eBay verbietet Auktionen mit virtuellen Gütern
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- 4P|BOT2
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eBay verbietet Auktionen mit virtuellen Gütern
Laut einem Artikel bei eBay verbietet Auktionen mit virtuellen Gütern
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milchi
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Auch für Accounts?
Online-Rollenspiel-Accounts sind davon aber ausgenommen (obwohl aufgezählt) da diese nach deutschem Recht in meinem Besitz sind, wenn ich den Account hier im Laden erworben haben und somit auch frei verfügen darf, an wen ich ihn verschenke, verkaufe oder sonstiges ... Bitte nachrecherchieren ob dies auch für Accounts gelten soll.
- Sabrehawk
- Beiträge: 2738
- Registriert: 25.05.2004 03:35
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Kleiner Irrtum . Der Kauf von Software bedeutet Erwerb von NUTZUNGSRECHTEN und nicht den Erwerb der Besitzrechte.
Der Herausgeber der Software legt klare Nutzungsrichtlinien
fest die vom Benutzer angenommen werden müssen um das
Produkt zu nutzen. Verstösst der Anwender gegen diese
Vereinbarung hat der Herausgeber das Recht die Lizenz
zur Nutzung zu widerufen. Die Vereinbarungen von WOW
untersagen klar den Handel mit Accounts, Spielgegenständen,
gewerblicher Nutzung etc etc. Ausserdem hat der Betreiber
eines Dienstes Hausrecht auf seinen Servern und kann jederzeit
einen User der gegen die Nutzungsordnung verstösst sperren.
Der Herausgeber der Software legt klare Nutzungsrichtlinien
fest die vom Benutzer angenommen werden müssen um das
Produkt zu nutzen. Verstösst der Anwender gegen diese
Vereinbarung hat der Herausgeber das Recht die Lizenz
zur Nutzung zu widerufen. Die Vereinbarungen von WOW
untersagen klar den Handel mit Accounts, Spielgegenständen,
gewerblicher Nutzung etc etc. Ausserdem hat der Betreiber
eines Dienstes Hausrecht auf seinen Servern und kann jederzeit
einen User der gegen die Nutzungsordnung verstösst sperren.
- Sabrehawk
- Beiträge: 2738
- Registriert: 25.05.2004 03:35
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@4players das Zeitlimit zum Editieren ist DEFINITV zu niedrig
--continued
Verkaufst du deinen Account und verstösst damit gegen
die Nutzungsordnung kann der Account der nun vom Käufer
genutzt wird jederzeit gesperrt werden. Weist du den Käufer
im Angebot auf diese Möglichkeit nicht ausdrücklich
hin sehe ich das als arglistige Täuschung die wiederum ein strafrechtlicher
Tatbestand sein würde. Ausserdem dürftest du auch keine
Charaktere und Gegenstände auf diesem Account haben, aus
oben genannten Gründen. Einen leeren Account wird dir
aber wohl schlecht jemand abkaufen. Und Ebay darf sowieso
entscheiden was sie anbieten und was nicht, da hat Ebay Hausrecht.
--continued
Verkaufst du deinen Account und verstösst damit gegen
die Nutzungsordnung kann der Account der nun vom Käufer
genutzt wird jederzeit gesperrt werden. Weist du den Käufer
im Angebot auf diese Möglichkeit nicht ausdrücklich
hin sehe ich das als arglistige Täuschung die wiederum ein strafrechtlicher
Tatbestand sein würde. Ausserdem dürftest du auch keine
Charaktere und Gegenstände auf diesem Account haben, aus
oben genannten Gründen. Einen leeren Account wird dir
aber wohl schlecht jemand abkaufen. Und Ebay darf sowieso
entscheiden was sie anbieten und was nicht, da hat Ebay Hausrecht.
- Kajetan
- Beiträge: 27139
- Registriert: 13.04.2004 10:26
- Persönliche Nachricht:
Was aber auch nur von Interesse ist, wenn diese Nutzungsrichtlinien nicht gegen die sog. "guten Sitten" oder geltendes Recht verstoßen. Kompliziert wird es dann, wenn im grenzenlosen Internet-Zeitalter das jeweilige Landesrecht mit AGBs eines Softwareherstellers aus einem anderen Land kollidieren. So sind zB. Teile der Steam-AGBs in Deutschland rechtlich nicht haltbar.Sabrehawk hat geschrieben: Der Herausgeber der Software legt klare Nutzungsrichtlinien
fest die vom Benutzer angenommen werden müssen um das
Produkt zu nutzen.
Auch bei WoW ist nicht alles so glasklar. Gerade beim Account-Handel ist es nicht klar, ob Blizzard Dir das untersagen kann. Sie können es zwar in die AGB's schreiben, aber da Dir diese (beim Kauf im Laden) erst NACH dem Kauf einsehbar sind ...
