Kenne ich auch ein paar Leute die das so handhaben. Gibt aber sicher auch den anderen Part an Leuten die sich garkein Original mehr kaufen.lettiV hat geschrieben:Spontan würden mir als Singleplayer Spiele(die ich nur gekauft habe, weil ich sie mir vorher geladen habe und sie mir zugesagt haben) Mirrors Edge, Dead Space, Mass Effect 1+2, Alan Wake, Skyrim, Orcs Must Die!, Just Cause 2, Mount & Blade Warband(oder so ähnlich), GTA 4 + Stories from Liberty City und den ein oder anderen Multiplayertitel.Nanimonai hat geschrieben:...
Mal ganz ehrlich, wenn Du über die kriminelle Energie verfügst, Dir Schwarzkopien zu besorgen und sie zu spielen, wer soll Dir bitte denn dann noch glauben, dass Du so viel Anstand in Dir hast, bereits gespielte Spiele dann doch noch zu kaufen? Du kaufst sie maximal dann, wenn es einen tollen Multiplayer-Modus gibt, den Du mit der Schwarzkopie nicht spielen kannst, das war es dann aber auch.
...
Ich sehe das ganze auf dem PC als erweiterte Demo. Taugt es mir, dann bin ich auch bereit dafür zu zahlen. Überzeugt es nicht, wandert es wieder von der Platte. Hat mich vor vielen vielen Gurken bewahrt.
Wie bereits erwähnt: Hätte ich mir die Spiele nicht vorher geladen hätte ich mir von den oben erwähnten wohl nicht annähernd so viele gekauft.
VG lettiV
Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien ist illegal
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Freakstyles
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
- greenelve
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
"Eigentum" meint nicht geistiges Eigentum. Das geistige Eigentum an einem Lied liegt beim Komponisten, das Eigentum an der erworbenen CD liegt beim Käufer. Ebenso bei Spielen. Man kauft ein Produkt, in dem Fall Software, sei es auf Datenträger oder Download, und die hat man dadurch erworben. Die IP ist dabei nicht inbegriffen. Die Rechte bleibem beim Entwickler/Publisher.Nanimonai hat geschrieben:Wann begreifen die Leute endlich, dass der Begriff "Eigentum" bei Lizenznehmern nicht greift? Das geistige Eigentum liegt immer bei den Rechteinhabern. Das war schon immer so und wird vermutlich auch immer so sein.tamberlane hat geschrieben:Schließlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Egal ob anderen das passt oder nicht.
Was es gibt ist eine Nutzungslizenz. Die regelt aber nur wie man ein Produkt nutzen darf, im Hinblick auf Rechte Dritter.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Jap, aber genau so eine Lizenz erwirbst du wenn du bei Steam ein Spiel kaufst oder auch bei Amazon ein ebook. Das ist ja der große Spaß am Online-Handel dieser Medien. Der Hersteller hat nicht nur juristisch sondern auch praktisch die Ansicht das er dir deine Käufe unter bestimmten Bedingungen wieder wegnehmen kann.
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Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Und deswegen wird Dir auch niemand an die Karre fahren, wenn Du mit Deiner CD eine Wand tapezierst und die Hülle als Eiskratzer für Frontscheiben verwendest. Die sind ja Dein Eigentum.greenelve hat geschrieben: "Eigentum" meint nicht geistiges Eigentum. Das geistige Eigentum an einem Lied liegt beim Komponisten, das Eigentum an der erworbenen CD liegt beim Käufer. Ebenso bei Spielen. Man kauft ein Produkt, in dem Fall Software, sei es auf Datenträger oder Download, und die hat man dadurch erworben. Die IP ist dabei nicht inbegriffen. Die Rechte bleibem beim Entwickler/Publisher.
Wenn Du die auf dem Datenträger befindlichen Daten, Lieder, Filme, Bücher aber in einer Art und Weise verwendest, die dem Rechteinhaber (der nicht Du bist) nicht passt, sieht die Sache anders aus.
- greenelve
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Weil mir der Datenträger fehlt. Juristisch erwerb ich aber genauso ein Produkt. Die praktische Umsetzung, wenn Steam sich weigert, sieht natürlich anders aus. Grundsätzlich dürfte ich aber von meinen Steam spielen eine Sicherrungskopie anfertigen, solang ich nicht gegen die rechte Dritter verstoße. (theoretisch...) So ganz klar das juristisch auch noch nicht, Weiterverkauf ist ein so ein Thema.
Wenn wir schon so weit sind, dann darf ich eigentlich auch erwarten das der Begriff "geistiges Eigentum" richtig verwendet wird.
Wenn wir schon so weit sind, dann darf ich eigentlich auch erwarten das der Begriff "geistiges Eigentum" richtig verwendet wird.
