog. schönen Künste, d.h. Musik, Literatur, bildende (z.B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Architektur, Fotographie) und darstellende Kunst (z.B. Theater, Tanz), sind infolge dessen zweifellos Kunst i.S.d. Art. 5 Abs. 3 GG. Ungeachtet dessen, dass die ausschl. Orientierung an Phänotypen etablierter Kunst die für die Kunst so typische, wie essentielle Avantgarde ignorieren könnte (MEIROWITZ 1993: 163), so dass der skizzierte Kunstbegriff auch nur eine hinreichende, nicht aber notwendige Bedingung des Kunstcharakters eines Werkes sein kann, sind bspw. Spielfilme nicht nur (wie bspw. auch die Oper) regelmäßig ein Konglomerat der diversen etablierten Kunstgattungen, sondern genuine Werke bildender Kunst. Dasselbe gilt natürlich auch für Computerspiele, die per se nicht nur als Konglomerate der diversen etablierten Kunstgattungen, sondern als intrinsische Kunstwerke einer eigenen Kunstgattung anzuerkennen sind.
(2) Nach dem sog. offenen (zeichentheoretischen) Kunstbegriff ist das Wesentliche eines Kunstwerks, "dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes möglich ist, der Darstellung im Wege der fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt [...]." [BVerfGE 67, 213 (227)] Aus einer konstruktivistischen Perspektive, d.h. im Lichte der Polymorphie und -semie der Medieninhalte, resp. der generellen Multidechiffrierbarkeit derselben i.V.m. mit der Subjektivität, resp. der Produktivität der Rezipienten (WINTER 1995), ist das für Conmputerspiele (wie für jede Kommunikation) aber per se der Fall. Ungeachtet dessen wurde aber bereits davor gewarnt, dass dem offenen Kunstbegriff eine "versteckte Qualitätsbeurteilung sowie der Ausschluß jeglichen fehlgeschlagenen künstlerischen Bemühens" inhärent sein könnte und zudem auch die Gefahr bestehe, "daß derzeit noch unverständliche avangardistische Kunst ausgenommen bleibt, da sie mangels Verständnisses keine vielstufige Informationsvermittlung entfalten könne." (MEIROWITZ 1993: S.165) Insofern kann auch die Erfüllung dieser Kunstbegriffmerkmale abermals nur eine hinreichende, nicht aber notwendige Bedingung für die Feststellung des Kunstcharakters eines Werkes sein.
(3) Letztlich sind die diskutierten Spiele auch i.S.d. ältesten der Kunstbegriffe, des materiellen Kunstbegriffs, per se Kunst: Nach diesem Kunstbegriff soll das Wesentliche eines Kunstwerks die "freie schöpferische Gestaltung" desselben sein, "in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers." [BVerfGE 30, 173 (188)] Auch das wird einem Computerspiele (ob Auftragsarbeit oder Indiespiel) nicht in Abrede gestellt werden können. Vielmehr wirken bei modernen Computerspiele regelmäßig eine Vielzahl von Beteiligten (Schreiber, Musiker, Grafiker etc.) in freier schöpferischer Gestaltung (natürlich im Rahmen bestimmter Zielvorgaben des Endprodukts) an der Verwirklichung derselben mit.
