Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

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an_druid
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von an_druid »

"Oohhnein dass ist nicht akzeptabel.."
Auch wenn es nicht leicht als Sonyanhänger für mich ist, es muss gesagt werden was gesagt werden muss. Mit diesem Patent wird hier Mist Fabriziert und ich hoffe dass es noch mehr Leute kritisieren werden. Soviel um Sony's aufmerksamkeit zu erregen.
"böse Sony.. das war ganz und gar nicht brav" :unkraut:
Nanimonai
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von Nanimonai »

AtzenMiro hat geschrieben: Media Markt tauscht sogar ohne große Zicken um. Gamestop wehrt sich vehement, was aber in der Regel an Unwissen des dortigen Personals liegt. Natürlich auch abhängig von Ort zu Ort.
Die Unwissenheit liegt da aber leider bei Dir.
Wenn der Media Markt Dir Deine Software umtauscht, dann ist das Kulanz. Nicht mehr, nicht weniger.

Es gibt im Einzelhandel kein Rückgaberecht von 14 Tagen, wie viele immer denken. Dieses Recht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften, sprich Haustürverkäufe oder Internethandel.
Ein Umtauschrecht wegen Nichtgefallens gibt es schon gar nicht. Wenn der Media Markt Dir Deine Ware umtauscht, dann geschieht das aus Kulanz, nicht aus einer rechtlichen Vorschrift heraus.

Du hast noch nicht einmal das Recht auf Umtausch, wenn die Ware nachweislich defekt ist, denn Du musst als Käufer dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren und diese hat innerhalb einer "angemessenen Frist" zu erfolgen, die Du dem Verkäufer schriftlich auferlegen musst.
Da es keine gesetzliche Definition von "angemessener Frist" gibt, hat sich in der Rechtsprechung ein Zeitraum von 14 Tagen bis ungefähr drei Monaten durchgesetzt.
Erst nach Ablauf dieser Frist hast Du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und Dein Geld zurück zu verlangen.
andi2k78
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von andi2k78 »

Na und? dann baut man halt Latenzen in die Raubmordkopie.
Ist vom Prinzip ganz einfach Ladezeit Original und Kopie vergleichen dann anpassen.
und wenn mans über ein virtuelles Laufwerk mountet, vieleicht sogar über Pc, irgendwie wirds gehen.
Mann warum hab ich keine Ausbildung in Richtung IT , Programmieren gemacht könnte mich totärgern manchmal
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Sir Richfield
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von Sir Richfield »

andi2k78 hat geschrieben:Na und? dann baut man halt Latenzen in die Raubmordkopie.
Nein! Man patcht die Abfrage raus, ist viel effizienter.

Aber ich sehe da eh nur die Konsolenspieler betroffen. Und so dicht, wie die PS3 dann am Ende war, mache ich mir weniger Sorgen, dass die PS4 im großen Stil gehackt wird.
Und DANN betrifft so eine Maßnahme nur Kunden.

Wahrscheinlich werden sie es in ihre Bluray Player einbauen, aber sind wir mal ehrlich - wer nichts aus den DVD Playern gelernt hat*, der soll ruhig Probleme mit seinem SONY Gerät bekommen.

*Ich erinnere mich noch gut an den teuren DVD Players eines Kumpels, der nichts, aber auch gar nichts Gebranntes lesen wollte (Also auch nicht die Familienfotos des letzten Ausfluges *hust*). Und da waren wir noch nicht bei lustig geschützten DVDs, die auch in nichts liefen, was intelligenter war als ein Taschenrechner.

Mein 30,- China Player vom ALDI, der hat einfach ALLES abgespielt.
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Hardtarget
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von Hardtarget »

hmmm ? da steht nix genaueres was passieren würde wenn das laufwerk ne kopie entdeckt ! könnte doch sein das sony wie ms konsolen für den onlineservice sperrt und sonst nix. müsst man sich halt ne neue playstation kaufen. hat auf der box bis jetzt noch niemanden gestört ....... hab ich mal gehört :mrgreen:
johndoe702031
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von johndoe702031 »

Nanimonai hat geschrieben:Du hast noch nicht einmal das Recht auf Umtausch, wenn die Ware nachweislich defekt ist, denn Du musst als Käufer dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren [...]
Da verwechselst du begrifflich was. Zunächst mal: Wenn die Ware nachweislich defekt ist, ist es schon kein Umtausch mehr, sondern Gewährleistung. Umtausch ist immer eine rein freiwillige Angelegenheit der Verkäufers bei einer intakten Sache.

