t1gg0 hat geschrieben:Wenn ich das Produkt nicht kaufen kann (Kaufkraft), dann hab ich nicht das Recht es zu laden und zu nutzen. Fakt.
korrekt, das hat aber nichts mit vwl zu tuen sondern mit lizenzrecht!
Wenn sich ein Schüler das Produkt nicht leisten kann, gibt es ihm nicht das Recht es illegal zu laden.
Es rechtfertigt auch nicht sein handeln.
natürlich nicht, ein strafbare handlung bleibt eine strafbare handlung, egal aus welcher motivation heraus diese getätigt wird!
Wenn aber jemand das Produkt nunmal läd, durchspielt und dann sagt: "ja aber, ich hatte doch kein Geld!" dann ist das Diebstahl.
nein, es ist verletzung des lizenzrechtes, kein diebstahl!
Denn er hat konsumiert ohne zu zahlen und somit entsteht so oder so ein Verlust. Hätte er nicht die Möglichkeit gehabt zu Laden, hätte er es nicht spielen können.
nein, es entsteht kein verlust, es entsteht unter tausend anderen möglichkeiten die auch zutreffen könnten, ein
möglicherweise entgangener gewinn, das ist ein riesen unterschied!
Natürlich entsteht kein geldlicher Verlust, aber eine potenzielle Einnahmequelle bricht weg, denn seien wir ehrlich: die wenigsten würden sich z.B. the Witcher 1 laden, cracken, durchpielen und dann für X EUR nachkaufen.
nein, es bricht keine potentielle einnahmequelle weg, das einzige was du aus jeder kopie nur rauslesen kannst ist das interesse an der stück software, das besagt überhaupt nichts über einen potentiellen kauf aus!
greetingz