Ja, was jemand nicht versteht, kann natürlich für denjenigen durchaus witzig sein. Warum auch nicht? :wink:tschief hat geschrieben:
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Genau das hab ich mir beim lesen auch gedacht. Das ist doch der Gleiche... wie das letzte Mal
Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
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johndoe1388741
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Zuletzt geändert von johndoe1388741 am 10.12.2013 20:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Nostal
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Nur als Denkanstoß: Dein The last of us wird 4 mal verkauft. Es wurde aber nur einmal Geld damit gemacht. Aus Unternehmerischer Sicht hätten es die anderen genauso gut Raubkopieren könnenDer Meinung bin ich definitiv nicht!!! Ganz im Gegenteil.
Aber wenn das Deine Meinung sein sollte, dann akzeptiere ich diese.
Das hat nichts mit dem Eigentümer zu tun, sondern mit dem Uhrheberrecht.[/quote]Nostal hat geschrieben:Edit: Family Sharing ist ein Schritt in die richtige Richtung! Und du bist nie Eigentümer eines Spieles (Software) gewesen sonst könntest du den Quellcode nach belieben verändern, vervielfältigen und weiterverkaufen !
Du verletzt das Urheberrecht nicht wenn du Eigentümer "deiner" Software bist !
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johndoe1388741
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
@ Nostal
Person A kauft sich ein Programm (Software), das Produkt (Software) beinhaltet logischerweise eine Nutzungslizenz (Nutzungsrecht). Person A ist Eigentümer des erworbenen/gekauften Produkts (Software), ohne DRM-Zwänge (ausgehebelte Eigentumsrechte), darf dieser nach dem Befugnissen des Eigentümers über diese frei beweglichen Sache verfahren (verkaufen, tauschen, zerstören, verschenken usw.). Ansonsten wäre es mieten. Das hat rein garnichts mit Urheberrecht zu tun, weil Person A nicht der Urheber ist und somit auch nicht dessen Rechte besitzt (kein ->Geistiges Eigentum<-, Vervielfältigen, Produzieren und dann diese verkaufen). Wenn Person A die Rechte des Urhebers verletzt, dann würde Person A den Tatbestand einer Staftat erfüllen.
Person A kauft sich ein Programm (Software), das Produkt (Software) beinhaltet logischerweise eine Nutzungslizenz (Nutzungsrecht). Person A ist Eigentümer des erworbenen/gekauften Produkts (Software), ohne DRM-Zwänge (ausgehebelte Eigentumsrechte), darf dieser nach dem Befugnissen des Eigentümers über diese frei beweglichen Sache verfahren (verkaufen, tauschen, zerstören, verschenken usw.). Ansonsten wäre es mieten. Das hat rein garnichts mit Urheberrecht zu tun, weil Person A nicht der Urheber ist und somit auch nicht dessen Rechte besitzt (kein ->Geistiges Eigentum<-, Vervielfältigen, Produzieren und dann diese verkaufen). Wenn Person A die Rechte des Urhebers verletzt, dann würde Person A den Tatbestand einer Staftat erfüllen.
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Nostal
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
edit: @eleg War vll. ein bisschen blöd von mir ausgedrückt !
Allerdings habe ich mich nochmal eingelesen und scheinst auch nicht so ganz darüber Bescheid zu wissen. Aber du hast Recht, es führt zu nix!
Allerdings habe ich mich nochmal eingelesen und scheinst auch nicht so ganz darüber Bescheid zu wissen. Aber du hast Recht, es führt zu nix!
Zuletzt geändert von Nostal am 10.12.2013 23:35, insgesamt 2-mal geändert.
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johndoe1388741
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
@ Nostal
Deine Aussagen sind leider undefiniert und Du vermischt verschiedene Themen?
Es ist doch egal auf welchem Medium sich die gekaufte Software befindet. Du kaufst Dir schliesslich nicht das leere Medium alleine. Sondern Du kaufst Dir primär die Software und dessen beworbenen Zweck und das sekundäre Medium auf das es sich befindet. Demnach bist Du Eigentümer des gekauften Software-Produkts inkl. ggf. Medium, Verpackung, Handbuch usw. = der Sache inkl. Nutzungsrecht, Rechte bzw. Befugnisse des Eigentümers.
Man ist nicht der Urheber, man hat kein geistiges Eigentum, kein Patentrecht und auch kein Markenrecht.
Mieten und AGBs sind doch auch schon wieder zwei Themen für sich. Deine Aussage zum Thema mieten passt nicht mit Deiner Begründung (AGB) überein? Wobei die Aussage nicht richtig ist, die Begründung zur Aussage nicht passt, aber die alleinige Aussage der Begründung nicht falsch ist. Hier vermischt Du unverständlicherweise zwei Themen. Entweder mieten mit eingeschränktem Nutzungsrecht oder kaufen mit uneingeschränktem Nutzungsrecht. AGB ist doch etwas untergeordnetes und muss sich unseren Gesetzen und Bestimmungen beugen. Diese sind klar definiert und deshalb sind die meißten AGBs, EUALs nicht bei uns 100% gültig. Genau deswegen wiedersprechen ja auch die DRM-Zwänge gegen geltendes Recht. Grenzen des Uhrheberrechts sind auch klar definiert.
