Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-App-Abzocke auf
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- Nekator
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.
lol
Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
lol
Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
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Nanimonai
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Hier wird ja nicht in erster Linie auf Deppen, sondern auf Kinder abgezielt.Nekator hat geschrieben:Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.
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Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
- Mirabai
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Wenn deine kleine Tochter neben dir sitzt und kurz vorm weinen ist, weil die kleine Möwe unglücklich ist, weil sie sich nicht um das Tier kümmert. Was soll man da sagen?!Nekator hat geschrieben:Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.
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Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
Zuletzt geändert von Mirabai am 04.02.2014 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
- Temeter
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Sowas gibt es tatsächlich in Forza. Die besten Wagen im Spiel kosten absurde Menge von Geld, für das ein guter Spieler (laut Entwicklerangaben) um die 25 Stunden grinden muss. Wenn man sich diese Kohle per Echtgeld beschaffen will, kann man bis zu 75$ für den teuersten Wagen bezahlen. Auch das Schrauben an der Wirtschaft dürfte da nicht viel dran geändert haben.greenelve hat geschrieben:Bei Forza 5 muss man doch nicht grinden um im Spiel weiterzukommen, oder? Also im Sinne von: Um diese Rennserie abzuschließen grinde 15 Stunden oder kaufe dir das Paket für 4,99". Es geht hierbei um f2p Spiele, die klar auf den Itemshop zugeschneidert sind und durch die Regelung ein schneller Überblick ermöglicht werden soll, was der Shop kostet.
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arctangent
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Oder aber der Hersteller argumentiert anders herum: Man MUSS NICHT Geld ausgeben, ergo "wahre Kosten" = Null.Kajetan hat geschrieben:Merkste was? Genau DAS ist ja der Knackpunkt der ganzen Sache. Damit werden die Anbieter gezwungen das Angebot preislich zu deckeln, anstatt es heimtückisch nach oben offen zu lassen.arctangent hat geschrieben:I hate to be that guy, aber was sind denn bitte "die wahren Kosten" eines Dungeon Keepers? Oder Candy Crush Sagas? Oder Tiny Towers?
Oder wenn wir schonmal dabei sind: Forza 5?
Das Beispiel, was die Verbraucherschützer da angeben, ist ja knallhart: Zahle oder es geht nicht weiter. So funktioniert aber kein F2P-Spiel, das ich kenne.
Der Artikel führt ja auch Dungeon Keeper als Beispiel an, ich kriege das mit den Forderungen aber nicht unter einen Hut. Mir ist schon klar, dass auch eine Dungeon Keeper-Abzocke damit unterbunden werden soll, mit dem Begriff "wahren Kosten" kann man hier aber IMHO nicht beikommen.
- Christoph W.
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
89,99 .... "Beste Preis/Leistung"

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Nanimonai
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Was die Begrifflichkeit angeht, sehe ich es ähnlich. Es gibt schlicht keine "wahren Kosten", denn diese sind komplett variabel und von Spieler zu Spieler unterschiedlich.arctangent hat geschrieben:Mir ist schon klar, dass auch eine Dungeon Keeper-Abzocke damit unterbunden werden soll, mit dem Begriff "wahren Kosten" kann man hier aber IMHO nicht beikommen.
Sehr wohl ist es aber wichtig, auf die Kostenstruktur deutlich hinzuweisen, so dass sich jeder Spieler anhand einer Übersicht seine eventuellen "wahren" und individuellen Kosten ausrechnen kann.
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Outsider
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Re: Kommentar
calmon hat geschrieben:Ein Lob an den britischen Staat! Sicherlich wird es im ersten Schritt noch nicht ganz Reibungslos laufen aber es muss hier Einhalt geboten werden. Aus Spielersicht sehe ich das positiv da vielleicht endlich ein Umdeckung in kruden Vermaktungsstrategien stattfindet.
Bleibt für mich die Frage ob du diesen Staat auch Loben würdest wenn du dort lebst^^
Also ich verlasse mich lieber auf meinen eigenen Gesunden Menschenverstand als mir vom Staat vorschreiben zu lassen was ich darf und was nicht und gerade in sachen internet freiheit sitzt UK inzwischen in der hintersten reihe....
Ist das nicht sache der Eltern ihren Kindern zu zeigen was richtig und was falsch ist?Nanimonai hat geschrieben:Hier wird ja nicht in erster Linie auf Deppen, sondern auf Kinder abgezielt.Nekator hat geschrieben:Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.
