Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für Deutschland
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- greenelve
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Bei Dead Space ist das Abtrennen von Gliedmaßen auch Teil der Spielmechanik/Story über die Aliens und nicht einfach nur aus Freude an der Gewalt. :/
Ich find die Idee dahinter richtig gut, aber warum muss mir das Spiel permanent sagen, ich solle unbedingt auf die Extremitäten ballern. -.-
Ich find die Idee dahinter richtig gut, aber warum muss mir das Spiel permanent sagen, ich solle unbedingt auf die Extremitäten ballern. -.-
- LueyTV
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Statt Ragdoll-Effekten und Gliedmassen-Abtrennung bekommen deutsche Spieler ein Problem-Peer-Skin und dazu die Möglichkeit, den Gegnern mit Pferdefleisch-Lasagne zu bewerfen.

- NoCrySoN
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Interessiert das Spiel überhaupt jemanden, das riecht doch aus allen Ecken nach Action-Einheitsbrei. 
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Easy Lee
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Dann halt bei den (B)Ösis holen.
- SoulJoe
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Re: Kommentar
Schön geschriebendrunkpunk hat geschrieben: Viel wichtiger finde ich die Frage: "Army Of Two" war immer recht langweilig, linear und einfallslos. Wird es da Anpassungen geben?
Teil 1 war ja noch einigermaßen spielbar, machte koop mit einem Freund echt Laune. Teil 2 war... naja Teil 2 eben.
- Sarkasmus
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Wegen 5€ günstiger warte ich doch keine 5 Tage bis das Spiel ankommt und dann noch nicht mal eine deutsche Sprachausgabe hat und das USK Logi seh ich mir eh nie an und heut zu tage haben die meisten Spiele eh Wendecover.TaLLa hat geschrieben:Wen interessierts, wer kauft den noch Spiele in Deutschland wenn sie aus England schöner und günstiger sind.
Sie müssen schon eine deutsche Sprachversion haben und ich muss mind. 15€ sparen, sonst Lohnt sich das für mich einfach nicht.
Vllt sollte ich auch anmerken das ich nur den teueren versicherten Versand nehme.
- Raksoris
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Wenn das Spiel wieder einen sehr guten Co-Op Modus spendiert bekommt bin ich dabei.
Das war der einzige Grund sich das Spiel zu holen
Das war der einzige Grund sich das Spiel zu holen
- Lazuli
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
...wieso heisst das eigentlich "Jugendschutz", bei einer Altersfreigabe "ab 18" sind doch gar keine Jugendlichen betroffen?
Ich würrde das schlicht verfassungswidrige Zensur nennen!
Ich würrde das schlicht verfassungswidrige Zensur nennen!
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Kahra
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Weil die da virtuelles Geballere mit schweren Motorrädern gleichsetzen, die ja auch nicht schon mit 18 zu fahren sind.
Ob das jetzt bei Spielen sinnvoll ist oder nicht, ist die eine Seite (ich meine: das ist es nicht!); dass die Volljährigkeit ab 18 aber kein kompletter Freibrief ist, sondern auch Ausnahmen zulässt, halte ich hingegen für sinnvoll.
Ob das jetzt bei Spielen sinnvoll ist oder nicht, ist die eine Seite (ich meine: das ist es nicht!); dass die Volljährigkeit ab 18 aber kein kompletter Freibrief ist, sondern auch Ausnahmen zulässt, halte ich hingegen für sinnvoll.
- greenelve
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Weil unter 18 = Jugendlich und ab 18 = Erwachsen. Sprich Dinge die ab 18 sind, nur für Erwachsene, nicht für Jugendliche geeignet sind und darauf soll mit dem ab 18 hingewiesen werden. Wie soll man sonst ausdrücken, dass der Inhalt von Hardcorepornos nicht für Jugendliche geeignet ist, wenn nicht als "nur für Erwachsene / ab 18". oOLazuli hat geschrieben:...wieso heisst das eigentlich "Jugendschutz", bei einer Altersfreigabe "ab 18" sind doch gar keine Jugendlichen betroffen?
Ich würrde das schlicht verfassungswidrige Zensur nennen!
So zumindest der Schnitt in Deutschland. In den USA gilt 21 = Erwachsen. Wer wie was im einzelnen verträgt, ist ein anderes Thema und fällt in den Bereich Aufsichtspflicht, bei der Eltern einem 14jährigen Filme ab 16 anschauen lassen können, solang sie ihre Aufsichtspflicht nicht grob vernachlässigen.
Auch wenn die Regel kompliziert ist, unverständlich wirkt und nicht 100% perfekt sein mag, ist es doch eine notwendige Regel.
- 5Finger
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
@ Greenelve
Ich glaube Lazuli meinte eher die Merkwürdigkeit einen ab18 Titel anzupassen, obwohl der ja theoretisch / offiziell nur an Erwachsene ausgehändigt werden dürfte.