In der Literatur werden zwei weitere Indizien für die Feststellung des Kunstcharakters eines Werkes diskutiert: Erstens die subjektive Selbstdefinition des Grundrechtsträgers als Künstler, resp. seines Werks als Kunst. Dass der Grundrechtsträger sich selbst nicht als Künstler, resp. sein Werk nicht als Kunstwerk definiert, ist aber im Umkehrschluss natürlich kein Indiz für den fehlenden Kunstcharakter eines Werkes. Zweitens die Anerkennung durch kunstsachverständige Dritte: Auch hier wird aber vor diesbzgl. Problemen gewarnt, wie z.B. der "Auslieferung an Vorurteile Dritter, begrenzten Sachverstand, Irrtümer von Experten, Orientierungslosigkeit in der Kunsttheorie […]." (MEIROWITZ 1993: 167) Dass es sich bei beiden Zugriffen nur um solche von indizieller Bedeutung handeln kann wird klar, "will man den Kunstbegriff nicht durch Schaffung eines subjektiven Definitionsmonopols für juristisch unbrauchbar erklären." (ERDEMIR 2000: 24)
Computerspiele sind damit letztendlich eine intrinsische Kunstgattung und infolge dessen auch generell und nicht nur ausnahmsweise – wie in der Literatur regelmäßig und auch noch ohne Beispiele berhauptet wird – von der Kunstfreiheit erfasst. Mithin sind auch kaum oder gar keine Spiele denkbar, die nicht erfasst sein könnten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch insofern die Medieninhalte gewaltdarstellend sind, negiert das grundsätzlich nicht ihren Kunstcharakter: "Die Kunstfreiheit umfaßt auch die Wahl eines jugendgefährdenden, insbesondere Gewalt [...] thematisierenden Sujets sowie dessen Be- und Verarbeitung nach der vom Künstler selbst gewählten Darstellungsart." [BVerfGE 83, 130 (147)] Tatsächlich ist Gewalt ja auch bereits seit der Antike ein integrales, ja zentrales Sujet der Kunst. Die Anerkennung des Kunstcharakters darf auch nicht als bspw. nur (vermeintlich) trivialer Kommerz o.ä. von verfassungsrechtlich unzulässigen (und insg. überlegenheitsdünkelnden) Stil-, Niveau- u./o. Inhaltskontrollen u./o. gar nur der Beurteilung (vermeintlicher) bspw. jugendbeeinträchtigender, -gefährdender oder sozialschädlicher Wirkungspotenziale der Werke abhängig gemacht werden [BVerfGE 75, 369 (377); 81, 278 (291); 83, 130 (138)].
Lange Rede, kurzer Sinn: Wann hat endlich mal ein Rechteinhaber die Eier und sorgt für klare Verhältnisse, indem er ein Spiel wie South Park: The Stick of Truth oder Wolfenstein: The New Order unzensiert hierzulande veröffentlicht und auf sein Recht pocht? Bei Filmen funktioniert es ja (dank der genannten Sozialadäquanzklausel in §§ 86 Abs. 3 und 86a Abs. 3 StGB) auch... unfassbare Zustände hier. Aber Hauptsache die verantwortlichen dürfen den Laien hierzulande vorgaukeln, sie müßten(!) ihre Spiele zensieren. Wer sitzt da eigentlich in deren Rechtsabteilungen? :-/
* Portz, Patrick (2013): Der Jugendmedienschutz bei Gewalt darstellenden Computerspielen – Mediengewaltwirkungsforschung, Jugendschutzgesetz, Gewaltdarstellungsverbot & Moralpanik. Online: <http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus/v ... 2013/4847/>, Stand: 05.03.2014.
Das es sich bei Spielen rechtlich per se um Kunstwerke handelt, ist dabei auch zweifelsfrei. Das BVerfG hat insg. drei weite Kunstbegriffe formuliert, gem. derer Kunst von "Nicht-Kunst" abgegrenzt werden können soll (ich zitiere etwas freier aus meiner Dissertation*):
(1) Nach dem formalen, typologischen Kunstbegriff ist das Wesentliche eines Kunstwerkes, "daß bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt sind […]." Das Gericht selbst exemplifizierte, dass "Tätigkeit und […] Ergebnisse etwa des Malens, Bildhauens, Dichtens" [BVerfGE 67, 213 (226)] per se Kunst seien. Die Werke der sog. schönen Künste, d.h. Musik, Literatur, bildende (z.B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Architektur, Fotographie) und darstellende Kunst (z.B. Theater, Tanz), sind infolge dessen zweifellos Kunst i.S.d. Art. 5 Abs. 3 GG. Ungeachtet dessen, dass die ausschl. Orientierung an Phänotypen etablierter Kunst die für die Kunst so typische, wie essentielle Avantgarde ignorieren könnte (MEIROWITZ 1993: 163), so dass der skizzierte Kunstbegriff auch nur eine hinreichende, nicht aber notwendige Bedingung des Kunstcharakters eines Werkes sein kann, sind bspw. Spielfilme nicht nur (wie bspw. auch die Oper) regelmäßig ein Konglomerat der diversen etablierten Kunstgattungen, sondern genuine Werke bildender Kunst. Dasselbe gilt natürlich auch für Computerspiele, die per se nicht nur als Konglomerate der diversen etablierten Kunstgattungen, sondern als intrinsische Kunstwerke einer eigenen Kunstgattung anzuerkennen sind.
