Natürlich ist er schwer durchsetzbar weilChristoph W. hat geschrieben:Bitte über den ersten Satz hinauslesen. Ich weiß nicht genau wie das im Gesetz aussieht und was unter "fehlerhafter" Software verstanden wird die man zurückgeben kann... Aus meinem Erfahrungsschatzspatenpauli hat geschrieben:Welcher Handlungsreisende hat Dir denn DAS ins Ohr gesetzt? Wäre sehr interessiert an Belegen (Gesetze, aktuelle Rechtsprechung...).Christoph W. hat geschrieben: Anspruch bei mangelfreien Kaufsachen hast du im materiellen Fall, bei Software sieht das nunmal anders aus.
.
denke ich das so ein Anspruch häufig schwer durchzusetzen ist.
1. die Gesetzeslage sehr dünn ist, die Richter also fast zwangsläufig Rechtsfortbildung treiben müssen, wobei traditionell immer (wohl auch mit Recht) Zurückhaltung geübt wird
2. große Spielefirmen eher die Möglichkeit haben, auf die Hilfe von ausgezeichneten Kanzleien zurückzugreifen, die gegen ein Gericht entwaffender argumentieren können.
Aber keinesfalls ist Software einfach vom Kaufrecht ausgeschlossen, denn auch Software muss sich an den Maßstäben des Kaufrechts messen lassen, zumindest was die zum Gebrauch erworbenen Dateien angeht.
