Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame Altersfreigaben

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Skabus
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Beitrag von Skabus »

tja gamesonly.at machts möglich...solange es nicht auf steam ist -.-"
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Feldmaus1
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Beitrag von Feldmaus1 »

Dann kauft man eben wie immer die AT Version.
Game&Watch
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von Game&Watch »

Das kann ich dem Herren ganz einfach erklären: Deutschland ist in vielerlei Hinsicht einfach ein behindertes Land mit Vollpfosten in der Regierung.
Logic5
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Beitrag von Logic5 »

Erster !

Verschwööörrungstheorie,warum diese seltsame Indizierung:

Wenn ich auf meinem Persi schaue,steht da Staatsangehörigkeit "deutsch".Aber dieses "deutsch" finde ich leider nicht auf der Landkarte.
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Bedameister
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Beitrag von Bedameister »

Ist schon echt seltsam, dass GoW3 bei uns ungeschnitten rauskam, da hat der gute Mann schon recht
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greenelve
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Re: Kommentar

Beitrag von greenelve »

Erstarrung hat geschrieben:
Messenjah hat geschrieben:
eldar hat geschrieben:...Indizierung bedeutet NICHT Verkaufsverbot! Seit froh, dass es diese Behörde gibt oder wir hätten schon seit den 70er pädophile Zeitschriften im Kiosk frei erwerblich über dem Micky Maus Regal.
Äh, doch, eigentlich schon. Wenn es indiziert ist, darf es nicht mehr öffentlich verkauft/beworben werden, aber unterm Tisch kommen die Menschen genau so leicht an die Spiele ran wie an die von dir erwähnten "pädophilen Zeitschriften". Was der Staat nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
Nein, Indizierung bedeutet NICHT Verkaufsverbot! Und es muss auch nicht "unter dem Tisch" gekauft werden! Ein Händler darf mir in seinem Ladengeschäft ganz legal auch indizierte Spiele verkaufen. Sie dürfen nur Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, und daher darf auch nicht öffentlich (d. h. dort, wo Jugendliche die Werbung sehen könnten) dafür geworben werden. Gleiches gilt für Kaufhausregale o. ä. - ein Auslegen indizierter Spiele ist dort verboten, weil Jugendliche das Spiel dann sehen können. Ist dagegen sichergestellt, dass die Werbung / das Spiel nur Erwachsene sehen können, darf soviel dafür geworben werden, wie der Händler lustig ist... Und sofern sich der Händler überzeugt (durch Personalausweis o. ä.), dass er an einen Erwachsenen verkauft, darf er jederzeit und ganz legal indizierte Spiele verkaufen! (Für Näheres siehe u. a. § 15 JuSchG)
Als praktisches Beispiel seien Videotheken genannt bei denen es Bereiche gibt, die nur Erwachsene betreten dürfen und dort gibt es den ganzen indizierten Stoff. Vollkommen legal.

Hitman 1 war indiziert, Teil 2 schon nicht mehr, durch Zeitgeist und Co*, und das Einwirken auf tote Körper zwecks Verstecken ist Teil der Spielmechanik, was bei FarCry1 nicht so war und schon lässt sich erklären warum das eine Spiel freigegeben und das andere indiziert ist, obwohl beide über die selbe Ragdollphysik verfügen. Ein wenig mehr differenzieren wäre angebracht.

*Der nachfolgende Link enthält Horror und ist für Jugendlich unter 16 Jahren nicht geeignet (zumindest anno dazumal): http://www.youtube.com/watch?v=RKUHAnFUmVU


@Topic: Ja so ist die USK...warum auch immer Gears of War 3 ok ist und andere Sachen nicht. Es ist teils nicht nachvollziehbar. (und der gute herr weint darüber etwas zu sehr wie ich finde, anstatt werbung zu machen für onlinebestellung z.b. aus schweiz/österreich und das es eben ordentlich zombiegewalt gibt...)


edit:
Logic5 hat geschrieben:Erster !

Verschwööörrungstheorie,warum diese seltsame Indizierung:

Wenn ich auf meinem Persi schaue,steht da Staatsangehörigkeit "deutsch".Aber dieses "deutsch" finde ich leider nicht auf der Landkarte.
Weil du nicht deutsch bist. Du bist Allemanne (aus Sicht der Franzosen), Germane (aus Sicht der Engländer) und du bist Teutone (aus Sicht der Italiener). :Häschen:
johndoe977503
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Re: Kommentar

Beitrag von johndoe977503 »

