THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
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Mr. Nathan Drake
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Kann die Welt THQ mal in Ruhe lassen?
- Todesglubsch
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Huh, die News hab ich bereits vor zwei Wochen auf anderen Seiten gelesen. Wobei ich mir sicher bin, dass sie auch bereits hier bei 4Players irgendwo stand.
- L'amore finisce mai
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Nein! Wer schwäche zeigt, wird zu Tode gehetzt!Mr. Nathan Drake hat geschrieben:Kann die Welt THQ mal in Ruhe lassen?
- bondKI
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Re: Kommentar
Jup, ich auch. 4Players hat sie allerdings wirklich erst jetzt zum 1. mal gebracht.Todesglubsch hat geschrieben:Huh, die News hab ich bereits vor zwei Wochen auf anderen Seiten gelesen. Wobei ich mir sicher bin, dass sie auch bereits hier bei 4Players irgendwo stand.
Was das ganze aber nicht weniger geldgeil erscheinen lässt...(also den tattoowierer, nicht 4P ^^)
- DrPuNk
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Das ist bestimmt der hauseigene Tattowierer von Apple 
- Wigggenz
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Re: Kommentar
Ist man aber nicht.PallaZ hat geschrieben:das hat mit den USA nichts zu tun. wenn man hierzulande auch so erfolgreich mit dem verklagen wäre, würde es hier nicht anders seinGame&Watch hat geschrieben:Amiland -__-
Deshalb hat es SEHR WOHL etwas mit den USA zu tun, genauer gesagt mit der dortigen Rechtsprechung. Dass man dort mit Schadensersatzforderungen in völlig unverhältnismäßigen Höhen so erfolgreich ist, ist auf eine mir nur aus den USA bekannte völlig verkorkste Eigenschaft von Zivilprozessen zurückzuführen, wo die Ausgleichsfunktion des Zivilrechts völlig ignoriert und als strafähnliche Maßnahmen völlig unverhältnismäßige Schadensersätze entstehen.
- XenolinkAlpha
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Hallo Leute!
Ich musste grade ganz toll niesen! Ich hab zum Glück ein Taschentuch vor meinem Mund gehalten und da hat sich ein Muster ergeben. Wenn ich genau hinsehe erkenne ich das Gesicht von Michael Jackson!
Frage: Ich will nun ein Copyright auf mein Taschentuch?!!! Was muss ich machen und wo muss ich hin? Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!!!
Ich musste grade ganz toll niesen! Ich hab zum Glück ein Taschentuch vor meinem Mund gehalten und da hat sich ein Muster ergeben. Wenn ich genau hinsehe erkenne ich das Gesicht von Michael Jackson!
Frage: Ich will nun ein Copyright auf mein Taschentuch?!!! Was muss ich machen und wo muss ich hin? Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!!!
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ica
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Also dieser Fall interessiert mich jetzt brennend, da ich selber Designer bin und schon oft Ärger mit Leuten hatte, die Logos oder Illustrationen immer gleich als deren Eigentum sehen.
In Deutschland ist es so, dass das Urheberrecht zuerst immer einmal beim Ersteller liegt. Das ist jedoch bei weitem nicht so eindeutig, wie es klingt, denn oft sind derjenige, der die Idee im Kopf hatte und derjenige, der es praktisch umsetzt nicht die gleiche Person. Da geht es dann schon los. Meist wird der praktisch Ausführende als Urheber angesehen, denn Ideen haben ist leicht, was draus machen ist eine andere Sache. Aber es gab auch schon Fälle wo anders entschieden wurde, hängt von der Art des erstellten Werkes ab.
Fakt ist aber, dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist, Vererbung mal ausgenommen. Viele verwechseln das Urheberrecht ohnehin mit dem Nutzungsrecht. Ich kann immer noch der Urheber einer Zeichnung sein, diese inklusive Nutzungsrechte trotzdem jemand anderem verkaufen. Dabei spielt dann wiederum eine Rolle, ob die Nutzungsrechte eingeschränkt oder exklusiv sind.
