Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-App-Abzocke auf

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Nanimonai
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Nanimonai »

jakekorn hat geschrieben:
Billie_the_man hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben: [...]
Jetzt mal im Ernst, ich kenne keinen anderen Sektor, in dem man so sehr versucht dem Verbraucher das Geld aus der Tasche zu ziehen.
[...]
Doch und das lässt sich mit einem Wort sagen: Versicherungen!
Ups, da ist Dir wohl ein Zitierfehler unterlaufen. Nicht ich habe das gesagt, sondern Billie.
Versicherungen sind auch ein leidiges Thema für sich, ja...
Tyler Durden
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Tyler Durden »

Mirabai hat geschrieben:
Nekator hat geschrieben:Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.

lol
Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
Wenn deine kleine Tochter neben dir sitzt und kurz vorm weinen ist, weil die kleine Möwe unglücklich ist, weil sie sich nicht um das Tier kümmert. Was soll man da sagen?!
Möglichkeit A: Ich hab ihr das Spiel installiert und vorher nicht ausreichend recherchiert, ob das f2p ne Abzocke ist.
"Du weißt doch, dass es die Möwe gar nicht gibt. Die Entwickler wollen dir das Geld aus der Tasche ziehen mit emonotionaler Erpressung."
Ggfs. den Begriff emonotionale Erpressung kindgerecht aufarbeiten. Sollte sie noch nicht in der Lage sein zwischen Spiel und Realität zu unterscheiden, dann war es zu früh mit dem Tablet/Handy und dann war das meine Schuld ihr überhaupt son Teil in die Hand zu drücken!

Möglichkeit B: Ich hab ihr das Spiel nicht installiert.
"Wer hat dir das installiert, oder woher hast du das PlayStore Passwort? Damit ist das Teil für unbestimmte Zeit eingezogen! So, jetzt kannste heulen gehen."

Keine Ahnung, was daran so schwer sein soll, einfach mal selber ein wenig Verantwortung übernehmen und offen und ehrlich mit den Kindern umgehen, wobei Konsequenzen auch nicht fehlen dürfen.
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Kajetan
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Kajetan »

Tyler Durden hat geschrieben:Keine Ahnung, was daran so schwer sein soll, einfach mal selber ein wenig Verantwortung übernehmen und offen und ehrlich mit den Kindern umgehen, wobei Konsequenzen auch nicht fehlen dürfen.
Das ist schön, dass Du Dich darum kümmerst, was Deine Kinder so treiben. Meine ich ernst. Ohne Flachs.

Aber was ist mit den Kindern, deren Eltern sich nicht so kümmern? Haben die dann einfach Pech gehabt? Shit happens? Survival of the richest? Und Du hast immer die vollständige Kontrolle über alles, was Deine Kinder so treiben? Und wie schlau diese Mistbälger sind elterliche Anweisungen und Sperren zu umgehen?

Nein, es nicht einfach. ES IST SCHWER!!!! Kinder zu halbwegs passablen Menschen erziehen.
Gast
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Gast »

@ Tyler Burden: Naja, Kinder ab einen gewissen Alters installieren sich solche Spiele heutzutage selbständig und heimlich, sogar die Bezahlung tätigen die auf eigene Faust mittels Boku, Paysafecards und co. - die Aushändigung dieser an Minderjährige ist oft nicht zulässig, trotzdem kommen die immer dran. Und weil ihnen so etwas wie Kosteneinsicht fremd ist, verbraten sie ihr gesamtes Taschengeld in solche F2P-Spielchen - die moderne Version des Jamba-Sparabos halt.
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Kivlov
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Kivlov »

Wer bestimmt wieviel Taschengeld die Kinder verbraten dürfen?
Wer gibt den Kindern die Smartphones/Tablets?

Eltern haben Verantwortung.
Und ich finde die sollten auch schauen was das eigene Kind so treibt.
Kajetan hat geschrieben:Aber was ist mit den Kindern, deren Eltern sich nicht so kümmern? Haben die dann einfach Pech gehabt? Shit happens? Survival of the richest?
Survival? Übertreib mal nicht.
Die Kinder haben dann einfach kein Taschengeld mehr übrig.
Zuletzt geändert von Kivlov am 04.02.2014 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Kajetan »

Kivlov hat geschrieben:Eltern haben Verantwortung. Und ich finde die sollten doch schauen was das eigene Kind so treibt.
Volle Zustimmung. Aber was ist mit den Kindern, deren Eltern das nicht so interessiert? Darf man diese Kinder, bzw. deren Eltern ungestraft ausnehmen, nur weil niemand da ist, der ihnen hin und wieder über die Schulter schaut? Und dann haben wir noch die Kinder, die ihre Eltern so sehr im Griff haben, dass ein trauriger Dackelblick und ein Büddebüdde genügt und Papi zückt die Kreditkarte. Alles schon erlebt.