Erstarrung hat geschrieben:
Messenjah hat geschrieben:
eldar hat geschrieben:...Indizierung bedeutet NICHT Verkaufsverbot! Seit froh, dass es diese Behörde gibt oder wir hätten schon seit den 70er pädophile Zeitschriften im Kiosk frei erwerblich über dem Micky Maus Regal.
Äh, doch, eigentlich schon. Wenn es indiziert ist, darf es nicht mehr öffentlich verkauft/beworben werden, aber unterm Tisch kommen die Menschen genau so leicht an die Spiele ran wie an die von dir erwähnten "pädophilen Zeitschriften". Was der Staat nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
Nein, Indizierung bedeutet NICHT Verkaufsverbot! Und es muss auch nicht "unter dem Tisch" gekauft werden! Ein Händler darf mir in seinem Ladengeschäft ganz legal auch indizierte Spiele verkaufen. Sie dürfen nur Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, und daher darf auch nicht öffentlich (d. h. dort, wo Jugendliche die Werbung sehen könnten) dafür geworben werden. Gleiches gilt für Kaufhausregale o. ä. - ein Auslegen indizierter Spiele ist dort verboten, weil Jugendliche das Spiel dann sehen können. Ist dagegen sichergestellt, dass die Werbung / das Spiel nur Erwachsene sehen können, darf soviel dafür geworben werden, wie der Händler lustig ist... Und sofern sich der Händler überzeugt (durch Personalausweis o. ä.), dass er an einen Erwachsenen verkauft, darf er jederzeit und ganz legal indizierte Spiele verkaufen! (Für Näheres siehe u. a. § 15 JuSchG)

Das mit den pädophilen Zeitschriften ist etwas anderes. Diese sind nicht "indiziert", sondern "beschlagnahmt", wie es im Rechtsdeutsch heißt, und beschlagnahmte Zeitschriften/Spiele/Filme dürfen überhaupt nicht angeboten und verkauft werden (egal an wen), und hier würde sich ein Händler, der ein beschlagnahmtes Spiel verkauft, auch tatsächlich strafbar machen...

Vollkommen richtig, wobei auch die BPJM prüft, ob etwas "beschlagnahmewürdig" (letztendlich trifft die Behörde ja nicht diese Entscheidung, sondern ein Gericht) ist. Mir geht nur auf den Zeiger, dass nicht mal der Sinn hinterfragt wird, warum es diese Behörde gibt und hier in der News indirekt bis direkt der Vorhalt der Zensur gemacht wird.

Nichts desto trotz, kann auch eine Behörde Fehler machen, was zu den angesprochenen Fehlentscheidungen führt. Darüber hinaus währt eine Indizierung auch nicht ewig und das liegt gerade darin begründet, dass sich auch das gesellschaftliche Bild ändert. Schön sieht man das bspw. an dem "Blutigen Pfad Gottes". Der erste Teil wurde vor über 10 Jahren indiziert, der zweite 10 Jahre später nicht. Seit diesem Jahr ist der erste Teil auch vom Index runter. Und mal ganz ehrlich? Welcher Gamer fühlt sich denn von der BPJM bevormundet? (das war früher bekanntlich anders- aber selbst da gab es genügend Fachhändler. Und mir ist klar, dass man bei Turok in Deutschland auf Roboter schießen durfte) Letztendlich liegt es daran, dass es für die Hersteller nicht lukrativ genug ist, hier eine dt. Version zu veröffentlichen. Das liegt mMn aber auch an der falschen Herangehensweise von Großhändlern wie den Saturn oder Mediamarkt - die ebenfalls denken, Indizierung bedeutet Verkaufsverbot.

Edit:
greenelve hat geschrieben: @Topic: Ja so ist die USK...warum auch immer Gears of War 3 ok ist und andere Sachen nicht. Es ist teils nicht nachvollziehbar. (und der gute herr weint darüber etwas zu sehr wie ich finde, anstatt werbung zu machen für onlinebestellung z.b. aus schweiz/österreich und das es eben ordentlich zombiegewalt gibt...)
Die USK und die BPJM sind zwei verschiedene Sachen.. Die USK ist ein privates Unternehmen, welches eine Alterempfehlung ausspricht. Die BPJM wird nur für das Indizierungs-/Beschlagnahmeverfahren tätig und das nicht aus eigener Motivation, sondern sie bekommt zu überprüfendes vorgelegt (von Jugendämtern, Firmen, etc - wenn etwas auffällig geworden ist).

P.S.: Ich sollte mal mehr Smileys einbauen, sonst wirke ich ja noch unfreundlich! :mrgreen:
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greenelve
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von greenelve »

@eldar: Wo hab ich was anderes behauptet? Die USK prüft und Titel wie Gears of War 3 sind ok, bekommen eine Freigabe, andere nicht und diese landen dann bei der BPjM.
johndoe977503
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von johndoe977503 »

Es hat sich so gelesen, als ob die USK entscheiden würde...;) Keine böse Unterstellung von mir!:)
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Kajetan
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Re: Kommentar