Anders wiederum beim Online-Kauf des Accounts. Dort siehst Du die AGB's VOR dem Kauf, sprich dann wird es eventuell schwierig werden vor Gericht die eigenen Ansprüche zu verteidigen.
Es wird daher noch einge Zeit vergehen, bis die Rechtssprechung auch beim Handel mit virtuellen Gegenständen klare Richtlinien verabschiedet hat, die zudem auch noch international einigermaßen abgestimmt sind.
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milchi
- Beiträge: 241
- Registriert: 26.08.2002 20:20
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Es gibt hierzu einen Artikel aus dem Heise Verlag (von 2006) der besagt, das der Accounthandel im Privatbereich (ergo, ich höre auf zu spielen und gebe den Account gegen ein Entgelt weiter) nicht verbietbar ist. Genausowenig ist es verbietbar, irgendeine im Laden verkaufte Software nicht weiterverkaufen zu lassen. Klar, ich erwerbe ein Nutzungsrecht an der Sache, dieses kann ich aber nach deutschem Recht weitergeben, wenn ich selbst vollständig darauf verzichte.
Der Anbieter kann dann im Nachhinein natürlich sagen, das er mit dem "neuen" Kunden nicht zufrieden ist, und ihm aus dem Dienst ausschließen, was aber die Sache der Nutzungsrechtweitergabe nicht "strafbar" bzw illegal in irgendeiner Form macht. Dies ist mit AGBs nicht zu verhindern (sonst hätten das alle Läden in ihren AGBs und es gäbe keine Flohmärkte mehr).
Der Anbieter kann dann im Nachhinein natürlich sagen, das er mit dem "neuen" Kunden nicht zufrieden ist, und ihm aus dem Dienst ausschließen, was aber die Sache der Nutzungsrechtweitergabe nicht "strafbar" bzw illegal in irgendeiner Form macht. Dies ist mit AGBs nicht zu verhindern (sonst hätten das alle Läden in ihren AGBs und es gäbe keine Flohmärkte mehr).
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amiga_md
- Beiträge: 369
- Registriert: 28.02.2003 07:26
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und wen juckts
der grosse reibach mit gold und gegenständen wird schliesslich nicht bei ebay gemacht. was bringt es also, wenn ebay in zukunft kein gold oder ggst. mehr zum kauf anbietet ? nix .......
mein gott was dummes gelaber ......
mein gott was dummes gelaber ......
-
milchi
- Beiträge: 241
- Registriert: 26.08.2002 20:20
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Hier das Originalzitat aus der AFP Meldung die 4P hier aufgegriffen hat
"Ebay removes auctions of virtual game items found on its website, Durzy said. The policy was put in place within the past few weeks. "
Es geht also REIN um virtuelle Gegenstände (also z.b. ein tolles "Epixx" oder Gold, nicht um Accounts wie hier in der News zu lesen)
hier der Link auf den (englischsprachigen) Originalartikel:
http://www.physorg.com/news89401276.html
Ich bitte die Redaktion in Zukunft von solch reißerischen Artikeln abstand zu nehmen und wieder gewohnt sachlich und korrekt zu berichten. Hier wäre evtl eine Korrektur der News sinnvoll bzw eine Nachrecherche bei Ebay Deutschland.
"Ebay removes auctions of virtual game items found on its website, Durzy said. The policy was put in place within the past few weeks. "
Es geht also REIN um virtuelle Gegenstände (also z.b. ein tolles "Epixx" oder Gold, nicht um Accounts wie hier in der News zu lesen)
hier der Link auf den (englischsprachigen) Originalartikel:
http://www.physorg.com/news89401276.html
Ich bitte die Redaktion in Zukunft von solch reißerischen Artikeln abstand zu nehmen und wieder gewohnt sachlich und korrekt zu berichten. Hier wäre evtl eine Korrektur der News sinnvoll bzw eine Nachrecherche bei Ebay Deutschland.
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unknown_18
- Beiträge: 26973
- Registriert: 05.08.2002 13:11
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Re: und wen juckts
Irgend Jemand muss aber mal damit anfangen das zu verbieten, der MMORPG Anbieter selbst kann da selbst allein wenig gegen tun.amiga_md hat geschrieben:der grosse reibach mit gold und gegenständen wird schliesslich nicht bei ebay gemacht. was bringt es also, wenn ebay in zukunft kein gold oder ggst. mehr zum kauf anbietet ? nix .......
mein gott was dummes gelaber ......