Sind die alle selber Schuld? Nein, kein einfaches Thema :)
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Kivlov
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Kivlov »

Papi zuckt nur die Kreditkarte solange Geld da ist.
Und ja diese Eltern darf man ausnehmen wenn die das OK geben.
Die Kinder werden doch nicht abgezockt!?
Zuletzt geändert von Kivlov am 04.02.2014 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
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casanoffi
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von casanoffi »

Kivlov hat geschrieben:Papi zuckt nur die Kreditkarte solange Geld da ist.
Und ja diese Eltern darf man ausnehmen wenn die es OK finden.
Die Kinder werden doch nicht abgezockt!?
Nö, nur wunderbar auf´s spätere Leben vorbereitet :D
Aber das ist ein anderes Thema...
forenopa
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Re: Kommentar

Beitrag von forenopa »

Nekator hat geschrieben:
Erstens das und zweitens sehe ich hier nirgends, speziellen Kinderbezug, sondern generell "Kunden".
Kinder sollten sowieso nicht in der Lage sein so etwas zu spielen bzw. schon garnicht zu bezahlen.

Soviel dazu. :wink:

http://verbraucherrecht.at/cms/index.ph ... f936a72e43

Edit: Irgendwie funktioniert der Link nicht. Aber egal- es gibt zu der vertraulichen Anrede ein Urteil, das so etwas nicht zulässig ist. SPar und Billa wurden verurteilt und mussten den Werbespruch "Hole dir jetzt dein Stickerbuch" ändern
Zuletzt geändert von forenopa am 04.02.2014 16:42, insgesamt 2-mal geändert.
TherealMorrich
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von TherealMorrich »

Auch solche Richtlinien werden nicht an der Pest der F2P Spiele ändern. Es gibt einfach viel zu viele Idioten da raußen, die für solche billig gemachten 0815 Games dennoch hunderte oder sogar tausende von Euros rauswerfen.
Da sie das aber in der Regel nicht auf einmal tun, sondern über Wochen und Monate in kleinen Dosen, bekommen sie es oftmals selbst gar nicht wirklich mit.

Einen 150 Dollar Wagen in Gran Turismo kaufen sich sicherlich nur sehr wenige Spieler. Aber 100 Wagen zu 1,50 Dollar ist schon eher realistisch, wenn man diese dem Spieler über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellt. So agieren schon heute tausende von Spielen.

EA war blöd indem sie den Spieler direkt zu Spielbeginn dazu genötigt haben, massenhaft Geld ins Game zu stecken. Andere Spiele machen das viel subtiler und lassen den Spieler nach einem In-App Kauf erstmal vergessen, dass und wieviel er bezahlt hat. Und irgendwann steht er dann wieder vor der Entscheidung, ob er kauft, oder eine deutlich längere Spielzeit in Kauf nimmt.
Auch war EA blöd, direkt mit Beträgen von 90€ zu kommen. Sowas enttarnt doch jedes Geschäftsprinzip als Abzocke. Nein, man muss da möglichst kleine Beträge ansetzen, die auf den ersten Blick dem Spieler nicht weh tun. Aber wenn dieser diese kleinen Beträge immer wieder bezahlt, dann kommt eben auch ordentlich was zusammen.

SO muss man In-App Käufe in einem Spiel platzieren. Und da haben dann auch alle was davon. Der Spieler wird nicht direkt von Beginn an dazu genötigt, möglichst hohe Summen auszugeben und kann auch mit kleineren Beträgen erstmal gut vorwärts kommen. Der Spieleanbieter macht sein Geld aber dennoch, nur eben über einen längeren Zeitraum. Oder vielleicht sogar im gleichen Zeitraum, weil mehr Spieler bereit sind, die kleineren Beträge auszugeben. Dann bekommt man eben über die Masse die Kohle rein.

EA versteht es einfach nicht, Spielern ihre Spiele zu verkaufen und schmackhaft zu machen. Deren Marketingabteilung ist einfach nur schlecht. Außerdem entwickeln sie viele ihrer Spiele einfach am Kundenwunsch vorbei (siehe C&C 4). Dennoch werden sie leider nicht sterben, denn es gibt noch immer viel zu viele Volldeppen da draußen, die auch für den letzten Spielerotz ungesehen hohe Summen hinblättern. Wie sonst kann es eine unausgegorene Spielegurke wie das aktuelle Sim City auf Millionenverkäufe bringen?
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Kivlov
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Kivlov »

casanoffi hat geschrieben:
Kivlov hat geschrieben:Papi zuckt nur die Kreditkarte solange Geld da ist.
Und ja diese Eltern darf man ausnehmen wenn die es OK finden.
Die Kinder werden doch nicht abgezockt!?
Nö, nur wunderbar auf´s spätere Leben vorbereitet :D
Aber das ist ein anderes Thema...
Bei solchen Eltern helfen dann aber auch leider keine Regeln in AppStores.
Zuletzt geändert von Kivlov am 04.02.2014 16:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Sabrehawk
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Sabrehawk »

Erstmal sowieso JEDES Spiel das im Spiel Geldtransaktionen verlangt. Ab 18 . Ende. Spielotheken
sind auch ab 18 das ist genau das gleiche Prinzip und damit mein ich nichtmal die Geldspielautomaten, da gibts ja wenigstens ne gesetzliche geregelte Gewinnauschüttung.
Nein Prinzipien die den meist jugendlichen oder minderjährigen Konsumenten dazu bewegen sollen während des Spiels weiter Geld auszugeben um seinen Spieltrieb der angeheizt wurde zu befriedigen,
oder gar suchterzeugende Mechanismen ausnutzen. Ab 18 . Basta. Das macht es nicht weniger widerlich aber wer volljährig ist muss nun mal sehen wo er bleibt.