@ Lazuli
Das ist keine Verfassungswidirge Zensur, denn der komplette Artikel 5 besagt schon von sich selbst aus, dass die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit durch die allgemeingültige Gesetzgebung und den Jugendschutz eingeschränkt werden darf.
Darüber hinaus sind Spiele in D auch nicht als Kunst anerkannt.
Ich glaube Lazuli meinte eher die Merkwürdigkeit einen ab18 Titel anzupassen, obwohl der ja theoretisch / offiziell nur an Erwachsene ausgehändigt werden dürfte.
@ Lazuli
Das ist keine Verfassungswidirge Zensur, denn der komplette Artikel 5 besagt schon von sich selbst aus, dass die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit durch die allgemeingültige Gesetzgebung und den Jugendschutz eingeschränkt werden darf.
Darüber hinaus sind Spiele in D auch nicht als Kunst anerkannt.
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Kahra
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Halb Offtopic:
Noch ein Hinweis zu Verfassungswidrigkeit im Allgemeinen: Die Verfassung bindet direkt nur den Staat, andere Akteure nur indirekt über andere Gesetzbücher, die wiederum verfassungskonform sein müssen. Wenn ich meinen Nachbar verprügele, missachte ich damit nicht sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern verstoße gegen einen Paragraphen des Strafgesetzbuches, welchen es wiederum deswegen gibt, weil der Staat für die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger (nicht-staatsbürger in diesem Fall eingeschlossen) sorgen muss.
Die USK ist eine GmbH und damit privatrechtlich verfasst. Verfassungsrechtlich relevant ist ihr Handeln nur dann, wenn es im direkten Auftrag des Staates geschieht oder die GmbH dem Staat gehört. Wenn nicht, heißt das nicht, dass es kein Gesetz gibt, was anwendbar ist, sondern nur, dass es nicht die Verfassung ist.
Ändert faktisch natürlich nichts, deswegen der Offtopic-Hinweis
Noch ein Hinweis zu Verfassungswidrigkeit im Allgemeinen: Die Verfassung bindet direkt nur den Staat, andere Akteure nur indirekt über andere Gesetzbücher, die wiederum verfassungskonform sein müssen. Wenn ich meinen Nachbar verprügele, missachte ich damit nicht sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern verstoße gegen einen Paragraphen des Strafgesetzbuches, welchen es wiederum deswegen gibt, weil der Staat für die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger (nicht-staatsbürger in diesem Fall eingeschlossen) sorgen muss.
Die USK ist eine GmbH und damit privatrechtlich verfasst. Verfassungsrechtlich relevant ist ihr Handeln nur dann, wenn es im direkten Auftrag des Staates geschieht oder die GmbH dem Staat gehört. Wenn nicht, heißt das nicht, dass es kein Gesetz gibt, was anwendbar ist, sondern nur, dass es nicht die Verfassung ist.
Ändert faktisch natürlich nichts, deswegen der Offtopic-Hinweis
- Wigggenz
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Der Zwang "Schneiden sonst Index" an die Hersteller ist aber faktisch mit Zensur gleichzusetzen. Die BPjM, die indiziert und damit den Zwang ausübt, ist staatlicher Akteur.
Ich finde im Übrigen, dass dem Jugendschutz aus sicht des Staates mit einer simplen Freigabe ab 18 genüge getan wäre, wenn diese auch über den Ladentisch hinaus verbindlich wären, also eine Weitergabe an Jugendliche Sanktionen nach sich ziehen würde. Damit wäre eine Indizierung selbst aus den staatlichen Jugendschutzkriterien nur noch bei offensichtlich stark verfassungsfeindlichem Material erforderlich.
@Videospiele = keine Kunst.
Es muss sich bei Kunst im Sinne des GG nicht um gesellschaftlich allgemein anerkannte Kunstformen handeln, so einfach kann man das nicht abtun. Ich weiß allerdings nicht, ob es schon Rechtsprechung des BVerfG zu dem Thema gibt, aber eigentlich müssten Spiele nach Werk- und Offenheitsbegriff den Anforderungen von Art. 5 Abs. 3 entsprechen.
Ich finde im Übrigen, dass dem Jugendschutz aus sicht des Staates mit einer simplen Freigabe ab 18 genüge getan wäre, wenn diese auch über den Ladentisch hinaus verbindlich wären, also eine Weitergabe an Jugendliche Sanktionen nach sich ziehen würde. Damit wäre eine Indizierung selbst aus den staatlichen Jugendschutzkriterien nur noch bei offensichtlich stark verfassungsfeindlichem Material erforderlich.
@Videospiele = keine Kunst.
Es muss sich bei Kunst im Sinne des GG nicht um gesellschaftlich allgemein anerkannte Kunstformen handeln, so einfach kann man das nicht abtun. Ich weiß allerdings nicht, ob es schon Rechtsprechung des BVerfG zu dem Thema gibt, aber eigentlich müssten Spiele nach Werk- und Offenheitsbegriff den Anforderungen von Art. 5 Abs. 3 entsprechen.