- Sabrehawk
- Beiträge: 2738
- Registriert: 25.05.2004 03:35
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Es muss hier klar unterschieden werden zwischen einem VERBOT (was ja
eine vom Staat ausgehende Regel wäre) und einer Ausschlussklausel
in einem privatrechtlichen Vertrag. Es existieren keine Verbote Gold oder
Gegenstände oder Accounts aus MMORGS zu handeln. Allerdings
darf jede Auktionsplattform ohne Angabe von Gründen jegliche Artikelgruppe
vom Handel ausschliessen. Man kann dir ja als Tante Emma Laden auch
nicht vorschreiben Milch verkaufen zu müssen.
Übrigens können die EULAS von WoW selbstverständlich vor dem Kauf
eingesehen werden: http://www.wow-europe.com/de/legal/eula.html,
und da man den Account auf der Webseite aktivieren muss kommt
man auch an die Möglichkeit diese zu lesen. Ansonsten kann man
das Spiel auch nicht nutzen.
Ob die EULAS im jedem Fall rechtsgültige Inhalte haben steht auf einem
anderen Blatt, ich wundere mich jedoch darüber dass die Verbraucherzentrale dann noch nicht massiv gegen diverse Anbieter
vorgegangen ist.
Ich persönlich habe mich schon mehrfach in den letzten Jahren an
EBay gewandt um mich über diese Angebote zu beschweren.
Ich habe nie eine Antwort erhalten, noch nicht mal einen Formbrief.
eine vom Staat ausgehende Regel wäre) und einer Ausschlussklausel
in einem privatrechtlichen Vertrag. Es existieren keine Verbote Gold oder
Gegenstände oder Accounts aus MMORGS zu handeln. Allerdings
darf jede Auktionsplattform ohne Angabe von Gründen jegliche Artikelgruppe
vom Handel ausschliessen. Man kann dir ja als Tante Emma Laden auch
nicht vorschreiben Milch verkaufen zu müssen.
Übrigens können die EULAS von WoW selbstverständlich vor dem Kauf
eingesehen werden: http://www.wow-europe.com/de/legal/eula.html,
und da man den Account auf der Webseite aktivieren muss kommt
man auch an die Möglichkeit diese zu lesen. Ansonsten kann man
das Spiel auch nicht nutzen.
Ob die EULAS im jedem Fall rechtsgültige Inhalte haben steht auf einem
anderen Blatt, ich wundere mich jedoch darüber dass die Verbraucherzentrale dann noch nicht massiv gegen diverse Anbieter
vorgegangen ist.
Ich persönlich habe mich schon mehrfach in den letzten Jahren an
EBay gewandt um mich über diese Angebote zu beschweren.
Ich habe nie eine Antwort erhalten, noch nicht mal einen Formbrief.
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amiga_md
- Beiträge: 369
- Registriert: 28.02.2003 07:26
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Re: und wen juckts
Irgend Jemand muss aber mal damit anfangen das zu verbieten, der MMORPG Anbieter selbst kann da selbst allein wenig gegen tun.
versteh ich jetzt nicht. gerade der betreiber sitzt doch auf der datenbank, und kann ganz genau sehen, wie waren von einem account zum andern wandern. und da geht es nicht um 4 gold, welche vom account des sohnes grosszügiger weise an mutti überwiesen werden. nein es geht da um tausende goldtaler welche pro monat den user wechseln. welcher zocker verschenkt schon einfach so gold oder wertvolle items ? accountbann und fertig und zwar so schnell, dass es sich für den profiverkäufer überhaupt nicht lohnt, das geschäft aufzuziehen. derzeit kann man blizzard beispielsweise auf erhaltene ingamespammails hinweisen, der account allerdings verschwindet nach frühestens 7 monaten. bis dahin hat sich der account schon für den verkäufer gut bezahlt gemacht. dann wird er gesperrt, blizz verdient mit dem verkauf eines neuen spiels für den goldmacher wieder geld und das spiel geht von neuem los. warum ist das so : na weil alle geschäftemacher dabei gut verdienen. blizz an den kunden und den goldmachern. die goldmacher an den kunden. ist doch alles im lot, die wirtschaft floriert. wir leben nunmal in keiner gesellschafts- sondern in einer wirtschaftsordnung. und da hackt doch bekanntlich keine noch so hässliche krähe der anderen ein auge aus. es wäre blizz möglich innerhalb von 24 stunden SÄMTLICHE, lt. ihrer eula, verbotenen aktionen zu unterbinden, man tut es nicht, weil man ganz einfach dran verdient, eventuell sogar noch verträge und laufende zahlung aus diesen "illegalen aktivitäten" erhält. geld ist ein kreislauf in der wirtschaft und den wird die wirtschaft von sich aus nicht unterbrechen, denn dadurch kommen ihre gewinne zustande.
wäre doch nur unsere zukunft so einfach zu lesen wie unsere gegenwart....
in diesem sinne ..... selber denken !!!!
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unknown_18
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