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Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
Sicher ist Jugendschutz wichtig aber gerade in GB hatt die gängelung der Erwachsenen aus "Jugendschutzgründen" ein ganz neues Level erreicht und damit meine ich nicht ein paar kleine schnitte in Videospielen sondern Internetfilter für unerwünschte Websites und so zeug.
- ringo_84
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Ich sehe leider auch keinen Punkt beim ersten Überfliegen der Regeln, gegen den Dungeon Keeper verstößt. Auf der anderen Seite kann ich (als Nicht-Jurist) aber auch nicht erkennen, weshalb das was EA da macht nicht unter Wucher (StGB §291) fallen soll. Missverhältnis von Vermögensvorteil (Kosten) und Gegenleistung (ein verdammtes Feld freiräumen) ist hier wohl gegeben.arctangent hat geschrieben:Oder aber der Hersteller argumentiert anders herum: Man MUSS NICHT Geld ausgeben, ergo "wahre Kosten" = Null.Kajetan hat geschrieben:Merkste was? Genau DAS ist ja der Knackpunkt der ganzen Sache. Damit werden die Anbieter gezwungen das Angebot preislich zu deckeln, anstatt es heimtückisch nach oben offen zu lassen.arctangent hat geschrieben:I hate to be that guy, aber was sind denn bitte "die wahren Kosten" eines Dungeon Keepers? Oder Candy Crush Sagas? Oder Tiny Towers?
Oder wenn wir schonmal dabei sind: Forza 5?
Das Beispiel, was die Verbraucherschützer da angeben, ist ja knallhart: Zahle oder es geht nicht weiter. So funktioniert aber kein F2P-Spiel, das ich kenne.
Der Artikel führt ja auch Dungeon Keeper als Beispiel an, ich kriege das mit den Forderungen aber nicht unter einen Hut. Mir ist schon klar, dass auch eine Dungeon Keeper-Abzocke damit unterbunden werden soll, mit dem Begriff "wahren Kosten" kann man hier aber IMHO nicht beikommen.
- Nekator
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Re: Kommentar
Erstens das und zweitens sehe ich hier nirgends, speziellen Kinderbezug, sondern generell "Kunden".Outsider hat geschrieben:Ist das nicht sache der Eltern ihren Kindern zu zeigen was richtig und was falsch ist?Nanimonai hat geschrieben:Hier wird ja nicht in erster Linie auf Deppen, sondern auf Kinder abgezielt.Nekator hat geschrieben:Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.
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Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
Kinder sollten sowieso nicht in der Lage sein so etwas zu spielen bzw. schon garnicht zu bezahlen.
- SoulJoe
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Ich befürworte diesen Käuferschutz sehr und hoffe, andere Länder nehmen sich ein Beispiel daran. Diese (zum Teil) unverschämten Geldeinnahmemittel schießen inzwischen doch über die Grenze der "künstlerischen Freiheit" hinaus.
- A Vile Saint
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Verbraucherschutz? So was gibt's noch?
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Nanimonai
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Re: Kommentar
"Füttere Deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich" hat für Dich also keinen Kinderbezug? Hmm.Nekator hat geschrieben: Erstens das und zweitens sehe ich hier nirgends, speziellen Kinderbezug, sondern generell "Kunden".
Kinder sollten sowieso nicht in der Lage sein so etwas zu spielen bzw. schon garnicht zu bezahlen.
- James Dean
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Ich würde kleine Kinder nicht als Deppen bezeichnen. Eher als äußerst beeinflussbar.Nekator hat geschrieben:Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig.
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Wer sich von so einem Scheiß unter Druck setzen lässt... ich verabscheue zwar den ganzen F2P Müll, aber Deppen werden und wurden eben schon immer ausgenommen.
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WurstsaIat
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Re: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-Ap
Die einfachste und effektivste Methode, um versteckte Kosten in Apps aufzudecken, wäre einfach den durchschnittlichen Betrag, den Nutzer für In-App-Käufe ausgeben, hinter dem "Gratis"-Button anzuzeigen. Wäre bestimmt kein großer Aufwand das zu realisieren.
Wenn bei Candy Crush Saga oder Dungeon Keeper hinter dem "Gratis" in Klammern 15€ steht, laden das bestimmt nicht mehr so viele runter.
Wenn bei Candy Crush Saga oder Dungeon Keeper hinter dem "Gratis" in Klammern 15€ steht, laden das bestimmt nicht mehr so viele runter.