- 5Finger
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Das es eine Art Zensur ist bestreitet doch keiner, aber sie ist nicht verfassungswidrig.
Die BPjM und der Index ist eigentlich auch nicht der Kern des Problems. Denn der Index ist grundsätzlich nur das Mittel des Staates sicherzugehen das Medien, welche als "für Jugendliche ungeeignet" eingestuft worden sind, von diesen fernzuhalten. Eine Indizierung ist die ab18 Freigabe mit Sanktionen im Falle der Bewerbung und Weitergabe an Jugendliche.
Natürlich wollen die Hersteller das ja nicht, da es ihren Gewinn schmälert und setzten daher die Schere an.
Erst die Amtsgerichte (hier vor allem das AG Tiergarten und AG München) sind die eigentlichen Zensurstellen. Denn die können eine Beschlagnahmung (z.B. nach §131 Gewaltverherrlichung in Medien) veranlassen, welche ein Verkaufs- und Verbreitungsverbot für den Titel in D nach sich zieht.
@ Kunst/Videospiel
Der Verein G.A.M.E. setzt sich seit Jahren schon dafür ein Spiele als Kunst anerkennen zu lassen. Bisher aber nur mit mäßigen Erfolg. Trotz der Aufnahme des Vereins in den Kulturrat sind Spiele im Allgemeinen nach wie vor nicht als Kunst anerkannt und können daher weder den rechtlichen Schutz noch die staatlichen Förderungen genießen.
Die BPjM und der Index ist eigentlich auch nicht der Kern des Problems. Denn der Index ist grundsätzlich nur das Mittel des Staates sicherzugehen das Medien, welche als "für Jugendliche ungeeignet" eingestuft worden sind, von diesen fernzuhalten. Eine Indizierung ist die ab18 Freigabe mit Sanktionen im Falle der Bewerbung und Weitergabe an Jugendliche.
Natürlich wollen die Hersteller das ja nicht, da es ihren Gewinn schmälert und setzten daher die Schere an.
Erst die Amtsgerichte (hier vor allem das AG Tiergarten und AG München) sind die eigentlichen Zensurstellen. Denn die können eine Beschlagnahmung (z.B. nach §131 Gewaltverherrlichung in Medien) veranlassen, welche ein Verkaufs- und Verbreitungsverbot für den Titel in D nach sich zieht.
@ Kunst/Videospiel
Der Verein G.A.M.E. setzt sich seit Jahren schon dafür ein Spiele als Kunst anerkennen zu lassen. Bisher aber nur mit mäßigen Erfolg. Trotz der Aufnahme des Vereins in den Kulturrat sind Spiele im Allgemeinen nach wie vor nicht als Kunst anerkannt und können daher weder den rechtlichen Schutz noch die staatlichen Förderungen genießen.
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AtzenMiro
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Re: Army of Two: The Devil's Cartel: Angepasste Version für
Naja, bist zum 21. Lebensjahr fällt man grundsätzlich unter dem Jugendschutz. "Richtig erwachsen" bist du erst mit 21, ab 18 ist man, juristisch gesehen, (jugendlicher) Heranwachsender. Steht auch so im Jugendschutz geschrieben. Wissen nur die Wenigsten. Erwachsen ist man aber definitiv nicht mit 18.greenelve hat geschrieben:Weil unter 18 = Jugendlich und ab 18 = Erwachsen. Sprich Dinge die ab 18 sind, nur für Erwachsene, nicht für Jugendliche geeignet sind und darauf soll mit dem ab 18 hingewiesen werden. Wie soll man sonst ausdrücken, dass der Inhalt von Hardcorepornos nicht für Jugendliche geeignet ist, wenn nicht als "nur für Erwachsene / ab 18". oOLazuli hat geschrieben:...wieso heisst das eigentlich "Jugendschutz", bei einer Altersfreigabe "ab 18" sind doch gar keine Jugendlichen betroffen?
Ich würrde das schlicht verfassungswidrige Zensur nennen!
So zumindest der Schnitt in Deutschland. In den USA gilt 21 = Erwachsen. Wer wie was im einzelnen verträgt, ist ein anderes Thema und fällt in den Bereich Aufsichtspflicht, bei der Eltern einem 14jährigen Filme ab 16 anschauen lassen können, solang sie ihre Aufsichtspflicht nicht grob vernachlässigen.
Auch wenn die Regel kompliziert ist, unverständlich wirkt und nicht 100% perfekt sein mag, ist es doch eine notwendige Regel.
Warum diese Unterscheidung so wichtig ist? Ganz einfach: um fest zu halten, bis zum welchen Alter man auch nach Jugendstrafrecht und ab wann man ab nach dem Erwachsenenstrafrecht fällt. Das eine hängt mit dem anderen zusammen.
