greenelve hat geschrieben:Wigggenz hat geschrieben:
Und wer stellt den? Die USK, wenn sie zu einem Ergebnis kommt, bei dem nach ihrer Auffassung ein Spiel nach dem JuSchG jugendgefährdend ist. Erster Rechtsanwender sind also die. Das JuSchG bietet Auslegungsspielraum, und innerhalb dessen hat die USK einen erheblichen Ermessensspielraum. Die macht eigentlich die ganze Vorarbeit. Oder hast du schonmal von einem Spiel gehört, wo die USK die Freigabe verweigert hat und die BPjM nicht indiziert oder mit Indizierung gedroht hat, sodass das Spiel trotzdem uncut rauskam?
God of War 1 wurde die Freigabe von der USK verwehrt, an die BPjM weitergereicht, die allerdings keine Notwendigkeit eines Eingreifens sahen und das Spiel zurückgeschickt haben. Dadurch musste es als ab 18 freigegeben werden. (GoW 1 erschien in Deutschland später, in Österreih/Schweiz war die deutsche Version bereits erhältlich)
Auf die Schnelle hab ich nur ein Beispiel mit Beleg für einen Film gefunden:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2576
Und die BPjM arbeitet unabhängig. Sie sind nicht Teil der USK, indizieren Spiele weil die USK der Meinung ist. Sie prüfen selber.
Die BPjM darf von sich aus nicht aktiv werden, denn dann stünde alles unter Generalverdacht. Erst muss ein Verdacht vorliegen - z.B. die USK hegt Verdacht auf Indizierungswürdigkeit - und dann dürfen sie prüfen. Stichwort Unschuldsvermutung.
Gut, dann wären Teile meiner Argumentation hinfällig.
Was dennoch bleibt ist:
BPjM kann nicht ohne Antrag tätig werden, den wohl zuallererst die USK einreichen wird, sollte sie da etwas jugendgefährdendes sehen.
Käme das Spiel also nur geschnitten hier raus, müsste man schauen, ob es vorher eine Freigabe gekriegt hatte... wenn nicht, weiß man, wer der Übeltäter ist (USK). Natürlich in Mittäterschaft mit der BPjM, aber trotzdem ein unbedingt notwendiger Tatbeitrag. Und Nichtfreigabe ist niemals eine zwingend notwendige Maßnahme, siehe meine Ausführungen zu Auslegung und Ermessensspielraum.
Im Übrigen bin ich weiter der Auffassung, dass bei der BPjM dem Wort der USK großes Gewicht beigemessen wird.
Es bleibt also insgesamt abzuwarten. Aber um keinen Schützer der armen USK zu verärgen formuliere ich mal um:
Sollte die ungeschnittene Version von dem Spiel hier
keine Freigabe kriegen, wäre dies ein Armutszeugnis für die USK.