Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver legt Einspruch ein

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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Von wem kann man denn Erklärungen zur USK/BPjm und Jugendmedienschutz erwarten, die auch wirklich was bringen?

Nette Logik, nach Gründen für Einstufungen zu Fragen und zu denken, sie nennen nicht die Gründe die zur Entscheidung der Einstufung geführt haben, sondern Gründe um die Einstufung zu rechtfertigen. Nettes verdrehtes Denken, als wenn es erst das Ergebnis einer Einstufung gibt und dann Gründe des Wieso. :cheer:
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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

greenelve hat geschrieben: Nette Logik, nach Gründen für Einstufungen zu Fragen und zu denken, sie nennen nicht die Gründe die zur Entscheidung der Einstufung geführt haben, sondern Gründe um die Einstufung zu rechtfertigen. Nettes verdrehtes Denken, als wenn es erst das Ergebnis einer Einstufung gibt und dann Gründe des Wieso. :cheer:
Du sagtest, hier seien Fragen, diese beziehen sich auf Referenztitel die bereits entschieden wurden, also wie wärs, wenn du statt meinem verdrehten Denken mal überhaupt mit deinem Denken anfangen würdest?
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Ich bin greenelve, ich bin über Denken erhaben. :RR:

Es gibt Fragen, mehrfach gestellt, über Nutzen und Zweck der USK/PjM und Jugend(medien)schutz. Nichts mit "Warum wurde Spiel XY indiziert?". Diese Fragen können durchaus auf diese Weise beantwortet werden.
Ob man hier ins Forum schreibt oder der Behörde ein Email....ist das ein so gewaltiger Unterschied, das Eine möglich, das Andere nicht?

Und erneut: Wo können Fragen beantwortet werden?
Es ist als sitzen wir hier in einer Höhle und starren auf Schatten die von außen an die Wand geworfen werden, diskutieren darüber was sie bedeuten und jeder erkennt darin eine andere Bedeutung, eine andere Wahrheit, und anstatt nach draußen zu gehen, herauszufinden was hinter den Schatten steckt, bleiben wir in der Höhle und jeder sieht in den Schatten seine Wahrheit, die er als Richtig wahrnehmen will, bis hin jede andere Vorstellung, Idee mundtot zu machen.
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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

Wir fragen also ein steuerfinanziertes Staatsorgan, ob es sich für nützlich hält. Ist das dein Ernst?
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Nach den gesetzlichen Grundlagen des Nutzens, wissenschaftlichen Beweisen der Richtigkeit ihres Handels, ja.

Nicht nach einer Meinung fragen, nach Gesetzen und Wissen!

Erneut: Wen kann man noch fragen? Wo kann man sich ausführlich darüber informieren?
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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

greenelve hat geschrieben:Nach den gesetzlichen Grundlagen des Nutzens, wissenschaftlichen Beweisen der Richtigkeit ihres Handels, ja.
Und deshalb:
brent hat geschrieben: Bist du bei den Zeugen Jehovas oder so?
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Ich bin greenelve! So schwer zu verstehen? O.O

Auch wenn du staatliche Einrichtungen nicht magst, die beantworten Fragen. Schau doch mal hier rein, da gibt es bereits Antworten auf Fragen, denen du nicht abnimmst, das sie sie beantworten:
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Se ... ragen.html

Beispiel:
Wird durch eine Indizierung nicht die Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit eingeschränkt?

Auch wenn das Gremium zu der Einschätzung gelangt ist, dass der Inhalt des zu prüfenden Mediums jugendgefährdend ist, steht das Ergebnis über ein auszusprechende Indizierung noch nicht fest. Durch eine Indizierung wird stets auch in bestimmte Grundrechte der Verfahrensbeteiligten eingegriffen. Da aber auch der Jugendschutz Verfassungsrang hat, d.h. von der Wertigkeit auf der selben Ebene steht wie weitere Grundrechte, muss im Falle einer Kollision von Jugendschutz und Grundrechten eine Abwägung stattfinden, welchem von beiden im Einzelfall der Vorzug einzuräumen ist. Die Gremien müssen die näher zu bezeichnenden Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit berücksichtigen.
Und wenn darüber hinaus Fragen bestehen, kann man sich direkt an sie wenden und sie beantworten lassen. :|


edit:
Ganz vergessen :(
Wo kann man noch Antworten zum Thema finden?
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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

Ich frage einen Kannibalen, ob er es gut und nützlich findet, Menschenfleisch zu essen.
Da er der einzige ist, den man hierzu als Experten mit Praxis bezeichnen kann, muss er recht haben.
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Wenn du damit eine staatliche Einrichtung vergleichen möchstest, ok. Freie Meinungsäußerung. Soweit kein Problem, nur eine Diskussion kann dadurch schlecht stattfinden, wenn du nur Meinungen von Personen und Instituten zulässt, die deine Unterstützen.