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Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Das habe ich. Geistiges Eigentum ist die Bezeichnung einer Sammelkategorie für u.a. Urheberrechte, Patente, Markenrechte etc.greenelve hat geschrieben: Wenn wir schon so weit sind, dann darf ich eigentlich auch erwarten das der Begriff "geistiges Eigentum" richtig verwendet wird.
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tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.Nanimonai hat geschrieben:Wann begreifen die Leute endlich, dass der Begriff "Eigentum" bei Lizenznehmern nicht greift? Das geistige Eigentum liegt immer bei den Rechteinhabern. Das war schon immer so und wird vermutlich auch immer so sein.tamberlane hat geschrieben:Schließlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Egal ob anderen das passt oder nicht.
"Geistiges Eigentum" ( a la Softwarelizenzen) jedoch ist nur eines: geistiger Dünnschiss, virtuelles Geschwurbel, Fantasie, nicht real.
Künstliche Verknappung an sich beliebig vervielfältigbarer immaterieller Güter ist immer an den Goodwill des Users gebunden. Auch wenn das die "Rechteverwerter" gerne anders hätten, aber Wunschdenken bleibt immer Wunschdenken.
Wer nicht will, dass seine Informationen vervielfältigt werden, hat nur eine Wahl: gar keine Informationen zur Verfügung zu stellen. Und das gilt für alle immateriellen Güter.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Dann musst du dir die Frage gefallen lassen, warum du mit einer Sammelkategorie für u.a. Urheberrechte auf eine Aussage eingehst, in der jemand sagt "Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will". Denn das passt nicht zusammen.Nanimonai hat geschrieben:Das habe ich. Geistiges Eigentum ist die Bezeichnung einer Sammelkategorie für u.a. Urheberrechte, Patente, Markenrechte etc.greenelve hat geschrieben: Wenn wir schon so weit sind, dann darf ich eigentlich auch erwarten das der Begriff "geistiges Eigentum" richtig verwendet wird.
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Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Klar kannst Du. Das verbietet Dir ja auch keiner.tamberlane hat geschrieben: Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.
Nicht die Konsole ist illegal, sondern die Vorrichtung, die dem Umgehen von Kopierschutzmechanismen dient. Steht doch im Urteil des OLG München.
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Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Wieso passt das nicht zusammen? Sein "Eigentum" ist lediglich die Hardware, CD, Hülle, Booklet, was auch immer. Bei ausschließlich digitalen Daten hat er kein "Eigentum", sondern eine Nutzungslizenz, und das der Nutzungslizenz zugrunde liegende Produkt (in dem Fall Spiel) ist geistiges Eigentum der Rechteinhaber bzw. -verwerter.greenelve hat geschrieben:Dann musst du dir die Frage gefallen lassen, warum du mit einer Sammelkategorie für u.a. Urheberrechte auf eine Aussage eingehst, in der jemand sagt "Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will". Denn das passt nicht zusammen.Nanimonai hat geschrieben:Das habe ich. Geistiges Eigentum ist die Bezeichnung einer Sammelkategorie für u.a. Urheberrechte, Patente, Markenrechte etc.greenelve hat geschrieben: Wenn wir schon so weit sind, dann darf ich eigentlich auch erwarten das der Begriff "geistiges Eigentum" richtig verwendet wird.
Mir ist Dein Einwand nicht ganz klar.
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tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Und das geht meines Erachtens eben zu weit. Dass der Verkauf derartiger Hardware illegal ist, seh ich ein. Die Nutzung als solche, egal aus welchen Quellen diese stammt, kann nicht illegal sein. Im Optimalfall löte ich mir son Ding selbst zusammen.Nanimonai hat geschrieben:Klar kannst Du. Das verbietet Dir ja auch keiner.tamberlane hat geschrieben: Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.
Nicht die Konsole ist illegal, sondern die Vorrichtung, die dem Umgehen von Kopierschutzmechanismen dient. Steht doch im Urteil des OLG München.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Das Problem ist, daß "vervielfältigbar" nicht automatisch heißt "kann und darf und muß um jeden Preis vervielfältigt werden". DASS ein Spiel, eine CD, ein eBook, ein Film usw. problemlos vervielfältigt werden kann, bestreitet niemand.tamberlane hat geschrieben:Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.
"Geistiges Eigentum" ( a la Softwarelizenzen) jedoch ist nur eines: geistiger Dünnschiss, virtuelles Geschwurbel, Fantasie, nicht real.
Künstliche Verknappung an sich beliebig vervielfältigbarer immaterieller Güter ist immer an den Goodwill des Users gebunden. Auch wenn das die "Rechteverwerter" gerne anders hätten, aber Wunschdenken bleibt immer Wunschdenken.
