Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien ist illegal

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Asturaetus
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Asturaetus »

Nanimonai hat geschrieben: "Weiter stellt der Gerichtshof fest, dass der Rechtsschutz nur für technische Maßnahmen gilt, ...
Um mal zu klären um welchen Rechtsschutz es hier geht:

"Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen angemessenen Rechtsschutz gegen die Umgehung wirksamer „technischer Maßnahmen“ vorzusehen, um nicht genehmigte Handlungen in Form von Vervielfältigungen, der öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken oder der Verbreitung von Werken zu verhindern oder einzuschränken. Sie schützt den Inhaber des Urheberrechts nur gegen Handlungen, für die seine Genehmigung erforderlich ist."
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

billy coen 80 hat geschrieben:Ist schon der Besitz verboten, machst du dich schon beim Löten strafbar, ist nur die Verwendung verboten, erst in dem Moment, wenn du damit Kopierschutzmaßnahmen umgehst.
Genau darauf wollte ich in meinem Ursprungspost raus. Ersters wäre ziemlich absurd und vermutlich auch nicht verfassungskonform. Wo fängt man da an? Verbietet man nun auch Lötzinn, Transistoren und Widerstände, weil man damit etwas bauen kann, was geeignet ist technische Schutzmaßnahmen zu umgehen? Das ist doch blödsinnig.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

billy coen 80 hat geschrieben:Ich bin zwar jetzt kein Justiziar, aber für diese Frage ist der genaue Wortlaut, glaube ich, nicht so wichtig. Das wäre er nur, um z. B. zu klären, ob schon der Besitz solcher Vorrichtungen strafbar ist, oder erst deren Verwendung (wie bei den Blitzerwarnern, die man zwar besitzen aber nicht verwenden darf). Das mit dem "selbst Zusammenlöten" ist da außen vor. Ist schon der Besitz verboten, machst du dich schon beim Löten strafbar, ist nur die Verwendung verboten, erst in dem Moment, wenn du damit Kopierschutzmaßnahmen umgehst. Wie du an das Equipment gekommen bist, ist dabei irrelevant. Wenn du dir ein funktionsfähiges Gewehr zusammenbastelst, aber keine Waffenbesitzerlaubnis hast, verstößt du gegen das Waffengesetz. Wie man in den Besitz davon kommt (kaufen, selber bauen, klauen) spielt keine Rolle, außer dass bei letzterem Beispiel gleich noch eine weitere Straftat dazukäme... :Blauesauge:
Wenn man das Pferd von der anderen Seite aufzäumt, wird das wohl so sein.

Geschützt wird erst mal das Urheberrecht. Und so geht es um Sicherstellung des Rechtsschutzes gegen die Umgehung wirksamer "technischer Maßnahmen".
Kann ein Modul diese technischen Maßnahmen umgehen und soll darauf abzielen, die Nutzung nachgeahmter Videospiele (komischer Wortlaut) zu ermöglichen, sind sie nicht rechtmäßig.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Genau darauf wollte ich in meinem Ursprungspost raus. Ersters wäre ziemlich absurd und vermutlich auch nicht verfassungskonform. Wo fängt man da an? Verbietet man nun auch Lötzinn, Transistoren und Widerstände, weil man damit etwas bauen kann, was geeignet ist technische Schutzmaßnahmen zu umgehen? Das ist doch blödsinnig.
Es geht um Vorrichtungen und Handlungen, die keinen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Dann wäre der Privatnutzer mit so einem Ding ja sowieso fein raus. Er hat a) kein wirtschaftliches Interesse und verfolgt b) keinen ausschließlich beweisbaren rechtswidrigen Zweck.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Dann wäre der Privatnutzer mit so einem Ding ja sowieso fein raus. Er hat a) kein wirtschaftliches Interesse und verfolgt b) keinen ausschließlich beweisbaren rechtswidrigen Zweck.
Hmm, das denke ich nicht. Ein solches Modul hat erst mal genau das zum Zweck: Es soll technische Schutzmaßnahmen umgehen. Ob Du das nun gekauft oder selbst gebaut hast, dürfte dabei keine Rolle spielen.
Alles andere wäre ja Haarspalterei. Man wird wohl niemanden glaubhaft erklären können, dass dieses Teil einen anderen Zweck hat.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Dann wäre der Privatnutzer mit so einem Ding ja sowieso fein raus. Er hat a) kein wirtschaftliches Interesse und verfolgt b) keinen ausschließlich beweisbaren rechtswidrigen Zweck.
Hmm, das denke ich nicht. Ein solches Modul hat erst mal genau das zum Zweck: Es soll technische Schutzmaßnahmen umgehen.
Korrekt. Und das ist im Sinne des UrhG ausdrücklich gestattet! (§108b)
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Sir Richfield
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Sir Richfield »