Das ist das nunmal Problem an der freien Meinungsäußerung, will man sie ungeingeschränkt, ohne Zensur haben: Jeder Arsch hat eine. :|
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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

Ach arms Bubbele, will da einer deine geliebte BPjM nicht auch lieb haben?
Tut mir ja furchtbar (HAHAHA alsob) leid, dass du scheinbar jeden Mist glaubst, solange ihn jemand mit "offiziell" beklebt. Da kann ich dir nur den Wachtturm empfehlen, super Magazin für moderne mündige Menschen.
Ich spreche deiner Lieblingsstaatsfaschistenorganisation übrigens nicht ab, Fragen zu beantworten.
Aber naja, Gaddafi hat auch Pressekonferenzen abgehalten. Macht Assad auch. Erdogan. Und Obama.
Übrigens auch die Merkel, die musst du ja auch super gern haben, ist so ne offizielle. Kann ja nur wahr sein, was sie sagt.
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Ich hab wie gesagt kein Problem damit das du eine andere Meinung hast. Es wäre furchtbar, wären wir alle gleich. Egal welche Meinung wir dann hätten. Erst die Vielfalt macht es interessant. (und ist notwendig, gehen sonst unterschiedliche Blickwinkel verloren um Probleme zu lösen)

Mit Vertretern der Zeugen Jehovas hatte ich noch nicht das vergnügen, um selber zu erfahren, wie sie denken und sich verhalten. :/
nommos
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von nommos »

muecke-the-lietz hat geschrieben:Von dem Honkong Open World Thriller Sleeping Dogs ist die Originalversion meines Wissens in Deutschland sogar auf Liste B. Ob ein Richter mittlerweile die Beschlagnahmung verordnet hat, weiß ich jetzt aber nicht.
Das sagt eigentlich alles. Das Spiel ist nicht nur ganz cool, sondern stellt sämtliche Gewalt in einen durchaus interessanten Kontext, es bestraft nicht nur Gewalt gegen Zivilisten, es bestraft sogar unnötige Gewalt (Tötung) von Verbrechern mit Punkteabzug auf der "Polizeileiste", weil man ja Undercover unterwegs ist und so. Die Leiste sollte aber auch hochschnellen, will man sämtliche Special-Moves und Skills freischalten.

Und trotzdem ist dieses Spiel in Deutschland quasi verboten, und ein GTA IV, in dem es durchaus rauer zugeht, darf riesig beworben werden und auch beim 5. Teil wird es (hoffentlich) keine Probleme geben. Selbst Dead Space, Gears of War 3, etc. sind in der BRD ungeschnitten erschienen, aber ein Open World Martial Arts Spiel wird (uncut) in Deutschland Monate nach der Veröffentlichung auf die Liste B gesetzt.

Da verstehe ich die ganze Verhältnismäßigkeit und Kontextdiskussion nicht, da das Spiel ja durchaus kritisch mit der gezeigten Gewalt umgeht.

Hier mal ein Link, damit ihr wisst, dass ich keinen Unfug schreibe:

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=4427
Sleeping Dogs hat eine schon recht harte realistische Art der Gewaltdarstellung weniger im Kontext des dargestellten sondern im Kontext der Handlung in der es teils zu richitgen Gewaltausbrüchen kommt (diese sind über das ganze Spiel verteilt eher selten und das normale Gameplay hält sich in Grenzen, aber dann geht es richtig zur Sache). Zwar finde ich die Liste B übertrieben aber es ist deutlich brutaler als Saints Row 3 oder die GTA Spiele. Hier sind die Schnitte für mich nicht wirklich überraschend (habe die AT Version durchgespielt).