Um an diesem Punkt jetzt auch zurück zum Thema zu kommen:
Mag sein, dass das US-Recht hier anders entscheidet als in Deutschland, aber so wie ich es sehe geht es in diesem Fall nicht um das Copyright. THQ behauptet ja nicht, Urheber des Motivs zu sein, sondern nutzt das Motiv im Rahmen einer realistischen Darstellung einer Person. Damit geht es hier um das Nutzungsrecht. Persönlich glaube ich, dass man von der Sache wahrscheinlich nie mehr was hören wird, wie es ja so oft der Fall ist. Bei einer Person des öffentlichen Lebens glaube ich einfach nicht, dass jemand wegen dem Motiv etwas einklagen kann. Dann müsste ja auch jede Presseagentur zahlen, die Fotos veröffentlicht hat, jeder Fernsehsender, in dem mal was dazu kam, etc. Kann ich mir nicht vorstellen.
In Deutschland ist es so, dass das Urheberrecht zuerst immer einmal beim Ersteller liegt. Das ist jedoch bei weitem nicht so eindeutig, wie es klingt, denn oft sind derjenige, der die Idee im Kopf hatte und derjenige, der es praktisch umsetzt nicht die gleiche Person. Da geht es dann schon los. Meist wird der praktisch Ausführende als Urheber angesehen, denn Ideen haben ist leicht, was draus machen ist eine andere Sache. Aber es gab auch schon Fälle wo anders entschieden wurde, hängt von der Art des erstellten Werkes ab.
Fakt ist aber, dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist, Vererbung mal ausgenommen. Viele verwechseln das Urheberrecht ohnehin mit dem Nutzungsrecht. Ich kann immer noch der Urheber einer Zeichnung sein, diese inklusive Nutzungsrechte trotzdem jemand anderem verkaufen. Dabei spielt dann wiederum eine Rolle, ob die Nutzungsrechte eingeschränkt oder exklusiv sind.
Um an diesem Punkt jetzt auch zurück zum Thema zu kommen:
Mag sein, dass das US-Recht hier anders entscheidet als in Deutschland, aber so wie ich es sehe geht es in diesem Fall nicht um das Copyright. THQ behauptet ja nicht, Urheber des Motivs zu sein, sondern nutzt das Motiv im Rahmen einer realistischen Darstellung einer Person. Damit geht es hier um das Nutzungsrecht. Persönlich glaube ich, dass man von der Sache wahrscheinlich nie mehr was hören wird, wie es ja so oft der Fall ist. Bei einer Person des öffentlichen Lebens glaube ich einfach nicht, dass jemand wegen dem Motiv etwas einklagen kann. Dann müsste ja auch jede Presseagentur zahlen, die Fotos veröffentlicht hat, jeder Fernsehsender, in dem mal was dazu kam, etc. Kann ich mir nicht vorstellen.
- Deszaras
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Verklagt-euch-nicht-gegenseitig-Panda, wo bist du nur?
So ein Schwachfug. Als hätte ein Tätowierer der sich eigene Kunstwerke patentiert nicht schon genug Kohle...
So ein Schwachfug. Als hätte ein Tätowierer der sich eigene Kunstwerke patentiert nicht schon genug Kohle...
- XenolinkAlpha
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Patente wurden anscheinend von diabolischen Geistern erfunden. Wir sind knapp an der Grenze und wenn es so weiter geht, dann wird man selbst Grundwasser oder Atemluft patentieren können. Solange der Rubel rollt ist es denen schnurze.
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kalleklappstuhl
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Patente(für technische Erfindungen) und Urheberrecht(für Kunstwerke, Quellcode, etc.) sind 2 völlig verschiedene Sachen...Dr. Faust hat geschrieben:Verklagt-euch-nicht-gegenseitig-Panda, wo bist du nur?
So ein Schwachfug. Als hätte ein Tätowierer der sich eigene Kunstwerke patentiert nicht schon genug Kohle...