Beitrag von Kajetan »

eldar hat geschrieben:Die USK ist ein privates Unternehmen, welches eine Alterempfehlung ausspricht. Die BPJM wird nur für das Indizierungs-/Beschlagnahmeverfahren tätig und das nicht aus eigener Motivation, sondern sie bekommt zu überprüfendes vorgelegt (von Jugendämtern, Firmen, etc - wenn etwas auffällig geworden ist).
Die USK spricht schon seit einer Weile keine Empfehlungen mehr aus, sondern erteilt effektiv Altersfreigaben von 0 bis 18+. Falls ein Inhalt gegen geltende Gesetze verstößt und daher keine Freigabe bekommen kann, wird die Sache an die BPjM weitergereicht. Das soll und das hat teilweise auch dazu geführt, dass die vollkommene Beliebigkeit von früheren BPjS-Freigaben (mal hü, mal hott) durch ein halbwegs berechenbares System abgelöst wurde. Nein, perfekt ist nicht. Aber schon mal einen ganzes Stück besser als die vorherigen Verhältnisse.
P.S.: Ich sollte mal mehr Smileys einbauen, sonst wirke ich ja noch unfreundlich! :mrgreen:
Dieser Text wurde von der FFSK (Freiwillige Forenselbstkontrolle) mit -7 = "Bitte nicht ganz so ernst nehmen" auf der nach unten offenen Sarkasmus-Skala eingestuft.
johndoe824834
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von johndoe824834 »

Will euch mal aufklären zu dem Thema^^

Die Gründe , warum Zombiespiele oder Spielfilme in Deutschland oft indiziert oder gar Beschlagnahmt
werden hat was mit dem 3.Reich bzw. der ,,Herrenmenschideologie“ der SS zutun.

Diese Auffassung ist nicht nur in Deutschland vertreten aber halt am extremsten.
Ich meine auch gelesen zu haben als man die FSK oder einen anderen Verein gefragt hat ,
wieso denn solche Klassiker immer noch Verboten sind , es eben so begründet wurde.

Zombiefilme wie Dawn of the Dead (1978) sind in Deutschland bis heute nur völlig zerschnitten erwerbbar (ab 16) und jede Nicht Deutschland fassung Beschlagnahmt.
Woanders wird dieser Film in Museen ausgestellt , Weltweit als Kultfilm eines ganzes Genres angesehen.

Einfach mal Googeln - Zombie [Dawn of the Dead] oder schnittberichte.com kann man alles
nachlesen.



Joe Hill beschrieb den Film in seiner Kritik für den Katholischen Film-Dienst als gefährlich, da die Zombies auch für die Unterprivilegierten dieser Erde stehen könnten, die aufgebrochen seien, um am Reichtum der anderen teilzuhaben. Dementsprechend sieht er in der Gewalt gegen die Untoten die Gewalt der Besitzenden, die ihren Reichtum verteidigen. Er erkennt in dem Film einen unverantwortlichen Gewaltaufruf, da er zeige, dass „nur diejenigen beim Zusammenbruch aller Werte die Chance des Überlebens [haben], die ihrer eigenen Gewalttätigkeit freien Lauf lassen“. Seiner Meinung nach frönt der Film damit „seiner Tendenz nach ungehemmt einer vergessen geglaubten Herrenmenschideologie“.

Ein weiteres Motiv, das sich in allen vier Filmen der Reihe wiederfindet, ist die mangelnde Kooperationsfähigkeit unter den Menschen. Statt sich in der Notlage zu organisieren und gemeinsam gegen die Zombie-Epidemie vorzugehen, verfolgen sie auch weiterhin individuelle Ziele und bekämpfen sich gegenseitig.


Brauch man halt nur auf Videospiele übertragen. Dasselbe in Grün halt.
Zuletzt geändert von johndoe824834 am 01.12.2012 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
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greenelve
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Re: Kommentar

Beitrag von greenelve »

Kajetan hat geschrieben:
eldar hat geschrieben:P.S.: Ich sollte mal mehr Smileys einbauen, sonst wirke ich ja noch unfreundlich! :mrgreen:
Dieser Text wurde von der FFSK (Freiwillige Forenselbstkontrolle) mit -7 = "Bitte nicht ganz so ernst nehmen" auf der nach unten offenen Sarkasmus-Skala eingestuft.
Ach komm. Die Wertung ist doch offensichtlich gekauft. Damit tust du der FFSK keinen Gefallen und bringst die Kontrolleinrichtung nur in Misskredit.

edit:
@White Wolf_1986 : Und wenn ein Zombiefilm im TV läuft, vorzugsweise RTL oder Pro7, kommt ein von der Kirche gesponserter Spot, wie christlich und human der Streifen doch sei. :roll: Aber schon interessant wieso warum es Negativ gesehen wird.
Zuletzt geändert von greenelve am 01.12.2012 17:55, insgesamt 2-mal geändert.
zeppy1986
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von zeppy1986 »

Hallo? Wofür gibt es den Gamecode-Shops und Russland? Code kaufen, russische IP besorgen, Code aktivieren und zocken. So schwer ist das doch nicht und völlig legal.
Sedy
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von Sedy »

Es galt für Dead Island zumindest zeitweise ein Verbreitungsverbot mit strafrechtliche Relevanz.

Dead Island war auf liste B, was Beschlagnahmung etc. bedeuten kann.
Nur Titel auf Liste A dürfen trotzdem verkauft werden jedoch nicht beworben etc.

Ist aber mein ich mittlerweile nur noch auf der liste A

siehe auch: Liste im Detail
CandyBlock
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Re: Dead Island: Riptide: Nicht in Deutschland und seltsame

Beitrag von CandyBlock »

Deutschland macht sich mal wieder lächerlich.
http://www.dailymotion.com/Julienshateblog#video=xtv3l7