Wer nicht will, dass seine Informationen vervielfältigt werden, hat nur eine Wahl: gar keine Informationen zur Verfügung zu stellen. Und das gilt für alle immateriellen Güter.
Nur stellt sich weiterhin die Frage: Nur weil ich ein Spiel kopieren KANN, ist es auch "rechtens" oder "moralisch vertretbar" oder "gut" oder "akzeptabel" oder welches Wort man da auch verwenden mag?
Deine letzte Konsequenz, daß man keine Informationen zur Verfügung stellen soll, wenn man nicht will, daß sie gegen den eigenen Willen vervielfältigt werden, ist doch die Krux an der Sache: Würde sich diese Konsequenz durchsetzen, würde der Informations"handel" irgendwann total einbrechen. Auch Freeware ist an gewisse Bedingungen geknüpft, an die man sich natürlich nicht halten muß, wenn man sich nicht darum schert, aber halten sollte, wenn einem etwas an Freeware gelegen ist.
Immer und immer wieder kommen wir an dem Punkt an, an dem die Argumentation umgekehrt wird und plötzlich die Urheber bzw. Vertreiber als die Quasi-Schuldigen dastehen: Wenn sie nicht wollen, daß ihre Daten gegen ihren Willen vervielfältigt werden, sollen sie dies und jenes machen.
Das ist dann so, als ob man einer Frau, die vergewaltigt wird, vorwirft, daß sie im Minirock durch eine allgemein als gefährlich bekannte Gegend des Nächtens herumläuft. Manch einer mag es für dumm halten, aber es ist nunmal ihr Recht, das so zu machen. Es ist nicht ihr vorzuwerfen, daß sich der Vergewaltiger nicht zurückhalten kann oder will.
Der Vergleich hinkt etwas, weil es - wie mehrfach gesagt - bei digitalen Daten um verlustfrei kopierbares Gut handelt... aber wie gesagt: Um die Daten an sich geht es nicht, sondern um unseren Umgang mit dem, was die Daten transportieren - nämlich eben jenes geistige Eigentum des Urhebers, der uns daran nur gegen entsprechende Bedingungen teilhaben lassen möchte.
Wenn jemand mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, soll er dieses spezielle geistige Eigentum nicht nutzen - dieses Recht hat er. Aber trotzdem zu nutzen und das dann so darzustellen, daß das die Schuld des Urhebers bzw. seines Vertriebspartners ist... das ist schlichtweg abenteuerlich.
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Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Dein Auto ist auch Dein Eigentum. Wenn Du Dir aber Teile einbaust, die in Deutschland nicht zugelassen sind, darfst Du damit auch nicht rumgurken.tamberlane hat geschrieben:Und das geht meines Erachtens eben zu weit. Dass der Verkauf derartiger Hardware illegal ist, seh ich ein. Die Nutzung als solche, egal aus welchen Quellen diese stammt, kann nicht illegal sein. Im Optimalfall löte ich mir son Ding selbst zusammen.Nanimonai hat geschrieben:Klar kannst Du. Das verbietet Dir ja auch keiner.tamberlane hat geschrieben: Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.
Nicht die Konsole ist illegal, sondern die Vorrichtung, die dem Umgehen von Kopierschutzmechanismen dient. Steht doch im Urteil des OLG München.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Zu Hause bei mir im Hinterhof? Also im privaten Gebrauch?Nanimonai hat geschrieben: Dein Auto ist auch Dein Eigentum. Wenn Du Dir aber Teile einbaust, die in Deutschland nicht zugelassen sind, darfst Du damit auch nicht rumgurken.
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tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Dem widerspreche ich eindeutig. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dem nicht so ist und man Softwareentwicklung und -vertrieb trotz der Lizenzumgeher gewinnbringend betreiben kann.Usul hat geschrieben: Deine letzte Konsequenz, daß man keine Informationen zur Verfügung stellen soll, wenn man nicht will, daß sie gegen den eigenen Willen vervielfältigt werden, ist doch die Krux an der Sache: Würde sich diese Konsequenz durchsetzen, würde der Informations"handel" irgendwann total einbrechen. .
Sonst wäre der Fall schon längst eingetreten. Das ist aber Off Topic.
Mein On Topic ist der, dass es mir niemand für illegal erklären kann, wenn ICH in MEINE Konsolen etwas einbaue, dass "technische Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien" umgeht, denn wie gesagt: Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.
@Autovergleich: War ja klar dass sowas kommt. Ich kann auch an meinem Auto rumbauen, wie ich das für Richtig halte. Allerdings erlöscht damit in den meisten Fällen lediglich die Betriebserlaubnis für die Benutzung im Raum der Stv(Z)O!
