Ja, weil die deutsche Regierung eine EU-Richtlinie umsetzen muss. Aber eventuell erklärt der EuGH diese für unzulässig ( Was er auch sollte! ).gamma wave hat geschrieben: Die Antwort lautet: Die große Koalition plant eine erneute Vorratsdatenspiecherung: http://www.golem.de/news/vorratsdatensp ... 03005.html
Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
bei allem respekt, aber erwachsen ist man nach deutschem recht mit 18, mit irgendeiner geistigen reife (ich weiß genau das du darauf hin deuten wolltest), hat da snicht zutun. wenn es danach ging ist auch das ganz normale altersfreigaben system längst überholt. wenn ein spiel das sowieso ab 18 ist auch noch indiziert oder beschlagnahmt wird, nur um damit die zu "schützen" für die das spiel sowieso mit der "ab 18" freigabe unzugänglich ist, ist in meinen augen zensur auch wenn es nach der allgemeinen offiziellen definition das vielleicht nicht ist. es geht darum dass etwas das sowieso nur erwachsenen zugänglich ist, diesen auch unzugänglich gemacht wird (import jetzt mal außen vor).SethSteiner hat geschrieben:Allerdings sollte man sich vielleicht mal Gedanken darüber machen, was man eigentlich "erwachsen" nennt.
und mal ganz ehrlich, die die das spiel haben wollen, ob nun 16 oder 17, die werden es in jedemfall bekommen. obs nun ab 18 ist, oder beschlagnahmt spielt dabei eigentlich keine rolle. wo ein wille ist, ist auch ein weg.
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Die Umsetzung der Richtlinie ist teurer als die Strafen für das Ignorieren dieser Richtlinie: http://ht4u.net/news/25480_kosten_der_v ... eu-strafe/Umimatsu hat geschrieben:Ja, weil die deutsche Regierung eine EU-Richtlinie umsetzen muss. Aber eventuell erklärt der EuGH diese für unzulässig ( Was er auch sollte! ).
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johndoe805681
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Wie mans nimmt.gamma wave hat geschrieben:Die können noch so viel fällen. Letztlich entscheidet ein Richter, ob etwas beschlagnahmt wird oder nicht. Und das ist mit Sicherheit nicht eindeutig.t1gg0 hat geschrieben:Nein, diese Entscheidung fällen in staatlichem Namen diverse Gremien die sich aus Vertretern verschiedener Verbände zusammensetzen, Mitarbeiter, Psychologen & Co.
Da die in den letzten Jahren etwas "lockerer" wurden, gab es deutlich mehr *Daumen hoch* für "unzensiertes" (man beachte die " ") ab 18.
Unterm Strich ist der deutsche Jugendschutz gut. Da beißt die Maus keinen faden ab. Er hat Sinn und wird gut genutzt. Fragwürdig finde ich es nur, wenn FSK ab 18 Artikel im Laden stehen ohne Hinweis, dass diese vom Hersteller für diese Freigabe geschnippelt wurden.
Mir persönlich kann das egal sein da ich sämtliche Medien kontrolliere bevor ich sie kaufe - nur der vermeindlich dumme deutsche Michel tut das eben wohl nicht.
Trotzdem ist die BPJM nicht daran Schuld dass der neue Wolverine Film Kindergarten Niveau hat.
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Was ich an der ganzen Geschichte bedenklich finde, ist das Eilverfahren. Da würde mich interessieren, wie das abläuft, denn bei einer "normalen" Indizierung handelt die BPjM auf Antrag.
- Wigggenz
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Sag mal, was habe ich denn davor geschrieben?t1gg0 hat geschrieben:Jugendschutz, Persönlichkeitsschutz & Staatsschutz (Grundgesetze) > Rest
Grundgesetze können nur von Grundgesetzen aufgehoben werden.
Im Zweifel wägen staatliche Institutionen ab welches wichtiger ist und da siegen im Zweifel immer die ersten Drei.
