Würde ich so nicht uneingeschränkt unterstreichen. Ist halt eine Grauzone, einfach weil die Videospielbranche die erste relevante ist, die auf die Idee kommt, derart den Weiterverkauf einzuschränken. Hätte Mercedes so etwas schon einmal getan, hätten sicherlich auch schon Kunden dagegen geklagt und wir hätten auch im Hinblick auf unser Lieblingsmedium evtl. schon mehr Rechtssicherheit (unabhängig davon ob nun zu unseren Gunsten oder eben nicht) dank zahlreicher einschlägiger Urteile.Nanimonai hat geschrieben:Um da wieder auf die rechtliche Seite zu kommen: Mercedes dürfte das aber durchaus machen. Es spricht rechtlich überhaupt nichts dagegen. Wenn ein Hersteller meint, ein Produkt für Dich und nur für Dich maßanfertigen zu müssen, dann darf der Hersteller das natürlich auch machen.billy coen 80 hat geschrieben: Aber, um mal dein Beispiel aufzugreifen, Mercedes verbaut in seinen Autos auch keine Gerätschaften, die das Starten des Motors erst nach Fingerabdruckverifizierung ermöglichen, die dann auch keine Ergänzung von Zweitnutzern oder gar die völlige Übertragung an einen neuen Erstnutzer zulassen.
Wie Chris Dee hier vor einigen Posts ausführte, gesteht das EuGH-Urteil im Hinblick auf Software dem Verbraucher das Recht zu, auch diese als erworbenes Gut weiterverkaufen zu können. Es zwingt aber den Hersteller nicht, die technischen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.
Sind die technischen Grundlagen dafür aber vorhanden (Auto fährt), wäre es schon ein klarer Angriff auf das dem Kunden zugesicherte Recht auf Weiterverkauf, Dinge zu implementieren, die die Nutzung durch andere ausschließt, somit schon sehr grenzwertig und meines Erachtens kein einwandfreies Recht eines Herstellers, so etwas zu verbauen.
Und dass es keine Gesetze oder Urteile gibt, die so ein Verhalten ausdrücklich verbieten, liegt wohl eher in der Sache, dass es bis jetzt noch niemand versucht hat und der Gesetzgeber solch ein dreistes, kundenfeindliches Verhalten überhaupt nie in Erwägung gezogen hat.
