Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet die Konsole als "Überwachungsgerät"

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Tom_Magnum
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von Tom_Magnum »

M$ macht das ja wahnsinnig "clever": Einerseits dieses "Feature" "1-Mal-alle-24h-mindestens-online-gehen-um-was-weis-ich-zu-checken", kombiniert mit dem Kinect-Zwang. Stand heute, kann man ja nicht einfach mal die Steckdosen-Leiste ausknipsen (btw. ein zusätzliches Unding für die Leute, die bewusst auf ihre Stromrechnung achten). M$ hat für diesen Fall vorgesort und die Konsole wird diese User mit lahmen und nervigen Lizenz-Prüfungen bei nächsten Start der Konsole so lange und hart quälen, dass sie irgendwann einfach genervt den Stecker drin lassen. Und selbst wenn man weiterhin den Stecker zieht, so wird man ja munter während des Zockens und Filmguckens gefilmt und abgehört. Zudem möchte ich wetten, dass ich hier nur eine naive Version skizziert habe. Ich tendiere eher dazu, dass Games gesperrt und aufwändig entsperrt werden müssen, sollte die Konsole nicht einmal in 24h zu erreichen sein.

Und dann dieser Mumpitz mit dem Mikro...warum muss ich meine Konsole mit einem Sprachbefehl starten können? Das ist kompletter Unfug, eine vollkommen unnötige Spielerei...bei solchen Features wünscht man sich, dass die Entwickler sich einfach mehr der "Core-Parts" widmen, sprich der Leistungsfähigkeit und Qualität der Komponenten. Stattdessen so ein Firlefanz...eine permanente Sicherheitslücke und eine weitere mögliche Fehlerquelle.

Mein größter Kritikpunkt ist und bleibt die Alternativlosigkeit. M$ zeigt uns hier ein schweineteures Spielzeug, welches jede Menge Zwänge für den geneigten Käufer beinhaltet. Würde Kinect, in welcher Form auch immer, als Zusatzmodul in der Kiste liegen...kein Thema! Jeder könnte wählen, ob man 24/7 verkabelt sein möchte. Das wiederrum möchte aber M$ nicht! Und genau da sehe ich die "böse" Absicht der Redmonder - Der Kunde soll genagelt werden. Und EA steht schon sabbernd daneben und macht schon mal den Hosenstall auf...

Danke, nein.

Ich bin mal gespannt, wie clever sich Sony jetzt anstellt. M$ beugt sich gerade über den Abgrund. Sony hat es nicht leicht gehabt in den letzten Jahren und zuletzt hatte ich den Eindruck, dass ihre Arroganz einer gewissen zweckmäßigen Zurückhaltung gewichen ist. Stand heute, können die Japaner, mit etwas Geschick, diese Runde im Konsolen-Battle vernichtend gewinnen.
Zuletzt geändert von Tom_Magnum am 27.05.2013 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
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AkaSuzaku
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von AkaSuzaku »

Nanimonai hat geschrieben:
alx-2009 hat geschrieben: Zum zweiten Teil: das wollte ich auch schon anmerken das das ganze wahrscheinlich eh nicht funktioniert. Über kurz oder lang werden wir aber wohl die Möglichkeiten dazu haben. Daher ist ein solche Diskussion doch sinnvoll.
Nein, es wird nie möglich sein, das Alter mittels einer Kamera festzustellen.
Ich habe mich dazu in einem Thread bereits sehr ausführlich geäußert und finde den Beitrag gerade auf die Schnelle nicht, sonst würde ich ihn verlinken.
Im Übrigen würde man mit einer nicht-optionalen Altersverifikation das Jugendschutzgesetz untergraben, das ausdrücklich den Erziehungsberechtigten die Entscheidung "aufbürdet", ob sie ihren Kindern Spiele ab 18 erlauben, oder nicht. Somit doppelt und dreifach unwahrscheinlich, dass sowas jemals eingeführt wird, wobei man ja niemals nie sagen darf.
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dobpat
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von dobpat »

Randum hat geschrieben:Region Lock....also so langsam haben sie alles an Bord um wirklich jeden zu vergraulen.

http://www.gameinformer.com/b/news/arch ... tions.aspx
Das ding war nach allem was bekannt war eh schon raus aus jedem erdenklichen Kaufreiz.
Aber wird ja immer besser, also keine Importe mehr, somit keine unzensierten Spiele mehr. Dafür Vollüberwachung, überteuerte Preise, keine Gebrauchtspiele und Grafik unter PC Niveau.