Saints Row ist einfach nicht so ernst zu nehmen die Gewalt dort hat einen spaßigen Comiceffekt meiner Meinung und dieser wird normalerweise mit lockereren Freigaben berücksichtigt.
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von Miles_DE »

naja, wird halt wieder bei amazon.co.uk bestellt ^^
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muecke-the-lietz
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von muecke-the-lietz »

nommos hat geschrieben:
muecke-the-lietz hat geschrieben:Von dem Honkong Open World Thriller Sleeping Dogs ist die Originalversion meines Wissens in Deutschland sogar auf Liste B. Ob ein Richter mittlerweile die Beschlagnahmung verordnet hat, weiß ich jetzt aber nicht.
Das sagt eigentlich alles. Das Spiel ist nicht nur ganz cool, sondern stellt sämtliche Gewalt in einen durchaus interessanten Kontext, es bestraft nicht nur Gewalt gegen Zivilisten, es bestraft sogar unnötige Gewalt (Tötung) von Verbrechern mit Punkteabzug auf der "Polizeileiste", weil man ja Undercover unterwegs ist und so. Die Leiste sollte aber auch hochschnellen, will man sämtliche Special-Moves und Skills freischalten.

Und trotzdem ist dieses Spiel in Deutschland quasi verboten, und ein GTA IV, in dem es durchaus rauer zugeht, darf riesig beworben werden und auch beim 5. Teil wird es (hoffentlich) keine Probleme geben. Selbst Dead Space, Gears of War 3, etc. sind in der BRD ungeschnitten erschienen, aber ein Open World Martial Arts Spiel wird (uncut) in Deutschland Monate nach der Veröffentlichung auf die Liste B gesetzt.

Da verstehe ich die ganze Verhältnismäßigkeit und Kontextdiskussion nicht, da das Spiel ja durchaus kritisch mit der gezeigten Gewalt umgeht.

Hier mal ein Link, damit ihr wisst, dass ich keinen Unfug schreibe:

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=4427
Sleeping Dogs hat eine schon recht harte realistische Art der Gewaltdarstellung weniger im Kontext des dargestellten sondern im Kontext der Handlung in der es teils zu richitgen Gewaltausbrüchen kommt (diese sind über das ganze Spiel verteilt eher selten und das normale Gameplay hält sich in Grenzen, aber dann geht es richtig zur Sache). Zwar finde ich die Liste B übertrieben aber es ist deutlich brutaler als Saints Row 3 oder die GTA Spiele. Hier sind die Schnitte für mich nicht wirklich überraschend (habe die AT Version durchgespielt).

Saints Row ist einfach nicht so ernst zu nehmen die Gewalt dort hat einen spaßigen Comiceffekt meiner Meinung und dieser wird normalerweise mit lockereren Freigaben berücksichtigt.
Es ging mir auch explizit um die Liste B. Dass es für Deutschland uncut keine Freigabe bekommen hat, wundert(e) mich auch überhaupt nicht, mit einer Indizierung war zu rechnen, deswegen ja auch die geschnittene deutsche Version.

Mich hat aber die Liste B überrascht und eine mögliche Beschlagnahmung, also ein faktisches Verbot, was so gut wie keine größeren Spiele bekommen. Denn es ist ja jetzt nicht derber als ein Gears, welches die Gewalt ja auch wesentlich genüsslicher zelebriert.
Das Spiel hinterfragt diese explizit brutalen Handlungen der Hauptfigur ja auch, und selbst die ach so brutalen Moves sind ja nur auf dem Papier so derb. Im Spiel selber ist das meiste doch wesentlich harmloser, als es klingt.
Spoiler
Show
So richtig doll ist ja eigentlich nur die Schlussszene, mit dem Fleischwolf.
Ist ja auch wurscht. Man kann sich ja an die entsprechenden Stellen wenden, Fakt ist aber, dass ich mit meinen 27 Jahren immer noch nicht so richtig hinter die Arbeit der USK und BPjS gestiegen bin. Diese beiden Einrichtungen sind doch immer wieder für eine Überraschung zu haben, im Guten wie im Schlechten.
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Jill Valentine
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von Jill Valentine »

Laut der Begründung vom "Classification Board" aus Australien soll die (interaktive) Darstellung von sexueller Gewalt und der mit Belohnungen verbundene Gebrauch von verbotenen Drogen u.a. zu diesem Urteil geführt haben.
oh man, die fsk handelt nach lust und laune. Da gibt es spiele, wo gewalt (God of War) die richtung angeben und unzensiert erscheinen. Oder in GTA Chinatown, wo man drogen vertickt. :mrgreen:

Die haben glaub keine festen regeln, was zensiert werden muss und was nicht. Und am mysteriösesten sind spiele, die trotz fsk/usk 18, vom jugendschutz berücksichtigt werden. :roll: