Die Leute reden viel. Tatsächlich ist es aber anders.Temeter hat geschrieben:So ziemlich allem Zufolge, was ich jetzt gelesen und gehört habe, ist die EULA bereits aus einer ganzen Reihe von Gründen ungültig - zumindest beim Kauf im Laden. Das Nutzungsrecht erwirbt man dort unabhängig von der EULA.Scorcher24 hat geschrieben:Im Urheberrechtsgesetz konnte ich nichts finden, was dem wechsel der DRM Maßnahme widerspricht.
Und was du kaufst? Ein Nutzungsrecht an der Software solange du der EULA zustimmst.
Das war schon immer so. Auch früher. Nur jetzt kann es dank digitalem Zeitalter durchgesetzt werden.
Auf allen Boxen im Handel steht mittlerweile wo im Internet man die EULA vor dem Kauf nachlesen kann.
Und in Zeiten von Smartphones ist das auch zumutbar. Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und dafür einen QR Code für den Link auf die Packung drucken.
Nein. Valve wird von der Verbraucherzentrale verklagt, um das durchzusetzen. Wegen einem vorangegangen Urteil. Das Ergebnis steht aber nach wie vor in den Sternen, denn grundsätzlich ist das binden von Software an einen Account rechtens. Siehe Landgericht Hamburg VBZ gegen Valve.Temeter hat geschrieben: Abgesehen davon ist Steam gerade von der EU unter Beschuss, weil sie ihre eigene EULA nachträglich ändern, und man ohne zu akzeptieren keine gekaufte Software mehr benutzen kann. Siehst du die Prallelen?
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