Kunstfreiheit ist ebenso ein im Grundgesetz verbürgtes Schutzgut! Ganz abgesehen davon, dass Staatsschutz nichts mit dem, was BPjM usw. machen zu tun hat (solange es zumindest um sowas wie Zombies geht) und Persönlichkeitsrecht schon gar nicht! Im Gegensatz zum Jugendschutz wird Kunst sogar mit ausdrücklicher Formulierung geschützt. Und wenn zwei solche Schutzgüter sich entgegenstehen, muss im angemessenen Verhältnis abgewägt werden, und da müssen sachliche Begründungen her (wissenschaftliche Gutachten usw.), davon sind staatliche Institutionen nicht freigestellt! Und ein so massiver Eingriff in ein Schutzgut kann nur gerechtfertigt werden, wenn das andere dafür vor einer mindestens ebenso massiven Gefahr gerettet wird (es muss sog. praktische Konkordanz hergestellt werden), und die muss erst einmal nachgewiesen werden!
Ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzipg aus Art. 20 und ist für alle Kunstformen schon seit Jahrzehnten gängige Verfassungspraxis (weswegen du nun seit Jahren auch fast alle Filme uncut durchgewunken siehst, und zwar zu Recht), nur scheint unsere überalterte zuständige Riege von Rechtsanwendern wohl vergessen zu haben, dass das GG auch für neue Medien gilt...
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johndoe805681
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Du kannst in Deutschland bis 21 nach Jugenstrafgesetz verurteilt werden. Sogar noch danach wenn ein Psychologe dich einstuft.King Rosi hat geschrieben:bei allem respekt, aber erwachsen ist man nach deutschem recht mit 18, mit irgendeiner geistigen reife (ich weiß genau das du darauf hin deuten wolltest), hat da snicht zutun. wenn es danach ging ist auch das ganz normale altersfreigaben system längst überholt. wenn ein spiel das sowieso ab 18 ist auch noch indiziert oder beschlagnahmt wird, nur um damit die zu "schützen" für die das spiel sowieso mit der "ab 18" freigabe unzugänglich ist, ist in meinen augen zensur auch wenn es nach der allgemeinen offiziellen definition das vielleicht nicht ist. es geht darum dass etwas das sowieso nur erwachsenen zugänglich ist, diesen auch unzugänglich gemacht wird (import jetzt mal außen vor).SethSteiner hat geschrieben:Allerdings sollte man sich vielleicht mal Gedanken darüber machen, was man eigentlich "erwachsen" nennt.
und mal ganz ehrlich, die die das spiel haben wollen, ob nun 16 oder 17, die werden es in jedemfall bekommen. obs nun ab 18 ist, oder beschlagnahmt spielt dabei eigentlich keine rolle. wo ein wille ist, ist auch ein weg.
Du bist in Deutschland mit 18 nicht perse erwachsen sondern "mündig".
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johndoe805681
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Nein, Irrtum. Da muss eben kein Verhältnis abgewägt werden, sondern die deutschen Gesetze sagen eindeutig: Die Institutionen müssen sich klar entscheiden.Wigggenz hat geschrieben:Sag mal, was habe ich denn davor geschrieben?t1gg0 hat geschrieben:Jugendschutz, Persönlichkeitsschutz & Staatsschutz (Grundgesetze) > Rest
Grundgesetze können nur von Grundgesetzen aufgehoben werden.
Im Zweifel wägen staatliche Institutionen ab welches wichtiger ist und da siegen im Zweifel immer die ersten Drei.
Kunstfreiheit ist ebenso ein im Grundgesetz verbürgtes Schutzgut! Ganz abgesehen davon, dass Staatsschutz nichts mit dem, was BPjM usw. machen zu tun hat (solange es zumindest um sowas wie Zombies geht) und Persönlichkeitsrecht schon gar nicht! Im Gegensatz zum Jugendschutz wird Kunst sogar mit ausdrücklicher Formulierung geschützt. Und wenn zwei solche Schutzgüter sich entgegenstehen, muss im angemessenen Verhältnis abgewägt werden, und da müssen sachliche Begründungen her (wissenschaftliche Gutachten usw.), davon sind staatliche Institutionen nicht freigestellt! Und ein so massiver Eingriff in ein Schutzgut kann nur gerechtfertigt werden, wenn das andere dafür vor einer mindestens ebenso massiven Gefahr gerettet wird (es muss sog. praktische Konkordanz hergestellt werden), und die muss erst einmal nachgewiesen werden!
Ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzipg aus Art. 20 und ist für alle Kunstformen schon seit Jahrzehnten gängige Verfassungspraxis (weswegen du nun seit Jahren auch fast alle Filme uncut durchgewunken siehst, und zwar zu Recht), nur scheint unsere überalterte zuständige Riege von Rechtsanwendern wohl vergessen zu haben, dass das GG auch für neue Medien gilt...