- PallaZ
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Re: Kommentar
so falsch ist das strafmaß nicht. was juckt es denn einen großkonzern, wenn sie deine privatsphäre verletzen und man sie zu $1000 strafe verdonnert? gar nichts. das trifft eine privatsperson, aber keinen konzern. da müssen strafgelder entsprechend angepasst werden.Wigggenz hat geschrieben:Ist man aber nicht.PallaZ hat geschrieben:das hat mit den USA nichts zu tun. wenn man hierzulande auch so erfolgreich mit dem verklagen wäre, würde es hier nicht anders seinGame&Watch hat geschrieben:Amiland -__-
Deshalb hat es SEHR WOHL etwas mit den USA zu tun, genauer gesagt mit der dortigen Rechtsprechung. Dass man dort mit Schadensersatzforderungen in völlig unverhältnismäßigen Höhen so erfolgreich ist, ist auf eine mir nur aus den USA bekannte völlig verkorkste Eigenschaft von Zivilprozessen zurückzuführen, wo die Ausgleichsfunktion des Zivilrechts völlig ignoriert und als strafähnliche Maßnahmen völlig unverhältnismäßige Schadensersätze entstehen.
und trotzdem ändert deine argumentation wenig daran, dass es in deutschland genauso aussehen würde mit den "unsinnigen" anklagen, wenn man damit durchkommen würde, wie in den USA.
und wenn wir schon beim thema sind. deutschland ist auch ohne dieses fragwürdige verklagen keinen deut besser. stichwort abmahnanwälte - die sich durchs internet klicken und sich dadurch finanzieren, dass auf den kleinen mann abmahnungen wegen diesem und jenem eingedroschen wird. weil man auf ebay einen artikel umgangsprachlicherweise mit einem rechtlich geschützten markennamen betitelt hat. anwälte, die algorithmen benutzen, um datei XY im internet zu finden und dann leute abzumahnen - nicht in einem brief den unterlass einfordern, sondern direkt abmahnen.
wenn du dich mal im rechtsstaat deutschland umsiehst sind diese doofen USA gar nicht mehr so doof.
aber nun gut. ist wohl einfacher auf andere mit dem finger zu zeigen.
Zuletzt geändert von PallaZ am 27.11.2012 21:58, insgesamt 2-mal geändert.
- brent
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Re: Kommentar
iirc geben die aber auch die Höchstforderung an, weil sie nicht nach oben korrigieren dürfen. Bei uns orientieren sich dagegen die Anwaltskosten an den Forderungen, deswegen ist man gerne vorsichtig.Wigggenz hat geschrieben:Ist man aber nicht.PallaZ hat geschrieben:das hat mit den USA nichts zu tun. wenn man hierzulande auch so erfolgreich mit dem verklagen wäre, würde es hier nicht anders seinGame&Watch hat geschrieben:Amiland -__-
Deshalb hat es SEHR WOHL etwas mit den USA zu tun, genauer gesagt mit der dortigen Rechtsprechung. Dass man dort mit Schadensersatzforderungen in völlig unverhältnismäßigen Höhen so erfolgreich ist, ist auf eine mir nur aus den USA bekannte völlig verkorkste Eigenschaft von Zivilprozessen zurückzuführen, wo die Ausgleichsfunktion des Zivilrechts völlig ignoriert und als strafähnliche Maßnahmen völlig unverhältnismäßige Schadensersätze entstehen.
- The Man in the Mirror
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Re: THQ: ...soll für UFC-Tattoo zahlen
Wie schrecklich die Welt ohne Anwälte wäre, ich mag gar nicht daran denken
- Ash2X
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Oh Mann...soetwas ist einfach nur lächerlich...Amerika eben.
Mit der Lizenz des jeweiligen Kämpfers ist auch die Originalgetreue Nachbildung der Person inbegriffen, welche in dem Fall die Lizenz an sich darstellt.
Eine Tätowierung stellt ein charakteristisches Merkmal dar und ist somit Teil der Lizenz.Zahlt der Kämpfer denn Lizenzgebühren an den Tätowierer?Ich denke nicht.
Mit der Lizenz des jeweiligen Kämpfers ist auch die Originalgetreue Nachbildung der Person inbegriffen, welche in dem Fall die Lizenz an sich darstellt.
Eine Tätowierung stellt ein charakteristisches Merkmal dar und ist somit Teil der Lizenz.Zahlt der Kämpfer denn Lizenzgebühren an den Tätowierer?Ich denke nicht.