Usul hat geschrieben:
Sir Richfield hat geschrieben:Natürlich ist es legitim dann zu versuchen, an die zu kommen, die ja offensichtlich das Produkt nutzen, aber keine Kunden sind. Ich halte nur den Weg für falsch.
Ich halte den Weg auch für falsch. Falls du das trotz mehrfacher Erwähnung noch nicht aus meinen Beiträgen gelesen hast.
Dochdoch, keine Sorge, das habe ich schon verstanden.
Aber das ändert nichts an meiner Meinung, daß es weiterhin nicht um die "unendliche Ressource" geht - also nicht um die Daten, aus der eine MP3-Datei besteht, sondern um das, was diese MP3-Datei transportiert. Nämlich das eine Lied, das der eine Künstler produziert hat und für das er verlangen kann, was er will.
Leider nicht.
Der Künstler kommt in der ganzen Rechnung nämlich nicht mehr vor.
Aus diesem eigenständigen Problem kommt nämlich das Problem, das wir haben:
Aus der IDEE des Künstlers wird ein Produkt gemacht und dieses Produkt hat nur dann einen "Wert", wenn es als begrenzte Ressource gesehen wird. Aber diese haben sich nun mal überlebt.
Buchstaben sind auch eine unendliche Ressource... und du kannst Bücher natürlich durch den Kopierer jagen und dir so ein Buch zu eigen machen. Ist das dann auch legitim?
Das ist nicht verlustfrei.
Die Kausalkette ist gegeben, auch wenn Kajetan sie z.B. vehement bestreitet und du immer wieder von den unendlichen Ressourcen redest, die bewußt verknappt werden. Wenn ich aus diesen unendlichen Ressourcen etwas "herstelle" - ein Lied oder ein Spiel -, dann ist es meiner Meinung nach rechtens, dafür so viel zu verlangen, wie ich will. Oder eben auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Meine Entscheidung.
Du machst dir das zu einfach.
Natürlich kann ich als Trägermedium der Idee nehmen, was mir gefällt. Ich muss dann allerdings mit den Eigenschaften dieses Mediums leben.
Wenn ich aber versuche, eine dieser Eigenschaften mit Gewalt ändern zu wollen, muss ich mich auch nicht über Probleme wundern, oder?
Wobei ich ja einsehe, dass die Industrie da ein Problem hat. Es existiert eine große Nachfrage nach Ideen auf eben diesem unendlich verlustfrei kopierbaren Medium.
Aber das Medium öffnet auch Möglichkeiten zum Missbrauch, das ist eine nicht zu leugnende Herausforderung.
Die Entscheidung des Empfängers sollte dann sein: Nehme ich dieses Angebot an oder lasse ich es bleiben?
Absolut korrekt.
Blöd ist halt nur, wenn wie bei den mp3 der Empfänger halt kein "kaputtes" Medium wünscht.
Auf was geht man dann ein? Auf den Kunden oder die Angst der Anleger?
Mir geht es schlichtweg um die Kausalität, die bestritten wird... und darum, daß das Kopieren als etwas Normales hingestellt wird, das nicht nur das alleinige Problem der Anbieter ist, sondern bisweilen auch als ihre Schuld dargestellt wird.
Äh, das Kopieren von Daten *ist* etwas Normales! Das ist ja Teil des Problems.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Dann wäre der Privatnutzer mit so einem Ding ja sowieso fein raus. Er hat a) kein wirtschaftliches Interesse und verfolgt b) keinen ausschließlich beweisbaren rechtswidrigen Zweck.
Hmm, das denke ich nicht. Ein solches Modul hat erst mal genau das zum Zweck: Es soll technische Schutzmaßnahmen umgehen.
Korrekt. Und das ist im Sinne des UrhG ausdrücklich gestattet! (§108b)
Ist das nicht genau der Punkt, um den es in der Debatte geht? Das EuGH hat ein Urteil gesprochen, dass gegen diesen Paragraphen spricht, deswegen ist Nintendo doch auch so entzückt.
Europarecht bricht Bundesrecht. Da wird es wohl in Zukunft Anpassungen geben müssen.
billy coen 80
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von billy coen 80 »

Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Genau darauf wollte ich in meinem Ursprungspost raus. Ersters wäre ziemlich absurd und vermutlich auch nicht verfassungskonform. Wo fängt man da an? Verbietet man nun auch Lötzinn, Transistoren und Widerstände, weil man damit etwas bauen kann, was geeignet ist technische Schutzmaßnahmen zu umgehen? Das ist doch blödsinnig.
Es geht um Vorrichtungen und Handlungen, die keinen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken.
Jep! Da hinkte Tamberlanes Vergleich auch nach meiner Einschätzung ein Wenig. Lötzinn und Lötkolben haben keinen klar einzugrenzenden Nutzen, was die damit herstellbaren Produkte angeht, somit wäre es selbstredend Nonsens, sie zu verbieten, nur weil man damit auch illegale Produkte bauen könnte. Doch zu was soll man eine Vorrichtung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen denn bitte sonst verwendet werden? Insofern wäre auch schon der Verbot des Besitzes gar nicht so abwegig.