(2) Nach dem sog. offenen (zeichentheoretischen) Kunstbegriff ist das Wesentliche eines Kunstwerks, "dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes möglich ist, der Darstellung im Wege der fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt [...]." [BVerfGE 67, 213 (227)] Aus einer konstruktivistischen Perspektive, d.h. im Lichte der Polymorphie und -semie der Medieninhalte, resp. der generellen Multidechiffrierbarkeit derselben i.V.m. mit der Subjektivität, resp. der Produktivität der Rezipienten (WINTER 1995), ist das für Conmputerspiele (wie für jede Kommunikation) aber per se der Fall. Ungeachtet dessen wurde aber bereits davor gewarnt, dass dem offenen Kunstbegriff eine "versteckte Qualitätsbeurteilung sowie der Ausschluß jeglichen fehlgeschlagenen künstlerischen Bemühens" inhärent sein könnte und zudem auch die Gefahr bestehe, "daß derzeit noch unverständliche avangardistische Kunst ausgenommen bleibt, da sie mangels Verständnisses keine vielstufige Informationsvermittlung entfalten könne." (MEIROWITZ 1993: S.165) Insofern kann auch die Erfüllung dieser Kunstbegriffmerkmale abermals nur eine hinreichende, nicht aber notwendige Bedingung für die Feststellung des Kunstcharakters eines Werkes sein.
(3) Letztlich sind die diskutierten Spiele auch i.S.d. ältesten der Kunstbegriffe, des materiellen Kunstbegriffs, per se Kunst: Nach diesem Kunstbegriff soll das Wesentliche eines Kunstwerks die "freie schöpferische Gestaltung" desselben sein, "in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers." [BVerfGE 30, 173 (188)] Auch das wird einem Computerspiele (ob Auftragsarbeit oder Indiespiel) nicht in Abrede gestellt werden können. Vielmehr wirken bei modernen Computerspiele regelmäßig eine Vielzahl von Beteiligten (Schreiber, Musiker, Grafiker etc.) in freier schöpferischer Gestaltung (natürlich im Rahmen bestimmter Zielvorgaben des Endprodukts) an der Verwirklichung derselben mit.
In der Literatur werden zwei weitere Indizien für die Feststellung des Kunstcharakters eines Werkes diskutiert: Erstens die subjektive Selbstdefinition des Grundrechtsträgers als Künstler, resp. seines Werks als Kunst. Dass der Grundrechtsträger sich selbst nicht als Künstler, resp. sein Werk nicht als Kunstwerk definiert, ist aber im Umkehrschluss natürlich kein Indiz für den fehlenden Kunstcharakter eines Werkes. Zweitens die Anerkennung durch kunstsachverständige Dritte: Auch hier wird aber vor diesbzgl. Problemen gewarnt, wie z.B. der "Auslieferung an Vorurteile Dritter, begrenzten Sachverstand, Irrtümer von Experten, Orientierungslosigkeit in der Kunsttheorie […]." (MEIROWITZ 1993: 167) Dass es sich bei beiden Zugriffen nur um solche von indizieller Bedeutung handeln kann wird klar, "will man den Kunstbegriff nicht durch Schaffung eines subjektiven Definitionsmonopols für juristisch unbrauchbar erklären." (ERDEMIR 2000: 24)
Computerspiele sind damit letztendlich eine intrinsische Kunstgattung und infolge dessen auch generell und nicht nur ausnahmsweise – wie in der Literatur regelmäßig und auch noch ohne Beispiele berhauptet wird – von der Kunstfreiheit erfasst. Mithin sind auch kaum oder gar keine Spiele denkbar, die nicht erfasst sein könnten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch insofern die Medieninhalte gewaltdarstellend sind, negiert das grundsätzlich nicht ihren Kunstcharakter: "Die Kunstfreiheit umfaßt auch die Wahl eines jugendgefährdenden, insbesondere Gewalt [...] thematisierenden Sujets sowie dessen Be- und Verarbeitung nach der vom Künstler selbst gewählten Darstellungsart." [BVerfGE 83, 130 (147)] Tatsächlich ist Gewalt ja auch bereits seit der Antike ein integrales, ja zentrales Sujet der Kunst. Die Anerkennung des Kunstcharakters darf auch nicht als bspw. nur (vermeintlich) trivialer Kommerz o.ä. von verfassungsrechtlich unzulässigen (und insg. überlegenheitsdünkelnden) Stil-, Niveau- u./o. Inhaltskontrollen u./o. gar nur der Beurteilung (vermeintlicher) bspw. jugendbeeinträchtigender, -gefährdender oder sozialschädlicher Wirkungspotenziale der Werke abhängig gemacht werden [BVerfGE 75, 369 (377); 81, 278 (291); 83, 130 (138)].