Jetzt mal im Ernst, was solll man mit dem Stück Plastikschrott ? :D
Da würde ich mir jetzt nach allem was bekannt ist sogar eher ne WiiU holen.
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magandi
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von magandi »

HardBeat hat geschrieben:
scatback hat geschrieben:
Kajetan hat geschrieben: @Hardbeat: Abgesehen davon, ..............................................und begnüge mich damit Dich einfach schallend auszulachen :lol:
Na da stelle ich mich doch einfach mal rotzfrech dazu und lache mit, macht zu zweit auch viel mehr Spass. :Hüpf: :lol: :D
Lacht ihr mal, als intelligenter Mensch steh ich von jeher über dem lachenden Pöbel aus der unteren Schicht :mrgreen:

Malt mal weiter Schwarz, die One wird sich auch ohne euch verkaufen und ist sowieso nicht für Hartz IV Empfänger ausgelegt :lol:

Ich hebe mir mein freudiges lachen auf wenn ich die One hier habe und darauf Forza 5, Ryse und wie sie alle heißen die da exklusiv kommen spiele :twisted:
ja ich bin jetzt schon neidisch auf die ganzen tollen exclusiv. da sind halo 7 und gears of gore 5 und und und callododie 7890 zombie dlc für einen monat. auch und kinect jaaa die ganzen tollen kinect spiele für diese gen haben echt die gamingwelt bereichert.
jetzt mal im ernst, für die paar läppischen exclusives, welche eh zum großteil irgendwann fürn pc kommen, kauft ihr euch die stasi-box? da braucht ihr euch nicht zu wundern wenn so manch einer euch einfach als "dumm" abstempelt. aber gut freu du dich mal auf halo 7 (mit odst und reach sind es 7) und sonstigen shootern.

so btw: microsoft hat es mal versucht! anfang dieser gen gab es eine ordentliche auswahl und MS hat spiele wie lost odyssey und blue dragon gepublished. sogar bullethellspiele wie dodonpachi kamen für die 360. gekauft wurde dann aber nur cod und fifa. schade aber die ambitionierten gamer waren halt nicht auf der box unterwegs und werden es auch weiterhin nicht (die meisten).
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saxxon.de
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von saxxon.de »

no cheater!!! hat geschrieben:[...]
Das stimmt alles so nicht. Zuerstmal hat man bei Software schon immer nur eine Lizenz, ein Nutzungsrecht erworben. Ausserdem stehen hinter Büchern und anderen Medien, genauso wie hinter deiner Waschmaschine Lizenzen und Patent(recht)e. Natürlich darfst du mit deiner Waschmaschine tun was du möchtest, aber auch das nur in einem gewissen Rahmen. Was du zum Beispiel nicht darfst, ist eine Kopie herzustellen - sprich eine zweite, baugleiche Waschmaschine herzustellen. In dem Falle wäre diese Waschmaschine nämlich eine Fälschung, für die du strafrechtlich belangt werden könntest. Frag mal all die Hersteller von gefälschter Markenkleidung. Was glaubst du, warum der Zoll das Zeug LKW-Weise an der Grenze beschlagnahmt? Bei Büchern ist das genau so: Wenn du ein Buch erwirbst, gibt es immer auch im Kleingedruckten am Anfang oder am Ende den Vermerk, dass jegliche Reproduktion und auch auszugsweises Kopieren verboten ist und du dafür den Verlag um Erlaubnis fragen musst. Bei Lehrbüchern gibt es da in der Regel Ausnahmen, die besagen, dass auszugsweises kopieren für den Unterricht erlaubt ist.

Jetzt der Knackpunkt: Weder der Buchverlag noch der Waschmaschinenhersteller können es unterbinden, dass du Kopien und Plagiate herstellst. Sie können erst rechtliche Schritte einleiten, wenn die Kopien auf dem Markt auftauchen. Bei Videospielen ist das etwas anderes. Durch das Internet und die Tatsache, dass Videospiele ein digitales Medium sind, haben die Publisher die technische Möglichkeit, bereits beim Vervielfältigungsprozess einzugreifen (DRM). Du kannst sicher sein, wenn Buchverlage und Waschmaschinenhersteller die Mittel hätten um genauso vorzugehen, sie würden es tun. E-Books sind ein gutes Beispiel, denn die sind in der Regel ebenfalls mit DRM versehen. Dort können die Verlage ihr Urheberrecht nämlich durchsetzen.

Kurzfassung: In Bezug auf Nutzungsrechte ist bei Videospielen alles so wie es schon immer war, aber im Gegensatz zu früher haben die Hersteller mittlerweile die technischen Mittel, diese von ihnen diktierten Nutzungsrechte auch durchzusetzen. In Zeiten in denen das Internet noch nicht so verbreitet war, hätten sie sie auch gerne umgesetzt (siehe Cartridges für Konsolen, CD-Keys für CD-ROMs, die berühmte Dial-a-Pirate-Scheibe von Monkey Island), aber weil die technischen Mittel (das Internet) nicht vorhanden waren, war es einfach nicht möglich zu überprüfen ob die Leute sich an die Nutzungsrechte halten.