Keine ausreichende Alterskontrolle? Abmahnung. Unzureichender Käuferschutz? ABmahnung.
usw usw. Wenn erstmal die Kanzleien Schlange stehen beim Anbieter um abzukassieren
überlegt er sich den Rotz beim 2ten Mal vielleicht.

Auf alle diese Produkte gehört eine MAXIMALE Preisangabe die besagt wieviel man darin MAXIMAL theoretisch ausgeben kann..dies muss der Anbieter dann deutlich sichtbar im Appstore oder wo sonst der Kauf oder der Download stattfindet sowie IM Spiel bei jedem Transaktionsfenster anzeigen.

Muss er da Farbe bekennen und z.b schreiben 25000€ ok klare Aussage...problem für Anbieter..damit
erschreckt er schonmal 99% aller potentiellen Opfer. Schreibt er 250€ jetzt sofort zahlen und sie können ALLES nutzen kostenlos solange sie wollen oh well vielleicht findet er genug dumme A-löcher die im selbst dann noch die Kohle in den Rachen werfen...und die Infrastruktur abschalten kann er ja immer noch wann er will.

Kann er keine klare Angabe machen, muss er das Drecksabzockmodell vom Markt nehmen bis das
behoben ist. Hat er es bereits unter falschen Voraussetzungen vertrieben muss er sämtliches Geld zurückerstatten an ALLE Kunden ohne dass die sich noch melden müssen.

So und nicht anders muss es laufen damit diese Baggage ausgemerzt und anständige Geschäftsmodelle die die guten Sitten nicht verletzen eine Chance auf Erfolg haben.

Die Preise sind durch die Bank WUCHER. Es besteht NULL materieller Gegenwert. Deutsche Rechtsprechung scheint sich da wieder mal seit Jahren in einem Vakuum der Ignoranz zu bewegen.
Zuletzt geändert von Sabrehawk am 04.02.2014 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
Tyler Durden
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Tyler Durden »

LePie hat geschrieben:@ Tyler Burden: Naja, Kinder ab einen gewissen Alters installieren sich solche Spiele heutzutage selbständig und heimlich, sogar die Bezahlung tätigen die auf eigene Faust mittels Boku, Paysafecards und co. - die Aushändigung dieser an Minderjährige ist oft nicht zulässig, trotzdem kommen die immer dran. Und weil ihnen so etwas wie Kosteneinsicht fremd ist, verbraten sie ihr gesamtes Taschengeld in solche F2P-Spielchen - die moderne Version des Jamba-Sparabos halt.
Deswegen bekommen die auch nur Prepaid Telefonkarten und aus dem PlayStore dürfen die mittlerweile auch selber installieren, meine sind schon Teenager und heulen nicht mehr über virtuelle unglückliche Möwen. Nur dass ich deren PlayStore Account nicht mit meiner Kreditkarte hinterlegt habe, da sollen die sich auch Prepaid Karten holen von ihrem Taschengeld. Wenn die das da verbraten selber Schuld, erste Lektion gelernt.
Als denen das allerdings noch nicht zugetraut werden konnte wurde das strikt kontrolliert und da das Mädels sind mit mäßigem Interesse an Technik und ich ein IT Beruf habe, glauben die mir, wenn ich frech behaupte, dass ich jeden Hack Versuch sofort erkenne (hoffentlich lesen die hier nicht mit....)
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KONNAITN
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von KONNAITN »

Sicher begrüßenswert, das Beispiel mit der Möwe und der Eiscreme zeigt aber auch wie schwammig der Punkt mit dem Verbot von emotionalen Aufforderungen ist. Sowas ist doch reine Auslegungssache und kann leicht umgangen werden.
Gast
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap

Beitrag von Gast »

Erstmal sowieso JEDES Spiel das im Spiel Geldtransaktionen verlangt. Ab 18 . Ende. Spielotheken
sind auch ab 18 das ist genau das gleiche Prinzip und damit mein ich nichtmal die Geldspielautomaten, da gibts ja wenigstens ne gesetzliche geregelte Gewinnauschüttung.
Ich würde diesen Schritt begrüßen, auch wenn sich wahrscheinlich sowieso wieder (wie immer) Minderjährige daran vorbeischummeln.