Lange Rede, kurzer Sinn: Wann hat endlich mal ein Rechteinhaber die Eier und sorgt für klare Verhältnisse, indem er ein Spiel wie South Park: The Stick of Truth oder Wolfenstein: The New Order unzensiert hierzulande veröffentlicht und auf sein Recht pocht? Bei Filmen funktioniert es ja (dank der genannten Sozialadäquanzklausel in §§ 86 Abs. 3 und 86a Abs. 3 StGB) auch... unfassbare Zustände hier. Aber Hauptsache die verantwortlichen dürfen den Laien hierzulande vorgaukeln, sie müßten(!) ihre Spiele zensieren. Wer sitzt da eigentlich in deren Rechtsabteilungen? :-/
* Portz, Patrick (2013): Der Jugendmedienschutz bei Gewalt darstellenden Computerspielen – Mediengewaltwirkungsforschung, Jugendschutzgesetz, Gewaltdarstellungsverbot & Moralpanik. Online: <http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus/v ... 2013/4847/>, Stand: 05.03.2014.
Zuletzt geändert von Vicarocha am 07.03.2014 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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unknown_18
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Guter Beitrag, wie gesagt, für die Firmen würde es Zeit und Geld kosten und deswegen lassen sie es, zensieren ist billiger... den großen Firmen geht es doch eh nur noch um Gewinnoptimierung, da ist für so etwas kein Platz.
Vielleicht sollte sich da eher mal eine deutsche Organisation darum kümmern wie die BIU, aber die sehen sich wahrscheinlich auch nicht als Verantwortlicher.
Vielleicht sollte sich da eher mal eine deutsche Organisation darum kümmern wie die BIU, aber die sehen sich wahrscheinlich auch nicht als Verantwortlicher.
- Todesglubsch
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Was interessiert mich die Hakenkreuze. Ja, ich wäre auch mal gespannt was passiert, wenn es jemand darauf ankommen lassen würde, aber bei SP interessieren mich eher die Schnitte für die Konsolenfassung. Aka: WARUM?!
Die Pegi-Wertung bleibt gleich, die USK-Wertung bleibt angeblich auch gleich, für welchen beknackten Markt hat man diese "Marketingentscheidung" begangen? Bzw welcher Markt in dieser Regionalzone ist so wichtig, dass das komplette PEGI-Gebiet (+Deutschland) darunter zu "leiden" hat?
Die Pegi-Wertung bleibt gleich, die USK-Wertung bleibt angeblich auch gleich, für welchen beknackten Markt hat man diese "Marketingentscheidung" begangen? Bzw welcher Markt in dieser Regionalzone ist so wichtig, dass das komplette PEGI-Gebiet (+Deutschland) darunter zu "leiden" hat?
- StandAloneComplex
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Leider (noch?) nicht du :wink:Vicarocha hat geschrieben: Wer sitzt da eigentlich in deren Rechtsabteilungen? :-/
Liest sich für mich alles sehr nachvollziehbar, was du schreibst.
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kraecker
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Hä? Was? Ist die PC Version jetzt geschnitten, oder nicht? Und wenn nein, wie es oben im Artikel steht, warum wurde die dann verschoben?
Ich will jetzt endlich mit Poo-Poo werfen.
Ich will jetzt endlich mit Poo-Poo werfen.
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unknown_18
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Weil wohl ausversehen eine Version mit Hakenkreuzen verteilt wurde und Ubisoft lieber den Schwanz einzieht. ^^kraecker hat geschrieben:Hä? Was? Ist die PC Version jetzt geschnitten, oder nicht? Und wenn nein, wie es oben im Artikel steht, warum wurde die dann verschoben?