Du bist also ganz einfach komplett auf dem Holzweg. Und das muss ich leider als jemand sagen, der die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere das Web 2.0 auch nicht gerade gut findet.
Zuletzt geändert von saxxon.de am 27.05.2013 16:06, insgesamt 2-mal geändert.
Armin
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von Armin »

gilles de rais+ hat geschrieben: Nö, das ist an dieser Stelle mein letzter Post. Du beweist ja eigentlich gerade selbst, dass es hier wenig Sinn macht zu diskutieren. Ich für meinen Teil habe jedenfalls kein Interesse auf Prekariatsniveau irgendeine Form der Unterhaltung zu führen.
Sollen wir jetzt froh sein, dass ein Superreicher wie Du sich hier mit uns aus der Unterschicht abgibt? Wow, ich weiss nicht, was schlimmer ist, die Konsolenzombies oder so Typen wie Du mit völliger Fehleinschätzung ihrer eigenen Person und der damit verbundene Arroganz.
alx-2009
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von alx-2009 »

AkaSuzaku hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben:
alx-2009 hat geschrieben: Zum zweiten Teil: das wollte ich auch schon anmerken das das ganze wahrscheinlich eh nicht funktioniert. Über kurz oder lang werden wir aber wohl die Möglichkeiten dazu haben. Daher ist ein solche Diskussion doch sinnvoll.
Nein, es wird nie möglich sein, das Alter mittels einer Kamera festzustellen.
Ich habe mich dazu in einem Thread bereits sehr ausführlich geäußert und finde den Beitrag gerade auf die Schnelle nicht, sonst würde ich ihn verlinken.
Im Übrigen würde man mit einer nicht-optionalen Altersverifikation das Jugendschutzgesetz untergraben, das ausdrücklich den Erziehungsberechtigten die Entscheidung "aufbürdet", ob sie ihren Kindern Spiele ab 18 erlauben, oder nicht. Somit doppelt und dreifach unwahrscheinlich, dass sowas jemals eingeführt wird, wobei man ja niemals nie sagen darf.
Zusätzlich dazu, kann man ja noch die Kamera ausschalten, wenn ich mich nicht irre. Da aber bei der Lawbox eh als nächstes der DNA gebundene Account (mit DNA Verifikation) auf dem Plan steht, kommt das Thema vielleicht schneller wieder hoch als uns lieb ist! :wink:
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(x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von (x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt »

Zusätzlich dazu, kann man ja noch die Kamera ausschalten, wenn ich mich nicht irre. Da aber bei der Lawbox eh als nächstes der DNA gebundene Account (mit DNA Verifikation) auf dem Plan steht, kommt das Thema vielleicht schneller wieder hoch als uns lieb ist!
Das wird sehr sehr warscheinlich oirgendwann geben. Aber eher mit Fingerabdruck oder Augen-Scan.
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Broco
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von Broco »

Kaum kam die XBox One, ist schon das Design für die XBox Two durchgesickert, ist ein All-In-One-Gerät, Kinect gleich mit eingebaut:
Bild
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(x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von (x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt »

Broco hat geschrieben:Kaum kam die XBox One, ist schon das Design für die XBox Two durchgesickert, ist ein All-In-One-Gerät, Kinect gleich mit eingebaut:
Bild

Verstehe ich nicht, wo ist denn da jetzt die Pointe?
no cheater!!!
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von no cheater!!! »

saxxon.de hat geschrieben:
no cheater!!! hat geschrieben:[...]
Das stimmt alles so nicht. Zuerstmal hat man bei Software schon immer nur eine Lizenz, ein Nutzungsrecht erworben. Ausserdem stehen hinter Büchern und anderen Medien, genauso wie hinter deiner Waschmaschine Lizenzen und Patent(recht)e. Natürlich darfst du mit deiner Waschmaschine tun was du möchtest, aber auch das nur in einem gewissen Rahmen. Was du zum Beispiel nicht darfst, ist eine Kopie herzustellen - sprich eine zweite, baugleiche Waschmaschine herzustellen. In dem Falle wäre diese Waschmaschine nämlich eine Fälschung, für die du strafrechtlich belangt werden könntest. Frag mal all die Hersteller von gefälschter Markenkleidung. Was glaubst du, warum der Zoll das Zeug LKW-Weise an der Grenze beschlagnahmt? Bei Büchern ist das genau so: Wenn du ein Buch erwirbst, gibt es immer auch im Kleingedruckten am Anfang oder am Ende den Vermerk, dass jegliche Reproduktion und auch auszugsweises Kopieren verboten ist und du dafür den Verlag um Erlaubnis fragen musst. Bei Lehrbüchern gibt es da in der Regel Ausnahmen, die besagen, dass auszugsweises kopieren für den Unterricht erlaubt ist.