Also irgendwie kommen wir beide hier nicht weiter, ich habe es versucht Dir zu erklären. Man kann alles im BGB und STGB nachlesen.
Gruss
edelg
Deine Aussagen sind leider undefiniert und Du vermischt verschiedene Themen?
Es ist doch egal auf welchem Medium sich die gekaufte Software befindet. Du kaufst Dir schliesslich nicht das leere Medium alleine. Sondern Du kaufst Dir primär die Software und dessen beworbenen Zweck und das sekundäre Medium auf das es sich befindet. Demnach bist Du Eigentümer des gekauften Software-Produkts inkl. ggf. Medium, Verpackung, Handbuch usw. = der Sache inkl. Nutzungsrecht, Rechte bzw. Befugnisse des Eigentümers.
Man ist nicht der Urheber, man hat kein geistiges Eigentum, kein Patentrecht und auch kein Markenrecht.
Mieten und AGBs sind doch auch schon wieder zwei Themen für sich. Deine Aussage zum Thema mieten passt nicht mit Deiner Begründung (AGB) überein? Wobei die Aussage nicht richtig ist, die Begründung zur Aussage nicht passt, aber die alleinige Aussage der Begründung nicht falsch ist. Hier vermischt Du unverständlicherweise zwei Themen. Entweder mieten mit eingeschränktem Nutzungsrecht oder kaufen mit uneingeschränktem Nutzungsrecht. AGB ist doch etwas untergeordnetes und muss sich unseren Gesetzen und Bestimmungen beugen. Diese sind klar definiert und deshalb sind die meißten AGBs, EUALs nicht bei uns 100% gültig. Genau deswegen wiedersprechen ja auch die DRM-Zwänge gegen geltendes Recht. Grenzen des Uhrheberrechts sind auch klar definiert.
Also irgendwie kommen wir beide hier nicht weiter, ich habe es versucht Dir zu erklären. Man kann alles im BGB und STGB nachlesen.
Gruss
edelg
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johndoe1388741
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Du hast Deinen halben Kommentar geändert bzw. Deine Aussage und Begründung gelöscht und behauptest nun, dass Du Dich eingelesen hast und ich nicht Bescheid weiss.Nostal hat geschrieben:edit: @eleg War vll. ein bisschen blöd von mir ausgedrückt !
Allerdings habe ich mich nochmal eingelesen und scheinst auch nicht so ganz darüber Bescheid zu wissen. Aber du hast Recht, es führt zu nix!
WTF? Schon klar...
- tschief
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Ich verstehs schon und geb dir auch (teilweise zumindest) Recht was deine Vorwürfe anbelangt. Nur empfand ich es (respektive deine Ausführungen) damals schon als sehr amüsant (auch heute noch)edelg hat geschrieben:Ja, was jemand nicht versteht, kann natürlich für denjenigen durchaus witzig sein. Warum auch nicht? :wink:tschief hat geschrieben:
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Genau das hab ich mir beim lesen auch gedacht. Das ist doch der Gleiche... wie das letzte Mal
Betreffend Datenzwang kann ich dich nur an Worrelix Ausführungen verweisen
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Captain Obvious
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Da es sich bei Software um ein Immaterialgut/"geistiges Eigentum" handelt, kaufst du daran kein "Eigentum" im Sinne eines höchstmöglichen Herrschaftsrechtes. Das wäre auch ein wenig teurer als der Preis, der üblicherweise für Software verlangt wird. Du wirst lediglich Lizenznehmer, kaufst also eine Lizenz.edelg hat geschrieben:@ Nostal
Deine Aussagen sind leider undefiniert und Du vermischt verschiedene Themen?
Es ist doch egal auf welchem Medium sich die gekaufte Software befindet. Du kaufst Dir schliesslich nicht das leere Medium alleine. Sondern Du kaufst Dir primär die Software und dessen beworbenen Zweck und das sekundäre Medium auf das es sich befindet. Demnach bist Du Eigentümer des gekauften Software-Produkts inkl. ggf. Medium, Verpackung, Handbuch usw. = der Sache inkl. Nutzungsrecht, Rechte bzw. Befugnisse des Eigentümers.
Richtig.edelg hat geschrieben: Man ist nicht der Urheber, man hat kein geistiges Eigentum, kein Patentrecht und auch kein Markenrecht.
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maho76
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
der begriff Eigentümer passt hier nicht. der Eigentümer des codes, der da auf was auch immer ist, ist der Hersteller, denn du kaufst nicht den code sondern das was der code als Endprodukt ausgibt. daher bist du BESITZER deines Datenträgers mit NUTZUNGSRECHT des codes, um mit dem daraus resultierenden Ergebnis (game/Programm) zu hantieren. EIGENTÜMER ist und bleibt aber der Hersteller, denn es ist sein geistiges eigentum.Demnach bist Du Eigentümer des gekauften Software-Produkts inkl. ggf. Medium, Verpackung, Handbuch usw. = der Sache inkl. Nutzungsrecht, Rechte bzw. Befugnisse des Eigentümers.
Eigentümer bist du nur von der Packung.
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bloub
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
seltsamerweise ist dieser umstand seit jahrtausenden akzeptiert, nur jetzt auf einmal ist das system vor dem kollaps, wenn man einigen dummschwätzern aus der branche glauben soll.Nostal hat geschrieben: Nur als Denkanstoß: Dein The last of us wird 4 mal verkauft. Es wurde aber nur einmal Geld damit gemacht. Aus Unternehmerischer Sicht hätten es die anderen genauso gut Raubkopieren können.
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Nun hat der Erstkäufer (Person 1) von Spiel X (war: TLOU) wieder etwas Geld in der Hand — vielleicht 70 Prozent von dem, was er für das eingeschweißte Spiel X im Laden ausgegeben hat. Er spielt gerne Spiele und geht los (oder online) und kauft sich ein neues Spiel Y. Das kostet zwar mehr als er gerade für Spiel X bekommen hat, aber er muss nur 30 Prozent des Kaufpreises neu aufbringen. Zum Beispiel durch den Verkauf seiner Freizeit/Arbeitskraft. Wenn er das neue Spiel durchgespielt hat verkauft er es wie Spiel X an Person 2.Nostal hat geschrieben:Nur als Denkanstoß: Dein The last of us wird 4 mal verkauft. Es wurde aber nur einmal Geld damit gemacht. Aus Unternehmerischer Sicht hätten es die anderen genauso gut Raubkopieren können.
Person 2 hat Spiel X für 70 Prozent des Ladenpreises erstanden, durchgespielt und für fast den selben Preis an Person 3 verkauft — vielleicht 50 Prozent des Ladenpreises. Nun kommt Person 1 und bietet Spiel Y für 70 Prozent des Ladenpreises an. Person 2 zögert nicht lange, denn sie hat durch den Weiterverkauf von Spiel X schon einen Großteil des Geldes parat und muss nur 20 Prozent des Ladenpreises für Spiel Y ausgeben. Hurra!
Person 1 hat nun wieder den größten Teil des Geldes für ein neues Spiel Z in der Tasche.
Usw. usf.
Und weil wir in Deutschland sind noch schnell eine Kraftfahrzeuganalogie:
BMW, Mercedes und VW stehen ständig kurz vor der Pleite, weil ihre Stammkunden die Autos nicht bis zur Schrottreife fahren, sondern schon nach ein bis drei Jahren weiterverkaufen oder in Zahlung geben und sich anschließend das neueste Modell als Neuwagen zu kaufen. Darum wurde 2009 der Vorschalg einer sogenannten "Abwrackprämie" für Altfahrzeuge auch durch alle Fraktionen als "wirtschaftsschädigend" abgelehnt und die Kfz-Steuer für Fahrzeuge älter als zehn Jahre abgeschafft.
- tschief
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Der Steam Support hat endlich (!) geantwortetJames Dean hat geschrieben:Da bin ich auch gespannt. Der Thread hier bleibt auf meiner... Überwachungsliste.tschief hat geschrieben: Ich habe aus Neugier jetzt selber ein Ticket beim Steam-Support eröffnet. Man darf gespannt sein.
Und es scheint ich behalte Recht
Sprich ein ablehnen der SSA führt dazu, dass man keinen Zugriff auf den Account kriegt. Fertig. Da wird nichts deaktiviert und/oder gelöscht. Ein späteres Annehmen ist immer noch möglich (so ists auch logisch).
Ich gehe mal stark davon aus, dass die von dir gepostete Antwort des Supports von einem "Steam-Hasser" aus zwei verschiedenen Fragen zusammengeschustert wurde.
- James Dean
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
Gut, dass du mir die PM geschickt hast, der Thread hier war nämlich auf Seite 2, wo ich nie nachschaue. Aber gut zu wissen, danke, dass du das weiter verfolgt hast. Wieder was gelernt 
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bloub
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
geh lieber davon aus, das der steam-support einfach scheisse gebaut hat, so wie es heutzutage normal ist bei derartig grossen läden.tschief hat geschrieben:Ich gehe mal stark davon aus, dass die von dir gepostete Antwort des Supports von einem "Steam-Hasser" aus zwei verschiedenen Fragen zusammengeschustert wurde.
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bloub
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion
geh lieber davon aus, das der steam-support einfach scheisse gebaut hat, so wie es heutzutage normal ist bei derartig grossen läden.tschief hat geschrieben:Ich gehe mal stark davon aus, dass die von dir gepostete Antwort des Supports von einem "Steam-Hasser" aus zwei verschiedenen Fragen zusammengeschustert wurde.
das eigentliche problem bleibt allerdings weiterhin bestehen, man kommt schlichtweg nicht an seine spiele ran, solange man nicht zustimmt.