Ich will jetzt endlich mit Poo-Poo werfen.
- Master Chief 1978
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Ich vermute mal die Australier, die hatten ja schon bei Saints Row 4 ein Problem mit der Analsonde! Allerdings machen alle Spekulationen irgendwie kaum sinn denn PC Version ist ja dort denke ich auch ungeschnitten zu haben. Die hat ja auch eine 18er USK und 18er PEGI einstufung erhalten.Todesglubsch hat geschrieben:Was interessiert mich die Hakenkreuze. Ja, ich wäre auch mal gespannt was passiert, wenn es jemand darauf ankommen lassen würde, aber bei SP interessieren mich eher die Schnitte für die Konsolenfassung. Aka: WARUM?!
Die Pegi-Wertung bleibt gleich, die USK-Wertung bleibt angeblich auch gleich, für welchen beknackten Markt hat man diese "Marketingentscheidung" begangen? Bzw welcher Markt in dieser Regionalzone ist so wichtig, dass das komplette PEGI-Gebiet (+Deutschland) darunter zu "leiden" hat?
Ich werde aus diesem Manöver von UBI nicht recht schlau!
Vorallem da trotzdem noch genügend anstößige sachen drin sind die ich eigentlich schlimmer als diese Analsonden Penetration finde!
- Pyoro-2
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Bei Hakenkreuzen würd ich mir iwie trotzdem keine Hoffnung machen. Selbst wenn's legal wäre, sieht man an der Ubisoft'schen Selbstzensur, dass schon aus Marketingtechnisch sowas lieber umschifft wird - und ich erinnere auch an die Gerichtsurteile zu diesen

Dingern her. Der Verkauf wurde trotz der ja wohl eindeutigen Message auch erstmal verboten - wurde zwar aufgehoben, aber sieht man ja, wie heikel das immer noch ist.
Dingern her. Der Verkauf wurde trotz der ja wohl eindeutigen Message auch erstmal verboten - wurde zwar aufgehoben, aber sieht man ja, wie heikel das immer noch ist.
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xS3l
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Dumme Frage, aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus wenn man zu späterem Zeitpunkt geschnittene Inhalte wieder reinpatcht? Nachdem das Siegel durch PEGI / USK schon erteilt wurde?
*Edit* Der Vollständigkeitshalber: Inhalte, die entfernt werden, um einer Indizierung zu entgehen, nicht welche die ohne (wie wir oben erfahren konnten) rechtlichen Grund geschnitten wurden.
Alles außer rechtlicher Konsequenzen für den Publisher würde keinen Sinn machen, aber wer weiß schon genau was bei solchen Sachen geregelt ist und was nicht, drum frage ich mal.
Bitte nur rechtlich fundierte Vermutungen
*Edit* Der Vollständigkeitshalber: Inhalte, die entfernt werden, um einer Indizierung zu entgehen, nicht welche die ohne (wie wir oben erfahren konnten) rechtlichen Grund geschnitten wurden.
Alles außer rechtlicher Konsequenzen für den Publisher würde keinen Sinn machen, aber wer weiß schon genau was bei solchen Sachen geregelt ist und was nicht, drum frage ich mal.
Bitte nur rechtlich fundierte Vermutungen
Zuletzt geändert von xS3l am 07.03.2014 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
- Todesglubsch
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit: Matt Stone: Zensur is
Eben! Es geht ja a) nur um die Konsolenfassung und b) So wichtig ist Australien nicht, als dass man dafür die komplette EU-Version anpasst.Master Chief 1978 hat geschrieben:Ich vermute mal die Australier, die hatten ja schon bei Saints Row 4 ein Problem mit der Analsonde! Allerdings machen alle Spekulationen irgendwie kaum sinn denn PC Version ist ja dort denke ich auch ungeschnitten zu haben. Die hat ja auch eine 18er USK und 18er PEGI einstufung erhalten.
Ich werde aus diesem Manöver von UBI nicht recht schlau!
Deutschland bekam ja z.B. auch ne eigene, entkreuzte Version (theoretisch zumindest).
Irgendwie bin ich ja froh, dass das Spiel schon wegen der gestrichenen Sprachausgabe bei mir gestorben war. Da brauch ich mir um sowas keine großen Gedanken mehr zu machen