Es geht immer darum, wie klar erkennbar die Absichten sind, die der Besitzer schon aufgrund des Besitzes offensichtlich hat. Der Besitz von Werkzeugen, mit denen man unter anderem auch theoretisch eine Bombe bauen könnte ist nicht verboten, solange es um Schraubendreher oder Lötkolben geht. Der Besitz von Sprengstoffen oder waffenfähigem Plutonium ( :lol: ) schon...
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

Sir Richfield hat geschrieben:Aus der IDEE des Künstlers wird ein Produkt gemacht und dieses Produkt hat nur dann einen "Wert", wenn es als begrenzte Ressource gesehen wird.
Das mag für die Auffassung von Einzelpersonen gelten, aber nicht für das Rechtssystem.
Ideen sind keine begrenzte Ressource und sie haben selbstverständlich einen Wert. Das Patentrecht ist letztendlich genau dafür da, um diese Werte zu schützen.
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Lord Hesketh-Fortescue
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Lord Hesketh-Fortescue »

Was man jedenfalls erst mal festhalten kann, ist, dass es sich bei den hier diskutierten Fällen um rein zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung und Schadesersatz seitens Nintendo gegen Firmen handelt, die solche Umgehungsmaßnahmen kommerziell herstellen und vertreiben. Hier soll Rechtschutz hergestellt werden, und zwar NUR für solche Fälle, in denen die Maßnahmen eindeutig der Umgehung technischer Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken dienen. Damit sind erstmal weder Fragen nach der Strafbarkeit für den "Einbauer", noch evtl. zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Nintendo gegen private Verwender berührt, jedenfalls nicht allein durch die bloße Installation dieser Maßnahmen. Diese Fragen sehe ich hier überhaupt nicht berührt. Es geht hier ja bisher lediglich um den Anwendungsbereich des §95a, Abs.3:
Spoiler
Show
Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1.Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Zuletzt geändert von Lord Hesketh-Fortescue am 18.02.2014 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

Lord Hesketh-Fortescue hat geschrieben:Was man jedenfalls erst mal festhalten kann, ist, dass es sich bei den hier diskutierten Fällen um rein zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung und Schadesersatz seitens Nintendo gegen Firmen richtet, die solche Umgehungsmaßnahmen kommerziell herstellen und vertreiben. Hier soll Rechtschutz hergestellt werden, und zwar NUR für solche Fälle, in denen die Maßnahmen eindeutig der Umgehung technischer Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken dienen. Damit sind erstmal weder Fragen nach der Strafbarkeit für den "Einbauer", noch evtl. zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Nintendo gegen private Verwender berührt, jedenfalls nicht allein durch die bloße Installation dieser Maßnahmen. Diese Fragen sehe ich hier überhaupt nicht berührt. Es geht hier ja bisher lediglich um den Anwendungsbereich des §95a:
Spoiler
Show
Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1.Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Hmm, bist Du Dir da sicher?
Umgehung des Schutzsystems für Nintendo-Videospielkonsolen zur Installation unabhängiger Hersteller-Software kann zulässig sein.
Maßnahmen zur Umgehung des Schutzsystems dürfen jedoch nicht auf Anwendung illegaler Kopien von Videospiele abzielen.
Das liest sich irgendwie nicht ganz so eindeutig und ausschließlich auf Vertrieb, Verkauf und Herstellung bezogen, sondern vielmehr auf die Handlung (Umgehung des Schutzsystems) als solche. Und das betrifft dann auch den "Einbauer".
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Lord Hesketh-Fortescue
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Lord Hesketh-Fortescue »

Nanimonai hat geschrieben:Hmm, bist Du Dir da sicher?
Nein. Dazu habe ich zu wenig darüber gelesen. Nach bisheriger Lektüre scheint sich mir das aber alles im Wirkungsradius des §95a Abs.3 abzuspielen und private Verwender erstmal überhaupt nicht zu tangieren. Ach wenn sich das manchmal anders anhören mag.
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Wulgaru
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Wulgaru »

Nanimonai hat geschrieben:
Sir Richfield hat geschrieben:Aus der IDEE des Künstlers wird ein Produkt gemacht und dieses Produkt hat nur dann einen "Wert", wenn es als begrenzte Ressource gesehen wird.
Es ist doch eine ganz simple Sache. Selbst wenn das Argument der begrenzten Ressource wirklich relevant wäre, würde doch kein Autor oder Songwriter oder Spielentwickler sein Werk überhaupt machen. Es mag ja ein paar idealistische Künstler geben die das fürs Werk an sich tun, aber die meisten bestreiten davon ihren Lebensunterhalt.

Wenn ich also mit der Argumentation sage: Das Produkt war künstlich verknappt, jetzt ist es das nicht mehr, also gehört es damit auch mir....muss man sich mal ganz simpel die Frage stellen: Könnte man selbst dieses Produkt erzeugen? Und wenn nicht...wie ist dieses Produkt entstanden? Ich habe es nicht geschrieben/erzeugt....ein Buch entsteht nicht von selbst, nur weil es hinterher in unbegrenzter Stückzahl kostenlos erzeugt werden kann.