Und bei Mängeln gilt: Du hast erstmal nur das Recht auf Nacherfüllung. Soweit ok. Dieses beinhaltet aber von vornherein die beiden Optionen a) Nachbesserung und b) Nachlieferung. Die Wahl liegt bei dir als Käufer (außer in bestimmten unverhältnismäßigen Fällen natürlich). Entscheidest du dich für b), muss dir der Verkäufer ein neues mangelfreies Exemplar aushändigen. Der Rest stimmt, also Rücktritt käme erst danach, mit Setzung einer Nachfrist ; 14-Tage-Rückgaberecht natürlich NICHT beim Kauf vor Ort usw. usf.

Nicht, dass hier Leute noch denken, sie dürften erstmal nur eine Art "Reparatur" verlangen, so dass der Onkel vom Mediamarkt im Blaumann vorbeikommt und erst umständlich an Disc und Festplatte rumschweißen muss :) . Dem ist zum Glück nicht so.
Lucky101
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von Lucky101 »

SardoNumspa hat geschrieben:Und bei Mängeln gilt: Du hast erstmal nur das Recht auf Nacherfüllung. Soweit ok. Dieses beinhaltet aber von vornherein die beiden Optionen a) Nachbesserung und b) Nachlieferung. Die Wahl liegt bei dir als Käufer (außer in bestimmten unverhältnismäßigen Fällen natürlich). Entscheidest du dich für b), muss dir der Verkäufer ein neues mangelfreies Exemplar aushändigen. Der Rest stimmt, also Rücktritt käme erst danach, mit Setzung einer Nachfrist ; 14-Tage-Rückgaberecht natürlich NICHT beim Kauf vor Ort usw. usf.
Jetzt noch die Paragraphrn, dann ham was... :wink:
johndoe702031
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von johndoe702031 »

Lucky101 hat geschrieben:Jetzt noch die Paragraphrn, dann ham was... :wink:
Hör bloß auf, Wikipedia muss reichen^^
Sonst holt mich endgültig der Klugscheißer-Teufel. :Häschen:
AtzenMiro
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Re: Sony: Patent: Ladezeiten als Indikator für Raubkopien

Beitrag von AtzenMiro »

Nanimonai hat geschrieben:
AtzenMiro hat geschrieben: Media Markt tauscht sogar ohne große Zicken um. Gamestop wehrt sich vehement, was aber in der Regel an Unwissen des dortigen Personals liegt. Natürlich auch abhängig von Ort zu Ort.
Die Unwissenheit liegt da aber leider bei Dir.
Wenn der Media Markt Dir Deine Software umtauscht, dann ist das Kulanz. Nicht mehr, nicht weniger.

Es gibt im Einzelhandel kein Rückgaberecht von 14 Tagen, wie viele immer denken. Dieses Recht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften, sprich Haustürverkäufe oder Internethandel.
Ein Umtauschrecht wegen Nichtgefallens gibt es schon gar nicht. Wenn der Media Markt Dir Deine Ware umtauscht, dann geschieht das aus Kulanz, nicht aus einer rechtlichen Vorschrift heraus.

Du hast noch nicht einmal das Recht auf Umtausch, wenn die Ware nachweislich defekt ist, denn Du musst als Käufer dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren und diese hat innerhalb einer "angemessenen Frist" zu erfolgen, die Du dem Verkäufer schriftlich auferlegen musst.
Da es keine gesetzliche Definition von "angemessener Frist" gibt, hat sich in der Rechtsprechung ein Zeitraum von 14 Tagen bis ungefähr drei Monaten durchgesetzt.
Erst nach Ablauf dieser Frist hast Du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und Dein Geld zurück zu verlangen.
Piepapo. Es geht um PC-Spiele, die nicht laufen aufgrund des Kopierschutz. Ein Ersatz, bzw. Reparatur ist somit ausgeschlossen, das Spiel muss also gegen den Kaufpreis erstattet werden. Und sehr wohl hat man das Recht dazu als Kunde auf ein funktionierendes Produkt zu bestehen, der Verkäufer ist dazu verpflichtet ein solches zu liefern. Anders sieht es aus bei einem Kratzer auf der Disc und ähnliche.