Jetzt der Knackpunkt: Weder der Buchverlag noch der Waschmaschinenhersteller können es unterbinden, dass du Kopien und Plagiate herstellst. Sie können erst rechtliche Schritte einleiten, wenn die Kopien auf dem Markt auftauchen. Bei Videospielen ist das etwas anderes. Durch das Internet und die Tatsache, dass Videospiele ein digitales Medium sind, haben die Publisher die technische Möglichkeit, bereits beim Vervielfältigungsprozess einzugreifen (DRM). Du kannst sicher sein, wenn Buchverlage und Waschmaschinenhersteller die Mittel hätten um genauso vorzugehen, sie würden es tun. E-Books sind ein gutes Beispiel, denn die sind in der Regel ebenfalls mit DRM versehen. Dort können die Verlage ihr Urheberrecht nämlich durchsetzen.

Kurzfassung: In Bezug auf Nutzungsrechte ist bei Videospielen alles so wie es schon immer war, aber im Gegensatz zu früher haben die Hersteller mittlerweile die technischen Mittel, diese von ihnen diktierten Nutzungsrechte auch durchzusetzen. In Zeiten in denen das Internet noch nicht so verbreitet war, hätten sie sie auch gerne umgesetzt (siehe Cartridges für Konsolen, CD-Keys für CD-ROMs, die berühmte Dial-a-Pirate-Scheibe von Monkey Island), aber weil die technischen Mittel (das Internet) nicht vorhanden waren, war es einfach nicht möglich zu überprüfen ob die Leute sich an die Nutzungsrechte halten.

Du bist also ganz einfach komplett auf dem Holzweg. Und das muss ich leider als jemand sagen, der die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere das Web 2.0 auch nicht gerade gut findet.[/quote








Das habe ich wohl etwas durcheinander gebracht. Danke dass du das richtiggestellt hast.
Mir geht es aber eher um die Frage warum mir das Nuzungsrecht den wiederverkauf untersagt. Bevor es DRM gab war der wiederverkauf oder die Nutzung durch andere Personen doch auch legal. Das Plagiate nicht erlaub sind ist mir bewusst.Und die wie sieht es mittlerweile eigentlich mit der Sicherungskopie bei DRM-spielen aus? weisst du das ?
maho76
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von maho76 »

leute, nur ein wort hierzu: wahljahr. im november redet da kein mensch mehr drüber, zumindest kein politiker (wahrscheinlich in 2 wochen schon nicht mehr). irgendetwas unternehmen wird da erst recht keiner, denn die elektronische spiele/unterhaltungsbranche betrifft wahrscheinlich geschätzte 3800 berlin-lobbyisten auf einmal, von denen dann jeder 2,3 anrufe macht und gut is (glaubt nicht dass das gleiche nicht auch bei TVs, br-playern, smartphones und sonstwas kommt oder da ist, ich sage nur kamerazugriff bei applebooks).

@fire: lies dich mal in ein paar literaturklassiker ein, bereichert die gedankenwelt und das bewusstsein ... besser als games. wie wär´s wenn du mal mit "1984" von george orwell anfängst... big brother, gedankenverbrechen, bewusstseinskontrolle, mündiger bürger...und insoc. lohnt sich (wobei ich auch seltsam finde dass hier ein gamebild und nicht ein filmbild/poster als link ist). ;)
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Lord Hesketh-Fortescue
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von Lord Hesketh-Fortescue »

@Broco
Wenn man streng nach "form follows function" geht, könnte die übernäxte Version natürlich auch grob so aussehen:
Bild

Dann würde ich sie auch nicht mehr Horst, sondern selbstverständlich Paul nennen, is ja logo. :banane:
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De_Montferrat
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von De_Montferrat »

Lord Hesketh-Fortescue hat geschrieben:@Broco
Wenn man streng nach "form follows function" geht, könnte die übernäxte Version natürlich auch grob so aussehen:
Bild

Dann würde ich sie auch nicht mehr Horst, sondern selbstverständlich Paul nennen, is ja logo. :banane:
Wenn sie dann noch die Zukunft berechnen kann, lohnt sich auch das Füttern mit allerlei privaten Daten. Die Berechnungen laufen dann natürlich in der Cloud. :wink:
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(x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt
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Re: Xbox One: Bundesbeauftragter für Datenschutz bezeichnet

Beitrag von (x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt »

maho76 hat geschrieben: @fire: lies dich mal in ein paar literaturklassiker ein, bereichert die gedankenwelt und das bewusstsein ... besser als games. wie wär´s wenn du mal mit "1984" von george orwell anfängst... big brother, gedankenverbrechen, bewusstseinskontrolle, mündiger bürger...und insoc. lohnt sich (wobei ich auch seltsam finde dass hier ein gamebild und nicht ein filmbild/poster als link ist). ;)
Ohh weißt du, ich stehe nicht auf so ähm politischen Thrillerkram.