Daher: Jugendschutz > Kunst
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Hast du dich überhaupt schonmal im geringsten mit Staatsrecht o. Verwaltungsrecht beschäftigt? Oder wie kommst du auf so ein schmales Brett?t1gg0 hat geschrieben:Nein, Irrtum. Da muss eben kein Verhältnis abgewägt werden, sondern die deutschen Gesetze sagen eindeutig: Du (die Institutionen) müssen sich klar entscheiden.
Daher: Jugendschutz > Kunst
Behörden müssen immer verhältnismäßig handeln. IMMER. Steht 1. im VwVfG und ergibt sich 2. aus dem GG, Art. 20, dank Ewigkeitsklausel auch änderungsfest.
- gamma wave
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Genau da beißt sich die Maus eben doch einen Faden ab! Genau da erweist sich unser Jugendschutz als Zensur für Erwachsene:t1gg0 hat geschrieben:Wie mans nimmt.
Unterm Strich ist der deutsche Jugendschutz gut. Da beißt die Maus keinen faden ab. Er hat Sinn und wird gut genutzt. Fragwürdig finde ich es nur, wenn FSK ab 18 Artikel im Laden stehen ohne Hinweis, dass diese vom Hersteller für diese Freigabe geschnippelt wurden.
Das lächerliche Cover (meist das gleiche wie das der unzensierten Version) darf überall ausgestellt werden. Erwachsene kaufen eine beschissene Version, die nicht dem entspricht, was eigentlich von den Künstlern vorgesehen wurde. Minderjährige sehen nur dieses Cover, dürfen es aber nicht kaufen, sondern schauen im Internet und finden was? Die Originalversion! Herzlichen Glückwunsch toller deutscher Jugendschutz, Kunst für Erwachsene mit Geld kaputt gemacht, so dass das Geld immer seltener in Deutschland ausgegeben wird, und die Minderjährigen lachen sich ins Fäustchen.
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Du scheinst in einem anderen Land zu leben. http://www.schnittberichte.com hat Hochkonjunktur, weil in den Genres Horror, Splatter und Action fast nur noch gekürzte Fassungen erscheinen.Wigggenz hat geschrieben: Ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzipg aus Art. 20 und ist für alle Kunstformen schon seit Jahrzehnten gängige Verfassungspraxis (weswegen du nun seit Jahren auch fast alle Filme uncut durchgewunken siehst, und zwar zu Recht), nur scheint unsere überalterte zuständige Riege von Rechtsanwendern wohl vergessen zu haben, dass das GG auch für neue Medien gilt...
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johndoe805681
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Ja, aber das ist keine Zensur wie sie im GG verboten wird.gamma wave hat geschrieben:Genau da beißt sich die Maus eben doch einen Faden ab! Genau da erweist sich unser Jugendschutz als Zensur für Erwachsene:t1gg0 hat geschrieben:Wie mans nimmt.
Unterm Strich ist der deutsche Jugendschutz gut. Da beißt die Maus keinen faden ab. Er hat Sinn und wird gut genutzt. Fragwürdig finde ich es nur, wenn FSK ab 18 Artikel im Laden stehen ohne Hinweis, dass diese vom Hersteller für diese Freigabe geschnippelt wurden.
Das lächerliche Cover (meist das gleiche wie das der unzensierten Version) darf überall ausgestellt werden. Erwachsene kaufen eine beschissene Version, die nicht dem entspricht, was eigentlich von den Künstlern vorgesehen wurde. Minderjährige sehen nur dieses Cover, dürfen es aber nicht kaufen, sondern schauen im Internet und finden was? Die Originalversion! Herzlichen Glückwunsch toller deutscher Jugendschutz, Kunst für Erwachsene mit Geld kaputt gemacht, so dass das Geld immer seltener in Deutschland ausgegeben wird, und die Minderjährigen lachen sich ins Fäustchen.
Der Hersteller oder Künstler schnippelt selbst! NICHT die Behörde!
Du kannst jeder Zeit Medien hier veröffentlichen ohne es vorher irgendwo eingereicht zu haben. Dann kann es aber passieren dass dieses Medium indiziert wird und somit nichtmehr frei beworben werden darf.
Zuletzt geändert von johndoe805681 am 30.11.2013 00:15, insgesamt 1-mal geändert.
- gamma wave
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Erbsenzählerei! Dann ist es also auch kein Sprachverbot, wenn Eltern Kindern kein Essen geben, sobald diese versuchen zu sprechen?t1gg0 hat geschrieben:Ja, aber das ist keine Zensur wie sie im GG verboten wird.
Der Hersteller oder Künstler schnippelt selbst! NICHT die Behörde!
Du kannst jeder zeit Medien hier veröffentlichen ohne es vorher irgendwo eingereicht zu haben, dann kann es aber passieren dass dieses Medium indiziert wird und somit nichtmehr frei beworben werden darf.
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Fiddlejam
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Und heute: Ein kurzer Exkurs zu arbiträren Alterlimits. Warum gilt in den USA für den Kauf von Alkohol und in Deutschland bis 1974 für die Volljährigkeit 21 als entscheidendes Alter?Bambi0815 hat geschrieben:Und wenn wir hier keine 21er Grenzen einführen für Psycho-Horror Filme, so muss ich da auch ein wenig als Horror-Film Fan, trotzdem sagen nichtmal ab 18. 21 würde mir auch schon zu niedrig sein.
Wegen europäischen Rittern. Und Zahlenmystik.
Kurz gesagt: Knappen konnten mit 21 zu Rittern werden. Man nahm an, dass sie vorher nicht in der Lage wären, ihre Rüstung zu tragen. Warum 21 und nicht 20? Wegen besagter Zahlenmystik. 21 ist das Produkt von 3 und 7, welche oft genug in der Bibel und anderer Folklore auftauchen.
Dementsprechend hat sich dies auch in den amerikanischen Kolonien durchgesetzt und dort bis heute angehalten.
(Fun Fact: Als die CDU/CSU 1974 über die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 diskutierte, ging es auch um das heiratsfähige Alter, dass sie für Frauen bei 16 belassen wollten, für Männer bei 21, weil sie es für diese als "größeren Schritt" empfanden.)
Aus neurobiologischer Sicht gibt es mit 21 keinerlei nennenswerten Unterschied oder herausragenden Entwicklungsschritt im Gegensatz zu 18. Mit 18 übrigens auch nicht.
Das ist ja das tolle an Altersbeschränkungen, da wird versucht ein definitiver Punkt in einem fließenden Prozess mit starken Fortschrittsschwankungen zwischen verschiedenen Individuen zu finden, an dem man dann sagen kann "hier ist es so und so". Und weil jeder sich was anderes einbildet und solche Betrachtungen von "Erwachsen sein" und was dann dazu gehört, wozu das berechtigt, ohnehin stets von den gesellschaftlichen Normen beeinflusst sind kommen wir dann an den Punkt an dem Deutschland, Österreich und die Schweiz drei verschiedene Regelungen für das Schutzalter für sexuelle Beziehungen brauchen und in den USA ebenfalls alles von 16 bis 18 mit hundert Zusatzregelungen vertreten ist.
Kurz gesagt: Irgendeine Grundlage legen zu wollen, wann diese und jene Person dieses und jenes darf und dann vielleicht noch glauben es gäbe irgendwelche objektiven Begründungen... ist einfach nicht drin.
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Was natürlich dennoch nicht heißen sollte, dass einfach allen alles zugänglich gemacht werden sollte. Auch die Indizierung von Spielen basiert ja mehr auf dem Gedanken, dass Jugendliche vor dem für sie bereits ohnehin untersagten Zugang zu Spielen, die nur für Volljährige freigegeben sind, ferngehalten werden sollen und nicht darauf, dass Erwachsene geschützt werden sollen. (Ein weiteres Problem ist, dass Spiele rechtlich nicht als Kunstform betrachtet werden; darum dürfen darin auch keine Hakenkreuze enthalten sein)
Der Grundkonflikt jedweden Jugendschutzes wird im Endeffekt doch immer sein: Wir versuchen, die Jugendlichen von etwas abzuhalten, von dem wir sowieso wissen, dass sie es trotzdem tun werden; wir können die Regelungen aber auch nicht einfach aufheben.
Und da hilft halt auch "Kunstfreiheit" und "kriegen es ja sowieso" nichts. In irgendeiner Weise wird Jugendschutz durchgesetzt werden müssen.
PEGI bewertet oft genug härter als die USK, selbst bei identischen Fassungen. Der einzige Vorteil ist halt wirklich, dass 18 das Maximum ist und darüber hinaus keine Indizierung stattfindet, aber das ist im Endeffekt sowieso Ländersache.gamma wave hat geschrieben:Deutschland sollte sich endlich an das europaweite PEGI-System halten. Was hier veranstaltet wird, ist doch lächerlich.
Fun Fact: Blasphemie gilt bei PEGI als Grund für eine ab 16 Bewertung. Das selbe, worüber man sich vor einiger Zeit noch bei Binding of Isaac aufgeregt hat, als es von der USK angebracht wurde.
- SethSteiner
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Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Genau, weil Zensur sich ja auch nur auf die Presse bezieht. All diese Systeme, die in der Gegenwart und Vergangenheit die Freiheit einschränken, haben einzig und allein verlangt, dass ein Journalist seinen Text an eine Behörde schickt, die wiederum überprüft ob der Text in Ordnung ist, Änderungen vornimmt ect. pp.. Das deutsche Rechtssystem nutzt den Jugendschutz um Medien zu kontrollieren, sie tun es vielleicht nicht so stark wie es Nazideutschland, die DDR, China oder der Iran tut aber sie tun es. Keine Prüfung der USK bedeutet nun Mal die Möglichkeit dass die BPjM in diesem Fall ein Spiel indiziert, was im Endeffekt dazu führt dass eine Partei nicht mehr auf dieselbe Weise am Wettbewerb teilnimmt wie die Konkurrenz und der Bürger wiederum ist in seinem Konsum und Möglichkeiten eingeschränkt. Und das ist nun Mal Zensur, keine krasse Zensur, keiner stirbt oder kriegt Hausarrest aber es läuft genauso ab wie bei all den anderen, Repressalien zwingen Veränderungen.t1gg0 hat geschrieben:Nochmal: Es ist KEINE Zensur.
Das GG schützt dich vor einer Zensur wie im folgenden Beispiel: Du bist Journalist und möchtest einen Pressetext schreiben und bei einer Zeitung veröffentlichen. Du schreibst den Text, deine Zeitung sagt "ok" UND dann müsste er an eine staatliche Behörde geschickt werden die vorher aktiv Veränderungen daran vornimmt oder lediglich drüber liest und absegnet bevor es veröffentlicht werden darf.
Das findet aber nicht statt.
Stattdessen dient die BPJM dazu Medien auf die Wahrung von GG zu überwachen. Was völlig legitim ist. Und wenn 2 GG aufeinanderprallen (z.B. eben "zeigen wir das Blut?? oder ist das evtl zu viel für Jugendliche??"), dann gewinnt meistens immer der Jugendschutz, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten oder die Absicherung vor Symbolik die gegen den Staat hetzt (auch ein GG).
Und dazu kommt eben noch ein weiterer Punkt und zwar die Sinnhaftigkeit und die ist eben nicht gegeben. Der Jugendmedienschutz hat keine Basis. Der Jugendschutz hat es, der Jugendmedienschutz aber nicht, dazu hätte man eben irgendwann mal belegen müssen, dass 48 Stunden Hostelfolter Einfluß auf einen Minderjährigen nehmen, man hätte auch noch belegen müssen, dass diese 48 Stunden Hostel vorkommen, dass sie es in relevanter Weise tun, dass die Auswirkung auch entsprechend relevant ist und dass bestimmte Ebenen unter dem Staat diese relevanten Auswirkungen in relevanter Zahl nicht verhindern können, weshalb gesetliche Regelungen notwendig sind. Ohne allerdings, ist diese gesamte Geschichte genauso ein großer Humbug wie Homöopathie und eine Freiheitsbeschränkung in bester Tradition, diverser die Freiheit einschränkender Systeme der Vergangenheit, von denen wir uns ja eigentlich mit dem Grundgesetz verabschieden wollten.
Diese Regelungen damit zu verteidigen, dass sie ja umgangen werden können macht auch keinen Sinn, denn wenn sie umgangen werden können und werden und das ohne dass es postulierte Auswirkungen gibt, machen die Gesetze ja keinen Sinn und können ersatzlos gestrichen werden, bis die Anforderungen erfüllt sind. Und eine Regelung mit den Regelungen zu verteidigen ist ein Zirkelschluss.
